Bezirkssportanlage Mitte II hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NRW für den Bau und Baubeginn auf der Bezirkssportanlage Mitte II
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (1254/2022/6) sieht die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NRW für den Bau und Baubeginn auf der Bezirkssportanlage Mitte II vor. Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines Hybridrasenplatzes, einer 50 Meter langen Tribüne sowie zusätzlicher Trainingsflächen und Leichtathletikanlagen. Die Kosten für den ersten Bauabschnitt werden auf etwa 2,4 Millionen Euro netto beziffert. Für den zweiten Bauabschnitt wird eine Summe zwischen 3,1 und 4,1 Millionen Euro geschätzt, was zu Gesamtkosten von circa 5,5 bis 6,5 Millionen Euro führt. Der Sportverein Rot-Weiss Essen beteiligt sich mit 1,8 Millionen Euro an den Gesamtkosten. Die Finanzierung der Sportflächen erfolgt durch 1,2 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen sowie durch Mittel aus dem Projekt „Stadion Uhlenkrug“.
Der Sanierungsbedarf der Trainingsflächen ergibt sich aus einer veralteten Infrastruktur, insbesondere durch defekte Drainagen, Entwässerungseinrichtungen sowie Unebenheiten im Naturrasen, die durch Nachsackungen in ehemals aufgefüllten Bereichen entstanden sind. Die geplante Bauzeit beträgt etwa ein Jahr. Um die Nutzung der Flächen zum Beginn der Spielsaison 2023/2024 sicherzustellen, ist eine Fertigstellung und Freigabe zwischen Mai und September erforderlich. In einer Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde das Vorhaben als positiv für den Klimaschutz eingestuft. Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen, während der Rat der Stadt Essen die Dringlichkeitsentscheidung vom 29.07.2022 genehmigen soll.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.08.2022einstimmig beschlossen
- 16.08.2022Kenntnis genommen
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