Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 15 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 17.02.2022
- 2.Niederschrift Nr. 16 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 03.03.2022
- 3.Niederschrift Nr. 17 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 17.03.2022
- 4.Niederschrift Nr. 18 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 07.04.2022
- 5.Niederschrift Nr. 19 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 19.05.2022
- 6.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 7.Untersuchung auszubauende Luftleitbahn in Rüttenscheid laut Klimaanalyse EssenZur Vorlage · 0755/2022/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0755E1/2022 befasst sich mit dem Antrag, das Entwicklungspotenzial einer Bahntrasse im Essener Stadtteil Rüttenscheid für den Ausbau einer Luftleitbahn zu untersuchen. Grundlage der Anfrage sind Empfehlungen aus einer städtischen Klimaanalyse, die Maßnahmen zur Reduktion thermischer Belastungen und zur Erhöhung des Grünvolumens vorsieht. Die Antragstellerin bittet darum, die nach Süden verlaufende Trasse, die derzeit als Messeparkplatz P2 genutzt wird, auf ihre Eignung als Luftleitbahn hin zu prüfen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Grugaradweg bereits eine gewisse Funktion als Luftleitbahn erfüllt, diese jedoch durch Brückenbauwerke und fehlendes Relief unterbrochen wird. Eine Verstärkung dieser Funktion durch eine Verbreiterung auf die erforderlichen mindestens 50 Meter sei nicht zielführend, da hierfür notwendige Baumentfernungen den stadtklimatischen Zielen widersprechen würden.
Hinsichtlich des Messeparkplatzes P2 stellt die Verwaltung fest, dass eine umfassende Umgestaltung aufgrund der weiteren Nutzung durch die Messe Essen nur begrenzt möglich ist. Kleinräumige Maßnahmen zur Klimaanpassung sind jedoch im Rahmen eines Masterplans vorgesehen. Im Bereich des Radwegeausbaus beim Rommenhöller-Gleis sollen Baumreihen zur Verschattung gepflanzt werden, was jedoch nicht zur Entstehung einer Luftleitbahn führen werde. Die Verwaltung betont, dass eine klimatische Aufwertung im dicht bebauten Rüttenscheid primär durch den Erhalt bestehender Grünflächen erfolgen sollte. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Stellungnahme zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.08.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (9. Sitzung) — zur weiteren Beratung in den AUKV und ASPB
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Geschäftsbericht Amt für Stadtplanung und BauordnungZur Vorlage · 1311/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Geschäftsbericht des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung sowie das Arbeitsprogramm Bauleitplanung 2022–2023 wurden zur Vorlage gebracht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und das Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2022–2023 beschließen, sofern die Kenntnisnahme der Bezirksvertretung VI erfolgt. Die verschiedenen Bezirksvertretungen der Stadt sind ebenfalls zur Kenntnisnahme der Unterlagen vorgesehen.
Der Bericht verweist auf die Entwicklung der Bebauungsplanverfahren. Während im Jahr 2020 insgesamt 61 Verfahren und städtebauliche Planungen enthalten waren, wurden in den Jahren 2021 und 2022 jeweils zwei bzw. drei Pläne rechtsverbindlich. Die Verwaltung führt Verzögerungen in laufenden Verfahren auf die Auswirkungen der Pandemie zurück. Im langfristigen Durchschnitt von 2010 bis 2022 wurden jährlich durchschnittlich sieben Bebauungspläne rechtsverbindlich.
Das neue Arbeitsprogramm umfasst insgesamt 80 Planungen. Dabei werden 16 Verfahren aus dem Programm entlassen, da diese abgeschlossen sind oder kein Planungsbedarf mehr besteht. Das Programm beinhaltet 33 laufende Verfahren sowie 17 ruhende Verfahren, die sich in der Vorbereitung befinden oder von Rahmenbedingungen abhängig sind. Zudem werden 30 neue Verfahren aufgenommen. Aufgrund der personellen Kapazitäten im Amt für Stadtplanung und Bauordnung können etwa die Hälfte der Bebauungspläne gleichzeitig bearbeitet werden, wodurch sich die Abarbeitung über den Zeitraum 2022/23 hinaus in den nächsten Programmzeitraum erstrecken wird. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Innenentwicklung und der Nachnutzung von Flächen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 9.Infrastruktur für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Hier: Fahrradparkhaus bzw. Fahrradstation in zentraler InnenstadtlageZur Vorlage · 0607/2022/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0607/2022/7 1. Ergänzung aus dem Geschäftsbereich 7 befasst sich mit der Schaffung von Infrastruktur für den Radverkehr in der Essener Innenstadt. Ziel ist die Realisierung einer Radstation oder eines Fahrradparkhauses in zentraler Lage nahe dem Hauptbahnhof, um etwa 1.000 Stellplätze bereitzustellen. Dieses Vorhaben soll dazu beitragen, den Anteil des Umweltverkehrs am städtischen Verkehr bis zum Jahr 2035 auf 25 Prozent zu steigern.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt, die Verwaltung anzuweisen, unter Mitwirkung der Deutschen Bahn AG eine Radstation auf künftigen Entwicklungsflächen der Deutschen Bahn AG zu ermöglichen. Zudem soll die Einrichtung von Anlagen im Parkhaus südlich des Hauptbahnhofs weiter verfolgt werden. Falls bis zum ersten Quartal 2023 keine Entwicklung an diesen Standorten absehbar ist, soll die Verwaltung eine detaillierte Machbarkeitsuntersuchung für einen Alternativstandort durchführen.
