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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 12 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 12.05.2022
- 2.Niederschrift Nr. 13 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 09.06.2022
- 3.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 4.Infrastruktur für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Hier: Fahrradparkhaus bzw. Fahrradstation in zentraler InnenstadtlageZur Vorlage · 0607/2022/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0607/2022/7 1. Ergänzung aus dem Geschäftsbereich 7 befasst sich mit der Schaffung von Infrastruktur für den Radverkehr in der Essener Innenstadt. Ziel ist die Realisierung einer Radstation oder eines Fahrradparkhauses in zentraler Lage nahe dem Hauptbahnhof, um etwa 1.000 Stellplätze bereitzustellen. Dieses Vorhaben soll dazu beitragen, den Anteil des Umweltverkehrs am städtischen Verkehr bis zum Jahr 2035 auf 25 Prozent zu steigern.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt, die Verwaltung anzuweisen, unter Mitwirkung der Deutschen Bahn AG eine Radstation auf künftigen Entwicklungsflächen der Deutschen Bahn AG zu ermöglichen. Zudem soll die Einrichtung von Anlagen im Parkhaus südlich des Hauptbahnhofs weiter verfolgt werden. Falls bis zum ersten Quartal 2023 keine Entwicklung an diesen Standorten absehbar ist, soll die Verwaltung eine detaillierte Machbarkeitsuntersuchung für einen Alternativstandort durchführen.
Als alternative Option wird die Fläche C als Neubaustandort vorgeschlagen, die im Eigentum der Stadt Essen steht und der Ruhrbahn GmbH zugeordnet ist. Eine oberirdische Bebauung dieser Fläche ist prüfbar. Ein weiterer möglicher Standort für ein Parkhaus liegt auf dem Deckel der A40 nahe dem Südausgang des Hauptbahnhofs. Zur Finanzierung der Maßnahmen wird auf Förderprogramme wie die Bike&Ride-Offensive verwiesen, da der Standort in unmittelbarer Nähe zum Gleiszugang liegt. Die DB Station & Service AG strebt zudem einen Letter of Intent zur Festlegung gemeinsamer Interessen an.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen (mit geändertem Beschlusstext)
Ergebnis: einstimmig empfohlen (mit geändertem Beschlusstext) - 5.Durchführung von Ideenwerkstatt und Reallabor "Willy-Brandt-Platz"Zur Vorlage · 1217/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Nummer 1217/2022/7 sieht die Durchführung einer Ideenwerkstatt sowie eines Reallabors am Willy-Brandt-Platz vor, um neue Gestaltungs- und Nutzungsideen zu erproben. Für die Umsetzung sind Gesamtkosten in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen, die sich auf 60.000 Euro im Jahr 2022 und 190.000 Euro im Jahr 2023 verteilen. Diese Mittel setzen sich aus Eigenanteilen sowie Fördermitteln des Sofortprogramms Innenstadt zusammen. Die Ideenwerkstatt soll bis Ende 2022 die Erstellung von drei Konzepten zum Ziel haben, während das Reallabor für den Sommer oder Herbst 2023 geplant ist. Für das Reallabor sind maximal 40.000 Euro für Honorare und 150.000 Euro für Sachkosten vorgesehen.
Die Beantragung der Fördermittel erfolgt gemäß § 82 GO NRW, um städtebaulichen Entwicklungen im Einzelhandel und in der Gastronomie der Innenstadt entgegenzuwirken, die infolge der Corona-Lockdown-Folgen entstanden sind. Durch Planungsleistungen und Gutachten sollen Maßnahmen zur Stadterneuerung entwickelt werden, um einer Verödung der Innenstädte vorzubeugen und den Handlungsbedarf nach § 172 BauGB zu adressieren. Die Stadt Essen beabsichtigt dabei, Synergien für das bestehende Integrierte Entwicklungskonzept „IEK Essen MITTE/OST“ zu nutzen. Die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt und eine Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I abgibt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Ideenwerkstatt beauftragt.
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Beratungsfolge
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — Kenntnis genommen ohne Bedenken
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — kein Beschluss gefasst und zur Entscheidung in den ASPB verwiesen
Ergebnis: kein Beschluss gefasst und zur Entscheidung in den ASPB verwiesen - 6.Bestellung stellvertretende Schriftführende für den Ausschuss für Verkehr und MobilitätZur Vorlage · 1242/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen soll über die Bestellung neuer stellvertretender Schriftführende entscheiden. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Erstellung von Niederschriften über die Beschlüsse der Ausschüsse vorgeschrieben, die von einer vom Ausschuss bestellten Schriftführerin oder einem Schriftführer zu unterzeichnen sind.
