Bebauungsplan Nummer 04/15 "Icktener Straße (ehem. Tennisanlage)" Stadtbezirk: IX, Stadtteil: Kettwig Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0688/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit dem Bebauungsplan Nummer 04/15 „Icktener Straße (ehem. Tennisanlage)“ im Essener Stadtteil Kettwig. Ziel des Vorhabens ist die Nachnutzung einer etwa 0,7 Hektar großen Brachfläche zur Errichtung eines Wohnquartiers. Geplant sind etwa 25 bis 30 Wohneinheiten, wobei rund 30 Prozent der Wohnflächen für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen sind.
Das Bauleitplanverfahren wurde bereits im März 2014 aufgenommen. Im Rahmen der Planung ist die Beseitigung von Waldflächen im Geltungsbereich vorgesehen. Für eine Fläche von circa 2.412 Quadratmetern besteht ein waldrechtlicher Ausgleichsbedarf. Gemäß der Vorgaben des Regionalforstamtes soll dieser im Verhältnis 1:2 durch eine Ausgleichsfläche von 4.824 Quadratmeter aus dem Ersatzflächenpool der Stadt Essen, konkret dem Gebiet „Am Korstick“, ausgeglichen werden.
Nach Abschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2017 sowie der öffentlichen Auslegung im Jahr 2019 steht nun die abschließende Abwägung an. Der Rat der Stadt Essen soll über die eingegangenen Stellungnahmen entscheiden und den Bebauungsplan als Satzung beschließen. Die Verwaltung empfiehlt, den Verwaltungsempfehlungen zu den Anregungen aus den Beteiligungsverfahren zu folgen. Die Grundstücksvermarktung durch die Stadt Essen soll nach Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Der vorgesehene Ablauf umfasst Beratungen in der Bezirksvertretung IX sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vor der Entscheidung im Rat.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 28.09.2022mehrheitlich beschlossen
- 15.09.2022mehrheitlich empfohlen
- 01.09.2022abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 30.08.2022mehrheitlich keine Bedenken erhoben
Verwandte Vorlagen
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