Als alternative Option wird die Fläche C als Neubaustandort vorgeschlagen, die im Eigentum der Stadt Essen steht und der Ruhrbahn GmbH zugeordnet ist. Eine oberirdische Bebauung dieser Fläche ist prüfbar. Ein weiterer möglicher Standort für ein Parkhaus liegt auf dem Deckel der A40 nahe dem Südausgang des Hauptbahnhofs. Zur Finanzierung der Maßnahmen wird auf Förderprogramme wie die Bike&Ride-Offensive verwiesen, da der Standort in unmittelbarer Nähe zum Gleiszugang liegt. Die DB Station & Service AG strebt zudem einen Letter of Intent zur Festlegung gemeinsamer Interessen an.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen (mit geändertem Beschlusstext)
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Durchführung von Ideenwerkstatt und Reallabor "Willy-Brandt-Platz"Zur Vorlage · 1217/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Nummer 1217/2022/7 sieht die Durchführung einer Ideenwerkstatt sowie eines Reallabors am Willy-Brandt-Platz vor, um neue Gestaltungs- und Nutzungsideen zu erproben. Für die Umsetzung sind Gesamtkosten in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen, die sich auf 60.000 Euro im Jahr 2022 und 190.000 Euro im Jahr 2023 verteilen. Diese Mittel setzen sich aus Eigenanteilen sowie Fördermitteln des Sofortprogramms Innenstadt zusammen. Die Ideenwerkstatt soll bis Ende 2022 die Erstellung von drei Konzepten zum Ziel haben, während das Reallabor für den Sommer oder Herbst 2023 geplant ist. Für das Reallabor sind maximal 40.000 Euro für Honorare und 150.000 Euro für Sachkosten vorgesehen.
Die Beantragung der Fördermittel erfolgt gemäß § 82 GO NRW, um städtebaulichen Entwicklungen im Einzelhandel und in der Gastronomie der Innenstadt entgegenzuwirken, die infolge der Corona-Lockdown-Folgen entstanden sind. Durch Planungsleistungen und Gutachten sollen Maßnahmen zur Stadterneuerung entwickelt werden, um einer Verödung der Innenstädte vorzubeugen und den Handlungsbedarf nach § 172 BauGB zu adressieren. Die Stadt Essen beabsichtigt dabei, Synergien für das bestehende Integrierte Entwicklungskonzept „IEK Essen MITTE/OST“ zu nutzen. Die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt und eine Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I abgibt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Ideenwerkstatt beauftragt.
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Beratungsfolge
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — Kenntnis genommen ohne Bedenken
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — kein Beschluss gefasst und zur Entscheidung in den ASPB verwiesen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand und neues UmsetzungskonzeptZur Vorlage · 0715/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft befasst sich mit dem Sachstand und einem neuen Umsetzungskonzept zur Sanierung der Schultoiletten in Essen. Von 189 untersuchten Schulstandorten weisen 147 Gebäude Sanierungsbedarf auf, wobei die Gesamtkosten für diese Anlagen auf rund 51.000.000 € geschätzt werden. Für die verbleibenden 72 Maßnahmen beläuft sich das Volumen auf etwa 32.000.000 €, wovon 7.770.000 € auf 23 investive Maßnahmen entfallen.
Der Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Essen sieht die Fortsetzung des Schultoilettenprogramms sowie den Baubeginn der neuen investiven Maßnahmen vor. Zudem wird vorgeschlagen, die Maßnahmen durch Aufnahme in einen Deckungsring gemäß Haushaltssatzung 2022 gegenseitig deckungsfähig zu machen. Erforderliche haushaltrechtliche Änderungen sollen als unerheblich eingestuft werden, damit die zuständige Finanzverwaltung diese ohne weiteren Gremienbeschluss vornehmen kann. Die Finanzierung für das Jahr 2022 erfolgt über das Sammelprojekt 5.600227 mit einem Ansatz von 3.995.000 €.