Aufgrund personeller Veränderungen schlägt die Verwaltung vor, die bisherige Bestellung eines Schriftführers aufzulösen und stattdessen zwei weitere stellvertretende Schriftführende zu bestellen. Konkret sollen zwei Personen anstelle der bisherigen Person in das Amt berufen werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Handlungsfähigkeit des Ausschusses in Fällen von Urlaub oder Krankheit sicherzustellen.
Nach Umsetzung des Beschlussvorschlags würde der Ausschuss für Verkehr und Mobilität neben den bereits bestehenden stellvertretenden Schriftführenden über zwei neue Mitglieder in dieser Funktion verfügen. Die Vorlage wurde im Geschäftsbereich 6 erstellt und lag dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zur Entscheidung in der Sitzung am 11. August 2022 vor.
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Beratungsfolge
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - [1.]Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die von der Stadt Essen als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis (Taxitarif)Zur Vorlage · 1323/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1323/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für in Essen zugelassene Taxis. Hintergrund der Anpassung sind gestiegene Betriebskosten, insbesondere bei Personal und Kraftstoff, wobei ein Gutachten der Firma Linne + Krause einen Kostenanstieg der Taxiunternehmen um rund 26 % gegenüber dem Jahr 2019 belegt.
Der Beschlussvorschlag sieht eine neue, degressive dreistufige Kilometerstaffelung vor. Der Grundpreis soll auf 4,40 € angehoben werden. Die Kilometerentgelte werden auf 2,70 € für den ersten und zweiten Kilometer, 2,60 € für den dritten und vierten Kilometer sowie auf 2,40 € ab dem fünften Kilometer festgelegt. Zudem wird der Zeittarif für Wartezeiten auf 36,00 € pro Stunde festgesetzt. Auch die Zuschläge für Großraumtaxen sowie bestimmte Pauschalen werden angepasst. Im Gegenzug wird die Streichung des erhöhten Nebenverkehrszeit-Tarifs vorgeschlagen. Anträge der Verbände IVMT und Taxi Essen zur Einführung eines Mietwagenmindesttarifs wurden in der Vorlage zurückgestellt.
Die technische Umsetzung der Tarifänderung durch das Eichamt Köln ist aufgrund hoher Auslastung voraussichtlich erst im Oktober oder November 2022 möglich. Die neue Taxitarifordnung tritt vier Wochen nach der Bekanntgabe in Kraft, wobei der genaue Zeitpunkt aufgrund der noch ausstehenden Eichungen noch nicht feststeht. Die Vorlage weist keine zusätzlichen Investitions-, Personal- oder Sachkosten aus.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - [2.]Ruhrbahn GmbH hier: Erneuerung der Zugsicherungsanlagen für den Straßen- und Stadtbahnverkehr in EssenZur Vorlage · 1263/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (1263/2022/2) behandelt die Erneuerung der Zugsicherungsanlagen für den Straßen- und Stadtbahnverkehr in Essen und Mülheim an der Ruhr durch die Ruhrbahn GmbH. Das Vorhaben sieht den Ersatz von Relaisstellwerken durch elektronische Stellwerke (ESTW), die Anpassung der Signalisierung sowie die Schaffung neuer Betriebsräume vor. Die Umsetzung der Stellwerke soll sukzessive bis zum Jahr 2030 erfolgen.
Das beantragte Projektkostenvolumen beläuft sich auf rund 130,3 Millionen Euro. Davon entfallen etwa 97,7 Millionen Euro auf die elektronischen Stellwerke, 20,4 Millionen Euro auf Betriebsräume und Technik sowie 12,2 Millionen Euro auf Baunebenkosten. Die Maßnahme wird zu 60 Prozent durch Landes- und Bundesmittel gefördert. Der geschätzte Eigenanteil beträgt rund 60,0 Millionen Euro, wobei die Stadt Essen für die Nordstrecke und die Leitstelle einen Anteil von 9,9 Millionen Euro tragen muss.
