Vertretung der Stadt Essen in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gem. § 113 Abs.2 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Sitzung am 24. August 2022 über die Vertretung der Stadt in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW entschieden.
Der Beschluss umfasst den Widerruf bestehender Vollmachten. Konkret wird die Vollmacht für einen ehemaligen Mitarbeiter der Stadtverwaltung, der in eine andere Stadtverwaltung gewechselt ist, sowie die Vollmacht für einen Mitarbeiter, der in den Ruhestand versetzt wurde, in Abänderung der entsprechenden Beschlüsse aus den Jahren 2018 und 2020 aufgehoben.
Gleichzeitig wurde die Bestellung einer neuen Vertretung beschlossen. Aufgrund eines personellen Zugangs im Fachbereich 02-02 wird eine Person zum Vertreter der Stadt Essen in Hauptversammlungen, Gesellschafterversammlungen, Genossenschaftsversammlungen und ähnlichen Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen bestellt. Die Neubesetzung dient der Sicherstellung der Vertretungsfunktion der Stadt in den genannten Gremien.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.08.2022einstimmig beschlossen
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