Die Stadt Essen ist als Schulträger gemäß dem Schulgesetz NRW verpflichtet, die für den Schulbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten, einschließlich der Toiletten, zur Verfügung zu stellen. Die Sanierung erfolgt gemäß den Schulbauleitlinien und Standards nach aktuellen ökologischen Vorgaben. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Bauhof Elisenstraße - außerplanmäßige Mittelbereitstellung für weitergehende PlanungenZur Vorlage · 0947/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 0947/2022/7 die Beauftragung von Planungsleistungen für den Bauhof in der Elisenstraße sowie den Abbruch eines bestehenden Sozialgebäudes beantragt. Ziel ist eine ganzheitliche bauliche Optimierung des Standorts. Da eine Halle im östlichen Bereich nach einer Überprüfung durch die Unfallkasse gesichert und geschlossen werden musste, ist ein Ersatz durch eine neue Lagerhalle sowie der Neubau einer Fahrzeughalle im westlichen Bereich vorgesehen.
Das Vorhaben umfasst zudem die Schaffung eines neuen Medien- und Versorgungsgrabens sowie die Anpassung der gebäudetechnischen Anschlüsse der Bestandsgebäude. Für die Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3 werden Kosten in Höhe von rund 0,5 Millionen Euro veranschlagt. Der Abbruch des Sozialgebäudes wird mit etwa 0,3 Millionen Euro beziffert, wobei die Fläche anschließend als Baustelleneinrichtung und später als Parkplatz genutzt werden soll. Eine erste Grobkostenermittlung für die gesamten Baumaßnahmen beläuft sich auf rund 14,5 Millionen Euro.
Zur Finanzierung der Maßnahmen im Jahr 2022 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 550.000 Euro beim Projekt 5.600264 beantragt, wobei die Deckung durch eine Minderausgabe im Projekt Pool Planungsleistungen erfolgt. Für das Jahr 2023 sind weitere Mittel sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen. Die endgültige Entscheidung über die Kosten konkretisiert sich nach Abschluss der Planungsphasen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Anpassung der Baukosten wegen Fassadenschäden und weiterer technischer Vorgaben (Kulturforum Steele, Dreiringstraße 7) hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 1203/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Dringlichkeitsentscheidung zur Anpassung der Baukosten für die Generalsanierung des Kulturforums Steele beantragft. Die Vorlage sieht vor, die bisher veranschlagten Baukosten von 3.940.000 € um 900.000 € auf insgesamt 4.840.000 € zu erhöhen. Zudem wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 700.000 € für das Jahr 2022 beantragt, um die Finanzierung zu sichern.
Die Kostensteigerungen resultieren aus verschiedenen baulichen und organisatorischen Faktoren. Nach Abschluss der Schadstoffsanierung und der Errichtung von Gerüsten wurden weitere Schäden an der Gebäudesubstanz sowie an der Fassade festgestellt, insbesondere Frostschäden am Verblendmauerwerk und an den Sandsteinelementen. Zudem erforderten statische Prüfungen Verstärkungen an den Decken. Weitere Gründe für die Kostenentwicklung sind das Fehlen von Bestandsplänen, die Notwendigkeit denkmalgerechter Rekonstruktionen, technische Anforderungen nach aktuellem Baurecht sowie die Installation neuer Lüftungsanlagen und einer modernen Medienausstattung. Auch externe Faktoren wie Lieferverzögerungen bei Holz, Materialknappheit und Personalausfälle infolge der Pandemie sowie verzögerte Vergabeergebnisse haben zur Kosten- und Zeitsteigerung beigetragen. Der Abschluss der Sanierungsmaßnahme verzögert sich nach aktuellen Planungen auf Ende Juli 2023.
Die Finanzierung der Mehrkosten soll durch die Bereitstellung von Mitteln in den Jahren 2022 und 2023 erfolgen. Die Entscheidung des Oberbürgermeisters vom 30. Juni 2022 bedarf der Genehmigung durch den Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Information zur Durchführung der Mehrfachbeauftragung zum Flughafen Essen/Mülheim hier: Beschluss der Aufgabenschreibung durch den Rat der Stadt Mülheim am 23.06.2022Zur Vorlage · 1318/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen wird über den aktuellen Stand der Mehrfachbeauftragung zum Flughafen Essen/Mülheim informiert. Grundlage der Information ist der Beschluss des Rates der Stadt Mülheim am 23. Juni 2022 zur Aufgabenbeschreibung dieses Verfahrens.