Die Anmeldung der Eigenanteile der Stadt zur Erneuerung der Zugsicherungsanlagen auf der Nordstrecke ist für den Haushalt ab dem Jahr 2023 vorgesehen. Die Gesamtkosten von 9.925.200 Euro verteilen sich auf die Jahre 2023 bis 2031, wobei der höchste Einzelbetrag im Jahr 2025 mit 2.922.400 Euro anfällt. Die Finanzierung erfolgt über das PSP-Element 5.660360.500. Kalkulatorisch fallen ab der Aktivierung jährliche Zinsen in Höhe von 1,3 Prozent sowie Abschreibungen über 20 Jahre an. Die Erneuerung der Technik wird als betriebsnotwendig für den langfristigen Weiterbetrieb der U-Stadtbahn sowie als Maßnahme zum Klimaschutz eingestuft. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung der Erneuerung und Finanzierung sowie die Ermächtigung der Stadtvertreter in den Gremien der Ruhrbahn GmbH vor.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.08.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - [3.]Umgang mit Außengastronomie im Rahmen der Corona-Pandemie bzw. ihren Auswirkungen für die Zeit ab dem 01.10.2022Zur Vorlage · 1293/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1293/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Regelung der Außengastronomie für den Zeitraum ab dem 1. Oktober 2022. Der Beschlussvorschlag sieht eine befristete Anpassung der Gebührentarife der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vor, die vom 1. Oktober 2022 bis zum 28. Februar 2023 gelten soll.
Im Rahmen dieser Anpassung sollen die Gebühren für die Zone I auf 2,50 Euro pro Quadratmeter und Monat, für die Zone II auf 1,60 Euro pro Quadratmeter und Monat sowie für die Zone III auf 0,80 Euro pro Quadratmeter und Monat reduziert werden. Ab dem 1. März 2023 sollen wieder die regulären Gebührensätze von 5,00 Euro, 3,20 Euro bzw. 1,60 Euro pro Quadratmeter und Monat zur Anwendung kommen. Die jährlichen Einnahmen aus diesen Gebühren belaufen sich regulär auf etwa 240.000 Euro.
Zusätzlich wird die Fortführung des vereinfachten Verfahrens zur Erweiterung von Außengastronomie empfohlen. Hinsichtlich der Nutzung von Parkraum ist festzuhalten, dass die Inanspruchnahme von Parkplätzen unter den bisherigen Bedingungen nur bis zum 31. Oktober 2022 zulässig ist; ab November 2022 ist die Nutzung von Parkplätzen nicht mehr gestattet. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde auf Stufe 1 durchgeführt und die Auswirkungen als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Treppenanlage Bhf. Essen-Holthausen"Zur Vorlage · 1269/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und den Baubeginn der Treppenanlage am S-Bahn-Haltepunkt Essen-Holthausen beschließen. Die Fertigteilstufen der Anlage weisen einen Zustand auf, der einen Ersatz der geschädigten Substanz erforderlich macht, nachdem bereits frühere Reparaturen zur Sicherung der Verkehrssicherheit durchgeführt wurden.
Die Deutsche Bahn AG ist vertraglich für die Unterhaltung des Bauwerks zuständig. Die Kosten für die Maßnahme werden von der Stadt Essen übernommen. Die Deutsche Bahn AG hat die Verwaltung im März 2022 über das Vorhaben informiert. Für die Beauftragung der Arbeiten ist eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der Stadt Essen notwendig. Die Durchführung der Arbeiten ist für das Jahr 2022 vorgesehen, wobei die Abrechnung und die entsprechende Zahlung durch die Stadt voraussichtlich im Jahr 2023 erfolgen werden.
Die erwarteten Gesamtkosten belaufen sich gemäß der Kalkulation der Deutschen Bahn AG auf rund 350.000 Euro. Um die Kostenübernahmeerklärung im Jahr 2022 abgeben zu können, wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in dieser Höhe benötigt. Die Deckung dieser Mittel soll durch eine Umwidmung von Mitteln des PSP-Elements „Pläßweidenweg“ erfolgen, da dort aufgrund einer Verschiebung der Beauftragung im Jahr 2022 kein Bedarf besteht. Die im Jahr 2023 fälligen Mittel wurden bereits im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Radverkehrsanlage vom Panoramaradweg zum RuhrtalradwegZur Vorlage · 0850/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Planung des Amtes für Straßen und Verkehr sieht den Ausbau einer Radverkehrsanlage vor, um den Panoramaradweg mit dem Ruhrtalradweg in Essen-Kettwig zu verbinden. Im Rahmen des Projekts sollen in der Heiligenhauser Straße und der Ringstraße Schutzstreifen mit einer Breite von 1,75 Metern eingerichtet werden. Zudem ist die Ausweisung von Fahrradstraßen in der Volckmarstraße, Arndtstraße, Landsberger Straße und im Mintarder Weg vorgesehen. An der Ringstraße werden zudem Radfahrstreifen in Mittellage realisiert und der Knotenpunkt zur Werdener Straße radverkehrsgerecht umgestaltet.
