Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (22. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Ausbau "Stadion an der Hafenstraße"Zur Vorlage · 1329/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) erstellt auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2020 eine Vorplanung für den Ausbau der vier Stadioncken des Stadions an der Hafenstraße. Ziel der Planung ist es, die bauliche Konfiguration der Stadionenden so zu gestalten, dass eine Erweiterung der Kapazitäten und die Schaffung neuer Funktionsbereiche möglich wird.
Die Vorplanung soll aufzeigen, wie durch den Ausbau der Ecken die Anforderungen an Logen, Steh- und Sitzplätze sowie die Verbesserung der Akustik umgesetzt werden können. Dabei ist eine geschlossene Bauweise vorgesehen, um die Lärmemissionen bei Konzerten und Fußballspielen im Umfeld zu reduzieren und die Stadionakustik zu optimieren. Ein wesentliches Ziel ist die Erreichung der FIFA-Mindestanforderung von 20.000 Sitzplätzen, was durch die mobile Umwandlung von Stehplätzen in Sitzplätze bei einer Zielgröße von etwa 20.300 Plätzen angestrebt wird.
Zudem soll die Konzeption prüfen, wie zusätzliche Parkflächen für PKW und Fahrräder geschaffen werden können, wobei bei Parkbauten die Nutzung von Photovoltaik-Elementen vorgesehen ist. Parallel dazu ist eine Verbesserung der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr durch die Stadt Essen und die Ruhrbahn GmbH geplant. Die Ergebnisse der Vorplanung sollen den politischen Gremien im vierten Quartal 2022 vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.08.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.08.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Handlungskonzept Wohnraum für Seniorinnen und SeniorenZur Vorlage · 1121/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1121/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung befasst sich mit dem Handlungskonzept Wohnraum für Seniorinnen und Senioren in Essen. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen das Konzept beschließt und die Verwaltung mit dessen Umsetzung beauftragt.
Die Grundlage für die Erarbeitung dieses Konzepts war ein Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom Mai 2021. Ziel der Maßnahme ist es, das Wohnangebot für ältere Menschen aus verschiedenen Einkommensgruppen zu erhöhen. Dabei sollen die sozialen, persönlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse der Senioren berücksichtigt werden. Die Umsetzung soll sowohl durch die Anpassung von bestehendem Wohnraum als auch durch Neubauten erfolgen. Zudem ist die Identifizierung von Flächen für seniorengerechten Wohnraum vorgesehen.
Ein weiterer Bestandteil des Vorhabens ist die angestrebte verstärkte Kooperation mit der Essener Wohnungswirtschaft. Dabei stehen verschiedene Wohnformen wie „Wohnen mit Service“, selbstbestimmtes Wohnen sowie Mehrgenerationenwohnen im Fokus. Das Handlungskonzept wurde in einer fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe aus der Sozial- und Planungsverwaltung erstellt. Der vorgesehene Beratungsprozess umfasst die Einbringung im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie die Beratung und Empfehlung durch den Seniorenrat und den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, bevor eine Entscheidung durch den Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.10.2022 · Seniorenrat (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen unter Berücksichtigung der in seiner Stellungnahme empfohlenen besonderen Maßgaben
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 07.09.2022 · Seniorenrat (12. Sitzung) — vertagt
- 01.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 4.Pädagogisches Grünflächenkonzept für Essener Schulhöfe Hier: SachstandZur Vorlage · 0860/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Sachstand des pädagogischen Grünflächenkonzeptes für Essener Schulhöfe informiert über die aktuelle Entwicklung bei der Gestaltung städtischer Außenanlagen. Grundlage der Arbeit sind Ratsbeschlüsse, die die Erstellung eines Konzepts zur Entsiegelung, Gestaltung und Bepflanzung von Schulhöfen und Kindergärten sowie die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts auf Basis des Schulentwicklungsplans vorsahen.
Die Verwaltung stellt fest, dass die Planung von Außenanlagen bei Kindertageseinrichtungen aufgrund von Vorgaben des Landesjugendamtes und der pädagogischen Anforderungen bereits festen Strukturen unterliegt. Diese werden aufgrund der Komplexität in einer separaten Vorlage behandelt. Bei städtischen Schulen hingegen sollen die Außenanlagen künftig stärker an die Standards von Kindertagesstätten angeglichen werden, um kindgerechte Flächen zu schaffen.