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hatte die Verwaltung bereits im Dezember 2021 damit beauftragt, eine Mehrfachbeauftragung zur Erstellung städtebaulicher Rahmenkonzepte für das Flughafenareal vorzubereiten. Das Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung eines innovativen Gewerbeparks auf Basis eines nachhaltigen Entwicklungskonzepts. Die daraus resultierenden Konzepte sollen eine zweistufige Perspektive aufzeigen, die dem Rat der Stadt Mülheim als gleichwertige und eigenständige Entscheidungsalternativen für den weiteren Umgang mit dem Areal vorgelegt werden können.
Mit dem Beschluss der Aufgabenbeschreibung durch den Rat der Stadt Mülheim ist der Start des Verfahrens vorgesehen. Der Zeitraum für die Durchführung des Wettbewerbs ist für die Monate Juli bis Oktober 2022 angesetzt. Die vorliegende Vorlage dient dem Ausschuss zur Kenntnisnahme der Durchführung dieser Mehrfachbeauftragung.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Bebauungsplan Nr. 06/22 "Kreuzeskirchstraße/Kastanienallee (Weberplatz)" Beschluss über die Durchführung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und die Unterrichtung der Öffentlichkeit Stadtbezirk I, Stadtteil StadtkernZur Vorlage · 1095/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06/22 „Kreuzeskirchstraße/Kastanienallee (Weberplatz)“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vor. Das etwa 0,35 Hektar große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk I im Stadtteil Stadtkern und grenzt nördlich an den Weberplatz an. Das Verfahren soll ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen, wobei eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist.
Das städtebauliche Konzept sieht eine Nutzungsintensivierung vor, bei der bestehende Bausubstanz durch Neubau ersetzt wird, um zusätzlichen Wohn- und Gewerberaum zu schaffen. Geplant ist eine geschlossene, fünf- bis sechsgeschossige Bebauung mit Flachdächern, Dachbegrünung und potenzieller Nutzung von Photovoltaikanlagen. Die geplante Nutzungsmischung umfasst etwa 60 Prozent Gewerbe und 40 Prozent Wohnen. Im Erdgeschoss am Weberplatz sollen Handels- und Dienstleistungsbetriebe wie Gastronomie oder Apotheken angesiedelt werden. Von den geplanten Wohnungen sollen rund 30 Prozent als öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert werden.
Durch die städtebauliche Neuordnung soll die Sichtachse vom Universitätsviertel zum Weberplatz sowie der Blick auf die Kreuzeskirche freigegeben werden. Zudem ist die Erneuerung der Freiflächen und der Treppenanlage vorgesehen. Die Bezirksvertretung I hat im Rahmen der Anhörung keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen soll den Beschluss über die Durchführung des beschleunigten Verfahrens fassen.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Bebauungsplan Nummer 17/16 "Moosstraße / Laarmannstraße" Stadtbezirk: IV, Stadtteil: Bedingrade Information über das bisherige Verfahren sowie Aufstellungs- und AuslegungsbeschlussZur Vorlage · 0784/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 17/16 „Moosstraße / Laarmannstraße“ im Essener Stadtteil Bedingrade. Das etwa 2,2 Hektar große Plangebiet umfasst überwiegend das Gelände des ehemaligen Franziskus-Krankenhauses. Durch den geplanten Rückbau leerstehender Gebäude und die Nutzung vorhandener Flächenreserven soll ein neues Wohnquartier entstehen. Die Flächen wurden von der ehemaligen Betreiberin an die Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord veräußert.
Die Planung sieht die Schaffung von rund 110 Mietwohneinheiten im Geschosswohnungsbau vor, wobei etwa 20 Prozent der Wohnflächen als öffentlich geförderter Wohnungsbau vorgesehen sind. Ergänzt werden die Wohnbebauung durch eine dreigruppige Kindertagesstätte sowie einen öffentlichen Spielplatz mit einer Fläche von rund 1.340 Quadratmetern. Zudem ist die entwässerungstechnische Erschließung des Gebiets sowie die planungsrechtliche Absicherung der bestehenden Bebauung an der Laarmannstraße vorgesehen.
Ein Teilbereich des Gebiets liegt derzeit im Landschaftsschutzgebiet. Ein entsprechendes Verfahren zur Entlassung dieser Teilfläche aus dem Schutzstatus wird parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Der Ausschuss hat beschlossen, den Bebauungsplan mit seiner Begründung, den Gutachten und den umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen, wobei auf eine Umweltprüfung verzichtet wird. Die Bezirksvertretung IV hat im Vorfeld keine Bedenken gegen das Vorhaben erhoben.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 16.1Bebauungsplan Nummer 17/16 "Moosstraße / Laarmannstraße" hier: Steigerung der Quote öffentlich geförderter Wohnungen auf mindestens 30 ProzentZur Vorlage · 1436/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen einen Antrag gestellt, die Quote der öffentlich geförderten Wohnungen im Bebauungsplan Nummer 17/16 „Moosstraße / Laarmannstraße“ auf mindestens 30 Prozent zu erhöhen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, diese Anpassung im Rahmen der Planung umzusetzen.