Die Maßnahmen umfassen auch den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen „Kettwig vor der Brücke“ und „Am Strang“ sowie die Instandsetzung von Fahrbahnen und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Im Bereich des ruhenden Verkehrs wird die Anzahl der Längsparkstände in den genannten Straßen von 85 auf 41 Plätze reduziert. Die geschätzten Kosten für die Radverkehrsanlage belaufen sich auf etwa 1.700.000 Euro, wobei der städtische Eigenanteil 340.000 Euro beträgt. Ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf über eine Quote von 80 bis 90 Prozent wurde bereits gestellt.
Die Bauzeit ist auf etwa ein Jahr angesetzt, beginnend frühestens im dritten Quartal 2023. Die Bezirksvertretung IX hat zudem um eine Prüfung der Eignung einer ehemaligen Bahntrasse als Radweg gebeten, was aufgrund privater Eigentumsverhältnisse als nicht umsetzbar eingestuft wurde. Anlieger in der Heiligenhauser und Volckmarstraße unterliegen einer Beitragspflicht, wobei eine Entlastung durch Landesförderung angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (12. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 8.1Radverkehrsanlage vom Panoramaradweg zum Ruhrtalradweg - hier: Erhöhung der Sicherheit, Al-ternativen für den Abschnitt Volckmarstr. bis Mintarder Weg, Parkplatzlösungen für die Ringstr.Zur Vorlage · 1400/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Ausschuss für Verkehr und Mobilität einen Antrag zur Weiterentwicklung der Radverkehrsanlage zwischen dem Panoramaradweg und dem Ruhrtalradweg gestellt. Der Antrag sieht vor, die Planung für den Teilabschnitt Sengenholzer Weg, Heiligenhauser Straße und Ringstraße zur Baureife zu bringen. Dabei soll der endgültige Standort der Bushaltestellen einer weiteren Prüfung unterzogen und in einem separaten Beschluss festgelegt werden.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit am Knotenpunkt Ringstraße und Montebruchstraße wird die Installation eines Spiegels für Abbieger sowie eine neue Haltelinie vor dem Radstreifen angestrebt. Für den Bereich zwischen Volckmarstraße und Mintarder Weg wird die Verwaltung beauftragt, zwei Streckenalternativen zu prüfen, die unter anderem die August-Thyssen-Straße sowie eine Nutzung der ehemaligen Bahntrasse beinhalten. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen im ersten Quartal 2023 vorgelegt werden.
Sollte eine der vorgeschlagenen Alternativen umgesetzt werden, entfallen die in einer früheren Verwaltungsvorlage vorgesehenen Rad-Aufstellflächen im Bereich Ringstraße, Volckmarstraße und Werdener Straße. Zudem soll die Sicherheit im Bereich des Sengenholzer Weges, insbesondere an der Tunneldurchfahrt, für alle Verkehrsteilnehmer verbessert werden. Für die durch den Wegfall von Parkflächen auf der Ringstraße betroffenen Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe soll die Verwaltung alternative Parkplatzlösungen prüfen.
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Beratungsfolge
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 9.Schaffung einer Nord-Süd-Fahrradverbindung Hier: Sachstand zur MachbarkeitsstudieZur Vorlage · 1220/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Sachstand zur Machbarkeitsstudie für eine durchgängige Nord-Süd-Fahrradverbindung im Essener Stadtgebiet vor. Die Vorlage basiert auf einem Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNE, der die Erstellung von mindestens zwei Varianten vorsah.
