Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Mitteilungen der Verwaltung
- 2.Niederschrift Nr. 12 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.06.2022
- 3.Förderung der digitalen Gremienarbeit in den Bezirksvertretungen, Ausschüssen und weiteren GremienZur Vorlage · 1099/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Gewährung eines einmaligen Zuschusses zur Förderung der digitalen Gremienarbeit entscheiden. Die Vorlage sieht eine finanzielle Unterstützung von bis zu 500 Euro vor, die für Mitglieder von Bezirksvertretungen, Ausschüssen, dem Integrationsrat sowie dem Seniorenrat und deren Stellvertretungen beantragt werden kann. Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist der verbindliche Verzicht auf die Verwendung von Papier bei Sitzungsunterlagen. Die Förderung kann auch für Endgeräte genutzt werden, die bereits nach der Kommunalwahl 2020 angeschafft wurden.
Die Höhe der Zuwendung ist nach Antragsjahr gestaffelt: Für das Jahr 2022 ist ein Betrag von 500 Euro vorgesehen, für 2023 sinkt dieser auf 400 Euro und für 2024 auf 300 Euro. Ab dem Jahr 2025 entfällt der Anspruch auf den Zuschuss. Sollten Mandatsträger vorzeitig aus der digitalen Gremienarbeit ausscheiden, ist eine anteilige Rückzahlung zwischen 20 und 80 Prozent vorgesehen.
Die maximalen Gesamtkosten für die 377 Mandatsträger belaufen sich auf 188.500 Euro, wobei die Finanzierung durch Minderaufwendungen im Bereich der öffentlichen Toiletten erfolgt. Zusätzlich sind etwa 16.000 Euro für den Ausbau von WLAN in den Sitzungsräumen veranschlagt. Ziel der Maßnahme ist eine jährliche Einsparung von bis zu 1,5 Millionen Seiten Papier. Anträge müssen bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.08.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Gasnetzinfrastruktur in Essen hier: Versorgungssicherheit und finanzielle AuswirkungenZur Vorlage · 1341/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben mit der Vorlage 1341/2022/CDU/GRÜNE einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Untersuchung der Gasnetzinfrastruktur in der Stadt zum Gegenstand hat. Die Antragsteller bitten die Stadtverwaltung, verschiedene Szenarien für die Zukunft der kommunalen Gasnetzinfrastruktur zu skizzieren. Dabei soll die Sicherstellung der Versorgung mit alternativen Energieträgern sowie die Berücksichtigung der bereits beschlossenen integrierten kommunalen Energie- und Wärmeplanung im Fokus stehen.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Berechnung der potenziellen finanziellen Auswirkungen auf die Kundschaft sowie auf den städtischen Haushalt, wobei die Rolle der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH als größter Anteilseigner der Stadtwerke AG einzubeziehen ist. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, Möglichkeiten aufzuzeigen, die bestehende oder neue Gasnetzinfrastruktur für die Durchleitung von Wasserstoff oder anderen Energieträgern zu nutzen.
Darüber hinaus fordert der Antrag eine Darlegung kurzfristiger Maßnahmen für die kommenden Winterperioden, um die Versorgung mit Energie und Wärme in Essen sicherzustellen. Als Hintergrund der Anfrage werden die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Erdgasversorgung sowie die gesetzlichen Vorgaben zur Treibhausgasneutralität angeführt. Die Stadtverwaltung soll dabei die Zielsetzungen des Aktionsplans Nachhaltige Energie und Klima (SECAP) berücksichtigen. Der Antrag sieht eine Beratung in den zuständigen Ausschüssen sowie eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.08.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Weitreichendes Sicherheitskonzept für Essen erarbeitenZur Vorlage · 1308/2022/FDP · Antrag FDP
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Beratungsfolge
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.08.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 6.Öffentliche Toiletten: Partnerbetriebe für das Konzept "Nette Toilette" finden hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 23.06.2022Zur Vorlage · 1213/2022/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1213/2022/FDP einen Antrag gestellt, der die Verwaltung beauftragt, Partnerbetriebe für das Konzept „Nette Toilette“ im Stadtgebiet zu gewinnen. Als Alternative zur Installation neuer öffentlicher Toiletten soll die Stadt Kooperationen mit Betrieben anstreben, um die Versorgung im öffentlichen Raum zu ergänzen.
