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Bezirksvertretung IX

Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Steinskulptur vor dem Stadtbad Werden

1226/2022/BV IX Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 9

🟢 Beschlossen 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

In der Bezirksvertretung IX wurde eine Bürgereingabe zur Situation einer Steinskulptur vor dem Stadtbad Werden zur Kenntnis genommen. Die Antragstellerin hatte per E-Mail den Zustand der Skulptur sowie die regelmäßige Nutzung des Umfelds durch Fahrräder, Roller und Mofas beanstandet und einen Standortwechsel vorgeschlagen.

Die Skulptur, die im Jahr 1970 auf einer Fläche rechts vor dem Stadtbad aufgestellt wurde, besteht aus drei Blöcken Muschelkalk. Laut Ausführungen der Verwaltung verfügte das Kulturamt in der Vergangenheit aufgrund fehlender Ressourcen nicht über die Mittel für eine Restaurierung. Zwar stehen nun Mittel zur Verfügung, diese werden jedoch aufgrund stadtweiter Anforderungen nicht unmittelbar für dieses Projekt eingesetzt.

Eine Instandsetzung am aktuellen Standort würde eine zeitweilige Versetzung der Skulptur sowie eine Restaurierung und die Instandsetzung der Aufstellungsfläche erfordern. Die Kosten für die Restaurierung werden auf etwa 10.000 Euro geschätzt, während das Amt für Straßen und Verkehr die Kosten für die Instandsetzung der Fläche übernehmen würde. Gemäß der Hauptsatzung liegt die Entscheidung über Kunst im öffentlichen Raum sowie über deren Standort bei der Bezirksvertretung. Ein Standortwechsel würde ebenfalls eine Restaurierung der Skulptur sowie Pflasterarbeiten notwendig machen.

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