Die Planung umfasst verschiedene Abschnitte. Für die B 224 zwischen der Stadtgrenze Velbert und der Grenze zu Heidhausen sowie den Bereich bis zur Ruhrbrücke Werden wird eine Planungsvereinbarung mit Straßen.NRW angestrebt. Im Bereich der Bredeneyer Straße ist eine Machbarkeitsuntersuchung geplant, um komplexe Problemstellen vor der Objektplanung zu identifizieren. An der Rüttenscheider Straße findet derzeit die Auftragsvergabe an drei Planungsbüros statt, während an der Huyssenallee eine Umgestaltung des Straßenquerschnitts mit breiteren Radfahrstreifen vorgesehen ist.
Für den Bereich des Europaplatzes und die Innenstadtquerung werden Prüfungen zur sicheren Verkehrsführung sowie zur Routenführung bis zum ersten Quartal 2023 durchgeführt. Die Verbindung zwischen der Innenstadt und dem Bahnhof Altenessen soll über bestehende Netze oder potenziell über die Berne realisiert werden, wobei die Querung der Köln-Mindener Bahn an Bedingungen geknüpft ist. Die Weiterführung nach Norden bis zur Stadtgrenze Gelsenkirchen sieht die Verbesserung bestehender Anlagen vor.
Zusätzliche Verbindungen durch Grünflächen, wie das Rommenhöllergleis oder die Helenentrasse, werden als ergänzende Optionen aufgeführt, wobei für komplexere Abschnitte vorab Konzeptstudien beauftragt werden sollen.
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- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Prüfergebnis zur Errichtung einer Radverkehrsanlage auf einem Teilstück der Gladbecker StraßeZur Vorlage · 1260/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat das Ergebnis einer Prüfung zur Errichtung einer Radverkehrsanlage auf einem Teilstück der Gladbecker Straße zwischen der Grillostraße und dem Viehofer Platz vorgelegt. Der Auftrag zur Untersuchung der Verbindung mit der Umweltspur resultierte aus einem Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2021.
Derzeit nutzen Radfahrende auf dem etwa 620 Meter langen Abschnitt zwischen der Blumenfeldstraße und dem Berneradweg den etwa drei Meter breiten Gehweg auf der östlichen Straßenseite. Eine Reduzierung der Fahrspuren auf der Gladbecker Straße zugunsten einer Radverkehrsanlage wird als nicht zielführend bewertet, da die Verkehrsbelastung zwischen 800 und 900 Kraftfahrzeugen pro Stunde und Richtung liegt und die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte Grillostraße und Viehofer Platz bei nur einer Fahrspur nicht gewährleistet wäre.
Als mögliche Verbesserung sieht die Verwaltung die Verbreiterung des östlichen Gehwegs auf fünf Meter durch den Entfall von Längsparkplätzen im südlichen Abschnitt und die Nutzung städtischer Flächen im nördlichen Abschnitt. Da der Erhalt von zwölf Bäumen vorgesehen ist, würde sich die Breite an diesen Stellen auf drei Meter verengen. Dies würde die Qualität für den Radverkehr auf etwa 80 Prozent der Wegestrecke erhöhen. Eine gemeinsame Nutzung von Radverkehr und Fußverkehr wird aufgrund der geringen Fußgängerbelastung und fehlender Alternativen als vertretbar eingestuft. Die Längsparkplätze auf der westlichen Straßenseite blieben erhalten. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nahm die Vorlage zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Bau und Baubeginn von Maßnahmen nach dem KAG
- 11.1Beleuchtungsmaßnahme Wöhlerstraße von Hobeisenstraße bis Keplerstraße mit der KAG-Nr.: 205/20Zur Vorlage · 1148/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Wöhlerstraße, im Abschnitt zwischen der Hobeisenstraße und der Keplerstraße, beschließen. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 205/20 enthalten. Die Maßnahme umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik.
Die Verwaltung begründet die Durchführung mit der Notwendigkeit, die Beleuchtungsanlage an die Anforderungen der DIN 67523 anzupassen und damit die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten. Im Rahmen dieser Maßnahme wird zudem die Beleuchtung für einen neu zu errichtenden Fußgängerüberweg installiert, wobei dieser Teil der Arbeiten nicht für die Beitragserhebung nach dem Kommunalabgabengesetz relevant ist.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf etwa 20.000 Euro. Da die Maßnahme eine Beitragspflicht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke auslöst, wurde eine verbindliche Anliegerversammlung gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Versammlung liegen der Vorlage bei. Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da durch die Umstellung auf LED-Technik Strom eingespart wird, auch wenn für die Straßenbeleuchtung Ökostrom bezogen wird.
