Sparkasse Essen a) Entlastung der Organe der Sparkasse für das Geschäftsjahr 2021 b) Verwendung des Jahresüberschusses gemäß § 24 und § 25 SpkG NW c) Bestimmung der Zeitung für den Hinweis auf die Auslegung des Jahresabschlusses
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Sitzung am 24. August 2022 über verschiedene Vorlagen zur Sparkasse Essen für das Geschäftsjahr 2021 entschieden. Auf Basis der Vorlage des Oberbürgermeisters nahm der Rat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 sowie den dazugehörigen Lagebericht zur Kenntnis. Dieser Jahresabschluss wurde durch die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Im Rahmen der Beschlussfassung wurde den Organen der Sparkasse, namentlich dem Verwaltungsrat und dem Vorstand, die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 erteilt. Von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen waren Ratsmitglieder, die im Jahr 2021 gleichzeitig einem Organ der Sparkasse Essen angehörten.
Hinsichtlich der Verwendung des Jahresüberschusses folgte der Rat dem Vorschlag des Verwaltungsrates gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen. Es wurde beschlossen, einen Nettobetrag von 2.000.000,00 Euro an den Träger auszuschütten. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 3.165.377,83 Euro soll in die Sicherheitsrücklage eingestellt werden. Zudem wurde festgelegt, dass der Hinweis auf die Auslegung des Jahresabschlusses in den Kassenräumen der Sparkasse sowie in den Lokalteilen der NRZ und WAZ veröffentlicht werden soll.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.08.2022einstimmig beschlossen [zu a) ohne Mitglieder des Verwaltungsrates SPK Essen]
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation
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