In der Begründung des Antrags wird darauf verwiesen, dass die Anzahl der Wohnungen, die jährlich aus der Preisbindung fallen, auf einem hohen Niveau liegt und eine steigende Tendenz aufweist. Da durch Neubauten oder Sanierungen im Bestand derzeit zu wenige Projekte zur Kompensation initiiert werden, wird die Festlegung einer Quote als notwendig erachtet, um die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen sicherzustellen.
Der Antrag weist zudem darauf hin, dass die Planungen einer Wohnungsbaugenossenschaft für die Errichtung einer dreigruppigen Kindertagesstätte sowie eines Spielplatzes der Kategorie B innerhalb des Plangebiets zwar einen Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge leisten, diese Maßnahmen jedoch separat von der Schaffung von gefördertem Wohnraum zu betrachten seien.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 17.Bebauungsplan Nummer 8/12 "Krupp-Gürtel: Altendorfer Straße/Dickmannstraße (Leben am Krupp-Park), 1. Änderung" Stadtbezirk: I und III, Stadtteil: Westviertel und Altendorf Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0695/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplans Nummer 8/12 „Krupp-Gürtel: Altendorfer Straße/Dickmannstraße (Leben am Krupp-Park)“. Das etwa zwei Hektar große Planungsgebiet liegt in den Stadtbezirken I und III, innerhalb der Stadtteile Westviertel und Altendorf. Es umfasst das bereits realisierte Dienstleistungszentrum zwischen der Altendorfer Straße, der Dickmannstraße, der Dickmannstraße-Verlängerung und dem Krupp-Park.
Anlass der Änderung ist die Korrektur einer Festsetzung zur Verkaufsflächenobergrenze für den Einzelhandel. Da eine solche vorhabenunabhängige Beschränkung nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keine Rechtsgrundlage mehr besitzt, soll die Regelung im Bebauungsplan angepasst werden. Ziel ist es, die Steuerungsfunktion des Plans wiederherzustellen und die Planung an den Masterplan Einzelhandel von 2011 anzupassen, der im Bereich des C-Zentrums Altendorf Einzelhandel bis zu einer Fläche von 2.500 Quadratmetern ermöglicht.
Im Rahmen der Abwägung werden die Anregungen der unteren Denkmalbehörde gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung berücksichtigt. Die Stellungnahmen verschiedener Unternehmen und Institutionen, darunter die Emschergenossenschaft, die Stadtwerke Essen AG sowie die Industrie- und Handelskammer, werden nicht berücksichtigt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Die Bezirksvertretungen I und III haben keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Sicherung der Bauleitplanung: Satzung der Stadt Essen über eine Veränderungssperre für den Bereich "Hövelstraße 168" Stadtbezirk: V Stadtteil: Altenessen-SüdZur Vorlage · 1270/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht die Erlassung einer Satzung über eine Veränderungssperre für ein etwa 4.500 m² großes Grundstück in Altenessen-Süd vor. Das betroffene Areal umfasst das Grundstück des Netto-Marktes an der Hövelstraße 168 und wird im Norden sowie Osten durch Autohandelsbetriebe, im Süden durch die Hövelstraße und im Westen durch das Grundstück Hövelstraße 200 begrenzt.
Zweck der Veränderungssperre ist die Sicherung der Bauleitplanung sowie die Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen. Konkret soll eine Erweiterung der bestehenden Verkaufsfläche von 699 m² auf 1.005 m² verhindert werden, um die Zentrenstruktur gemäß dem Masterplan Einzelhandel zu wahren. Die Maßnahme dient zudem der Förderung von produzierendem, verarbeitendem oder gewerblichem Gewerbe im Einklang mit dem Regionalen Flächennutzungsplan.
Die Veränderungssperre soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches für die Dauer von zwei Jahren gelten oder bis zum Abschluss der rechtsverbindlichen Bauleitplanung, insbesondere des Bebauungsplans Nr. 12/20 „Hövelstraße 151-220 - Neu“. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt die Annahme des Beschlusses unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretung V. Die Beratungsfolge ist für den Zeitraum Ende August 2022 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben gegen die Stimme von Herrn Sehnke (Die PARTEI/DIE LINKE.)