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- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.2Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Werdener Straße von Freihofstraße bis Werdener Straße 77Zur Vorlage · 1222/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Werdener Straße, im Bereich von der Freihofstraße bis zur Werdener Straße 77, beschließen. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 178/21 enthalten. Die Maßnahme umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik.
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung des Ergebnisses einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß § 8a Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW. Durch das Bauvorhaben entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach § 8 KAG.
Die Anpassung der Beleuchtungsanlage an die aktuell gültigen DIN-Normen (EN 13201) wird mit der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit begründet. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 93.000 Euro. Neben den Investitionskosten fallen kalkulatorische Zinsen in Höhe von 605 Euro an.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft. Zwar führt der Bezug von Ökoststrom für die Straßenbeleuchtung zu keiner unmittelbaren Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch wird durch den geringeren Stromverbrauch eine gesamtheitliche positive Auswirkung auf den Klimaschutz angenommen.
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- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.3Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Werdener Straße von Werdener Straße 48 bis Werdener Straße 69Zur Vorlage · 1221/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Werdener Straße, im Bereich der Hausnummern 48 bis 69, beraten. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 180/21 enthalten. Ziel des Vorhabens ist die Anpassung der Beleuchtungsanlage an die aktuell gültigen DIN-Normen (EN 13201) sowie die Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Die Umsetzung umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung inklusive der Umstellung auf LED-Technik.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 31.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über ein entsprechendes PSP-Element. Da die Maßnahme eine Beitragspflicht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke nach dem Kommunalabgabengesetz NRW auslöst, wurde eine verbindliche Anliegerversammlung durchgeführt. Das Ergebnis dieser Versammlung liegt der Vorlage bei.
Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft. Zwar führt die Nutzung von Ökoststrom für die Straßenbeleuchtung zu keiner unmittelbaren Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch wird durch den geringeren Stromverbrauch eine gesamtheitliche positive Auswirkung auf den Klimaschutz konstatiert. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Maßnahme wird mit der Einhaltung der geltenden Normen und der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit begründet.
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Beratungsfolge
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.4Durchführung der Maßnahme "Heeskampshof" KAG-Nr. 065/19Zur Vorlage · 1330/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Heeskampshof“ beschließen. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 065/19 enthalten. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung des nördlichen Gehweges sowie des Parkstreifens im Bereich vom Einmündungsbereich Essener Straße bis zum Kreuzungsbereich Heeskampshof/Große Leining. Zudem ist ein taktiler Umbau des Gehweges im Kreuzungsbereich Heeskampshof/Grabenstraße vorgesehen.
Die Grundlage für den Beschlussvorschlag bildet das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW. Die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke unterliegen aufgrund der Maßnahme einer Beitragspflicht für Straßenausbaubeiträge. Der Zustand des Gehweges, der Parkbuchten und der Baumbeete im betreffenden Bereich wird in der Vorlage als erneuerungsbedürftig beschrieben.
Die kalkulierten Baukosten für das Projekt belaufen sich auf 220.000 Euro. Zusätzlich werden kalkulatorische Zinsen in Höhe von 1.430 Euro sowie kalkulatorische Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil in Höhe von 3.667 Euro veranschlagt. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da ein CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Umwegfahrten kompensiert werden soll.
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Beratungsfolge
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.5Durchführung der Maßnahme "Renteilichtung (Hauptstrang)" KAG-Nr. 126/22Zur Vorlage · 1339/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über die Durchführung der Maßnahme „Renteilichtung (Hauptstrang)“ beraten. Das Bauvorhaben, welches unter der KAG-Nummer 126/22 geführt wird, ist Teil des Straßen- und Wegekonzepts der Stadt Essen. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Dabei wurde festgestellt, dass die Asphaltfahrbahn in der Straße Renteilichtung Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist und somit erneuerungsbedürftig ist. Das Amt für Straßen und Verkehr plant als Straßenbaulastträger die Erneuerung der Fahrbahn.
