Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Pädagogisches Grünflächenkonzept für Essener Schulhöfe Hier: SachstandZur Vorlage · 0860/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Sachstand des pädagogischen Grünflächenkonzeptes für Essener Schulhöfe informiert über die aktuelle Entwicklung bei der Gestaltung städtischer Außenanlagen. Grundlage der Arbeit sind Ratsbeschlüsse, die die Erstellung eines Konzepts zur Entsiegelung, Gestaltung und Bepflanzung von Schulhöfen und Kindergärten sowie die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts auf Basis des Schulentwicklungsplans vorsahen.
Die Verwaltung stellt fest, dass die Planung von Außenanlagen bei Kindertageseinrichtungen aufgrund von Vorgaben des Landesjugendamtes und der pädagogischen Anforderungen bereits festen Strukturen unterliegt. Diese werden aufgrund der Komplexität in einer separaten Vorlage behandelt. Bei städtischen Schulen hingegen sollen die Außenanlagen künftig stärker an die Standards von Kindertagesstätten angeglichen werden, um kindgerechte Flächen zu schaffen.
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung sollen zunächst 60 Schulstandorte auf Umbau oder Erweiterung geprüft werden, zudem sind 14 Neubauten geplant. Die vorläufige Ermittlung zeigt, dass an diesen Standorten bauliche Veränderungen im Außenbereich notwendig werden, da Erweiterungsbauten Flächen beanspruchen. Dies bietet die Möglichkeit, die Qualität der Grün- und Spielanlagen durch Entsiegelung, Regenwasserspeicherung und zusätzliche Baumpflanzungen aufzuwerten. Eine abschließende Darstellung des Konzepts ist erst im Zusammenhang mit den konkreten Baukonzepten möglich. Die zuständigen Bezirksvertretungen werden in das Verfahren einbezogen; ein umfassender Bericht erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 2.Starke Quartiere - starke Menschen (SQSM) Sachstand KonzeptumsetzungZur Vorlage · 1245/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung informiert über den aktuellen Umsetzungsstand des Projekts „Starke Quartiere – starke Menschen“ sowie der Integrierten Entwicklungskonzepte für die Stadtteile Mitte/Ost, Nord und West. Der Bericht dient der regelmäßigen Berichterstattung über die Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes.
Im Bereich der ESF-Maßnahmen wurden von 82 geplanten Maßnahmen 18 Projekte mit einem Volumen von rund 2,1 Millionen Euro realisiert, wovon etwa 1,7 Millionen Euro als Zuwendung flossen. Insgesamt beläuft sich die aktuelle Antragssumme für die drei Fördergebiete auf rund 17,2 Millionen Euro, wobei das ursprüngliche Gesamtvolumen aufgrund von Kostensteigerungen auf über 22,6 Millionen Euro erweitert wurde.
In den einzelnen Gebieten wurden verschiedene städtebauliche und soziale Projekte umgesetzt. Im Bereich Mitte/Ost wurden Förderbescheide für das Hof- und Fassadenprogramm ausgezahlt und die Aufwertung des Waldthausenparks sowie des Elisenplatzes abgeschlossen. Im Norden wurden Projekte wie die Neueröffnung des Spindelmannparks und die Übergabe des Kaiser-Wilhelm-Parks dokumentiert. Im Bereich West wurden die Weiterentwicklung der Gesamtschule Bockmühle sowie verschiedene Spielplatzgestaltungen realisiert.
Zudem umfasst der Bericht zahlreiche soziale Maßnahmen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen, darunter Projekte zur Gesundheitsförderung, Lerntherapie in Kitas und pädagogische Fachkräfte im Bereich Altendorf und Bochold. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen sowie die Fachausschüsse und Bezirksvertretungen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Freiheit EmscherZur Vorlage · 0830/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat soll das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (INSEK) „Freiheit Emscher“ beschließen, welches als planerischer Rahmen für die Entwicklung des Gebiets zwischen der Emscher und dem Rhein-Herne-Kanal dient. Das Vorhaben sieht die Umgestaltung ehemaliger Bergbauflächen in Gewerbequartiere sowie die Verbesserung der Lebensqualität in den angrenzenden Wohngebieten vor. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Inhalte für die Fokus-Quartiere Altenessen-Nord, Vogelheim und Karnap durch Integrierte Entwicklungskonzepte (IEK) weiter zu konkretisieren.
Für die weitere Planung und Umsetzung werden vorläufige Kosten in Höhe von 530.000 Euro veranschlagt, während das Gesamtprojektvolumen auf etwa 10 Millionen Euro geschätzt wird. Für die Jahre 2023 und 2024 sind Mittel in Höhe von 150.000 Euro beziehungsweise 200.000 Euro für die Entwicklung sowie 80.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro für den öffentlichen Grünraum im Rahmen des IGA Emscher Park vorgesehen.
Die Vorlage enthält zudem eine Einschätzung zur Klimarelevanz, die eine Reduktion von Treibhausgas-Ausstößen vorsieht. Geplante Maßnahmen umfassen die energetische Aufwertung des Gebäudebestands zur Senkung des Heizwärmebedarfs sowie die Stärkung des Umweltverbunds im Bereich Verkehr und Mobilität. Dies soll durch eine bessere ÖPNV-Erschließung, etwa die Verlängerung der Stadtbahn nach Vogelheim, den Anschluss an überörtliche Fuß- und Radwege sowie durch Nahmobilitätskonzepte erfolgen. Die Aufwertung von Grün- und Freiflächen sowie Begrünungsmaßnahmen sollen zudem zur Klimaanpassung und zur Steigerung der Biodiversität beitragen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.06.2022 · Kulturausschuss (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) hier: Maßnahmen in Essen -Bericht über die Budgetentwicklung im 1. Halbjahr 2022Zur Vorlage · 1235/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Bericht über die Budgetentwicklung der Förderprogramme für das erste Halbjahr 2022 vorgelegt, der zur Kenntnisnahme in den verschiedenen Ausschüssen und im Rat der Stadt Essen zur Vorlage kommt. Der Bericht umfasst die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW) in zwei Kapiteln sowie des Programms „Gute Schule 2020“.
Im Rahmen des KInvFöG Kapitel 1 sind von 55 angemeldeten Maßnahmen 53 baulich fertiggestellt. Die Abrechnung der letzten Maßnahmen, darunter eine Kita sowie Pflanzenschauhäuser im Grugapark, ist erfolgt oder in Vorbereitung. Von den bereitgestellten Fördermitteln in Höhe von rund 64 Millionen Euro wurden bereits etwa 58,7 Millionen Euro abgerechnet. Die Verlängerung des Förderzeitraums bis Ende 2023 sichert die fristgerechte Vorlage der restlichen Verwendungsnachweise.
Beim KInvFöG Kapitel 2 wurde der Förderzeitraum bis Ende 2025 verlängert. Bis Mitte 2022 wurden 16,8 Millionen Euro abgerufen. Von 26 angemeldeten Maßnahmen befinden sich 23 in der Bauphase, während drei bereits abgeschlossen sind, unter anderem Sanierungen an der Antoniusschule und der Realschule Zollverein.
Das Programm „Gute Schule 2020“ nutzt einen Kreditrahmen von rund 81,4 Millionen Euro. Im Berichtszeitraum wurden die Digitalisierung von Grundschulen sowie eine WC-Sanierung am Mädchengymnasium Borbeck abgeschlossen. Bei investiven Großmaßnahmen, wie der Andreasschule, werden aufgrund von Sanierungsbedarf und technischer Anforderungen Kostensteigerungen verzeichnet. Dennoch wird nach aktuellem Planungsstand davon ausgegangen, dass alle Maßnahmen innerhalb des Förderrahmens fristgerecht abgerechnet werden können.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Fortsetzung des Beschäftigungsprogramms zur Förderung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen, hier: Zentren für integrierte Arbeitsmarktprojekte "Essener Konsens" und "ESSEN.Neue Wege zum Wasser"Zur Vorlage · 0608/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Fortsetzung des Beschäftigungsprogramms zur Förderung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen beschließen. Im Fokus steht dabei die Weiterführung des Projekts „ESSEN.Neue Wege zum Wasser“. Da die Mittelbereitstellung aus dem letzten Beschluss vom November 2018 nur bis zum Jahr 2022 reichte, ist ein neuer Ratsbeschluss erforderlich. Die entsprechenden Ausschüsse sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits Empfehlungen für die Fortsetzung abgegeben.
Die Projekte, zu denen auch der „Essener Konsens“ gehört, werden durch das Zentrum für integrierte Arbeitsmarktprojekte sowie die Arbeit und Bildung Essen GmbH umgesetzt. Seit 2007 konnten insgesamt 409 Personen in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die Teilnehmer der Programme weisen eine durchschnittliche Arbeitslosigkeitsdauer von etwa zehn Jahren auf, wobei ein Großteil über keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügt. Für den Zeitraum 2023 bis 2027 ist die „Grüne Transformation“ als Schwerpunkt vorgesehen, um Ziele des Modal Split für den Fuß- und Radverkehr zu unterstützen. Das Programm umfasst Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Parks, die Erweiterung des grünen Wegenetzes sowie das Gewässer- und Niederschlagsmanagement.
Für das kommunale Beschäftigungsprogramm ist ein jährlicher Zuschuss an die Arbeit und Bildung Essen GmbH in Höhe von 1,2 Millionen Euro vorgesehen. Die Finanzierung für den Zeitraum 2023 bis 2026 setzt sich aus Mitteln des Geschäftsbereichs 5 sowie dem Erfolgsplan von Grün und Gruga zusammen, ergänzt durch Bundesmittel aus dem SGB II. Zudem stehen 0,8 Millionen Euro aus dem Investitionsplan von Grün und Gruga zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — geschoben in den UA Soziales
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Baukostenerhöhung und überplanmäßige Mittelbereitstellung Grünzug Zangenstraße 2. BA Teil 1Zur Vorlage · 1435/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Anpassung der Finanzierung für die Baumaßnahme Grünzug Zangenstraße (2. BA Teil 1). Die vorliegende Vorlage sieht eine Erhöhung der Baukosten von bisher 2.300.000 € um 570.000 € auf insgesamt 2.870.000 € vor. Parallel dazu wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 500.000 € beantragt.
Die Kostensteigerungen resultieren aus verschiedenen Faktoren. Neben allgemeinen Preissteigerungen bei Material und Kraftstoffen sowie Auswirkungen der globalen wirtschaftlichen Lage und Lieferkettenunterbrechungen wurden spezifische bauliche Ursachen angeführt. Dazu gehören die Entsorgung von nicht tragfähigem und belastetem Bodenmaterial, die Einfräsung von Kalk zur Bodenverbesserung sowie die Verlängerung von Spundwänden. Zudem wurden im Zuge der Erdarbeiten unvorhergesehene Bauwerksreste entdeckt. Ein wesentlicher Kostenfaktor ist die Entscheidung, das Brückenbauwerk über eine im Boden befindliche Gasleitung zu verlängern, um eine aufwendige Umverlegung der Leitung zu vermeiden. Zudem steigen die Honorare für die Planung und Bauleitung.
Die Maßnahme ist Teil des Programms „Starke Quartiere, starke Menschen“ und wird durch Landesmittel zu 100 % gefördert. Da die Fördersumme des Landes gedeckelt ist, muss die zusätzliche Mittelbereitstellung aus dem städtischen Haushalt erfolgen. Die Deckung der 500.000 € ist durch Umwidmungen aus den Finanzpositionen „Schwimmbrücke an der Lake“ und „Barbarakirchgang“ vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - [1.]Baukostenerhöhung und überplanmäßige Mittelbereitstellung Geh- und Radwegeverbindung Rommenhöller GleisZur Vorlage · 1434/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Erhöhung der Baukosten für die Geh- und Radwegeverbindung am Rommenhöller Gleis. Die ursprüngliche Bausumme von 1.140.000 Euro soll um 996.000 Euro auf insgesamt 2.136.000 Euro steigen. Für die Deckung der Kosten wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 755.000 Euro beantragt.
Die Kostensteigerungen ergeben sich aus verschiedenen technischen und baulichen Faktoren. Im Rahmen von Bodenuntersuchungen wurden PAK- und asbesthaltiges Material nachgewiesen, was aufwendigere Sicherheitsvorkehrungen und höhere Entsorgungskosten zur Folge hat. Zudem führten Arbeiten im angrenzenden Wohngebiet „Parc Dunant“ dazu, dass verunreinigtes und nicht tragfähiges Material in die Gleistrasse gelangte, was einen zusätzlichen Ausbau erforderlich macht. Weitere Kostenfaktoren sind die Notwendigkeit von Sickergruben und Drainageleitungen aufgrund schlechter Versickerungseigenschaften des Bodens sowie ein spezialisiertes bautechnisches Verfahren am Brückenbauwerk, um eine Vollsperrung der Wittenbergstraße zu vermeiden. Zudem fallen Kosten für die freiraumplanerische Entwicklung neuer Grundstücke sowie höhere Honorare für Gutachter und Planung an. Auch die Ergebnisse der Ausschreibung für das Brückenbauwerk liegen über der Kalkulation.
Die Finanzierung der noch benötigten 755.000 Euro soll über den städtischen Haushalt aus den Positionen zur Erschließung der Bullmannaue und des Barbarakirchgangs erfolgen. Ein Antrag auf Anerkennung der Kosten beim Zuwendungsgeber des Landes ist laufend.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse Stadt EssenZur Vorlage · 1344/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1344/2022/6 enthält den Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse der Stadt Essen. Die Untersuchung basiert auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Essen und dem Regionalverband Ruhr vom 27. Oktober 2020. Der Bericht umfasst 307 Seiten sowie 15 Karten und stützt sich auf Messungen an elf Stationen im Zeitraum vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022. Zu den Ergebnissen gehören eine Stadt-Umland-Temperaturdifferenz von 7,6 Kelvin sowie Windgeschwindigkeiten von maximal 2,2 m/s.
Das Stadtgebiet zeigt eine Verteilung von 48,4 % baulich genutzten Flächen und 51,6 % freiflächengeprägten Flächen. Während Wald- und Freilandklimatope jeweils 16,1 % ausmachen, weisen das Stadtklima (7,6 %) und das Innenstadtklima (1,6 %) eine thermische Belastung auf. Daten des Deutschen Wetterdienstes deuten auf eine Zunahme von thermischen Extremereignissen wie heißen Tagen und Tropennächten in den Zeiträumen 2021–2050 und 2071–2100 hin.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen, die Bezirksvertretungen I bis IX sowie die relevanten Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Planungshinweise sollen als strategische Ziele berücksichtigt werden. Diese umfassen die Sicherung von Grünzügen und Belüftungsbahnen, die Förderung von Entsiegelungen sowie die Intensivierung von Begrünung und Verschattung in hochverdichteten Bereichen. Klimatische Ausgleichsräume sollen von Bebauung freigehalten werden.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt - siehe TOP 10.1
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — entfällt
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung)
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 7.1Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse Stadt EssenZur Vorlage · 1344/2022/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse der Stadt Essen liegt vor. Die Analyse basiert auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Essen und dem Regionalverband Ruhr vom 27. Oktober 2020. Im Rahmen der Untersuchung wurden im Zeitraum vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022 Messungen an elf Stationen durchgeführt. Die Ergebnisse dokumentieren eine Temperaturdifferenz zwischen Stadt und Umland von 7,6 Kelvin sowie Windgeschwindigkeiten von maximal 2,2 m/s. Die Verteilung der Klimatopen zeigt ein Verhältnis von 48,4 % baulich geprägten zu 51,6 % freiflächengeprägten Flächen auf.
Der Bericht identifiziert Waldklimatope auf 16,1 % der Fläche sowie Vorstadt- und Stadtrandklimata als Kaltluftquellen. Im Zentrum befinden sich Stadt- und Innenstadtklimata in hochversiegelten Bereichen. Auf Grundlage von 120-jährigen Daten des Deutschen Wetterdienstes werden thermische Extremereignisse für die Zeiträume 2021–2050 und 2071–2100 prognostiziert. Als Planungshinweise werden die Sicherung von Belüftungsbahnen, die Vermeidung weiterer Verdichtung in lockeren Bebauungsstrukturen sowie die Förderung von Entsiegelung, Begrünung und Verschattung empfohlen. Zudem ist das Festschreiben klimatischer Baugrenzen an Siedlungsrändern vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen sowie die Bezirksvertretungen I bis IX den Bericht zur Kenntnis nehmen. Ebenso sollen der Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Beirat der unteren Naturschutzbehörde den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Beratung in den Gremien ist für den Zeitraum zwischen dem 6. September 2022 und dem 26. Oktober 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2022 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (6. Sitzung)
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Zwischenbericht zum Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1432/2022/6 · Vorlage
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Der vorliegende Zwischenbericht zum Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt Essen dokumentiert den aktuellen Stand der Erarbeitung von Strategien gegen Hitze, Starkregen und Sturmschäden. Die Erstellung des Konzepts erfolgt durch ein beauftragtes Planungsbüro unter der fachlichen Koordination des Umweltamtes, wobei die Deutsche Anpassungsstrategie als Grundlage dient. Zur Einbindung der Öffentlichkeit wurde im August 2022 die „Essener KlimaMap“ als Online-Tool bereitgestellt. Die Analyse nutzt unter anderem das Kaltluftabflussmodell KLAM_21 sowie die Klimaanalyse der Regionverband Ruhr, um thermische Belastungen in Industrie-, Gewerbe- und Siedlungsgebieten zu untersuchen.
Im Rahmen der Untersuchung werden die Gefährdungen durch Trockenheit, Überflutung und Hitze bewertet. Die Ermittlung der Trockenheitsgefährdung basiert auf Bodenparametern, der Feldkapazität sowie Hangexposition und Windgeschwindigkeit. Die Überflutungsgefährdung wird anhand einer Starkregenkarte für ein 100-jähriges Ereignis unter Berücksichtigung von Bachläufen analysiert. Eine Handlungskarte identifiziert zudem Konflikte zwischen Flächennutzung und Klimafunktionen sowie Gebiete für die Stadtbelüftung und relevante Grünflächen.
Aus einem durch das Umweltamt geleiteten Prozess zum European Climate Adaptation Award ist ein Maßnahmenprogramm mit etwa 60 Maßnahmen hervorgegangen. Ziel ist die Integration eines Ablaufschemas zur Klimafolgenanpassung in kommunale Planungsprozesse sowie die Entwicklung eines detaillierten Maßnahmenportfolios. Das übergeordnete Planwerk soll als Instrument dienen, um stadtklimatische Belange in städtebaulichen Prozessen zu prüfen und eine klimasensible Stadtentwicklung zu unterstützen. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Berichts durch die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vor.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Nutzung von Windenergie im Stadtgebiet EssenZur Vorlage · 1299/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Thema Nutzung von Windenergie im Stadtgebiet Essen befasst sich mit den Auswirkungen neuer gesetzlicher Regelungen auf die regionale Energieplanung. Im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan sind im Essener Stadtgebiet zwei Konzentrationszonen für Windenergie mit einer Gesamtfläche von etwa 7,3 Hektar ausgewiesen, wobei im Stadtgebiet bislang keine Windenergieanlagen genehmigt, errichtet oder betrieben wurden.
Grundlage der Vorlage ist das im Juli 2022 beschlossene Bundesgesetzspaket zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Dieses beinhaltet wesentliche Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Baugesetzbuch (BauGB) sowie im Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) und im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Zentrale Neuerungen sind die Verankerung der Nutzung erneuerbarer Energien als überragendes öffentliches Interesse sowie die Festlegung verbindlicher Flächenziele für die Bundesländer. Bis Ende 2026 soll ein Flächenanteil von 1,4 Prozent und bis Ende 2032 ein Gesamtziel von 2 Prozent erreicht werden. Zudem werden Landschaftsschutzgebiete künftig in die Flächensuche einbezogen und die Genehmigungsverfahren sollen durch die Einschränkung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen und Klagen beschleunigt.
Die Verwaltung prüft derzeit, wie die neuen gesetzlichen Vorgaben im Stadtgebiet Essen unter Berücksichtigung der bestehenden Konzentrationszonen umgesetzt werden können. Weitere Beratungen hierzu sind für den kommenden Herbst vorgesehen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 11.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 12.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 13.Mitteilungen der Verwaltung
- 14.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 14.1Maßnahmen zur Verhinderung von Energiearmut (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 1355/2022/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rahmen des Antrags 1355/2022/LINKE verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung von Energiearmut in Essen beantragt. Die Verwaltung wird dazu angefordert, Daten zu Energiesperren bei Strom, Gas und Wasser sowie zu Überschreitungen der Nichtprüfungsgrenzen bei Heizkosten für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für die vergangenen vier Jahre nachzureichen. Zudem sollen Erhebungen zu Anfragen zur Sicherung der Energieversorgung an die Stadt Essen und ihre Einrichtungen vorliegen.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Entwicklung eines Konzepts zur Verhinderung von Strom- und Gassperren. Dies soll in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen, E.ON, dem JobCenter Essen sowie gemeinnützigen Beratungsstellen geschehen. Dabei wird die Einrichtung eines Not- und Hilfsfonds angestrebt, an dessen Finanzierung sich auch die Grundversorger beteiligen sollen. Zudem wird die Stadt angehalten, auf die Landesregierung NRW einzuwirken, sich ebenfalls an diesem Fonds zu beteiligen.
Des Weiteren fordert die Fraktion die Bereitstellung von Informationsmaterial in Stadtteilbüros, Seniorenzentren und beim JobCenter über bestehende Hilfsangebote. Es sollen Gespräche mit den Grundversorgern über die Einführung einer Ombudsstelle nach dem Wiener Modell geführt werden, um individuelle Lösungen bei Energieschulden zu entwickeln. Abschließend wird beantragt, die Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei SGB II- und SGB XII-Beziehern proportional zu den gestiegenen Energiekosten anzuheben und regelmäßig zu überprüfen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — abgesetzt/zurückgezogen
- 20.12.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (15. Sitzung) — zu Punkt 5 geschoben, restlicher Antrag einstimmig abgelehnt.
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — geschoben in den Unterausschuss Soziales
- 07.09.2022 · Seniorenrat (12. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 14.2Geburtsbäume für Essener KinderZur Vorlage · 1456/2022/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis - Freie Wähler hat im Rahmen der Vorlage 1456/2022/EBB einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Konzepts mit dem Titel „Geburtsbäume für Essener Kinder“ vorsieht. Ziel der Initiative ist es, für jedes in Essen geborene Kind einen Baumsetzling zur Verfügung zu stellen.
Der Antrag sieht vor, dass die Pflanzung der Setlinge entweder im privaten Garten der Eltern oder, falls eine private Pflanzung nicht möglich oder nicht gewünscht ist, auf einer öffentlichen Fläche erfolgen soll. Als Teil des Verfahrens wird vorgeschlagen, die Ausgabe von Baumgutscheinen sowie die Klärung der Pflanzmodalitäten im Rahmen der Geburtenanmeldung abzuwickeln. Zur Bereitstellung der Setlinge sollen zudem zwei Monate im Jahr für die Abholung festgelegt werden.
Die Begründung des Antrags verweist auf die Tradition der Geburtsbäume in anderen Regionen und sieht in der Maßnahme einen Beitrag zum Klimaschutz. Die Vorlage wurde zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen übermittelt. Federführend für das Dokument ist der Geschäftsbereich 6.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - B.Nicht öffentlicher Teil
- 15.Sanierung Alte Emscher - Beschluss über die Fortschreibung eines Investitionskostenzuschusses zur erstmaligen Ertüchtigung der SanierungsanlageErgebnis: Kenntnis genommen
- 16.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Fachbereichs 67 - 2. Quartal 2022Ergebnis: Kenntnis genommen
- 17.Mitteilungen / Anfragen