Der Antrag begründet, dass im Essener Stadtzentrum sowie in den Rand- und Nebenzentren keine flächendeckende Versorgung mit öffentlichen Toiletten besteht. Die Errichtung neuer Anlagen ist mit einmaligen Investitionskosten von etwa 130.000 Euro sowie jährlichen Kosten für Wartung und Pflege in Höhe von circa 30.000 Euro verbunden. Das Konzept „Nette Toilette“ sieht vor, dass Gastronomiebetriebe ihre sanitären Anlagen öffentlich und kostenfrei zur Verfügung stellen. Im Gegenzug für die Nutzung schließen die Stadt und die Betriebe Nutzungsvereinbarungen ab, in denen eine monatliche Aufwandsentschädigung für die Betriebe vorgesehen ist. Ein einheitliches Logo an den Eingängen der teilnehmenden Betriebe soll die kostenfreie Nutzung signalisieren.
Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die über den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie den Haupt- und Finanzausschuss bis hin zum Rat der Stadt Essen reicht. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration soll den Vorgang zur Kenntnisnahme erhalten.
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Beratungsfolge
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — zurückgezogen
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — zurückgezogen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 10.08.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 7.Bildung einer Gewinnrücklage für das Jahr 2021 im Betrieb gewerblicher Art "Krematorium"Zur Vorlage · 1152/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, für das Jahr 2021 eine Gewinnrücklage im Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Krematorium“ in Höhe von 214.754,67 Euro zu bilden.
Die Vorlage der zuständigen Fachabteilung erläutert, dass Gewinne eines Betriebes gewerblicher Art gemäß den steuerlichen Vorschriften neben der Körperschaftsteuer auch der Kapitalertragsteuer unterliegen, sofern sie nicht Rücklagen zugeführt werden. Eine Zuweisung des Gewinns zur Gewinn- oder Zweckrücklage ermöglicht es, die Kapitalertragsteuer zu vermeiden. Dieser Vorgang erfolgt außerhalb des städtischen Haushalts innerhalb der steuerlichen Jahresabschlüsse des jeweiligen Betriebes.
Nach einer Vorgabe des Bundesfinanzministeriums vom Januar 2019 ist für diesen Vorgang ein förmlicher Beschluss der zuständigen Gremien der Trägerkörperschaft erforderlich. Dieser Beschluss muss spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gefasst werden. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Haupt- und Finanzausschuss sowie beim Rat der Stadt Essen.
Der Betrieb gewerblicher Art „Krematorium“ ist dem Fachbereich Grün und Gruga zugeordnet, wobei dessen Ergebnis in den Jahresabschluss der Stadt Essen einfließt. Die steuerliche Gewinnermittlung für diesen Bereich weist für das Jahr 2021 ein Ergebnis in der Höhe der beantragten Rücklage aus.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Bildung einer Gewinnrücklage für das Jahr 2021 im Betrieb gewerblicher Art "Parkhäuser und Parkplätze"Zur Vorlage · 1227/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, für das Jahr 2021 eine Gewinnrücklage im Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Parkhäuser und Parkplätze“ in Höhe von 102.745,48 Euro zu bilden.
Die Vorlage erläutert, dass Gewinne eines Betriebes gewerblicher Art gemäß den steuerlichen Vorschriften neben der Körperschaftsteuer auch der Kapitalertragsteuer unterliegen, sofern sie nicht Rücklagen zugeführt werden. Eine Zuweisung des Gewinns zur Gewinn- oder Zweckrücklage ermöglicht es, die Kapitalertragsteuer zu vermeiden. Dieser Vorgang erfolgt außerhalb des städtischen Haushalts innerhalb der steuerlichen Jahresabschlüsse des jeweiligen Betriebes.