Die kalkulierten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 248.000 Euro. Die Finanzierung der Investition erfolgt aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen. Durch die Durchführung der Maßnahme entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht im Rahmen der Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung für den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzepts nach § 8a Absatz 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)
- 12.1Aufnahme der Beleuchtungsmaßnahme Promenadenweg in das Straßen- und WegekonzeptZur Vorlage · 1218/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um die Aufnahme einer Beleuchtungsmaßnahme am Promenadenweg in das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen gebeten. Konkret geht es um den Abschnitt der Straße Promenadenweg zwischen der Ringstraße und der Bachstraße (KAG-Nr. 163/22). Die Maßnahme soll in die Anlage 4 des Konzepts im Block b aufgenommen werden, welcher die beabsichtigten, nach derzeitiger Einschätzung beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) enthält.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus der aktuellen Situation, in der die unbeleuchtete Straße zwischen zwei beleuchteten Straßen liegt, was nach der DIN-Norm 13201 nicht zulässig ist. Durch die Anpassung der Beleuchtungsanlage an die geltenden Normen soll die Verkehrssicherheit aufrechterhalten werden. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten für dieses Vorhaben beläuft sich auf 103.000 Euro.
Das Straßen- und Wegekonzept wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben des KAG bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortgeschrieben. Eine bedarfsgerechte Aktualisierung dient dazu, die Durchführung von Anliegerversammlungen rechtzeitig vor der Beschlussfassung über Straßenausbaumaßnahmen zu ermöglichen. Die Vorlage wurde vom Geschäftsbereich 6 erstellt.
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Beratungsfolge
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Mitteilungen der Verwaltung
- 14.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 14.1Sicherheit im öffentlichen RaumZur Vorlage · 1246/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünes im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Erstellung eines integrierten Sicherheitskonzepts für den innerstädtischen öffentlichen Raum vorsieht. Ziel des Antrags ist der Schutz vor Überfahrtaten durch Fahrzeuge. Die Stadtverwaltung wird gebeten, ein Konzept zu entwickeln, das dem nationalen Regelwerk entspricht und sowohl einen Grundschutz für stark frequentierte Orte als auch einen Zusatzschutz für wesentliche innerstädtische Veranstaltungsflächen umfasst.
Das geplante Konzept soll bestehende innerstädtische Konzepte der Essen Marketing GmbH sowie geplante städtebauliche Maßnahmen, wie etwa die Bahnhofstangente oder den Willy-Brandt-Platz, berücksichtigen. Dabei sollen verschiedene Typen von Fahrsicherheitsbarrieren geprüft werden, wobei ein besonderes Augenmerk auf der Stadtbildverträglichkeit, beispielsweise durch versenkbare oder multifunktionale Lösungen, liegen soll.
Der Antrag sieht vor, dass der Verwaltung eine erste Skizze vorgelegt wird. Diese soll einen Zeitrahmen sowie geschätzte Kosten enthalten, die aus interkommunalen Vergleichen abgeleitet wurden, um eine Berücksichtigung in den anstehenden Haushaltsberatungen zu ermöglichen. Die Begründung des Antrags führt an, dass durch Anschläge und Unfälle die Notwendigkeit eines dauerhaften Schutzes im alltäglichen Geschehen sowie bei Sondernutzungen bestehe. Ein nachhaltiges Konzept soll zudem die strukturellen Veränderungen in der Innenstadt sowie das subjektive Sicherheitsgefühl berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 16.08.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.2Verlegung der A40-Anschlussstelle Frillendorf: Prüfung der Auswirkungen durch die verkehrliche Mehrbelastung des Streckenzuges Schonnebeckhöfe, einschließlich Immelmann- und Huestraße, bis zur LangemarckstraßeZur Vorlage · 1053/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 1053/2022/SPD einen Antrag an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Stadtverwaltung mit einer Untersuchung der verkehrlichen Auswirkungen auf einen bestimmten Streckenzug zu beauftragen. Konkret soll die Auswirkung der nachgewiesenen verkehrlichen Mehrbelastung im Bereich Schonnebeckhöfe, einschließlich der Immelmann- und Huestraße bis zur Langemarckstraße, geprüft und dem Ausschuss dargelegt werden.
Hintergrund der Anfrage ist die Verlegung der A40-Anschlussstelle Frillendorf sowie der Bau der Straße „Am Technologiepark“. Während diese Maßnahmen laut Begründung positive Effekte auf die angrenzende Infrastruktur haben, zeigt ein Vergleich von Zählstellendaten eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf der Schonnebeckhöfe sowie in Richtung Westen auf der Langemarckstraße auf. Die Verwaltung wird gebeten, die Folgen dieser Mehrbelastung sowohl für die Verkehrsinfrastruktur als auch für die Umwelt zu untersuchen. Die Ergebnisse der Prüfung sollen als Grundlage dienen, um gegebenenfalls Maßnahmen zur Vermeidung von Konsequenzen zu diskutieren. Der Antrag wurde zur Entscheidung in die Sitzungen des Ausschusses für Verkehr und Mobilität im Juni und August 2022 eingeplant.
