Bildung einer Gewinnrücklage für das Jahr 2021 im Betrieb gewerblicher Art "Krematorium"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, für das Jahr 2021 eine Gewinnrücklage im Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Krematorium“ in Höhe von 214.754,67 Euro zu bilden.
Die Vorlage der zuständigen Fachabteilung erläutert, dass Gewinne eines Betriebes gewerblicher Art gemäß den steuerlichen Vorschriften neben der Körperschaftsteuer auch der Kapitalertragsteuer unterliegen, sofern sie nicht Rücklagen zugeführt werden. Eine Zuweisung des Gewinns zur Gewinn- oder Zweckrücklage ermöglicht es, die Kapitalertragsteuer zu vermeiden. Dieser Vorgang erfolgt außerhalb des städtischen Haushalts innerhalb der steuerlichen Jahresabschlüsse des jeweiligen Betriebes.
Nach einer Vorgabe des Bundesfinanzministeriums vom Januar 2019 ist für diesen Vorgang ein förmlicher Beschluss der zuständigen Gremien der Trägerkörperschaft erforderlich. Dieser Beschluss muss spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gefasst werden. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Haupt- und Finanzausschuss sowie beim Rat der Stadt Essen.
Der Betrieb gewerblicher Art „Krematorium“ ist dem Fachbereich Grün und Gruga zugeordnet, wobei dessen Ergebnis in den Jahresabschluss der Stadt Essen einfließt. Die steuerliche Gewinnermittlung für diesen Bereich weist für das Jahr 2021 ein Ergebnis in der Höhe der beantragten Rücklage aus.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.08.2022einstimmig beschlossen
- 17.08.2022einstimmig empfohlen
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