Der BgA „Parkhäuser und Parkplätze“ ist dem Fachbereich Immobilienmanagement zugeordnet, und sein Ergebnis fließt in den Jahresabschluss der Stadt Essen ein. Laut der steuerlichen Gewinnermittlung für diesen Bereich ergibt sich ein Ergebnis von 102.745,48 Euro. Die Vorlage verweist zudem auf Vorgaben des Bundesfinanzministeriums, wonach ein förmlicher Beschluss der zuständigen Gremien spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gefasst werden muss. Die Entscheidung über die Rücklagenbildung liegt beim Haupt- und Finanzausschuss sowie beim Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht II/2022 zum Prognosestichtag 30.06.2022Zur Vorlage · 1283/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat den zweiten Quartalsbericht des Finanzcontrollings (FiCo II/2022) vorgelegt, der die Haushaltsentwicklung zum Prognosestichtag 30. Juni 2022 darstellt. Der Bericht basiert auf dem im Jahr 2022 neu eingeführten, SAP-integrierten Finanzcontrollingsystem und dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Essen. Zudem erfüllt die Vorlage die Berichtspflicht gemäß der Kommunalhaushaltsrechtsanwendungsverordnung zur Dokumentation der Haushaltsauswirkungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine.
Die Prognose für das Haushaltsjahr 2022 weist einen voraussichtlichen Jahresfehlbetrag von rund 1,5 Millionen Euro aus. Im Bereich der COVID-19-Maßnahmen werden für den Zeitraum bis zum Jahresende Kosten in Höhe von 41,9 Millionen Euro erwartet, was unter dem ursprünglichen Planansatz von 91,6 Millionen Euro liegt. Die im März 2022 getroffenen Annahmen bezüglich der Haushaltsbelastung durch die Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine haben sich nach Ablauf der ersten zwei Quartale nicht bestätigt; die aktuelle Prognose für diese Position beläuft sich auf 6,2 Millionen Euro.
Als fortbestehende fiskalische Risiken werden die inflationsbedingten Preissteigerungen bei Energie, Gas, Bau- und Treibstoffen angeführt. Aufgrund dieser Entwicklungen wird die bereits im April 2022 angeordnete restriktive Haushaltsbewirtschaftung durch die zuständige Stelle fortgeführt. Der Bericht ist zudem der Aufsichtsbehörde zuzuleiten.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Quartalsbericht II/2022 zum Zins- und SchuldenmanagementZur Vorlage · 1287/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Haupt- und Finanzausschuss den Quartalsbericht II/2022 zum Zins- und Schuldenmanagement vorgelegt. Die Vorlage dient der regelmäßigen Berichterstattung gemäß der Dienstanweisung Finanzgeschäfte, welche eine vierteljährliche Information über die Entwicklung der Schulden sowie die Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten vorsieht.
Der Bericht umfasst eine Analyse des gesamten Kreditportfolios der Stadt. Er enthält Informationen über die Entwicklung der Schulden, den Abschluss von Options- und Derivatgeschäften sowie deren aktuelle Marktwerte. Zudem werden weitere relevante Risikokennzahlen aufgeführt. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Überprüfung der Einhaltung der in der Dienstanweisung festgelegten Limits sowie der in der Haushaltssatzung 2022 verankerten Höchstbeträge der Kreditermächtigung.
Mit der Vorlage wird dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagen, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Die Stadtkämmerei ist für die Federführung der Vorlage verantwortlich.
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Beratungsfolge
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Änderung des Aufstellungsverfahrens zum Haushaltsplan 2023Zur Vorlage · 1224/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Vorlage 1224/2022/2 einen Antrag auf Änderung des Aufstellungsverfahrens zum Haushaltsplan 2023 vorgelegt. Ziel des Antrags ist es, die Entscheidung zur Drucksache 0072/2022/2 aufzuheben und stattdessen die Aufstellung eines Einzelhaushalts für das Jahr 2023 vorzusehen. Zuvor war im Februar 2022 beschlossen worden, einen Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 zu erstellen.
