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Vorlage

Bildung einer Gewinnrücklage für das Jahr 2021 im Betrieb gewerblicher Art "Parkhäuser und Parkplätze"

1227/2022/2 Entsorgungswirtschaft und stadtinterne Steuerberatung

🟢 Beschlossen 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, für das Jahr 2021 eine Gewinnrücklage im Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Parkhäuser und Parkplätze“ in Höhe von 102.745,48 Euro zu bilden.

Die Vorlage erläutert, dass Gewinne eines Betriebes gewerblicher Art gemäß den steuerlichen Vorschriften neben der Körperschaftsteuer auch der Kapitalertragsteuer unterliegen, sofern sie nicht Rücklagen zugeführt werden. Eine Zuweisung des Gewinns zur Gewinn- oder Zweckrücklage ermöglicht es, die Kapitalertragsteuer zu vermeiden. Dieser Vorgang erfolgt außerhalb des städtischen Haushalts innerhalb der steuerlichen Jahresabschlüsse des jeweiligen Betriebes.

Der BgA „Parkhäuser und Parkplätze“ ist dem Fachbereich Immobilienmanagement zugeordnet, und sein Ergebnis fließt in den Jahresabschluss der Stadt Essen ein. Laut der steuerlichen Gewinnermittlung für diesen Bereich ergibt sich ein Ergebnis von 102.745,48 Euro. Die Vorlage verweist zudem auf Vorgaben des Bundesfinanzministeriums, wonach ein förmlicher Beschluss der zuständigen Gremien spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gefasst werden muss. Die Entscheidung über die Rücklagenbildung liegt beim Haupt- und Finanzausschuss sowie beim Rat der Stadt Essen.

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