Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 20 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 02.06.2022
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Freiheit EmscherZur Vorlage · 0830/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat soll das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (INSEK) „Freiheit Emscher“ beschließen, welches als planerischer Rahmen für die Entwicklung des Gebiets zwischen der Emscher und dem Rhein-Herne-Kanal dient. Das Vorhaben sieht die Umgestaltung ehemaliger Bergbauflächen in Gewerbequartiere sowie die Verbesserung der Lebensqualität in den angrenzenden Wohngebieten vor. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Inhalte für die Fokus-Quartiere Altenessen-Nord, Vogelheim und Karnap durch Integrierte Entwicklungskonzepte (IEK) weiter zu konkretisieren.
Für die weitere Planung und Umsetzung werden vorläufige Kosten in Höhe von 530.000 Euro veranschlagt, während das Gesamtprojektvolumen auf etwa 10 Millionen Euro geschätzt wird. Für die Jahre 2023 und 2024 sind Mittel in Höhe von 150.000 Euro beziehungsweise 200.000 Euro für die Entwicklung sowie 80.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro für den öffentlichen Grünraum im Rahmen des IGA Emscher Park vorgesehen.
Die Vorlage enthält zudem eine Einschätzung zur Klimarelevanz, die eine Reduktion von Treibhausgas-Ausstößen vorsieht. Geplante Maßnahmen umfassen die energetische Aufwertung des Gebäudebestands zur Senkung des Heizwärmebedarfs sowie die Stärkung des Umweltverbunds im Bereich Verkehr und Mobilität. Dies soll durch eine bessere ÖPNV-Erschließung, etwa die Verlängerung der Stadtbahn nach Vogelheim, den Anschluss an überörtliche Fuß- und Radwege sowie durch Nahmobilitätskonzepte erfolgen. Die Aufwertung von Grün- und Freiflächen sowie Begrünungsmaßnahmen sollen zudem zur Klimaanpassung und zur Steigerung der Biodiversität beitragen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.06.2022 · Kulturausschuss (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 4.Sachstandbericht zur Erstellung des Konzeptes für öffentliche ToilettenZur Vorlage · 1466/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandbericht 1466/2022/OB dokumentiert die aktuelle Entwicklung eines Konzepts zum Aufbau und Betrieb öffentlicher Toilettenanlagen in Essen. Ziel ist die Schaffung eines wirtschaftlichen und bedarfsgerechten Angebots auf Basis eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2021. Zur Identifikation von Versorgungslücken wurde eine Online-Befragung durchgeführt, an der über 3.600 Personen teilnahmen. Mögliche Maßnahmen umfassen die Sanierung bestehender Infrastruktur, die Nutzung von Ladenleerständen, die Anmietung mobiler oder feststehender Anlagen sowie die Erweiterung des Konzepts „Nette Toilette“ durch Gastronomiebetriebe in mehreren Stadtbezirken.
In den Bezirken I, III, IV und VI werden verschiedene Optionen für die Weiterführung oder den Rückbau bestehender Anlagen geprüft. Im Bezirk I sind Miettoiletten im Stadtgarten und Nordpark sowie eine Öko-Toilette vorgesehen. Für die Dubois-Arena in Bezirk IV werden Instandsetzungskosten von über 331.000 Euro geschätzt. In den Bezirken VIII, IX und am Baldeneysee sollen neue Anlagen installiert werden, unter anderem durch eine Zusammenarbeit mit dem Eisenbahnersportverein Essen-Kupferdreh e.V. Die Sport- und Bäderbetriebe übernehmen die Kosten für eine Anlage am Regattaturm.
Die Kostenschätzung umfasst monatliche Mietgebühren für Standardtoiletten, die Anschaffung von Pavillons sowie jährliche Aufwände für saisonale Miettoiletten und Entschädigungen im Rahmen der „Netten Toilette“. Für den Betrieb von zehn festen Anlagen werden jährliche Kosten von 300.000 Euro veranschlagt. Ein flächendeckendes Wegweiser-System soll die Auffindbarkeit der Anlagen verbessern. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Berichts durch den Rat, die Bezirksvertretungen und die relevanten Ausschüsse vor.
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Beratungsfolge
- 18.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2022 · Seniorenrat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.Gesamtstädtische Strategie zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Essen hier: Bericht zur Umsetzung des Arbeitsprogramms ab 2022Zur Vorlage · 0835/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0835/2022/4 befasst sich mit der Umsetzung der gesamtstädtischen Strategie zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Essen ab dem Jahr 2022. Der Rat der Stadt Essen hatte im Februar 2021 die Verwaltung damit beauftragt, ein Umsetzungs- und Organisationskonzept inklusive einer Finanzierungsplanung für ein Kompetenzteam zur Förderung dieser Branche zu entwickeln. Ein entsprechendes Konzept wurde im September 2021 zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen der Haushaltsberatung vom November 2021 wurde auf einen gemeinsamen Antrag der CDU/Grüne beschlossen, ab 2022 eine zusätzliche, dauerhafte Personalstelle sowie 100.000 Euro an Sachmitteln für das Beratungs- und Förderangebot bereitzustellen. Ziel dieser Maßnahme ist die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle, die der Kultur- und Kreativwirtschaft durch spezifische Service- und Beratungsleistungen zur Verfügung steht.
Die Vorlage dient dazu, dass der Kulturausschuss, der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie der Rat der Stadt Essen den Bericht über die Umsetzung des Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Strategie zur Kenntnis nehmen. Das Arbeitsprogramm legt die konkreten Schritte für den operativen Start der Maßnahmen fest.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2022 · Kulturausschuss (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Nutzung von Windenergie im Stadtgebiet EssenZur Vorlage · 1299/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Thema Nutzung von Windenergie im Stadtgebiet Essen befasst sich mit den Auswirkungen neuer gesetzlicher Regelungen auf die regionale Energieplanung. Im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan sind im Essener Stadtgebiet zwei Konzentrationszonen für Windenergie mit einer Gesamtfläche von etwa 7,3 Hektar ausgewiesen, wobei im Stadtgebiet bislang keine Windenergieanlagen genehmigt, errichtet oder betrieben wurden.
Grundlage der Vorlage ist das im Juli 2022 beschlossene Bundesgesetzspaket zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Dieses beinhaltet wesentliche Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Baugesetzbuch (BauGB) sowie im Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) und im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Zentrale Neuerungen sind die Verankerung der Nutzung erneuerbarer Energien als überragendes öffentliches Interesse sowie die Festlegung verbindlicher Flächenziele für die Bundesländer. Bis Ende 2026 soll ein Flächenanteil von 1,4 Prozent und bis Ende 2032 ein Gesamtziel von 2 Prozent erreicht werden. Zudem werden Landschaftsschutzgebiete künftig in die Flächensuche einbezogen und die Genehmigungsverfahren sollen durch die Einschränkung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen und Klagen beschleunigt.
Die Verwaltung prüft derzeit, wie die neuen gesetzlichen Vorgaben im Stadtgebiet Essen unter Berücksichtigung der bestehenden Konzentrationszonen umgesetzt werden können. Weitere Beratungen hierzu sind für den kommenden Herbst vorgesehen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse Stadt EssenZur Vorlage · 1344/2022/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse der Stadt Essen liegt vor. Die Analyse basiert auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Essen und dem Regionalverband Ruhr vom 27. Oktober 2020. Im Rahmen der Untersuchung wurden im Zeitraum vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022 Messungen an elf Stationen durchgeführt. Die Ergebnisse dokumentieren eine Temperaturdifferenz zwischen Stadt und Umland von 7,6 Kelvin sowie Windgeschwindigkeiten von maximal 2,2 m/s. Die Verteilung der Klimatopen zeigt ein Verhältnis von 48,4 % baulich geprägten zu 51,6 % freiflächengeprägten Flächen auf.
Der Bericht identifiziert Waldklimatope auf 16,1 % der Fläche sowie Vorstadt- und Stadtrandklimata als Kaltluftquellen. Im Zentrum befinden sich Stadt- und Innenstadtklimata in hochversiegelten Bereichen. Auf Grundlage von 120-jährigen Daten des Deutschen Wetterdienstes werden thermische Extremereignisse für die Zeiträume 2021–2050 und 2071–2100 prognostiziert. Als Planungshinweise werden die Sicherung von Belüftungsbahnen, die Vermeidung weiterer Verdichtung in lockeren Bebauungsstrukturen sowie die Förderung von Entsiegelung, Begrünung und Verschattung empfohlen. Zudem ist das Festschreiben klimatischer Baugrenzen an Siedlungsrändern vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen sowie die Bezirksvertretungen I bis IX den Bericht zur Kenntnis nehmen. Ebenso sollen der Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Beirat der unteren Naturschutzbehörde den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Beratung in den Gremien ist für den Zeitraum zwischen dem 6. September 2022 und dem 26. Oktober 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2022 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (6. Sitzung)
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Geschäftsbericht Amt für Stadtplanung und BauordnungZur Vorlage · 1311/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Geschäftsbericht des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung sowie das Arbeitsprogramm Bauleitplanung 2022–2023 wurden zur Vorlage gebracht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und das Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2022–2023 beschließen, sofern die Kenntnisnahme der Bezirksvertretung VI erfolgt. Die verschiedenen Bezirksvertretungen der Stadt sind ebenfalls zur Kenntnisnahme der Unterlagen vorgesehen.
Der Bericht verweist auf die Entwicklung der Bebauungsplanverfahren. Während im Jahr 2020 insgesamt 61 Verfahren und städtebauliche Planungen enthalten waren, wurden in den Jahren 2021 und 2022 jeweils zwei bzw. drei Pläne rechtsverbindlich. Die Verwaltung führt Verzögerungen in laufenden Verfahren auf die Auswirkungen der Pandemie zurück. Im langfristigen Durchschnitt von 2010 bis 2022 wurden jährlich durchschnittlich sieben Bebauungspläne rechtsverbindlich.
Das neue Arbeitsprogramm umfasst insgesamt 80 Planungen. Dabei werden 16 Verfahren aus dem Programm entlassen, da diese abgeschlossen sind oder kein Planungsbedarf mehr besteht. Das Programm beinhaltet 33 laufende Verfahren sowie 17 ruhende Verfahren, die sich in der Vorbereitung befinden oder von Rahmenbedingungen abhängig sind. Zudem werden 30 neue Verfahren aufgenommen. Aufgrund der personellen Kapazitäten im Amt für Stadtplanung und Bauordnung können etwa die Hälfte der Bebauungspläne gleichzeitig bearbeitet werden, wodurch sich die Abarbeitung über den Zeitraum 2022/23 hinaus in den nächsten Programmzeitraum erstrecken wird. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Innenentwicklung und der Nachnutzung von Flächen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8 c.Geschäftsbericht Amt für Stadtplanung und Bauordnung hier: Herausnahme des Projekts Alfredstraße / Messeparkplatz (Zechhaus) aus der Liste neuer Verfahren im Arbeitsprogramm Bauleitplanung 2022 - 2023 (Antrag SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 1624/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen einen Antrag gestellt, das Projekt Alfredstraße / Messeparkplatz (Zechhaus) aus dem Arbeitsprogramm Bauleitplanung 2022 - 2023 zu entfernen. Konkret wird die Stadtverwaltung beauftragt, das Vorhaben aus der Liste der neuen Verfahren herauszunehmen und keine weiteren Ressourcen für dessen Realisierung bereitzustellen.
Der Antrag bezieht sich auf den Geschäftsbericht des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung. Eine schriftliche Begründung für das Vorhaben wurde im vorliegenden Dokument nicht angeführt, da die Erläuterungen laut Antrag mündlich erfolgen sollen. Die Entscheidung über die Umsetzung des Antrags lag für die Sitzung des Ausschusses am 15. September 2022 vor. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich 7.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 9.Bebauungsplan Nummer 04/15 "Icktener Straße (ehem. Tennisanlage)" Stadtbezirk: IX, Stadtteil: Kettwig Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0688/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0688/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit dem Bebauungsplan Nummer 04/15 „Icktener Straße (ehem. Tennisanlage)“ im Essener Stadtteil Kettwig. Ziel des Vorhabens ist die Nachnutzung einer etwa 0,7 Hektar großen Brachfläche zur Errichtung eines Wohnquartiers. Geplant sind etwa 25 bis 30 Wohneinheiten, wobei rund 30 Prozent der Wohnflächen für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen sind.
Das Bauleitplanverfahren wurde bereits im März 2014 aufgenommen. Im Rahmen der Planung ist die Beseitigung von Waldflächen im Geltungsbereich vorgesehen. Für eine Fläche von circa 2.412 Quadratmetern besteht ein waldrechtlicher Ausgleichsbedarf. Gemäß der Vorgaben des Regionalforstamtes soll dieser im Verhältnis 1:2 durch eine Ausgleichsfläche von 4.824 Quadratmeter aus dem Ersatzflächenpool der Stadt Essen, konkret dem Gebiet „Am Korstick“, ausgeglichen werden.
Nach Abschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2017 sowie der öffentlichen Auslegung im Jahr 2019 steht nun die abschließende Abwägung an. Der Rat der Stadt Essen soll über die eingegangenen Stellungnahmen entscheiden und den Bebauungsplan als Satzung beschließen. Die Verwaltung empfiehlt, den Verwaltungsempfehlungen zu den Anregungen aus den Beteiligungsverfahren zu folgen. Die Grundstücksvermarktung durch die Stadt Essen soll nach Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Der vorgesehene Ablauf umfasst Beratungen in der Bezirksvertretung IX sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vor der Entscheidung im Rat.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 10.Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker StraßeZur Vorlage · 0435/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker Straße bewertet die Grundstücksakquisitionen sowie Rückversetzung- und Neubauvorhaben in drei Untersuchungsabschnitten. Im ersten Abschnitt, zwischen Berthold-Beitz-Boulevard und Bäuminghausstraße, findet kein Erwerb der Grundstücke Gladbecker Straße 235 bis 241 statt. Grund hierfür sind gescheiterte Verhandlungen sowie die Unwirtschaftlichkeit von Ankaufs- und Abrisskosten von mindestens 2,0 Millionen Euro. Zudem ist eine wirtschaftliche Bebauung mit Wohnraum oder einer Kindertagesstätte aufgrund des bestehenden Bebauungsplans Nr. 7/68 nicht realisierbar. Für die Abschnitte zwischen Bäuminghausstraße und Krablerstraße wird aufgrund hoher Entmietungsrisiken und geschätzter Grundstückswerte von mindestens 4,5 Millionen Euro ebenfalls kein Ankauf angestrebt.
Die im Rahmenplan vorgesehenen Gebäudekubaturen liegen in den Abschnitten zwischen Pörtgenweg und In der Baumschule, nördlich der Bäuminghausstraße sowie nördlich der Bahntrasse außerhalb der zulässigen Baufenster des Bebauungsplans Nr. 7/68. Eine wirtschaftliche Neubebauung ist aufgrund baurechtlicher Beschränkungen und hoher Grundstückseinstandskosten nicht umsetzbar, weshalb die Maßnahmen des Rahmenplans nicht weiterverfolgt werden und die regelmäßige Berichterstattung endet.
Für das Lärmschutzfensterprogramm entlang der Gladbecker Straße 225 bis 381 wird eine Richtlinie zur Beschlussfassung durch den Rat vorbereitet, worauf eine Ausschreibung eines Ingenieurbüros folgen soll. Das Programm ist nach Umsetzung für drei Jahre vorgesehen. Zudem soll das Integrierte Entwicklungskonzept NORD neu aufgestellt werden. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben.
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 07.04.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.1Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker Straße hier: Aufwertung im Rahmen kommunaler Möglichkeiten und Pflichten (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0981/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0981/2022/SPD fordert die SPD-Fraktion verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Bereichs der Gladbecker Straße im Rahmen des Rahmenplans. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Verkaufsverhandlungen mit Eigentümern im Bereich der Hausnummern 235 bis 241 fortzuführen, um dort einen Kita-Standort zu schaffen. Zudem soll das bestehende Vorkaufsrecht auf den Abschnitt der Gladbecker Straße zwischen Hövelstraße und Krablerstraße ausgeweitet werden sowie Verhandlungen mit Eigentümern nördlich der Hövelstraße geführt werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die Umsetzbarkeit einer partiellen oder temporären Tempo-30-Zone inklusive mobiler und stationärer Überwachung zu prüfen, wobei Schutzbedarfe für Einrichtungen wie die Kita Gladbecker/Radhoffstraße zu berücksichtigen sind. Ein weiterer Prüfpunkt ist die Möglichkeit einer Förderung von Fassadenbegrünungen im Rahmen des INSEK-Altenessen-Süd-Nordviertels.
Die Verwaltung soll zudem über den Fortschritt der Planungen am Knotenpunkt Gladbecker Straße – Berthold-Beitz-Boulevard sowie über notwendige bauliche oder verkehrstechnische Maßnahmen zur Entlastung der Anwohner in den Seitenstraßen vom Durchgangs- und Schleichverkehr berichten. Ebenso ist die Umsetzbarkeit von Verbesserungen der Radinfrastruktur im Gesamtbereich zu untersuchen. Schließlich wird die Prüfung von Einzelprogrammen zur Verbesserung der Wohnqualität angefordert, die über die Vorlage 0435/2022/7 hinausgehen und vom Planungsbüro ASTOC vorgeschlagen wurden.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Antrag wurde seitens Antragsteller zurückgezogen
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: Antrag wurde seitens Antragsteller zurückgezogen - 10.1 b.Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker Straße hier: Aufwertung im Rahmen kommunaler Möglichkeiten und Pflichten (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 1613/2022/SPD · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 1613/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Verwaltung um die Prüfung und Mitteilung verschiedener Maßnahmen im Bereich des Rahmenplans Gladbecker Straße bittet. Der Antrag richtet sich an die Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für Verkehr und Mobilität.
Im Fokus der Anfrage stehen Maßnahmen zur Lärmminderung und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Verwaltung soll prüfen, ob eine temporäre oder partielle Einführung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen sowie eine Ausweitung der LKW-Geschwindigkeitsbegrenzung umsetzbar sind. Zudem wird die Prüfung der Installation von Flüsterasphalt im Bereich zwischen Berthold-Beitz-Boulevard und Krablerstraße sowie die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsüberwachung durch mobile Messgeräte angefragt. Für den Fußgängerschutz sollen kurzfristige Maßnahmen an spezifischen Kreuzungen und im Bereich der Kita Radhoffstraße untersucht werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verkehrslenkung und Infrastruktur. Die Verwaltung wird gebeten, Möglichkeiten für Park-and-Ride-Plätze, den Ausbau des ÖPNV sowie Maßnahmen zur Entlastung der Gladbecker Straße vom überörtlichen Verkehr zu prüfen. Auch die Vermeidung von Durchgangsverkehr in Seitenstraßen sowie die Verbesserung der Radinfrastruktur sind Gegenstand der Anfrage. Zudem soll die Möglichkeit einer Erweiterung von Fußgänger- oder Radwegen durch die Entfernung des Mittelstreifens zwischen Berthold-Beitz-Boulevard und Hövelstraße sowie die damit verbundenen Kosten geprüft werden.
Ergänzend werden Informationen zu Förderprogrammen für kontrollierte Wohnraumlüftung, Lärmschutzfenster und Fassadenbegrünung im Rahmen des INSEK-Altenessen-Süd-Nordviertels sowie ein Sachstandsbericht zum Knotenpunkt Berthold-Beitz-Boulevard/Gladbecker Straße angefordert.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 10.2Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker Straße hier: Verbesserung der Verkehrssituation Gladbecker Straße (Antrag der Fraktion DIE LINKE und Ratsgruppe DIE PARTEI)Zur Vorlage · 0966/2022/Die PARTEI/Die LINKE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE und die Ratsgruppe DIE PARTEI haben im Rahmen eines gemeinsamen Antrags (Vorlagennummer 0966/2022) die Entwicklung eines neuen Konzepts zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität an der Gladbecker Straße beantragt. Der Antrag folgt auf das Scheitern des bisherigen Rahmenplans Gladbecker Straße.
Die Antragsteller fordern die Verwaltung auf, verschiedene Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Dazu gehört die Anpassung der Grünphasen an den Bedarf von Fußgängern und Kindern, insbesondere an den Kreuzungen Hövelstraße und Bäuminghausstraße. Zudem soll geprüft werden, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 zwischen dem Berthold-Beitz-Boulevard und der Vogelheimer Straße eingeführt oder die bestehende Lärmschutzregelung für LKW räumlich und zeitlich ausgeweitet werden kann. Die Wirksamkeit der geltenden Geschwindigkeitskontrollen soll ebenfalls überprüft werden.
Des Weiteren wird die Prüfung von Maßnahmen aus der Initiative „Stoppt A 52 Gladbeck“ sowie Vorschlägen aus dem Masterplan Verkehr 2018, wie dem Ausbau des ÖPNV und der Einrichtung von Park-and-Ride-Standorten, beantragt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung von Lenkungsmaßnahmen für den überörtlichen und LKW-Verkehr sowie anderen baulichen Maßnahmen zur Entlastung der Straße. Der Antrag sieht zudem eine Anhörung der Bezirksvertretung V sowie Beratungen in den zuständigen Ausschüssen und im Rat der Stadt vor.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Antrag wurde bereits im Rat durch Antragsteller zurückgezogen
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — zurückgezogen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: Antrag wurde bereits im Rat durch Antragsteller zurückgezogen - 11.Starke Quartiere - starke Menschen (SQSM) Sachstand KonzeptumsetzungZur Vorlage · 1245/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung informiert über den aktuellen Umsetzungsstand des Projekts „Starke Quartiere – starke Menschen“ sowie der Integrierten Entwicklungskonzepte für die Stadtteile Mitte/Ost, Nord und West. Der Bericht dient der regelmäßigen Berichterstattung über die Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes.
Im Bereich der ESF-Maßnahmen wurden von 82 geplanten Maßnahmen 18 Projekte mit einem Volumen von rund 2,1 Millionen Euro realisiert, wovon etwa 1,7 Millionen Euro als Zuwendung flossen. Insgesamt beläuft sich die aktuelle Antragssumme für die drei Fördergebiete auf rund 17,2 Millionen Euro, wobei das ursprüngliche Gesamtvolumen aufgrund von Kostensteigerungen auf über 22,6 Millionen Euro erweitert wurde.
In den einzelnen Gebieten wurden verschiedene städtebauliche und soziale Projekte umgesetzt. Im Bereich Mitte/Ost wurden Förderbescheide für das Hof- und Fassadenprogramm ausgezahlt und die Aufwertung des Waldthausenparks sowie des Elisenplatzes abgeschlossen. Im Norden wurden Projekte wie die Neueröffnung des Spindelmannparks und die Übergabe des Kaiser-Wilhelm-Parks dokumentiert. Im Bereich West wurden die Weiterentwicklung der Gesamtschule Bockmühle sowie verschiedene Spielplatzgestaltungen realisiert.
Zudem umfasst der Bericht zahlreiche soziale Maßnahmen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen, darunter Projekte zur Gesundheitsförderung, Lerntherapie in Kitas und pädagogische Fachkräfte im Bereich Altendorf und Bochold. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen sowie die Fachausschüsse und Bezirksvertretungen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" - Beteiligung am Projektaufruf 2022 mit dem Vorhaben "Ersatzneubau Stadtbad Borbeck"Zur Vorlage · 1420/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ teilzunehmen. Im Rahmen des Projektaufrufs 2022 soll eine Projektskizze für den Ersatzneubau des Stadtbads Borbeck eingereicht werden, um Fördermittel zu beantragen. Das Programm des Deutschen Bundestages sieht Mittel bereit, um Investitionen in die soziale Infrastruktur zu unterstützen, wobei der Fokus auf energetischen Anforderungen, Klimaschutz und Barrierefreiheit liegt.
Das geplante Vorhaben sieht den Bau eines Hallenbades als Ersatz für die bestehende Anlage in der Vinckestraße vor. Auf dem Areal soll neben dem Schwimmbad mit 25-Meter-Becken, einem Lehrschwimmbecken und einer Sprunganlage auch ein Sport- und Gesundheitszentrum sowie eine Gymnastikhalle entstehen. Die geplante Variante umfasst zudem einen Eingangsbereich mit Gastronomie sowie eine Photovoltaikanlage auf den Dachflächen. Die prognostizierten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 24,8 Millionen Euro.
Der Prozess ist zweistufig aufgebaut: Zunächst erfolgt die Einreichung der Projektskizze, woraufhin bei Auswahl des Projekts in einer zweiten Phase der eigentliche Zuwendungsantrag gestellt wird. Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV sowie die Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für die Sport- und Bäderbetriebe die Teilnahme zur Kenntnis nehmen. Der Rat der Stadt Essen beschließt die Einreichung der Projektskizze.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.09.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) hier: Maßnahmen in Essen -Bericht über die Budgetentwicklung im 1. Halbjahr 2022Zur Vorlage · 1235/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Bericht über die Budgetentwicklung der Förderprogramme für das erste Halbjahr 2022 vorgelegt, der zur Kenntnisnahme in den verschiedenen Ausschüssen und im Rat der Stadt Essen zur Vorlage kommt. Der Bericht umfasst die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW) in zwei Kapiteln sowie des Programms „Gute Schule 2020“.
Im Rahmen des KInvFöG Kapitel 1 sind von 55 angemeldeten Maßnahmen 53 baulich fertiggestellt. Die Abrechnung der letzten Maßnahmen, darunter eine Kita sowie Pflanzenschauhäuser im Grugapark, ist erfolgt oder in Vorbereitung. Von den bereitgestellten Fördermitteln in Höhe von rund 64 Millionen Euro wurden bereits etwa 58,7 Millionen Euro abgerechnet. Die Verlängerung des Förderzeitraums bis Ende 2023 sichert die fristgerechte Vorlage der restlichen Verwendungsnachweise.
Beim KInvFöG Kapitel 2 wurde der Förderzeitraum bis Ende 2025 verlängert. Bis Mitte 2022 wurden 16,8 Millionen Euro abgerufen. Von 26 angemeldeten Maßnahmen befinden sich 23 in der Bauphase, während drei bereits abgeschlossen sind, unter anderem Sanierungen an der Antoniusschule und der Realschule Zollverein.
Das Programm „Gute Schule 2020“ nutzt einen Kreditrahmen von rund 81,4 Millionen Euro. Im Berichtszeitraum wurden die Digitalisierung von Grundschulen sowie eine WC-Sanierung am Mädchengymnasium Borbeck abgeschlossen. Bei investiven Großmaßnahmen, wie der Andreasschule, werden aufgrund von Sanierungsbedarf und technischer Anforderungen Kostensteigerungen verzeichnet. Dennoch wird nach aktuellem Planungsstand davon ausgegangen, dass alle Maßnahmen innerhalb des Förderrahmens fristgerecht abgerechnet werden können.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Käthe-Kollwitz-Schule, Christinenstr. 4, Abbruch des ehem. Hausmeister- und Toilettengebäudes und Errichtung ErweiterungsneubauZur Vorlage · 1096/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Abbruch des ehemaligen Hausmeister- und Toilettengebäudes sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus an der Käthe-Kollwitz-Schule beschließen. Das Projekt umfasst die Schaffung neuer Flächen auf einer Gesamtgröße von 660 m². Der geplante dreigeschossige Neubau soll unter anderem neue Schülertoiletten, eine Hausmeisterloge, einen Speiseraum mit Ausgabeküche sowie Betreuungs- und Besprechungsräume umfassen. Durch eine rollstuhlgerechte Erschließung mittels Aufzug und Brückenanbindungen wird zudem die Barrierefreiheit des Bestandsgebäudes sichergestellt.
Die Maßnahme berücksichtigt den steigenden Raumbedarf der Schulentwicklungsplanung sowie den Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze im Offenen Ganztag ab dem Schuljahr 2026/2027. Der Neubau wird nach energetischen Standards des Gebäudeenergiegesetzes errichtet, erhält ein Gründach und wird technisch für eine spätere Photovoltaikanlage vorbereitet. Im Zuge der Bauarbeiten werden zudem die Grundleitungen bis zum Kanalanschluss erneuert und eine Glasfaseranbindung realisiert.
Die Gesamtkosten für den Abbruch und den Neubau werden mit 4.786.000 Euro beziffert. Die Finanzierung ist über die Jahre 2023 bis 2025 geplant, wobei bereits Mittel für die Abbrucharbeiten bereitgestellt wurden. Zur Deckung des kassenwirksamen Bedarfs im Jahr 2022 sowie für Verpflichtungsermächtigungen in den Folgejahren ist eine Umschichtung aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Generalsanierung des Eisenhammers des Deilbachtal-Ensembles hier: Kostenerhöhung und Wiederherstellung sowie Sanierung der Außenflächen und ZufahrtsrampeZur Vorlage · 1325/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts „Kulturlandschaft Deilbachtal“ wird eine Anpassung der Gesamtkosten für die Generalsanierung des Eisenhammers beantragt. Die Kosten sollen von bisher 2.403.000 € um 1.275.000 € auf insgesamt 3.678.000 € erhöht werden.
Die Kostensteigerung resultiert aus verschiedenen Faktoren. Neben baurechtlichen Anpassungen für eine geplante Wohnnutzung im Meisterhaus, die zusätzliche Wände, Türen und Dachflächenfenster erfordern, führten die Folgen der Überflutung im Juli 2021 zu Schäden an Gebäuden und technischem Equipment. Zudem wurden bei der Begutachtung des Fachwerks im Meisterhaus umfangreichere Sanierungsarbeiten an Balken, Decken und Gefachen festgestellt, als ursprünglich angenommen. Erhöhte Preise im Baubereich sowie eine Verlängerung der Bauzeit bis zum dritten Quartal 2023 tragen ebenfalls zu den Mehrkosten bei.
Zusätzlich sind neue Aufgaben für das Projekt entstanden. Dazu gehören die Sanierung einer Außen-WC-Anlage sowie die Instandsetzung der Außenflächen und der Zufahrtsrampe. Letztere muss hinsichtlich der Traglast für Feuerwehrfahrzeuge ertüchtigt werden. Die Arbeiten im Außenbereich umfassen zudem eine denkmalgerechte Pflasterung, die Barrierefreiheit der Zugänge sowie die Erneuerung der Einfriedung zum Deilbach und zur S-Bahn-Linie.
Für das Jahr 2022 wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 435.000 € beantragt, die durch Minderausgaben beim Projekt „Kulissenhaus Generalsanierung“ gedeckt werden soll. Die weitere Finanzierung der verbleibenden Kosten soll über das Jahr 2023 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Generalsanierung Schloß Borbeck (Hauptgebäude, Teich und Vorplatz mit Zufahrt) hier: Vergabe von GeneralplanerleistungenZur Vorlage · 1427/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Generalsanierung des Schlosses Borbeck, einschließlich des Hauptgebäudes, des Schlossteiches sowie des Vorplatzes mit der Zufahrt. Im Rahmen einer Vorlage zur Beauftragung von Generalplanerleistungen bis zur Leistungsphase 3 der HOAI wird ein Budget von 700.000 € für die Planungsarbeiten vorgesehen. Die Finanzierung soll im Haushaltsjahr 2023 durch eine haushaltsneutrale Umwidmung aus dem Projektpool für Planungsleistungen erfolgen.
Ein bereits erstelltes Gutachten eines Architekturbüros hat einen erheblichen Sanierungsbedarf an der historischen Bausubstanz festgestellt. Die Maßnahmen umfassen die Behebung von Feuchtigkeitsschäden, die Erneuerung der Dachdeckung und der Fassade sowie die Modernisierung der technischen Gebäudeausrüstung, darunter Heizung, Sanitär- und Elektroinstallationen. Zudem sind Arbeiten an der Terrasse, der Entschlammung des Teiches und der Neugestaltung des Eingangsbereichs vorgesehen. Die Gesamtkosten für die Sanierung werden aufgrund der aktuellen Preisdynamik und notwendiger Sicherheitszuschläge auf etwa 13,6 Millionen € geschätzt.
Der zeitliche Ablauf sieht die Einleitung eines europaweiten Vergabeverfahrens für die Planung im ersten Quartal 2023 vor. Ein Baubeginn der eigentlichen Sanierungsmaßnahmen ist für die Jahre 2024 und 2025 geplant. Eine Neuverpachtung der Gastronomie soll erst nach Abschluss der Arbeiten erfolgen, um die baulichen Anforderungen des künftigen Pächters berücksichtigen zu können. Eine Zwischenverpachtung ist aufgrund des baulichen Zustands nicht möglich.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16 c.Generalsanierung Schloß Borbeck hier: Prüfung möglicher Optimierungsmaßnahmen im Zuge der Planungen der Gebäudesanierung (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 1621/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1621/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Prüfung von Optimierungsmaßnahmen im Rahmen der geplanten Generalsanierung von Schloss Borbeck zum Gegenstand hat. Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen beschließt, dass der Kulturausschuss sowie die Bezirksvertretung IV den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen.
Die Stadtverwaltung wird im Rahmen dieses Antrags beauftragt, im Zuge der Planungen für die umfangreiche Sanierung des Gebäudes mögliche Optimierungsmöglichkeiten zu untersuchen. Dabei soll die Verwaltung die Akteure, die derzeit oder in absehbarer Zukunft in dem Gebäude tätig sind, in den Prozess einbeziehen. Zudem ist die Einbindung der Bezirksvertretung IV für die Prüfung vorgesehen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sowie die darzulegenden Maßnahmen sollen anschließend dem Planungsausschuss, dem Kulturausschuss und der Bezirksvertretung IV vorgelegt werden. Die entsprechende Beratungsfolge sieht eine Entscheidung im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie die Kenntnisnahme in den weiteren Gremien vor.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — Nicht behandelt
- 02.11.2022 · Kulturausschuss (16. Sitzung) — Antrag wurde zurück gezogen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 17.Verfahren zur Vermarktung des bebauten ehemaligen Schulgrundstückes Kunstwerkerstr. 98 (Anmeldung der Fraktionen CDU und GRÜNEN)Zur Vorlage · 1542/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben mit der Vorlage 1542/2022/CDU/GRÜNE einen Antrag gestellt, um ein bestimmtes Thema auf die Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zu setzen. Konkret geht es um die Aufnahme des Verfahrens zur Vermarktung des bebauten ehemaligen Schulgrundstückes in der Kunstwerkerstraße 98.
Der Antrag wurde am 31. August 2022 eingereicht und richtet sich an den Vorsitzenden des zuständigen Ausschusses. Ziel der Anfrage ist die Berücksichtigung des genannten Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, die für den 15. September 2022 angesetzt war. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich 7.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Tagesordnungspunkt wurde zur TO aufgenommen
Ergebnis: Tagesordnungspunkt wurde zur TO aufgenommen - 17 a.Verfahren zur Vermarktung des bebauten ehemaligen Schulgrundstückes Kunstwerkerstr. 98 (Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNEN)Zur Vorlage · 1608/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der eine vorübergehende Änderung des Verfahrens zur Vermarktung des bebauten ehemaligen Schulgrundstückes in der Kunstwerkerstraße 98 vorsieht. Der Antrag sieht vor, dass der Beschluss zur Vermarktung dieses Grundstücks für eine Dauer von maximal zwei Jahren ausgesetzt wird.
Als Begründung für diese Maßnahme wird angeführt, dass im Zusammenhang mit den Bauarbeiten der Stadtwerke Essen AG bislang keine Vermarktung des Grundstückes stattgefunden hat. Die durch die Aussetzung gewonnene Zeit soll dazu genutzt werden, potenziellen Interessenten eine vertiefte Prüfung einer möglichen Nachfolgenutzung zu ermöglichen. Ziel ist es, im Rahmen eines offenen Angebots verschiedene Konzepte für die anstehende Vermarktung prüfen zu können, um eine zukunftsfähige Nutzung des Areals zu gewährleisten. Vorliegende Beschlüsse zu früheren Vorlagen bleiben von dieser Aussetzung unberührt. Der Antrag wurde zur Entscheidung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 17 c.Verfahren zur Vermarktung des bebauten ehemaligen Schulgrundstückes Kunstwerkerstr. 98 hier: Aufstellung eines gemeinwohlorientierten Vermarktungskonzepts (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 1623/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen einen Antrag gestellt, der die Erstellung eines Vermarktungskonzepts für das ehemalige Schulgrundstück in der Kunstwerkerstraße 98 zum Gegenstand hat. Das Ziel des Antrags ist die Aufstellung eines breit angelegten Konzepts, das keine einseitige Nutzung des Areals vorsieht, sondern eine qualitative und gemeinwohlorientierte Entwicklung des umliegenden Quartiers anstrebt.
Im Rahmen dieses Verfahrens soll die Stadtverwaltung zudem Gespräche mit Wohlfahrtsverbänden sowie weiteren Akteuren führen, um die Möglichkeiten zur Realisierung sozialer Infrastruktur an diesem Standort zu prüfen. Zur Sicherstellung der Transparenz sieht der Antrag vor, dass die zuständige Verwaltung den Planungsausschuss sowie die Bezirksvertretung II in einem halbjährlichen Rhythmus über den aktuellen Zwischenstand des Vermarktungsprozesses informiert. Der Antrag wurde im Rahmen der Sitzung am 15. September 2022 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 18.Anträge und Anfragen
- 19.Verschiedenes
- 20.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 21.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge der Immobilienwirtschaft für das 2. Quartal 2022Ergebnis: Kenntnis genommen
- 22.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 23.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 24.Grundstücksangelegenheiten Verkauf eines Erbbaurechts-Grundstückes in Essen-HeisingenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 25.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 26.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 27.Anträge und Anfragen
- 28.Mitteilungen der Verwaltung
- 29.Pressemitteilung