Die Begründung für die Änderung basiert auf verschiedenen wirtschaftlichen Entwicklungen und Risiken. Die Verwaltung führt den Krieg in der Ukraine und die damit verbundene Zunahme von Schutzsuchenden als Faktoren an, die Auswirkungen auf die konsumtiven und investiven Haushaltsausgaben haben. Zudem werden die fortlaufende Corona-Pandemie, die Inflationsrate sowie steigende Energiepreise und ein zu erwartender Zinsanstieg angeführt. Da die genauen Aufwendungen aufgrund dieser Faktoren zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht abschätzbar seien und konkrete Entlastungsbeschlüsse von Bund und Land Nordrhein-Westfalen fehlten, soll durch den Einzelhaushalt die haushalterische Flexibilität gewahrt bleiben.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Entwurf eines Einzelhaushalts für das Haushaltsjahr 2023 am 28. September 2022 in den Rat der Stadt Essen eingebracht wird. Der weitere Zeitplan sieht Beratungen in den Fraktionen, Bezirksvertretungen, dem Integrationsrat sowie den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vor, bis die abschließende Beschlussfassung im Rat für Ende November 2022 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Stellungnahme zu den Auswirkungen des OVG-Urteils vom 17.05.2022 AZ 9 A 1019/20 bei der Kalkulation der AbwassergebührenZur Vorlage · 1351/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Entsorgungswirtschaft und stadtinternen Steuerberatung befasst sich mit den Auswirkungen eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 17. Mai 2022 auf die Kalkulation der Abwassergebühren in Essen. Das Urteil im Musterverfahren der Stadt Oer-Erkenschwick hat die bisherige Rechtsprechung zur Berechnung kalkulatorischer Zinsen und Abschreibungen geändert, indem es die Verwendung von Wiederbeschaffungswerten und eine langfristige Durchschnittrendite von 50 Jahren für unzulässig erklärte.
Eine gebührenrechtliche Prüfung durch die Verwaltung hat ergeben, dass das Urteil nach aktuellem Kenntnisstand primär Regiebetriebe oder eigenbetriebsähnliche Einrichtungen betrifft, die Gebühren selbstständig erheben. Da die Stadt Essen die Abwasserentsorgung über die Stadtwerke Essen AG als Drittunternehmen durchführen lässt, unterliegt die Berechnung der Entgelte dem öffentlichen Preisrecht. Die Ermittlung der Kosten erfolgt hier nach der Verordnung Nr. 30/53 sowie den entsprechenden Leitsätzen, welche die Abschreibung nach Anschaffungswert und einen durch das Bundeswirtschaftsministerium festgelegten Zinssatz vorsehen.
Die Kalkulation der Pachtentgelte zwischen der Stadt und den Stadtwerken orientiert sich an den Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Die Verwaltung stellt fest, dass die bisherige Praxis der Gebührenkalkulation in Essen mit der aktuellen Rechtsprechung im Einklang steht. Zwar sind seit der Veröffentlichung des Urteils 160 neue Widersprüche gegen Grundbesitzabgabenbescheide eingegangen, jedoch sind die meisten Bescheide aufgrund abgelaufener Fristen bereits bestandskräftig. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen sollen die Stellungnahme zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Ruhrbahn GmbH hier: Erneuerung der Zugsicherungsanlagen für den Straßen- und Stadtbahnverkehr in EssenZur Vorlage · 1263/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (1263/2022/2) behandelt die Erneuerung der Zugsicherungsanlagen für den Straßen- und Stadtbahnverkehr in Essen und Mülheim an der Ruhr durch die Ruhrbahn GmbH. Das Vorhaben sieht den Ersatz von Relaisstellwerken durch elektronische Stellwerke (ESTW), die Anpassung der Signalisierung sowie die Schaffung neuer Betriebsräume vor. Die Umsetzung der Stellwerke soll sukzessive bis zum Jahr 2030 erfolgen.
Das beantragte Projektkostenvolumen beläuft sich auf rund 130,3 Millionen Euro. Davon entfallen etwa 97,7 Millionen Euro auf die elektronischen Stellwerke, 20,4 Millionen Euro auf Betriebsräume und Technik sowie 12,2 Millionen Euro auf Baunebenkosten. Die Maßnahme wird zu 60 Prozent durch Landes- und Bundesmittel gefördert. Der geschätzte Eigenanteil beträgt rund 60,0 Millionen Euro, wobei die Stadt Essen für die Nordstrecke und die Leitstelle einen Anteil von 9,9 Millionen Euro tragen muss.