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung sollen zunächst 60 Schulstandorte auf Umbau oder Erweiterung geprüft werden, zudem sind 14 Neubauten geplant. Die vorläufige Ermittlung zeigt, dass an diesen Standorten bauliche Veränderungen im Außenbereich notwendig werden, da Erweiterungsbauten Flächen beanspruchen. Dies bietet die Möglichkeit, die Qualität der Grün- und Spielanlagen durch Entsiegelung, Regenwasserspeicherung und zusätzliche Baumpflanzungen aufzuwerten. Eine abschließende Darstellung des Konzepts ist erst im Zusammenhang mit den konkreten Baukonzepten möglich. Die zuständigen Bezirksvertretungen werden in das Verfahren einbezogen; ein umfassender Bericht erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Sanierung von Dach- und Fassade des städtischen Kulturinstituts „Alte Synagoge - Haus der jüdischen Kultur"Zur Vorlage · 0930/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Bericht zur geplanten Sanierung des städtischen Kulturinstituts „Alte Synagoge - Haus der jüdischen Kultur“ vor. Das im Besitz der Stadt Essen befindliche Denkmal soll umfassende Instandsetzungsmaßnahmen an Dach und Fassade erhalten. Die Schwerpunkte der Arbeiten umfassen die Erneuerung der Kupferdacheindeckung, die Ertüchtigung der hölzernen Dachunterkonstruktion sowie die Sanierung der Stahlbetonkonstruktion der inneren Hauptkuppel. Zudem ist eine Neukonzeption der Regenentwässerung vorgesehen, um Schäden durch Wasserführung und mangelnde Drainage zu vermeiden. An der Natursteinfassade sollen Reinigung, Neuverfugung sowie der Austausch schadhafter Steine durchgeführt werden. Die Ecktürme sollen ihre ursprüngliche Kuppelform zurückerhalten.
Die Sanierung umfasst auch das Rabbinerhaus, welches baulich eine Einheit mit der Alten Synagoge bildet. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde. Während eine erste Kostenkalkulation aus dem Jahr 2015 von 4,92 Millionen Euro ausging, belaufen sich die nach aktueller Detailplanung und aufgrund von Preissteigerungen prognostizierten Kosten nun auf rund 7 Millionen Euro. Der Baubeginn ist für das dritte Quartal 2022 vorgesehen, die Fertigstellung für das vierte Quartal 2023 geplant. Die anfallenden Mehrkosten sollen im Rahmen der Rückstellungsbildung zum Ende des Haushaltsjahres berücksichtigt werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Kulturausschuss nehmen den Bericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Vorhabenbezogner Bebauungsplan Nr. 02/22 "Alfredstraße/Messeplatz" StadtbezirkII, Stadtteil Rüttenscheid Einleitungsbeschluss sowie Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1302/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Alfredstraße/Messeplatz“ im Stadtteil Rüttenscheid. Auf Antrag der GZS Grugaplatz GmbH & Co. KG soll das Verfahren zur Erstellung eines Bebauungsplans auf der Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplans eingeleitet werden. Damit verbunden ist die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Das etwa 0,25 Hektar große Plangebiet befindet sich im Bereich der Alfredstraße und des Messeplatzes, begrenzt durch die Brücke der Alfredstraße im Osten und das Hotel Atlantic im Westen. Das geplante Bauvorhaben sieht die Errichtung eines Bürogebäudes mit bis zu 13 Vollgeschossen vor, das Platz für rund 450 Arbeitsplätze sowie ein Schulungszentrum bieten soll. Die Planung umfasst zudem die Gestaltung eines neuen Vorplatzes an der Alfredstraße, die Schaffung von Wegeverbindungen für den Fußgänger- und Radverkehr sowie die Anbindung an die „Gruga-Trasse“. Unterhalb der Geländeoberfläche sind eine Fahrradgarage, Serviceflächen sowie zwei Tiefgaragenebenen vorgesehen.
Das Vorhaben soll die städtebauliche Entwicklung im Bereich der Messe und Grugahalle unterstützen. Der Entwurf sieht vor, die vorhandenen Ebenen des Geländes zu verbinden und die architektonische Gestaltung an bestehende Elemente wie das Schmetterlingsdach der Grugahalle anzulehnen. Im weiteren Verfahren sollen auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert werden.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und Enthaltung der EBB-Fraktion
- 01.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in eine der nächsten Sitzungen des ASPB geschoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt und zur Beratung in eine der nächsten Sitzungen des ASPB geschoben - 7.Bebauungsplan Nummer 04/15 "Icktener Straße (ehem. Tennisanlage)" Stadtbezirk: IX, Stadtteil: Kettwig Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0688/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0688/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit dem Bebauungsplan Nummer 04/15 „Icktener Straße (ehem. Tennisanlage)“ im Essener Stadtteil Kettwig. Ziel des Vorhabens ist die Nachnutzung einer etwa 0,7 Hektar großen Brachfläche zur Errichtung eines Wohnquartiers. Geplant sind etwa 25 bis 30 Wohneinheiten, wobei rund 30 Prozent der Wohnflächen für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen sind.
Das Bauleitplanverfahren wurde bereits im März 2014 aufgenommen. Im Rahmen der Planung ist die Beseitigung von Waldflächen im Geltungsbereich vorgesehen. Für eine Fläche von circa 2.412 Quadratmetern besteht ein waldrechtlicher Ausgleichsbedarf. Gemäß der Vorgaben des Regionalforstamtes soll dieser im Verhältnis 1:2 durch eine Ausgleichsfläche von 4.824 Quadratmeter aus dem Ersatzflächenpool der Stadt Essen, konkret dem Gebiet „Am Korstick“, ausgeglichen werden.
Nach Abschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2017 sowie der öffentlichen Auslegung im Jahr 2019 steht nun die abschließende Abwägung an. Der Rat der Stadt Essen soll über die eingegangenen Stellungnahmen entscheiden und den Bebauungsplan als Satzung beschließen. Die Verwaltung empfiehlt, den Verwaltungsempfehlungen zu den Anregungen aus den Beteiligungsverfahren zu folgen. Die Grundstücksvermarktung durch die Stadt Essen soll nach Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Der vorgesehene Ablauf umfasst Beratungen in der Bezirksvertretung IX sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vor der Entscheidung im Rat.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben - 8.Sachstandsbericht zur Vermarktung des bebauten ehemaligen Schulgrundstückes Kunstwerkerstraße 98
- 9.Anträge und Anfragen
- 9.1Wohnverträgliche Gewerbenutzungen im Umfeld der Stauderstraße (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 1534/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1534/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Prüfung der Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich der Stauderstraße umfasst. Der betroffene Bereich erstreckt sich vom Stauderkreisel bis zur Bischoffstraße. Ziel der Anfrage ist es, festzulegen, unter welchen Bedingungen ein Bebauungsplan erstellt werden kann, um die bestehende sowie künftige Wohnbebauung vor gewerblichen Grundstücksnutzungen zu schützen, die als wohnunverträglich eingestuft werden.
Nach Angaben der Fraktion ist der Siedlungsbereich an der Stauderstraße durch eine Mischung aus Wohn- und Gewerbenutzung geprägt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ansiedlung und Erweiterung von Gewerbebetrieben, insbesondere im Bereich des Auto- und Altmetallrecyclings, zu Lärm- und Geruchsemissionen führt. Diese beeinträchtigen laut Antrag auch die Nutzung angrenzender Erholungs- und Freizeitgebiete wie die Zeche Carl, den Nordfriedhof oder die Grünanlage Grüne 14.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit einer Regelung auch mit geplanten Projekten im Umfeld, darunter die Entwicklung der Sportanlage Wüllnerskamp sowie eine neue Seniorenwohnanlage an der Rahmstraße. Die Verwaltung soll dabei prüfen, wie die vorhandenen Gewerbeflächen langfristig für eine wohnortnahe, aber nicht störende Gewerbeansiedlung gesichert werden können, während gleichzeitig die Wohnqualität durch den Ausschluss ungeeigneter Nutzungen gewahrt bleibt. Der Vorgang ist zur Beratung in die Bezirksvertretung V sowie in den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei Enthaltung AfD-Fraktion
- 01.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 9.2Prüfung des zukünftig leergezogenen Polizeipräsidiums an der Büscherstraße als Alternativstandort für die Einrichtungen ZAB und ABH des Fachbereichs 38 (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 1535/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1535/2022/SPD einen Antrag gestellt, der eine Prüfung des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Büscherstraße als möglichen Alternativstandort für die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) und die Ausländerbehörde (ABH) des Fachbereichs 38 vorsieht. Ziel der Untersuchung ist es, die derzeit getrennten Standorte dieser Einrichtungen zusammenzuführen, um die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden sowie die Abläufe für die Kundinnen und Kunden zu verbessern.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Eignung des Gebäudekomplexes an der Büscherstraße zu untersuchen. Dabei sollen die potenziellen Kosten und Umsetzungszeiträume eines dauerhaften Umzugs im Vergleich zum aktuellen Status quo gegenübergestellt werden. Zudem ist zu prüfen, ob die Flächenkapazitäten des ehemaligen Polizeipräsidiums ausreichen, um neben den genannten Behörden auch weitere Verwaltungseinheiten des Fachbereichs 38 unterzubringen. Sollte sich der Standort an der Büscherstraße als ungeeignet erweisen, soll die Verwaltung alternative Standorte für die ZAB und die ABH vorlegen.
Die Ergebnisse der Prüfung, die eine Bewertung durch den Fachbereich 38 sowie die Planungsverwaltung beinhalten sollen, sind dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen im ersten Quartal 2023 vorzulegen. Der Antrag sieht eine Beratungsfolge in den zuständigen Ausschüssen für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie eine Kenntnisnahme durch den Integrationsrat vor.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Der Integrationsrat hat TOP 19 _ Antrag Nr. 1535/2022/SPD von der Tagesordnung abgesetzt.
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — zurückgezogen zugunsten des gemeinsamen Antrages 1605/2022/SPD/FDP
- 01.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 10.Verschiedenes
- 11.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 12.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: mehrheitlich empfohlen
- 13.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 14.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 15.Abschluss eines 2. Nachtrags zum Vertrag über die Miete, Planung, Bau, Erstausstattung und Instandhaltung der Gebäude des Berufskollegs im Bildungspark Essen Blücherstraße vom 19.11./26.11.2007, nebst 1. Nachtrag vom 26.01./02.02.2016Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 16.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 17.Anträge und Anfragen
- 18.Mitteilungen der Verwaltung
- 19.Pressemitteilung