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Beratungsfolge
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: seitens Antragsteller zurückgezogen - 14.3Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker Straße hier: Aufwertung im Rahmen kommunaler Möglichkeiten und Pflichten (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0981/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0981/2022/SPD fordert die SPD-Fraktion verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Bereichs der Gladbecker Straße im Rahmen des Rahmenplans. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Verkaufsverhandlungen mit Eigentümern im Bereich der Hausnummern 235 bis 241 fortzuführen, um dort einen Kita-Standort zu schaffen. Zudem soll das bestehende Vorkaufsrecht auf den Abschnitt der Gladbecker Straße zwischen Hövelstraße und Krablerstraße ausgeweitet werden sowie Verhandlungen mit Eigentümern nördlich der Hövelstraße geführt werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die Umsetzbarkeit einer partiellen oder temporären Tempo-30-Zone inklusive mobiler und stationärer Überwachung zu prüfen, wobei Schutzbedarfe für Einrichtungen wie die Kita Gladbecker/Radhoffstraße zu berücksichtigen sind. Ein weiterer Prüfpunkt ist die Möglichkeit einer Förderung von Fassadenbegrünungen im Rahmen des INSEK-Altenessen-Süd-Nordviertels.
Die Verwaltung soll zudem über den Fortschritt der Planungen am Knotenpunkt Gladbecker Straße – Berthold-Beitz-Boulevard sowie über notwendige bauliche oder verkehrstechnische Maßnahmen zur Entlastung der Anwohner in den Seitenstraßen vom Durchgangs- und Schleichverkehr berichten. Ebenso ist die Umsetzbarkeit von Verbesserungen der Radinfrastruktur im Gesamtbereich zu untersuchen. Schließlich wird die Prüfung von Einzelprogrammen zur Verbesserung der Wohnqualität angefordert, die über die Vorlage 0435/2022/7 hinausgehen und vom Planungsbüro ASTOC vorgeschlagen wurden.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Antrag wurde seitens Antragsteller zurückgezogen
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 14.3.1Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker Straße hier: Verbesserung der Verkehrssituation Gladbecker Straße (Antrag der Fraktion DIE LINKE und Ratsgruppe DIE PARTEI)Zur Vorlage · 0966/2022/Die PARTEI/Die LINKE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE und die Ratsgruppe DIE PARTEI haben im Rahmen eines gemeinsamen Antrags (Vorlagennummer 0966/2022) die Entwicklung eines neuen Konzepts zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität an der Gladbecker Straße beantragt. Der Antrag folgt auf das Scheitern des bisherigen Rahmenplans Gladbecker Straße.
Die Antragsteller fordern die Verwaltung auf, verschiedene Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Dazu gehört die Anpassung der Grünphasen an den Bedarf von Fußgängern und Kindern, insbesondere an den Kreuzungen Hövelstraße und Bäuminghausstraße. Zudem soll geprüft werden, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 zwischen dem Berthold-Beitz-Boulevard und der Vogelheimer Straße eingeführt oder die bestehende Lärmschutzregelung für LKW räumlich und zeitlich ausgeweitet werden kann. Die Wirksamkeit der geltenden Geschwindigkeitskontrollen soll ebenfalls überprüft werden.
Des Weiteren wird die Prüfung von Maßnahmen aus der Initiative „Stoppt A 52 Gladbeck“ sowie Vorschlägen aus dem Masterplan Verkehr 2018, wie dem Ausbau des ÖPNV und der Einrichtung von Park-and-Ride-Standorten, beantragt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung von Lenkungsmaßnahmen für den überörtlichen und LKW-Verkehr sowie anderen baulichen Maßnahmen zur Entlastung der Straße. Der Antrag sieht zudem eine Anhörung der Bezirksvertretung V sowie Beratungen in den zuständigen Ausschüssen und im Rat der Stadt vor.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Antrag wurde bereits im Rat durch Antragsteller zurückgezogen
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — zurückgezogen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 16.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Amtes für Straßen und Verkehr im 2. Quartal 2022Ergebnis: Kenntnis genommen
- 17.Verschiedenes