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Vorlage

Benennung der Vertretung der Stadt Essen für den Zweckverband KDN (Dachverband kommunaler IT-Dienstleister)

1212/2022/1 Essener Systemhaus

🟢 Beschlossen 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage des Essener Systemhauses befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung der Stadt Essen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes KDN (Dachverband kommunaler IT-Dienstleister). Hintergrund der Vorlage ist eine organisatorische Änderung der Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung.

Durch die Verschiebung der organisatorischen Verantwortung für das Essener Systemhaus vom Geschäftsbereich 3 in den Geschäftsbereich 1 soll die personelle Besetzung der stimmberechtigten Vertretung angepasst werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Beigeordnete des Geschäftsbereichs 1 als erstes ordentliches Mitglied in die KDN-Verbandsversammlung berufen wird. Als ihr Vertreter soll der Stadtkämmerer, der zugleich als Geschäftsbereichsvorstand 2 fungiert, bestellt werden.

Die Besetzung des zweiten ordentlichen Mitglieds bleibt von dieser Änderung unberührt. Hierbei wird der Betriebsleiter des Essener Systemhauses als ordentliches Mitglied sowie ein Städtischer Verwaltungsdirektor als dessen Vertreter beibehalten. Die rechtliche Grundlage für diese Benennung bilden § 15 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW sowie § 8 der Satzung des KDN. Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 166 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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