Nutzung von Windenergie im Stadtgebiet Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Thema Nutzung von Windenergie im Stadtgebiet Essen befasst sich mit den Auswirkungen neuer gesetzlicher Regelungen auf die regionale Energieplanung. Im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan sind im Essener Stadtgebiet zwei Konzentrationszonen für Windenergie mit einer Gesamtfläche von etwa 7,3 Hektar ausgewiesen, wobei im Stadtgebiet bislang keine Windenergieanlagen genehmigt, errichtet oder betrieben wurden.
Grundlage der Vorlage ist das im Juli 2022 beschlossene Bundesgesetzspaket zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Dieses beinhaltet wesentliche Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Baugesetzbuch (BauGB) sowie im Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) und im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Zentrale Neuerungen sind die Verankerung der Nutzung erneuerbarer Energien als überragendes öffentliches Interesse sowie die Festlegung verbindlicher Flächenziele für die Bundesländer. Bis Ende 2026 soll ein Flächenanteil von 1,4 Prozent und bis Ende 2032 ein Gesamtziel von 2 Prozent erreicht werden. Zudem werden Landschaftsschutzgebiete künftig in die Flächensuche einbezogen und die Genehmigungsverfahren sollen durch die Einschränkung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen und Klagen beschleunigt.
Die Verwaltung prüft derzeit, wie die neuen gesetzlichen Vorgaben im Stadtgebiet Essen unter Berücksichtigung der bestehenden Konzentrationszonen umgesetzt werden können. Weitere Beratungen hierzu sind für den kommenden Herbst vorgesehen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.09.2022Kenntnis genommen
- 06.09.2022Kenntnis genommen
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