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Stellplatzsatzung der Stadt Essen SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1317/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat eine Anpassung der Stellplatzsatzung zur Vorlage gebracht, um die Regelungen an die novellierte Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anzupassen. Die Änderung ist notwendig, da die Landesbauordnung im Jahr 2021 das Stellplatzrecht neu geregelt und die Ermächtigung für die gemeindliche Ausgestaltung verändert hat.
Im Rahmen der Neufassung wird unter anderem klargestellt, dass mindestens ein Prozent der erforderlichen Stellplätze, mindestens jedoch ein Stellplatz, für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen werden muss, wobei diese Regelung für Ein- und Zwei-familienhäuser nicht gilt. Zudem erfolgt eine Anpassung der Bereiche mit gleichwertiger Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Diese Anpassung basiert auf einer aktuellen Untersuchung des Amtes für Geoinformation, Vermessung und Kataster, die Veränderungen im Busnetz sowie Änderungen in der Datenstruktur berücksichtigt.
Die vorliegende Vorlage wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie im Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung empfohlen. Auch die Bezirksvertretungen aller Stadtbezirkse haben im Rahmen der Anhörung keine Bedenken gegen die Anpassung geäußert. Der finale Beschluss über die neue Stellplatzsatzung obliegt dem Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben gegen die Stimmen der AfD-Fraktion
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 20.Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker StraßeZur Vorlage · 0435/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker Straße bewertet die Grundstücksakquisitionen sowie Rückversetzung- und Neubauvorhaben in drei Untersuchungsabschnitten. Im ersten Abschnitt, zwischen Berthold-Beitz-Boulevard und Bäuminghausstraße, findet kein Erwerb der Grundstücke Gladbecker Straße 235 bis 241 statt. Grund hierfür sind gescheiterte Verhandlungen sowie die Unwirtschaftlichkeit von Ankaufs- und Abrisskosten von mindestens 2,0 Millionen Euro. Zudem ist eine wirtschaftliche Bebauung mit Wohnraum oder einer Kindertagesstätte aufgrund des bestehenden Bebauungsplans Nr. 7/68 nicht realisierbar. Für die Abschnitte zwischen Bäuminghausstraße und Krablerstraße wird aufgrund hoher Entmietungsrisiken und geschätzter Grundstückswerte von mindestens 4,5 Millionen Euro ebenfalls kein Ankauf angestrebt.
Die im Rahmenplan vorgesehenen Gebäudekubaturen liegen in den Abschnitten zwischen Pörtgenweg und In der Baumschule, nördlich der Bäuminghausstraße sowie nördlich der Bahntrasse außerhalb der zulässigen Baufenster des Bebauungsplans Nr. 7/68. Eine wirtschaftliche Neubebauung ist aufgrund baurechtlicher Beschränkungen und hoher Grundstückseinstandskosten nicht umsetzbar, weshalb die Maßnahmen des Rahmenplans nicht weiterverfolgt werden und die regelmäßige Berichterstattung endet.
Für das Lärmschutzfensterprogramm entlang der Gladbecker Straße 225 bis 381 wird eine Richtlinie zur Beschlussfassung durch den Rat vorbereitet, worauf eine Ausschreibung eines Ingenieurbüros folgen soll. Das Programm ist nach Umsetzung für drei Jahre vorgesehen. Zudem soll das Integrierte Entwicklungskonzept NORD neu aufgestellt werden. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben.
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 07.04.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.1Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker Straße hier: Aufwertung im Rahmen kommunaler Möglichkeiten und Pflichten (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0981/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0981/2022/SPD fordert die SPD-Fraktion verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Bereichs der Gladbecker Straße im Rahmen des Rahmenplans. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Verkaufsverhandlungen mit Eigentümern im Bereich der Hausnummern 235 bis 241 fortzuführen, um dort einen Kita-Standort zu schaffen. Zudem soll das bestehende Vorkaufsrecht auf den Abschnitt der Gladbecker Straße zwischen Hövelstraße und Krablerstraße ausgeweitet werden sowie Verhandlungen mit Eigentümern nördlich der Hövelstraße geführt werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die Umsetzbarkeit einer partiellen oder temporären Tempo-30-Zone inklusive mobiler und stationärer Überwachung zu prüfen, wobei Schutzbedarfe für Einrichtungen wie die Kita Gladbecker/Radhoffstraße zu berücksichtigen sind. Ein weiterer Prüfpunkt ist die Möglichkeit einer Förderung von Fassadenbegrünungen im Rahmen des INSEK-Altenessen-Süd-Nordviertels.
Die Verwaltung soll zudem über den Fortschritt der Planungen am Knotenpunkt Gladbecker Straße – Berthold-Beitz-Boulevard sowie über notwendige bauliche oder verkehrstechnische Maßnahmen zur Entlastung der Anwohner in den Seitenstraßen vom Durchgangs- und Schleichverkehr berichten. Ebenso ist die Umsetzbarkeit von Verbesserungen der Radinfrastruktur im Gesamtbereich zu untersuchen. Schließlich wird die Prüfung von Einzelprogrammen zur Verbesserung der Wohnqualität angefordert, die über die Vorlage 0435/2022/7 hinausgehen und vom Planungsbüro ASTOC vorgeschlagen wurden.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Antrag wurde seitens Antragsteller zurückgezogen
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.2Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker Straße hier: Verbesserung der Verkehrssituation Gladbecker Straße (Antrag der Fraktion DIE LINKE und Ratsgruppe DIE PARTEI)Zur Vorlage · 0966/2022/Die PARTEI/Die LINKE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE und die Ratsgruppe DIE PARTEI haben im Rahmen eines gemeinsamen Antrags (Vorlagennummer 0966/2022) die Entwicklung eines neuen Konzepts zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität an der Gladbecker Straße beantragt. Der Antrag folgt auf das Scheitern des bisherigen Rahmenplans Gladbecker Straße.
Die Antragsteller fordern die Verwaltung auf, verschiedene Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Dazu gehört die Anpassung der Grünphasen an den Bedarf von Fußgängern und Kindern, insbesondere an den Kreuzungen Hövelstraße und Bäuminghausstraße. Zudem soll geprüft werden, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 zwischen dem Berthold-Beitz-Boulevard und der Vogelheimer Straße eingeführt oder die bestehende Lärmschutzregelung für LKW räumlich und zeitlich ausgeweitet werden kann. Die Wirksamkeit der geltenden Geschwindigkeitskontrollen soll ebenfalls überprüft werden.
Des Weiteren wird die Prüfung von Maßnahmen aus der Initiative „Stoppt A 52 Gladbeck“ sowie Vorschlägen aus dem Masterplan Verkehr 2018, wie dem Ausbau des ÖPNV und der Einrichtung von Park-and-Ride-Standorten, beantragt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung von Lenkungsmaßnahmen für den überörtlichen und LKW-Verkehr sowie anderen baulichen Maßnahmen zur Entlastung der Straße. Der Antrag sieht zudem eine Anhörung der Bezirksvertretung V sowie Beratungen in den zuständigen Ausschüssen und im Rat der Stadt vor.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Antrag wurde bereits im Rat durch Antragsteller zurückgezogen
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — zurückgezogen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 21.Anträge und Anfragen
- 21.1Sachstandsbericht über die Gebäudeinfrastruktur in der Kinder- und JugendarbeitZur Vorlage · 1102/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Bestandsaufnahme der Gebäudeinfrastruktur in der Kinder- und Jugendarbeit vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Jugendhilfeausschuss sowie an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, auf Grundlage des Kinder- und Jugendförderplanes eine Übersicht der Räumlichkeiten vorzulegen, die für die zentrale sowie die stadtteilbezogene Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden. Dabei soll eine Differenzierung zwischen städtischen Angeboten und freien sowie privaten Einrichtungen erfolgen. Die Untersuchung soll zudem die Angebote innerhalb der Einrichtungen sowie deren Belegungszeiten erfassen, um freie Kapazitäten für zusätzliche Angebote zu identifizieren.
Ein weiterer Bestandteil der Anfrage umfasst die Erfassung des baulichen Zustands, der Barrierefreiheit und der Größe der nutzbaren Flächen. Darüber hinaus wird eine Konzeption gefordert, die die Einbeziehung der verantwortlichen Akteure sowie der Kinder und Jugendlichen vorsieht, um etwaige Mehrbedarfe zu ermitteln. Ziel der Antragsteller ist es, die offene Kinder- und Jugendarbeit durch die Berücksichtigung aktueller Bedarfe weiterzuentwickeln.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.2Entwicklung neuer Kleingartenflächen im Essener Stadtgebiet (Antrag der Fraktionen SPD und FDP; dieser Antrag ersetzt den Antrag 0919/2022/SPD der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 1113/2022/SPD/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Entwicklung neuer Kleingartenflächen im Stadtgebiet zum Ziel hat. Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Vorlage zur Kenntnis nimmt und der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz eine entsprechende Entscheidung trifft.
Die Verwaltung wird durch den Antrag beauftragt, eine Reihe von Flächen zu prüfen, die im Rahmen des Bürgerforums „Wo wollen wir wohnen?“ identifiziert wurden. Konkret geht es um Flächen aus der Prioritätsgruppe 2 bis 5, die eine Nutzbarmachung als Kleingartenanlage ermöglichen sollen, sofern jede Einheit die Ansiedlung von mindestens zehn Parzellen erlaubt.
Als Begründung führen die Antragstellenden an, dass die Zahl der Kleingärten in Essen rückläufig ist, während die Nachfrage nach diesen Flächen steigt. Da der Wohnungsbau zunehmend flächenschonend und ohne direkte Gartenanbindung geplant wird, bestehe ein steigender Bedarf an Erholungsflächen. Die im Jahr 201
Die Untersuchung soll gezielt Areale einbeziehen, die nicht unmittelbar an bestehende Anlagen angrenzen. Hierbei stehen Grundstücke im Fokus, die im Jahr 2018 im Rahmen der Bürgerbeteiligung als nicht für den Wohnungsbau geeignet eingestuft wurden. Es handelt sich um einen Pool von 86 Flächen, die nicht in die Priorität 1 oder das Arbeitsprogramm der Bauleitplanung aufgenommen wurden. Die Prüfung dieser Flächen wird mit dem Ziel einer effizienten Flächennutzung begründet.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 21.3Sachstandsbericht Solar-Offensive / Freiflächen-Photovoltaik auf städtischen GrundstückenZur Vorlage · 1037/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Überprüfung des aktuellen Fortschritts der städtischen Solar-Offensive zum Ziel hat. Der Antrag fordert, dass die Stadtverwaltung einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 30. Juni 2021 vorlegt.
Dieser Bericht soll den aktuellen Stand der Planungen sowie eine Liste der bereits identifizierten Gebäude enthalten, die sich für eine Nutzung durch Photovoltaikanlagen eignen. Zudem wird die Verwaltung gebeten, darzulegen, welche Möglichkeiten zur Bündelung von baulichen und energiewirtschaftlichen Kompetenzen innerhalb des Stadtkonzerns bereits genutzt werden oder angestrebt werden. Ein weiterer Bestandteil der Anfrage ist eine Einschätzung zu städtischen Grundstücken, die für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen geeignet sein könnten.
Hintergrund des Antrags ist der Beschluss der Solar-Offensive aus dem Jahr 2021. Dieser sieht vor, die Dach- und Fassadenflächen von Liegenschaften der Stadtverwaltung sowie der städtischen Beteiligungsunternehmen auf ihre Eignung für Photovoltaikanlagen zur Eigenstromnutzung zu prüfen und die entsprechenden Installationskosten zu ermitteln. Die Beratung des Antrags ist im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.4Maßnahmen zur Energieeffizienz in Stadtverwaltung und städtischen BeteiligungenZur Vorlage · 1107/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Konzepts zur Energieeffizienz in der Stadtverwaltung und bei städtischen Beteiligungen vorsieht. Das Vorhaben richtet sich an die Stadtverwaltung vor dem Hintergrund der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung für das Jahr 2022.
Das beantragte Konzept soll verschiedene Aspekte des Energieverbrauchs untersuchen. Dazu gehört die Ermittlung des aktuellen Verbrauchs an städtischen Liegenschaften sowie die Verbesserung der Transparenz durch Energiemanagement. Der Antrag fordert zudem die Untersuchung von Möglichkeiten zur dauerhaften Senkung des Energie- und Treibstoffverbrauchs im Fuhrpark und bei den Liegenschaften. Es sollen kurz- und langfristige Maßnahmen wie die energetische Sanierung, Smart-Building-Lösungen oder die Anpassung der Heizungssteuerung außerhalb der Nutzungszeiten betrachtet werden.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Erhöhung der Sanierungsquote bei städtischen Immobilien. Hierzu sollen der Personal- und Finanzierungsbedarf sowie die Kapazitäten zur Personalgewinnung und Haushaltsabdeckung analysiert werden. Zudem soll die Verwaltung die Auswirkungen der aktuellen Lage im Bausektor, etwa durch Materialmangel oder Kostensteigerungen, bewerten. Das Konzept soll eine tabellarische Übersicht über Maßnahmen, Kosten und die Effizienz pro eingesparter Kilowattstunde enthalten sowie mögliche Förderungen auf EU-, Bundes- und Landesebene aufzeigen. Die Vorlage des Konzepts ist für die Zeit nach der Sommerpause vorgesehen, um eine Berücksichtigung in den Haushaltsberatungen zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.08.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.08.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Verschiedenes
- 23.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 24.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 25.Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms 2017-2020 hier: Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der erteilten Aufträge zur Abwicklung der Investitionsprogramme KInvFG Kapitel 1 und 2 sowie Gute Schule 2020 im II. Quartal 2022.Ergebnis: Kenntnis genommen
- 26.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 27.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 28.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 29.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 30.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 31.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 32.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 33.Anträge und Anfragen
- 34.Mitteilungen der Verwaltung
- 35.Pressemitteilung