Die Anmeldung der Eigenanteile der Stadt zur Erneuerung der Zugsicherungsanlagen auf der Nordstrecke ist für den Haushalt ab dem Jahr 2023 vorgesehen. Die Gesamtkosten von 9.925.200 Euro verteilen sich auf die Jahre 2023 bis 2031, wobei der höchste Einzelbetrag im Jahr 2025 mit 2.922.400 Euro anfällt. Die Finanzierung erfolgt über das PSP-Element 5.660360.500. Kalkulatorisch fallen ab der Aktivierung jährliche Zinsen in Höhe von 1,3 Prozent sowie Abschreibungen über 20 Jahre an. Die Erneuerung der Technik wird als betriebsnotwendig für den langfristigen Weiterbetrieb der U-Stadtbahn sowie als Maßnahme zum Klimaschutz eingestuft. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung der Erneuerung und Finanzierung sowie die Ermächtigung der Stadtvertreter in den Gremien der Ruhrbahn GmbH vor.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.08.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Neubau eines Bauernhofcafés im Grugapark im Rahmen des Projektes „Historischer BauernhofZur Vorlage · 0902/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projektes „Historischer Bauernhof“ wird der Neubau eines Bauernhofcafés im Grugapark geplant. Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen den Bau und den Baubeginn des Gebäudes beschließen bzw. empfehlen. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben werden mit 1.800.000 Euro brutto beziffert.
Die Finanzierung basiert auf einem bereits bereitgestellten Budget von rund 764.000 Euro aus den Jahren 2021 und 2022. Die verbleibende Differenz von etwa 749.000 Euro soll im Haushaltsjahr 2023 angemeldet und voraussichtlich über eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung beantragt werden. Die jährlichen Instandhaltungskosten werden auf circa 15.000 Euro geschätzt, während die geplante Jahresnettopacht etwa 30.000 Euro beträgt. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2023 und die Fertigstellung für den Sommer 2024 vorgesehen.
Die kalkulatorischen Kosten beinhalten jährliche Abschreibungen von 30.260 Euro sowie Zinsen in Höhe von 9.834,50 Euro. Die Deckung der jährlichen Sachkosten, die auch einen Instandhaltungsmehraufwand und den Wegfall einer Kiosk-Pacht umfassen, soll durch zusätzliche Pachterträge und eingesparte Reinigungskosten erfolgen. Das Bauvorhaben ist Teil der Gastronomie- und Parkentwicklungskonzepte. Technisch ist für den Neubau eine Holzbauweise mit Einsatz von Photovoltaik und Wärmepumpen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.08.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Anpassung der Baukosten wegen Fassadenschäden und weiterer technischer Vorgaben (Kulturforum Steele, Dreiringstraße 7) hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 1203/2022/7 · Vorlage
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Die Stadtverwaltung hat eine Dringlichkeitsentscheidung zur Anpassung der Baukosten für die Generalsanierung des Kulturforums Steele beantragft. Die Vorlage sieht vor, die bisher veranschlagten Baukosten von 3.940.000 € um 900.000 € auf insgesamt 4.840.000 € zu erhöhen. Zudem wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 700.000 € für das Jahr 2022 beantragt, um die Finanzierung zu sichern.
Die Kostensteigerungen resultieren aus verschiedenen baulichen und organisatorischen Faktoren. Nach Abschluss der Schadstoffsanierung und der Errichtung von Gerüsten wurden weitere Schäden an der Gebäudesubstanz sowie an der Fassade festgestellt, insbesondere Frostschäden am Verblendmauerwerk und an den Sandsteinelementen. Zudem erforderten statische Prüfungen Verstärkungen an den Decken. Weitere Gründe für die Kostenentwicklung sind das Fehlen von Bestandsplänen, die Notwendigkeit denkmalgerechter Rekonstruktionen, technische Anforderungen nach aktuellem Baurecht sowie die Installation neuer Lüftungsanlagen und einer modernen Medienausstattung. Auch externe Faktoren wie Lieferverzögerungen bei Holz, Materialknappheit und Personalausfälle infolge der Pandemie sowie verzögerte Vergabeergebnisse haben zur Kosten- und Zeitsteigerung beigetragen. Der Abschluss der Sanierungsmaßnahme verzögert sich nach aktuellen Planungen auf Ende Juli 2023.
Die Finanzierung der Mehrkosten soll durch die Bereitstellung von Mitteln in den Jahren 2022 und 2023 erfolgen. Die Entscheidung des Oberbürgermeisters vom 30. Juni 2022 bedarf der Genehmigung durch den Rat der Stadt Essen.
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- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 16.Mitteilungen der Verwaltung
- 17.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 18.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil