Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Einführung und Verpflichtung eines neuen BezirksvertretungsmitgliedesZur Vorlage · 1268/2022/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX setzt sich im Rahmen der Sitzung am 30. August 2022 mit der Neubesetzung eines Mandats in ihrem Gremium auseinander. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung des Mandats durch ein ehemaliges Bezirksvertretungsmitglied zum 28. Juni 2022.
Nach der Feststellung der Nachfolge durch den Wahlleiter gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes wurde die Nachfolge für die Bezirksvertretung IX bestimmt. Die betreffende Person hat das Mandat am 5. August 2022 angenommen und damit die Mitgliedschaft im Gremium erworben.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die formelle Einführung und Verpflichtung des neuen Mitglieds durch die Bezirksbürgermeisterin vor. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die Paragrafen 67 Absatz 3 sowie 36 Absatz 6 der Gemeindeordnung. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine zusätzlichen Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten entstehen.
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Beratungsfolge
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 2.Niederschrift Nr. 12 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX vom 31.05.2022
- 3.Antragseingänge mit bedeutender städtebaulicher Relevanz
- 4.Bericht der Unfallbeauftragten
- 5.Bestellung einer/eines Inklusionsbeauftragten für den Stadtbezirk IXZur Vorlage · 0337/2022/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX hat einen Beschlussvorschlag zur Bestellung einer Inklusionsbeauftragten bzw. eines Inklusionsbeauftragten vorgelegt. Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet die Satzung für den Inklusionsbeirat der Stadt Essen vom 23. Februar 2022. Gemäß § 3 Absatz 2b dieser Satzung gehören zu den Mitgliedern des Inklusionsbeirats unter anderem die Inklusionsbeauftragten der neun Essener Bezirksvertretungen.
Der vorliegende Antrag sieht vor, dass die Bezirksvertretung eine entsprechende Person für diese Funktion bestimmt. Im Rahmen dieser Entscheidung liegt es im Ermessen der Bezirksvertretung, gegebenenfalls auch eine Stellvertretung festzulegen. Die Details zur Struktur und den Aufgaben des Inklusionsbeirates sind der beigefügten Satzung zu entnehmen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzungsfolge für die Termine im März und August 2022 zur Entscheidung vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung)
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 6.Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Steinskulptur vor dem Stadtbad WerdenZur Vorlage · 1226/2022/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung IX wurde eine Bürgereingabe zur Situation einer Steinskulptur vor dem Stadtbad Werden zur Kenntnis genommen. Die Antragstellerin hatte per E-Mail den Zustand der Skulptur sowie die regelmäßige Nutzung des Umfelds durch Fahrräder, Roller und Mofas beanstandet und einen Standortwechsel vorgeschlagen.
Die Skulptur, die im Jahr 1970 auf einer Fläche rechts vor dem Stadtbad aufgestellt wurde, besteht aus drei Blöcken Muschelkalk. Laut Ausführungen der Verwaltung verfügte das Kulturamt in der Vergangenheit aufgrund fehlender Ressourcen nicht über die Mittel für eine Restaurierung. Zwar stehen nun Mittel zur Verfügung, diese werden jedoch aufgrund stadtweiter Anforderungen nicht unmittelbar für dieses Projekt eingesetzt.
Eine Instandsetzung am aktuellen Standort würde eine zeitweilige Versetzung der Skulptur sowie eine Restaurierung und die Instandsetzung der Aufstellungsfläche erfordern. Die Kosten für die Restaurierung werden auf etwa 10.000 Euro geschätzt, während das Amt für Straßen und Verkehr die Kosten für die Instandsetzung der Fläche übernehmen würde. Gemäß der Hauptsatzung liegt die Entscheidung über Kunst im öffentlichen Raum sowie über deren Standort bei der Bezirksvertretung. Ein Standortwechsel würde ebenfalls eine Restaurierung der Skulptur sowie Pflasterarbeiten notwendig machen.
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Beratungsfolge
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Bauliche Veränderungen im Bereich Werdener MarktZur Vorlage · 2248/2021/BV IX 1. Ergänzung · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX befasste sich im Rahmen einer Sitzung am 30. August 2022 mit einer Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW. Gegenstand der Eingabe sind bauliche Veränderungen im Bereich des Werdener Marktes, wobei der Zustand verschiedener Stellen des Platzes beanstandet wurde.
Die Verwaltung legte hierzu Ausführungen vor, wonach nach einer Prüfung durch das Amt für Straßen und Verkehr aktuell keine baulichen Veränderungen oder Maßnahmen im Fahrbahnbereich des Werdener Marktes geplant sind. Es wurden keine verkehrsgefährdeten Stellen festgestellt, die eine unmittelbare Beseitigung erfordern würden. Die Verwaltung teilte zudem mit, dass das Ergebnis eines Verkehrskonzeptes abgewartet werde.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht werden defekte Stellen nach dem aktuellen Stand der Planung lediglich ausgebessert. Ein bereits im November 2021 vereinbarter Ortstermin, an dem die zuständige Fachabteilung beteiligt war, diente der Begutachtung der Situation. Die Bezirksvertretung nahm die Ausführungen der Verwaltung zu dem Sachverhalt zur Kenntnis.
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- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Mehr Bäume in der Wilhelmstraße in Essen-KettwigZur Vorlage · 1265/2022/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX hat in ihrer Sitzung am 30. August 2022 über eine Bürgerbewegung zur Gestaltung der Wilhelmstraße in Essen-Kettwig entschieden. Hintergrund der Vorlage 1265/2022/BV IX ist eine Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW. Darin wurde beanstandet, dass in der genannten Straße bestehende Bäume entfernt und Baumbeete versiegelt wurden. Als Gegenmaßnahme wurde vorgeschlagen, neue, größere Baumbeete einzurichten, wobei die Finanzierung über den Wegfall von Parkflächen erfolgen sollte.
Das Amt für Straßen und Verkehr nahm zu diesem Anliegen Stellung und legte einen Plan für Neupflanzungen vor. Diese Planung sieht vor, zwei neue Baumbeete anzulegen, was den Wegfall von etwa einem Parkplatz zur Folge hat. Die Bezirksvertretung nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmte den Planungen zur Neupflanzung der Bäume zu. Die Vorlage wurde im Rahmen der Klimaschutzbewertung als positiv eingestuft.
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- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Durchfahrverbot für Motorräder in der Wintgenstr./Knappenstiege und dem LürswegZur Vorlage · 1409/2022/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung IX wurde die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zu Bürgerangelegenheiten zur Kenntnis genommen. Hintergrund sind Eingaben von Anwohnern der Wintgenstraße, der Knappenstiege und des Lürswegs, die ein Durchfahrverbot für Motorräder mit der Zusatzzeichen „Anlieger frei“ beantragt haben. Als Begründung für das Anliegen wurden Lärmbelästigung sowie die Missachtung der geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h angeführt.
Die Verwaltung prüfte die Einrichtung des Verkehrsverbots gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung. Eine Anordnung von Verkehrszeichen ist laut Fachabteilung nur bei besonderen örtlichen Verhältnissen und einer erheblichen Gefahrenlage zulässig, was im vorliegenden Fall nicht gegeben sei. Zwar wird die Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch einige Verkehrsteilnehmer bestätigt, die Überwachung und Ahndung solcher Verstöße falle jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde für Essen und Mülheim.
Hinsichtlich des Lärmschutzes weist die Verwaltung darauf hin, dass die Lärmsituation in den betroffenen Straßen keine Sperrung rechtfertige. Zudem würde ein Verbot zu einer Verkehrsverlagerung auf bereits überlastete Straßen in Richtung Baldeneysee führen, was ein zusätzliches Gefährdungspotenzial darstelle. Sowohl der Straßenbaulastträger als auch die Polizei teilen die rechtliche Einschätzung der Verkehrsbehörde, dass ein Verbot für Krafträder nicht angeordnet werden kann.
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Beratungsfolge
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/2023Zur Vorlage · 0632/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, bestimmte Kindertageseinrichtungen als neu einzurichtende Familienzentren an das Land Nordrhein-Westfalen zu melden. Damit wird der Ausbau des Landesprogramms „Familienzentren NRW“ für das Kindergartenjahr 2022/2023 in Essen fortgesetzt. Durch diese Maßnahme erhöht sich das Kontingent der Stadt Essen um sieben Förderpakete auf insgesamt 108.
Das Programm zielt darauf ab, Familien durch vielfältige Angebote bei der Erziehung und im Alltag zu unterstützen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und zur Bildungsgerechtigkeit beizutragen. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgt durch eine Projektgruppe der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 Jugendhilfe. Dabei werden die Eignung der Träger, die Bedarfe in den Stadtteilen sowie die Berücksichtigung von Raumeinheiten mit besonderen Bildungsanforderungen als Kriterien herangezogen.
Für das kommende Kindergartenjahr wurden sieben Standorte in den Stadtteilen Frillendorf, Frohnhausen, Altendorf, Holsterhausen, Altenessen-Süd, Steele und Bredeney vorgeschlagen. Nach der Zertifizierung werden in Essen insgesamt 141 Kindertageseinrichtungen sowie drei weitere Verbundpartner als Familienzentren tätig sein. Die jährliche Landesförderung beträgt 20.000 Euro pro Zentrum. Die daraus resultierenden Betriebskostenzuschüsse werden durch zusätzliche Landesmittel gedeckt. Die Vorlage wurde zudem den Bezirksvertretungen sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Überlassung von Schulraum im Jahr 2022Zur Vorlage · 1196/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX berät über die Überlassung von Schulraum im Jahr 2022. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung der außerschulischen Nutzung von Schulräumen in Schulen mit bezirklicher Bedeutung gemäß § 10 Abs. 1, Buchstabe h) der Hauptsatzung der Stadt Essen zustimmt. Für die Nutzung von Räumlichkeiten in den übrigen Schulen des Stadtbezirks soll die Bezirksvertretung lediglich Kenntnis nehmen.
Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet die Hauptsatzung der Stadt Essen, nach der die Bezirksvertretungen über die außerschulische Inanspruchnahme von Schulgrundstücken, einschließlich Schulgebäuden, Schulhöfen und Schulsportplätzen, entscheiden. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit erfolgt die Information der Bezirksvertretung über die Erteilung von Jahresgenehmigungen in Form einer listenmäßigen Zusammenstellung. Diese Liste enthält die Details zu den geplanten Nutzungen im Stadtbezirk für das Jahr 2022. Die Vorlage dient somit der formalen Zustimmung für die betroffenen Schulen mit bezirklicher Bedeutung sowie der Information über die weiteren Nutzungen im Stadtbezirk.
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Beratungsfolge
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Fällungen von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2022/2023Zur Vorlage · 1177/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Fachbereich 67 Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretungen I bis IX über die geplanten Fällungen von Risikobäumen außerhalb von Waldflächen im Winter 2022/2023. Die Maßnahme umfasst die Entfernung von Bäumen, die nach langjährigen Kontrollen als nicht mehr sicher eingestuft wurden. Als Gründe für die Fällungen werden sichtbare Schäden wie Faulstellen, Höhlungen, abgestorbene Kronenteile sowie Folgen von Trockenheit und Sturm genannt. Die Entscheidung für die einzelnen Fällungen basiert auf zwei unabhängigen Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleure der Landwirtschaftskammer NRW unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher und technischer Standards.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch klimatische Veränderungen und neue Krankheiten oder Insektenbefall weitere Fällungen erforderlich werden können, über die die Bezirksvertretungen separat informiert werden. Für den Ersatz der gefällten solitären Bäume wird empfohlen, Nachpflanzungen möglichst an derselben Örtlichkeit vorzunehmen. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Nachpflanzungen liegt bei den jeweiligen Fachbereichen der Grünflächenverwaltung für Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe und Straßenbäume sowie bei den zuständigen Bauherrenämtern für Schulen und soziale Einrichtungen. Die Daten zur Erfassung der Bäume wurden digital im System proBaum dokumentiert.
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Beratungsfolge
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Fahrradparken auf Kfz-StellplätzenZur Vorlage · 1046/2022/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen plant, die Bereitstellung von Fahrradabstellanlagen durch die Umwidmung von Pkw-Stellplätzen zu erweitern. Hintergrund ist der im Jahr 2020 beschlossene RadEntscheid, der den Ausbau der Fahrradinfrastruktur vorsieht. Da die Kapazitäten auf Gehwegen aufgrund der Notwendigkeit, ausreichende Durchgangsbreiten für den Fußverkehr zu gewährleisten, begrenzt sind, sollen nun gezielt Kfz-Parkflächen genutzt werden. Dies gilt insbesondere für die Einrichtung von Stellplätzen für Lastenräder, für die auf Gehwegen in der Regel kein Platz vorhanden ist.
Die Umsetzung soll nach feststehenden Regeln als Geschäft der laufenden Verwaltung erfolgen. Dabei ist vorgesehen, maximal 10 Prozent der Pkw-Stellplätze eines Straßenabschnitts für das Fahrradparken umzunutzen, sofern keine geeigneten Alternativen im Umfeld existieren. Die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX werden über die Maßnahmen informiert und in den Prozess einbezogen.
Die Planung sieht verschiedene Varianten für die Gestaltung vor, die auf Längs-, Schräg- oder Senkrechtparkplätzen basieren. Dabei werden unterschiedliche Kombinationen aus Fahrradbügeln und Lastenradbügeln berücksichtigt, um die Flächeneffizienz zu optimieren. Die Abstellanlagen sollen so gestaltet sein, dass sie von der Fahrbahn aus erreichbar sind und den Fußverkehr nicht behindern. Zur Abgrenzung zum Kfz-Verkehr sollen Leitbaken eingesetzt werden. Ziel der Maßnahme ist die Förderung des Radverkehrs und die Unterstützung der Mobilitätsziele der Stadt.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Sichere Fahrradstellplätze im Zentrum von Werden errichtenZur Vorlage · 0248/2022/GRÜNE · Antrag BV IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen in der Bezirksvertretung IX hat mit der Vorlage 0248/2022/GRÜNE beantragt, die Stadtverwaltung zur Einrichtung von fünf ordentlichen Fahrradstellplätzen im Zentrum von Werden zu bewegen. Die geplanten Stellplätze sollen im Bereich vor dem Gebäude Heckstraße 6 bis 10 realisiert werden.
Der Antrag sieht vor, dass für die Schaffung dieser Infrastruktur ein vorhandener Pkw-Halteplatz umgewidmet wird. Dabei wird gefordert, dass der Verkehrsraum für den Fußverkehr durch diese Maßnahme nicht eingeschränkt wird. Zudem wird die Verwaltung gebeten, die neuen Fahrradstellplätze durch eine sichtbare Abgrenzung zum fließenden Verkehr zu schützen.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass die bestehenden Fahrradstellplätze in der Brückstraße nicht ausreichen, um dem zunehmenden Radverkehr im Zentrum von Werden gerecht zu werden. Die Schaffung der neuen Plätze auf der Fläche eines Pkw-Stellplatzes in der Heckstraße soll die Sicherheit und den Komfort beim Einkaufen erhöhen und verhindern, dass Fahrräder den Fußverkehr behindern. Die Maßnahme wird im Kontext der Zielsetzungen des Rad-Entscheids und der Förderung des Modal Split angeführt, um den Anteil des Radverkehrs im innerörtlichen Bereich zu erhöhen und den Pkw-Verkehr zu reduzieren.
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Beratungsfolge
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.Masterplan Einzelhandel 2022 (Fortschreibung des Masterplan 2011)Zur Vorlage · 0844/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0844/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel 2022. Als Grundlage dienen Daten zur Kaufkraftkennziffer von 97,6 im Jahr 2021 sowie die Entwicklung der Verkaufsfläche, die seit 2009 um 13 % auf etwa 122.000 m² gesunken ist.
Der Plan sieht eine vierstufige Zentrenhierarchie vor, die aus den Kategorien A bis D besteht. Im Rahmen dieser Struktur sollen 13 D-Zentren erhalten bleiben, während drei Standorte zu Nahversorgungsstandorten herabgestuft und fünf E-Zentren zu D-Zentren hochgestuft werden sollen. Zudem ist eine Neuzuordnung von Sortimenten vorgesehen, wodurch beispielsweise Campingartikel als zentrenrelevant eingestuft werden.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Vorlage einbringt. Die Entscheidung über den Masterplan obliegt dem Rat, wobei die Zustimmung der Bezirksvertretungen I bis IX erforderlich ist. Der Beratungsprozess umfasst Anhörungen der Bezirksvertretungen im Zeitraum von Juni bis September 2022 sowie einen Informationstermin mit dem beauftragten Gutachterbüro im September 2022. Eine Entscheidung des Rates ist für den 26. Oktober 2022 vorgesehen. Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz werden in der Vorlage als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Herrn Sehnke (Die PARTEI/DIE LINKE.)
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 16.Bebauungsplan Nummer 04/15 "Icktener Straße (ehem. Tennisanlage)" Stadtbezirk: IX, Stadtteil: Kettwig Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0688/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0688/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit dem Bebauungsplan Nummer 04/15 „Icktener Straße (ehem. Tennisanlage)“ im Essener Stadtteil Kettwig. Ziel des Vorhabens ist die Nachnutzung einer etwa 0,7 Hektar großen Brachfläche zur Errichtung eines Wohnquartiers. Geplant sind etwa 25 bis 30 Wohneinheiten, wobei rund 30 Prozent der Wohnflächen für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen sind.
Das Bauleitplanverfahren wurde bereits im März 2014 aufgenommen. Im Rahmen der Planung ist die Beseitigung von Waldflächen im Geltungsbereich vorgesehen. Für eine Fläche von circa 2.412 Quadratmetern besteht ein waldrechtlicher Ausgleichsbedarf. Gemäß der Vorgaben des Regionalforstamtes soll dieser im Verhältnis 1:2 durch eine Ausgleichsfläche von 4.824 Quadratmeter aus dem Ersatzflächenpool der Stadt Essen, konkret dem Gebiet „Am Korstick“, ausgeglichen werden.
Nach Abschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2017 sowie der öffentlichen Auslegung im Jahr 2019 steht nun die abschließende Abwägung an. Der Rat der Stadt Essen soll über die eingegangenen Stellungnahmen entscheiden und den Bebauungsplan als Satzung beschließen. Die Verwaltung empfiehlt, den Verwaltungsempfehlungen zu den Anregungen aus den Beteiligungsverfahren zu folgen. Die Grundstücksvermarktung durch die Stadt Essen soll nach Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Der vorgesehene Ablauf umfasst Beratungen in der Bezirksvertretung IX sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vor der Entscheidung im Rat.
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- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich keine Bedenken erhoben - 17.Geschäftsbericht Amt für Stadtplanung und BauordnungZur Vorlage · 1311/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Geschäftsbericht des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung sowie das Arbeitsprogramm Bauleitplanung 2022–2023 wurden zur Vorlage gebracht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und das Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2022–2023 beschließen, sofern die Kenntnisnahme der Bezirksvertretung VI erfolgt. Die verschiedenen Bezirksvertretungen der Stadt sind ebenfalls zur Kenntnisnahme der Unterlagen vorgesehen.
Der Bericht verweist auf die Entwicklung der Bebauungsplanverfahren. Während im Jahr 2020 insgesamt 61 Verfahren und städtebauliche Planungen enthalten waren, wurden in den Jahren 2021 und 2022 jeweils zwei bzw. drei Pläne rechtsverbindlich. Die Verwaltung führt Verzögerungen in laufenden Verfahren auf die Auswirkungen der Pandemie zurück. Im langfristigen Durchschnitt von 2010 bis 2022 wurden jährlich durchschnittlich sieben Bebauungspläne rechtsverbindlich.
Das neue Arbeitsprogramm umfasst insgesamt 80 Planungen. Dabei werden 16 Verfahren aus dem Programm entlassen, da diese abgeschlossen sind oder kein Planungsbedarf mehr besteht. Das Programm beinhaltet 33 laufende Verfahren sowie 17 ruhende Verfahren, die sich in der Vorbereitung befinden oder von Rahmenbedingungen abhängig sind. Zudem werden 30 neue Verfahren aufgenommen. Aufgrund der personellen Kapazitäten im Amt für Stadtplanung und Bauordnung können etwa die Hälfte der Bebauungspläne gleichzeitig bearbeitet werden, wodurch sich die Abarbeitung über den Zeitraum 2022/23 hinaus in den nächsten Programmzeitraum erstrecken wird. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Innenentwicklung und der Nachnutzung von Flächen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Trinkwasserbrunnen in EssenZur Vorlage · 1187/2022/SPD/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Konzepts zur flächendeckenden Versorgung der Stadt mit kostenlosen Trinkwasserbrunnen vorsieht. Die Verwaltung soll hierzu in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen ein entsprechendes Vorhaben ausarbeiten und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen.
Als Orientierung für die Planung dient das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln“. Die Umsetzung soll stufenweise erfolgen, wobei die Verwaltung angewiesen wird, perspektivisch das gesamte Stadtgebiet zu versorgen. Bei der Auswahl der Standorte sollen vorrangig Orte mit hoher Reichweite berücksichtigt werden, wobei der Kriterienkatalog sowie die Checkliste der Stadt Köln als Grundlage dienen sollen.
Zusätzlich zum Kölner Modell soll das Konzept die Bedürfnisse wohnungsloser Menschen einbeziehen. Die Antragsteller führen an, dass Trinkbrunnen die Aufenthaltsqualität an öffentlichen Plätzen sowie das Stadtbild beeinflussen und einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge leisten können. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Sicherstellung des Zugangs zu fließendem Wasser für Menschen ohne festen Wohnsitz, insbesondere während der Sommermonate.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Antrag vom Antragsteller zurückgezogen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — geschoben in die Ratssitzung
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 19.Parkraumgestaltung Weg zur Platte/RuettelskampZur Vorlage · 1389/2022/CDU/FDP · Antrag BV IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion und ein Einzelvertreter der FDP haben in der Bezirksvertretung IX einen Antrag zur Neugestaltung des Parkraums und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich Weg zur Platte und Rüttelskamp gestellt. Das Ziel der Vorlage ist es, die Verkehrssituation an der Abbiegestelle zum Rüttelskamp durch eine eindeutige Kennzeichnung und eine Überarbeitung der bestehenden Beschilderung sicherer zu gestalten.
Konkret wird die Verwaltung gebeten, zusätzlich zum bestehenden absoluten Halteverbot im Mündungsbereich einen Verkehrsspiegel zu installieren. Dieser soll Verkehrsteilnehmern, die aus dem Rüttelskamp abbiegen, eine bessere Sicht auf den Weg zur Platte ermöglichen. Des Weiteren soll die Beschilderung auf der rechten Seite des Halteverbots erneuert werden, wobei explizit auf Be- und Entladezonen hingewiesen werden soll. Auf der linken Straßenseite sollen deutliche Markierungen für Parkmöglichkeiten auf dem Straßenbelag angebracht werden.
Der Antrag sieht zudem vor, die bestehenden Parkmöglichkeiten im mittleren Abschnitt des Rüttelskamps um mindestens vier Stellplätze zu erweitern und die Einrichtung zusätzlicher Parkplätze für Anwohner zu prüfen. Als Begründung führt der Antrag veraltete Beschilderungen, ausgebleichte Markierungen sowie die durch parkende Fahrzeuge eingeschränkte Sicht und die daraus resultierenden Gefahren für den fließenden Verkehr und Fußgänger an.
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Beratungsfolge
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 20.Sichere Querung für Fußgänger der Hauptstraße in Höhe der Hausnummern 43-61 und der Wilhelmstraße im Mündungsbereich zur HauptstraßeZur Vorlage · 1410/2022/CDU/FDP · Antrag BV IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion und ein Einzelvertreter der FDP haben in der Bezirksvertretung IX einen Antrag gestellt, der eine sicherere Querung der Hauptstraße sowie der Wilhelmstraße im Bereich der Mündungszone zum Ziel hat. Konkret wird die Verwaltung gebeten, der Bezirksvertretung noch im laufenden Kalenderjahr über die der Unfallkommission bekannten Unfälle am Knotenpunkt Wilhelmstraße/Hauptstraße zu berichten. Zudem soll die Verwaltung Vorschläge unterbreiten, wie die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger in diesem Bereich gestaltet werden können.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit der täglichen Nutzung der Straßenabschnitte durch Fußgänger, insbesondere im Bereich der Hausnummern 43 bis 61 der Hauptstraße. Es wird darauf hingewiesen, dass an diesem Knotenpunkt derzeit keine Querungshilfen vorhanden sind. Laut Antrag führt dies dazu, dass Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahnen zwischen dem fließenden Verkehr aus Kraftfahrzeugen, Bussen, Lkw und Fahrrädern agieren müssen. Der Antrag weist zudem auf Berichte über Unfälle mit erheblichen Personenschäden hin und nennt ältere Menschen, Kinder sowie Personen mit Mobilitätseinschränkungen als besonders betroffene Gruppen.
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Beratungsfolge
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Insektenfreundliche FriedhofsgestaltungZur Vorlage · 1411/2022/CDU/FDP · Antrag BV IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion und ein Einzelvertreter der FDP in der Bezirksvertretung IX haben einen Antrag mit der Nummer 1411/2022/CDU/FDP gestellt. Das Ziel des Antrags ist die Erarbeitung von Vorschlägen für eine insektenfreundliche Gestaltung von Friedhöfen im Stadtbezirk.
Die Antragsteller bitten die Verwaltung, der Bezirksvertretung IX konkrete Möglichkeiten zur Umsetzung einer solchen Gestaltung aufzuzeigen. Dabei sollen Wildblumenwiesen oder die Anpflanzung von Stauden als Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, Orte zu benennen, an denen eine solche Umsetzung realisierbar ist.
Als Begründung für das Vorhaben wird angeführt, dass die Belegung von Grabstätten auf vielen Friedhöfen abnimmt und bereits einige Reihen aufgegeben wurden. Die dadurch entstehenden Freiflächen sollen für die Förderung von Insekten genutzt werden. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass eine solche Gestaltung nicht nur auf städtische Friedhöfe beschränkt sein sollte. Der Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung IX am 30. August 2022 zur Entscheidung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Bücherschrank auf der HöheZur Vorlage · 1412/2022/CDU/FDP · Antrag BV IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion und ein Einzelvertreter der FDP in der Bezirksvertretung IX haben einen Antrag mit der Nummer 1412/2022 eingereicht. In diesem Antrag wird die Bezirksvertretung gebeten, die Verwaltung mit der Prüfung eines Vorhabens zu beauftragen, das die Einrichtung eines Bücherschrankes betrifft.
Konkret soll untersucht werden, ob die Aufstellung eines solchen Bücherschrankes in der Rheinstraße realisierbar ist. Als Standort wird ein Bereich zwischen dem dortigen Gemeindezentrum und dem Abenteuerspielplatz vorgeschlagen. Der Antrag wurde im August 2022 formuliert und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 30. August 2022 zur Entscheidung vorgesehen. Eine schriftliche Begründung für das Vorhaben liegt dem Dokument nicht bei.
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Beratungsfolge
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Blumenampeln an Laternen im Bezirk IXZur Vorlage · 1413/2022/CDU/FDP · Antrag BV IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion und ein Einzelvertreter der FDP haben in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 9 einen Antrag gestellt, der die Installation von Blumenampeln an Straßenlaternen zum Gegenstand hat. Mit der Vorlage 1413/2022/CDU/FDP wird die Bezirksvertretung gebeten, die Verwaltung dazu zu bewegen, konkrete Standortvorschläge innerhalb des Stadtbezirks IX zu unterbreiten.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung dabei insbesondere den Stadtteil Heidhausen als Ausgangspunkt für die Identifizierung geeigneter Plätze berücksichtigt. Zudem soll die Verwaltung darlegen, wie eine mögliche Realisierung der Blumenampeln an den Laternen im Stadtbezirk umgesetzt werden kann. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 30. August 2022 vorgesehen.
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- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Basketballplatz auf der Sportanlage RuhrtalstraßeZur Vorlage · 1414/2022/CDU/FDP · Antrag BV IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion und ein Einzelvertreter der FDP in der Bezirksvertretung IX haben einen Antrag gestellt, der die Einrichtung eines Basketballplatzes auf der Sportanlage Ruhrtalstraße zum Gegenstand hat. Die Antragsteller bitten die Bezirksvertretung um einen Beschluss, der die Verwaltung dazu verpflichtet, die technische und organisatorische Machbarkeit eines solchen Vorhabens zu prüfen.
Als Begründung für den Antrag wird die positive Entwicklung der Sportanlage Ruhrtalstraße angeführt, die laut Vorlage sowohl von Leichtathleten als auch von Ballsportlern genutzt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere in den Zeiträumen der Corona-Pandemie die Mitgliederzahlen im Bereich Basketball, unter anderem durch Vereinsanmeldungen von Jugendlichen und Erwachsenen, zugenommen haben. Die Schaffung eines Basketballplatzes im Freien soll dazu beitragen, die begrenzten Trainingskapazitäten in den vorhandenen Sporthallen zu entlasten und zusätzliche Möglichkeiten für das Training im Freien zu schaffen.
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- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Aufstellen von Bücherschränken im Bezirk IXZur Vorlage · 0649/2022/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IX hat in ihrer Sitzung am 30. August 2022 die Aufstellung von Bücherschränken und Sitzgelegenheiten in verschiedenen Stadtteilen beschlossen. Die Entscheidung umfasst die Standorte Bredeney, Heidhausen und Fischlaken. Für die Realisierung der drei Bücherschränke sieht die Vorlage eine Bereitstellung von 21.300 Euro vor. Zudem werden Mittel in Höhe von 1.641 Euro für drei Bänke mit Lehne bereitgestellt.
Die Grundlage für diesen Beschluss bildet eine vorangegangene Planung, bei der ursprünglich vier Standorte vorgesehen waren. Da jedoch in Kettwig bereits ein privater Verein einen Bücherschrank auf eigener Fläche errichtet hat, entfällt die Notwendigkeit für einen vierten Schrank auf Kosten der Bezirksvertretung. Die gewählte Modellvariante orientiert sich an bestehenden Installationen in Werden und Kettwig-Mitte, um eine Einheitlichkeit sowie die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Die Kosten pro Standort belaufen sich auf etwa 7.100 Euro für den Schrank sowie die Kosten für die Bänke. Die Verwaltung empfiehlt die Nutzung von Bänken mit Lehne, um die Nutzung für Personen mit Einschränkungen zu ermöglichen. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer endgültigen Verfahrensregelung innerhalb der Verwaltung, welche derzeit noch abgestimmt wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Vergabe bezirklicher Mittel 2022
- 26.1HVV Kettwig - Zuschuss zum Martinszug 2022 in Kettwig
- 26.2IG Bahnhof Kettwig - Antrag auf Förderung des Jubiläumsfestes
- 26.3Essen-Werdener Ruder-Club - Jubiläumsfeier 125 Jahre
- 26.4Kettwiger Sportverein - Antrag auf Zuschuss für 100 Jahr-Feier
- 26.4.1Kettwiger Sportverein - Antrag Zuschuss Nikolausturnen
- 26.5Außenanlage Rathaus Kettwig - Angebote Blumenkübel und Bodenstopper
- 26.6Geschichts- und Kulturverein Werden - Kostenbeteiligung Betreuung des Brunnens am Werdener Dom
- 26.7Werdener Bürger- und Heitmatverein - Erneuerung Archäologischer Pfad in Essen-Werden
- 26.8Gedenktafel Bergfriedhof
- 26.9Werdener Werbering - Bezuschussung Weihnachtsmarkt
- 26.10Pflege und Gestaltung Platz Lürsweg/Ecke Wintgenstraße
- 26.11Welle Werden - Bezuschussung Mikrofon u.a.
- 27.Unterrichtung der Bezirksvertretung über Baumaßnahmen mit verkehrlichen Auswirkungen
- 28.Mitteilungen der Verwaltung
- 29.Anfragen und Mitteilungen
- 30.Liste der offenen Anträge der BV IX
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 31.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 32.Anfragen und Mitteilungen
- 33.Ortstermine
- 34.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil