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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Einführung und Verpflichtung eines RatsmitgliedesZur Vorlage · 1386/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 1386/2022/OB wurde der Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds im Rat der Stadt Essen zum Termin am 28. September 2022 vorgelegt. Hintergrund der Maßnahme ist die Niederlegung eines Ratsmandats durch ein Ratsmitglied zum 25. August 2022.
Nach der Feststellung durch den Wahlleiter erfolgte die Nachbesetzung des Mandats über die Reserveliste der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Das entsprechende Ratsmitglied hat das Mandat am 1. September 2022 angenommen und damit die Mitgliedschaft im Rat der Stadt erworben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Einführung und Verpflichtung des neuen Ratsmitglieds durch den Oberbürgermeister gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt. Die Vorlage wurde vom Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation erstellt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung)
- 2.Aktuelle Stunde
- 3.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 4.Mitteilungen der Verwaltung
- 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 5.1Ersatzwahl zum JugendhilfeausschussZur Vorlage · 1547/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird in seiner Sitzung am 28. September 2022 über eine Ersatzwahl zum Jugendhilfeausschuss beraten. Die vorliegende Vorlage des Oberbürgermeisters sieht vor, ein stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses neu zu besetzen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrt Essen hat die Umbesetzung beantragt. Auf Grundlage dieses Vorschlags soll ein Vertreter des Diakoniewerks Essen anstelle eines bisherigen Mitglieds als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen werden. Mit der Durchführung dieser Wahl wird die personelle Neubesetzung der entsprechenden Position im Ausschuss vollzogen. Weitere Auswirkungen auf die Kosten oder den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.3TOP 5: Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 1681/2022/GRÜNE · Antrag GRÜNE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1681/2022/GRÜNE eine Umbesetzung verschiedener Gremien beantragt. Der Antrag sieht vor, dass ein Ratsmitglied aus mehreren Ausschüssen ausscheidet und durch andere Mitglieder ersetzt wird.
Im Haupt- und Finanzausschuss soll ein neues Mitglied anstelle des bisherigen Mitglieds gewählt werden. Zudem soll ein neues stellvertretendes Mitglied bestimmt werden, wobei das bisherige Mitglied in diese Funktion wechselt. Im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration wird ein neues stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen, welches das bisherige Mitglied ersetzt.
Für den Ausschuss Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung wird jeweils ein neues Mitglied beantragt, das das bisherige Mitglied ablöst. Im Ausschuss für öffentliche Ordnung soll zudem ein neues Mitglied als zweiter stellvertretender Ausschussvorsitzender eingesetzt werden.
Auch für den Integrationsrat wird eine personelle Änderung beantragt, wobei ein neues Mitglied gewählt werden soll. Hierbei sollen zudem die Stellvertretungen für die Mitglieder des Integrationsrates neu geregelt werden. Schließlich sieht der Antrag eine Änderung im Wahlprüfungsausschuss vor, in dem ein neues stellvertretendes Mitglied anstelle des bisherigen Mitglieds berufen werden soll.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.2TOP 4: Wahlen und Ersatzwahlen zu den Ausschüssen des Rates der StadtZur Vorlage · 1603/2022/PARTEI · Antrag Die Partei
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat mit der Vorlage Nummer 1603/2022/PARTEI einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine Umbesetzung in zwei Ausschüssen des Rates der Stadt Essen vorsieht. Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates am 28. September 2022 zur Entscheidung vorgelegt.
Im Rahmen des Antrags wird eine Änderung der Besetzung im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden vorgeschlagen. Hier soll die Position des ersten Stellvertreters neu besetzt werden, wobei ein sachkundiger Bürger als neuer erster Stellvertreter nominiert wird, der bisherige Stellvertreter soll ersetzt werden.
Des Weiteren umfasst der Antrag eine Neubesetzung im Ausschuss Verkehr und Mobilität. Auch in diesem Gremium wird vorgeschlagen, die Position des ersten Stellvertreters zu verändern. Ein sachkundiger Bürger soll die Funktion des ersten Stellvertreters übernehmen und damit die bisherige Person in dieser Rolle ersetzen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 6.1Wahlen/Ersatzwahlen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Benennungen zur Berufung in den Beirat bei der Justizvollzugsanstalt EssenZur Vorlage · 1383/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll im Rahmen der Sitzung am 28. September 2022 neue Mitglieder für den Beirat der Justizvollzugsanstalt (JVA) Essen benennen. Die Neubesetzung wird durch die Anstaltsleitung angeregt, da sich die Amtsdauer des Beirats an der Wahlperiode des Landtages orientiert. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Strafvollzugsgesetzes dient der Beirat der Unterstützung der Anstaltsleitung bei der Gestaltung des Vollzugs sowie der Mitwirkung bei der Wiedereingliederung entlassener Gefangener.
Der Beirat soll insgesamt sieben Mitglieder umfassen. Die Besetzung soll unter anderem Vertreter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, ein Mitglied des Landtags sowie eine Person aus der Sozialarbeit beinhalten. In der bisherigen Praxis der Stadt Essen werden zudem ein Mitglied auf Vorschlag des Integrationsrates sowie die Leitung des Ordnungsamtes auf Vorschlag des Oberbürgermeisters benannt. Die verbleibenden fünf Sitze können durch die Fraktionen der CDU, der SPD und der Grünen besetzt werden.
Die Benennung der Mitglieder erfolgt durch den Rat entweder durch die einstimmige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder durch eine Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die JVA Essen ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges für erwachsene männliche Gefangene und verfügt über eine Belegungsfähigkeit von 528 Haftplätzen.
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- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung)
- 6.2Mitgliedschaft des Oberbürgermeisters oder eines von ihm benannten Vertreters in Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Entsorgungsbetriebe Essen GmbHZur Vorlage · 1544/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen nimmt im Rahmen der Vorlage 1544/2022/OB Kenntnis über eine personelle Änderung in der Besetzung des Aufsichtsrats der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH. Der Aufsichtsrat des Unternehmens setzt sich aus insgesamt 18 Mitgliedern zusammen, wobei sechs Mitglieder durch den Rat der Stadt auf Vorschlag der Ratsfraktionen gewählt werden. Zusätzlich ist der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Vertretung als geborenes Mitglied im Gremium vertreten.
Bisher nimmt der Stadtkämmerer in dieser Funktion am Aufsichtsrat teil. Ab dem 1. Januar 2023 soll diese Position durch die Fachbereichsleiterin der Stadtkämmerei besetzt werden, die vom Oberbürgermeister als Vertreter benannt wird. Für diese Neubesetzung der Vertretung ist kein separater Ratsbeschluss erforderlich. Die Vorlage wurde vom Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation erstellt und dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.3Wahlen/Ersatzwahlen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Benennungen zur Berufung in den Beirat bei der Justizvollzugsanstalt EssenZur Vorlage · 1383/2022/OB 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Neubesetzung des Beirates der Justizvollzugsanstalt (JVA) Essen. Gemäß den Regelungen des Strafvollzugsgesetzes sind Beiräte bei Justizvollzugsanstalten zu bilden, um die Anstaltsleitung bei der Gestaltung des Vollzuges, der Betreuung der Inhaftierten sowie der Wiedereingliederung entlassener Personen zu unterstützen. Die JVA Essen ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges für erwachsene männliche Gefangene und verfügt über eine Belegungsfähigkeit von 528 Haftplätzen.
Der Beirat soll wieder aus sieben Mitgliedern bestehen. Die Besetzung soll unter anderem Vertreter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, ein Mitglied des Landtags sowie eine Person aus der Sozialarbeit umfassen. Die bisherige Praxis sieht zudem die Benennung eines Mitglieds auf Vorschlag des Integrationsrates sowie der Leitung des Ordnungsamtes auf Vorschlag des Oberbürgermeisters vor.
Für die anstehende Neuberufung liegen verschiedene Vorschläge vor. Auf Vorschlag des Integrationsrates sowie auf Vorschlag des Oberbürgermeisters wurden Personen benannt. Die Fraktionen der CDU, der SPD und der Grünen haben jeweils weitere Vorschläge für die verbleibenden Sitze eingereicht. Die Entscheidung über die Benennung der Mitglieder erfolgt durch die einstimmige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder durch Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Amtsdauer der Mitglieder orientiert sich an der Wahlperiode des Landtags.
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- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.4TOP 6: Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 1682/2022/GRÜNE · Antrag GRÜNE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage Nummer 1682/2022/GRÜNE einen Antrag auf Neubesetzung von Mitgliedern in zwei verschiedenen Gremien gestellt. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und wurde für die Sitzung des Rates am 28. September 2022 zur Entscheidung vorgelegt.
Im Rahmen des Antrags wird eine Änderung in der Zusammensetzung des Beirats der Kreispolizeibehörde Essen angestrebt. Hier soll ein neues stellvertretendes Mitglied anstelle eines bisherigen Mitglieds berufen werden. Des Weiteren umfasst der Antrag eine personelle Veränderung im Kuratorium der Volkshochschule Essen. Auch hier wird die Ernennung eines neuen Mitglieds als Ersatz für ein bisheriges Mitglied vorgeschlagen. Die Federführung für das entsprechende Vorlagenverfahren liegt beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Sitzungstermine des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt im Jahr 2023Zur Vorlage · 1223/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1223/2022/OB des Oberbürgermeisters dient der Festlegung der Sitzungstermine für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt Essen für das Jahr 2023. Der Vorschlag wurde am 15. August 2022 erstellt und sieht vor, dass die genannten Gremien die Termine zur Kenntnis nehmen.
Bei der Planung der Termine wurden die Schulferien in den Zeiträumen Ostern, Pfingsten, Sommer, Herbst und Weihnachten berücksichtigt. Für den Haupt- und Finanzausschuss werden acht Sitzungstermine vorgeschlagen, die jeweils mittwochs im Zeitraum von Februar bis November 2023 stattfinden sollen. Die Termine für den Rat der Stadt sind jeweils auf die darauffolgende Woche gelegt.
Die Beratung der Vorlage war im Haupt- und Finanzausschuss für den 21. September 2022 sowie im Rat der Stadt für den 28. September 2022 vorgesehen. Die zuständige Fachabteilung, das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation, ist für die Vorlage federführend. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten durch die Festlegung der Termine entstehen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Einbringung des Haushaltes
- 9.Ergänzung der Hauptsatzung um Regularien für den SeniorenratZur Vorlage · 0741/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung mit der Nummer 0741/2022/OB sieht eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Essen vor, um den Seniorenrat rechtlich in der Satzung zu verankern. Hintergrund der Initiative ist die Änderung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016, welche Kommunen die explizite Grundlage bietet, besondere Vertretungen für Seniorinnen und Senioren in der Hauptsatzung festzulegen.
Der Entwurf sieht die Einführung eines neuen Paragrafen (§ 6a) vor, der den Seniorenrat als Organ zur Wahrnehmung der Interessen von Menschen ab 65 Jahren definiert. Die Mitglieder des Rates sollen die Belange dieser Altersgruppe gegenüber dem Rat und der Verwaltung ehrenamtlich vertreten. In diesem Zusammenhang wird festgelegt, dass die Verwaltung auf Anfragen des Seniorenrates zeitnah Stellung nehmen soll. Zudem soll der Seniorenrat in der Beratungsfolge von Rats- und Ausschussvorlagen, die seniorenrelevante Themen betreffen, berücksichtigt werden, um vor den entsprechenden Entscheidungen Empfehlungsbeschlüsse fassen zu können.
Ein weiterer Bestandteil der Änderung ist die Regelung zur Teilnahme der Vorsitzenden des Seniorenrates an den Sitzungen des für Soziales zuständigen Ausschusses mit beratender Stimme als sachkundige Einwohner. Darüber hinaus sieht die Vorlage eine Anpassung der Entschädigungsregelungen in der Hauptsatzung vor, um eine Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Seniorenrates zu ermöglichen. Der Beschlussvorschlag sieht eine entsprechende Empfehlungsfolge durch den Seniorenrat, den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie den Haupt- und Finanzausschuss vor, bevor der Rat der Stadt die endgültige Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen unter Berücksichtigung der Empfehlung des Seniorenrates
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen mit Änderung
- 07.09.2022 · Seniorenrat (12. Sitzung) — Mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen unter Berücksichtigung der Empfehlung des Seniorenrates - 9.1Vorab-Auszug Seniorenrat
- 10.Sachstandsbericht und Handlungsempfehlungen zur weiteren Arbeit im Stadtteil Essen-Steele und Erarbeitung des Handlungskonzeptes für Demokratie und VielfaltZur Vorlage · 1393/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1393/2022/OB enthält einen Sachstandsbericht sowie Handlungsempfehlungen zur Präventionsarbeit im Essener Stadtteil Steele. Hintergrund der Vorlage ist die Reaktion auf die rechtsextremistische Gruppierung „Steeler Jungs“. Der Rat der Stadt Essen soll den Bericht und die Empfehlungen zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, das Förderprogramm „NRWeltoffen“ der Landeszentrale für politische Bildung durchzuführen sowie ein präventives Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu entwickeln und umzusetzen.
Die Vorlage verweist auf einen im November 2019 beschlossenen Betrag von 40.000 Euro zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus. Zudem werden Maßnahmen aus den Jahren 2021 und 2022 aufgeführt, darunter ein Mediationsprozess durch die Medius GmbH, das Modellprojekt „MoDeRad“ sowie sportliche und digitale Präventionsangebote.
Weitere Empfehlungen umfassen den Austausch mit den Städten Düsseldorf und Mönchengladbach sowie die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur rechtsextremistischen Mischszene im Kriminalpräventiven Rat. Vorgesehen ist zudem die Kooperation mit Sportvereinen, die Planung von Fortbildungen für pädagogisches Personal durch den Geschäftsbereich 4 sowie die Bewerbung um die Projektförderung „Kommunales Konfliktmanagement“. Die Prüfung einer Anlaufstelle für Konflikt- und Präventionsmanagement in Steele sowie ein Finanzierungsvorschlag des Kommunalen Integrationszentrums und des Jugendamtes werden dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vorgelegt. Des Weiteren soll der Runde Tisch Essen-Steele institutionalisiert werden. Für die Umsetzung des Förderprogramms „NRWeltoffen“ ist ein ergänzender Ratsbeschluss erforderlich.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung)
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.Sachstandbericht zur Erstellung des Konzeptes für öffentliche ToilettenZur Vorlage · 1466/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandbericht 1466/2022/OB dokumentiert die aktuelle Entwicklung eines Konzepts zum Aufbau und Betrieb öffentlicher Toilettenanlagen in Essen. Ziel ist die Schaffung eines wirtschaftlichen und bedarfsgerechten Angebots auf Basis eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2021. Zur Identifikation von Versorgungslücken wurde eine Online-Befragung durchgeführt, an der über 3.600 Personen teilnahmen. Mögliche Maßnahmen umfassen die Sanierung bestehender Infrastruktur, die Nutzung von Ladenleerständen, die Anmietung mobiler oder feststehender Anlagen sowie die Erweiterung des Konzepts „Nette Toilette“ durch Gastronomiebetriebe in mehreren Stadtbezirken.
In den Bezirken I, III, IV und VI werden verschiedene Optionen für die Weiterführung oder den Rückbau bestehender Anlagen geprüft. Im Bezirk I sind Miettoiletten im Stadtgarten und Nordpark sowie eine Öko-Toilette vorgesehen. Für die Dubois-Arena in Bezirk IV werden Instandsetzungskosten von über 331.000 Euro geschätzt. In den Bezirken VIII, IX und am Baldeneysee sollen neue Anlagen installiert werden, unter anderem durch eine Zusammenarbeit mit dem Eisenbahnersportverein Essen-Kupferdreh e.V. Die Sport- und Bäderbetriebe übernehmen die Kosten für eine Anlage am Regattaturm.
Die Kostenschätzung umfasst monatliche Mietgebühren für Standardtoiletten, die Anschaffung von Pavillons sowie jährliche Aufwände für saisonale Miettoiletten und Entschädigungen im Rahmen der „Netten Toilette“. Für den Betrieb von zehn festen Anlagen werden jährliche Kosten von 300.000 Euro veranschlagt. Ein flächendeckendes Wegweiser-System soll die Auffindbarkeit der Anlagen verbessern. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Berichts durch den Rat, die Bezirksvertretungen und die relevanten Ausschüsse vor.
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Beratungsfolge
- 18.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2022 · Seniorenrat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.TOP Ausbildungsplätze zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger, Beantwortung der Fragen des Antrags 2158/2021/CDU/Grüne, hier: konkrete UmsetzungsplanungZur Vorlage · 1147/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Stadtverwaltung zur Vorlage konkreter Planungen für den Ausbau von Ausbildungsplätzen im Bereich der Erziehung und Kinderpflege auffordert. Ziel der Anfrage ist es, die Kapazitäten für praxisintegrierte und konsekutive Bildungsgänge an den Essener Berufskollegs zu erhöhen.
Die Antragsteller verlangen, dass die Verwaltung ein Konzept vorlegt, das quantitative Ausbauziele auf Basis der aktuellen Nachfrage benennt und eine Zeitplanung zur Schaffung der neuen Ausbildungsplätze enthält. Zudem soll die Anzahl der neu einzurichtenden Stellen sowie die anfallenden konsumtiven und investiven Kosten, aufgeschlüsselt nach den Haushaltsjahren ab 2023, inklusive der entsprechenden Finanzierung, dargelegt werden.
Hintergrund der Anfrage ist der erwartete Bedarf an weiteren Fachkräften, um die Ausbauziele von Kindertageseinrichtungen sowie den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ab dem Jahr 2026 zu gewährleisten. Laut Begründung des Antrags wird bis zum Jahr 2030 ein zusätzlicher Bedarf von etwa 600 Erzieherinnen und Erziehern für den offenen Ganztag prognostiziert. Der Antrag sieht eine Beratung in den zuständigen Ausschüssen für Jugendhilfe, öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Schule, Bildung und Wissenschaft vor, bevor eine Entscheidung im Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.08.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Umkleidegebäude auf der Bezirkssportanlage Oststadt Hier: Umbau der Laufbahn und des TennenplatzesZur Vorlage · 1185/2022/SPD · Antrag SPD
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Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1185/2022/SPD einen Antrag gestellt, der eine Erweiterung des bereits bestehenden Vorhabens zum Umbau der Umkleidegebäude auf der Bezirkssportanlage Oststadt vorsieht. Der Antrag zielt darauf ab, den bestehenden Antrag 1041/2022/CDU/GRÜNE um spezifische Maßnahmen zur Modernisierung der Sportflächen zu ergänzen.
Konkret wird die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für den gleichzeitigen Umbau der vorhandenen Laufbahn sowie des Tennenplatzes zu schaffen und umzusetzen. Die Laufbahn soll dabei in eine Kunststofflaufbahn umgewandelt werden, während der Tennenplatz durch einen Kunstrasenplatz ersetzt werden soll.
Als Begründung für diesen kombinierten Ansatz führt die Fraktion an, dass durch eine zeitgleiche Durchführung der Arbeiten die Kosten sowie die Belastungen für die beteiligten Vereine durch längere Bauzeiten reduziert werden sollen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass für den derzeitigen Aschebelag der Rundlaufbahn kein passender Ersatz mehr verfügbar sei, was eine Erneuerung der Bahn notwendig mache. Die Umsetzung der Maßnahmen soll im Rahmen der ohnehin geplanten Neubauarbeiten am Umkleidegebäude erfolgen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.09.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — verwiesen
- 16.08.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (15. Sitzung) — verwiesen in die nächste Sitzung des ASBE (20.09.2022)
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 14.Einrichtung einer Beratungsstelle für Personen mit Corona-ImpfschädenZur Vorlage · 1562/2022/AfD · Antrag AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 1562/2022/AfD den Antrag gestellt, eine Beratungsstelle für Personen mit Corona-Impfschäden einzurichten. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister sowie an den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration. Ziel der Vorlage ist es, dass der zuständige Ausschuss eine entsprechende Empfehlung ausspricht, damit der Rat der Stadt Essen die Einrichtung der Beratungsstelle beschließt.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Beobachtung eines Anstiegs gemeldeter Impfschäden im Zuge der Coronaimpfkampagne. Laut Antrag führt das Auftreten von Krankheitsbildern und Todesfällen dazu, dass Betroffene sowie Mediziner Zusammenhänge mit den Impfungen herstellen. Die Fraktion führt an, dass die wissenschaftliche Aufarbeitung der Ursachen noch nicht vollständig abgeschlossen sei und Betroffene aufgrund von Verunsicherung oder mangelnder fachkundiger Informationen auf ungeeignete Ratgeber zurückgreifen könnten. Die Einrichtung einer solchen Stelle wird als Teil der städtischen Aufgaben dargestellt, analog zu bereits bestehenden Beratungsangeboten aus der Zeit der Coronawellen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 15.Maßnahmen zur Verhinderung von Energiearmut (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 1355/2022/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rahmen des Antrags 1355/2022/LINKE verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung von Energiearmut in Essen beantragt. Die Verwaltung wird dazu angefordert, Daten zu Energiesperren bei Strom, Gas und Wasser sowie zu Überschreitungen der Nichtprüfungsgrenzen bei Heizkosten für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für die vergangenen vier Jahre nachzureichen. Zudem sollen Erhebungen zu Anfragen zur Sicherung der Energieversorgung an die Stadt Essen und ihre Einrichtungen vorliegen.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Entwicklung eines Konzepts zur Verhinderung von Strom- und Gassperren. Dies soll in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen, E.ON, dem JobCenter Essen sowie gemeinnützigen Beratungsstellen geschehen. Dabei wird die Einrichtung eines Not- und Hilfsfonds angestrebt, an dessen Finanzierung sich auch die Grundversorger beteiligen sollen. Zudem wird die Stadt angehalten, auf die Landesregierung NRW einzuwirken, sich ebenfalls an diesem Fonds zu beteiligen.
Des Weiteren fordert die Fraktion die Bereitstellung von Informationsmaterial in Stadtteilbüros, Seniorenzentren und beim JobCenter über bestehende Hilfsangebote. Es sollen Gespräche mit den Grundversorgern über die Einführung einer Ombudsstelle nach dem Wiener Modell geführt werden, um individuelle Lösungen bei Energieschulden zu entwickeln. Abschließend wird beantragt, die Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei SGB II- und SGB XII-Beziehern proportional zu den gestiegenen Energiekosten anzuheben und regelmäßig zu überprüfen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — abgesetzt/zurückgezogen
- 20.12.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (15. Sitzung) — zu Punkt 5 geschoben, restlicher Antrag einstimmig abgelehnt.
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — geschoben in den Unterausschuss Soziales
- 07.09.2022 · Seniorenrat (12. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.1TOP: Gemeinsam durch die Energiekrise - ResolutionZur Vorlage · 1697/2022/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, GRÜNE und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit dem Titel „Gemeinsam durch die Energiekrise - Resolution“ gestellt. Mit diesem Antrag wird die Landes- und Bundesregierung sowie die Gremien der Europäischen Union aufgefordert, die Städte und Gemeinden im Rahmen der Energiekrise verstärkt zu unterstützen. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass die Stadt Essen und ihre Beteiligungsgesellschaften die steigenden Energiepreise sowie mögliche Lieferengpässe bei Energieträgern ohne zusätzliche Hilfe nicht allein bewältigen können.
Der Antrag fordert zudem die Einrichtung eines Schutzschirmes, der durch die staatlichen Ebenen finanziert werden soll. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und sowohl für die Bevölkerung als auch für die Unternehmen in der Stadt einen sicheren Weg durch die Krise aufzuzeigen.
Im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten sieht der Antrag vor, dass die Stadt Essen ihre Informations- und Beratungstätigkeiten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern intensiviert, um soziale Härten abzufedern. Darüber hinaus plant die Stadt, die Bemühungen zur Energieeinsparung und zur Effizienzsteigerung zu verstärken sowie Investitionen in die regenerative Energieerzeugung zu fördern. Die Kommunalpolitik und die Stadtverwaltung beabsichtigen, durch diese Maßnahmen die Auswirkungen der Krise auf die Stadtgesellschaft zu begrenzen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Sicherstellung der Vereinsarbeit in der EnergiekriseZur Vorlage · 1525/2022/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1525/2022/FDP einen Antrag gestellt, der die Sicherstellung der Vereinsarbeit im Kontext der Energiekrise zum Ziel hat. Die Fraktion beantragt, dass der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen berät und empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss berät und empfiehlt und der Rat der Stadt Essen schließlich entscheidet.
Der Kern des Antrags besteht darin, die Verwaltung zu beauftragen, fiskalische Möglichkeiten zu schaffen, um den Essener Sportvereinen einen uneingeschränkten Weiterbetrieb trotz der Belastung durch steigende Energiekosten zu ermöglichen. Die Begründung der Fraktion führt an, dass die Sportvereine eine gesellschaftlich relevante Aufgabe erfüllen. Um die Fortführung des Vereinslebens sowie des Schulsports in Essen ohne Einschränkungen zu gewährleisten, sollen finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Auswirkungen der Energiekrise entgegenwirken.
Der Vorgang ist für eine Beratungsfolge vorgesehen, die im September 2022 im Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt Essen stattfinden sollte. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich 6.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung)
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Der Antrag wurde zurückgezogen und durch den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und FDP (1643/2022/SPD/FDP) ersetzt.
- 20.09.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (16. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 16.1Sicherstellung der Vereinsarbeit in der EnergiekriseZur Vorlage · 1643/2022/SPD/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und FDP im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1643/2022 gestellt, um die Vereinsarbeit angesichts gestiegener Energiekosten abzusichern. Das Ziel des Antrags ist es, die finanzielle Belastung für Essener Sportvereine durch die aktuelle Energiekrise zu adressieren.
Die Antragsteller beauftragen die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts, das Maßnahmen zur Unterstützung und Entlastung der Sportvereine für die aktuelle und die kommenden Jahre aufzeigt. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Anpassung der bestehenden Förderstrukturen. Die Verwaltung soll dazu angehalten werden, in der Sportförderrichtlinie der Stadt Essen unter Ziffer 2.2.2 einen Ausnahmeetatbestand zu formulieren. Dieser soll den politischen Gremien vorgelegt werden, um eine Förderung in Höhe des tatsächlichen Bedarfs zu ermöglichen, der durch die gestiegenen Energiekosten entstanden ist.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Sicherstellung des Vereinslebens sowie des Schulsports für die gesellschaftliche Aufgabenwahrnehmung der Vereine notwendig sei. Die Verwaltung soll die fiskalischen Möglichkeiten schaffen, um den Sportbetrieb in Essen ohne Einschränkungen fortzuführen. Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die über den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe sowie den Haupt- und Finanzausschuss bis hin zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen reicht.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — eingebracht
- 20.09.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 17.Geburtsbäume für Essener KinderZur Vorlage · 1456/2022/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis - Freie Wähler hat im Rahmen der Vorlage 1456/2022/EBB einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Konzepts mit dem Titel „Geburtsbäume für Essener Kinder“ vorsieht. Ziel der Initiative ist es, für jedes in Essen geborene Kind einen Baumsetzling zur Verfügung zu stellen.
Der Antrag sieht vor, dass die Pflanzung der Setlinge entweder im privaten Garten der Eltern oder, falls eine private Pflanzung nicht möglich oder nicht gewünscht ist, auf einer öffentlichen Fläche erfolgen soll. Als Teil des Verfahrens wird vorgeschlagen, die Ausgabe von Baumgutscheinen sowie die Klärung der Pflanzmodalitäten im Rahmen der Geburtenanmeldung abzuwickeln. Zur Bereitstellung der Setlinge sollen zudem zwei Monate im Jahr für die Abholung festgelegt werden.
Die Begründung des Antrags verweist auf die Tradition der Geburtsbäume in anderen Regionen und sieht in der Maßnahme einen Beitrag zum Klimaschutz. Die Vorlage wurde zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen übermittelt. Federführend für das Dokument ist der Geschäftsbereich 6.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 18.Konzept zum "Förderplan Essen Inklusiv"Zur Vorlage · 1406/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales und Wohnen legt ein Konzept für den „Förderplan Essen Inklusiv“ vor. Die Grundlage für die Entwicklung dieses Plans bildet ein Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 27. November 2021, mit dem die Stadtverwaltung beauftragt wurde, ein Konzept für verschiedene Handlungsfelder zu erstellen. Zu diesen Feldern gehören Bildung, barrierefreies Bauen und Wohnen, Mobilität, Kultur, Sport und Freizeit sowie Arbeit, Beschäftigung, Partnerschaft und Gesundheit. Für das Haushaltsjahr 2022 wurde dem Förderplan bereits eine finanzielle Ausstattung in Höhe von 150.000 Euro zugewiesen.
Der vorliegende Plan soll die Schwerpunkte des Aktionsplans Essen inklusiv als Förderstruktur nutzen, um konkrete Projekte und Maßnahmen in den Essener Sozialräumen zu initiieren. Das Verfahren zur Bewilligung der Projektmittel wurde mit den Trägern des Facharbeitskreises Planung und Koordinierung der Behindertenarbeit abgestimmt. Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt gestuft: Bei Beträgen bis 1.000 Euro entscheidet die Koordinierungsstelle Inklusion, bei Beträgen bis 3.000 Euro entscheidet diese gemeinsam mit einer Vertretung des Facharbeitskreises. Für Förderungen ab 3.000 Euro sowie in Sonderfällen ist eine Abstimmung in einer fachbereichsinternen Gruppe sowie in einer Projektgruppe vorgesehen. Die Umsetzung des Konzepts soll noch im laufenden Jahr beginnen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Umsetzung des Konzepts beschließt, während weitere Gremien wie der Seniorenrat, der Integrationsrat und die Bezirksvertretungen die Vorlage zur Kenntnisnahme erhalten.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2022 · Seniorenrat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Kurzbericht LZ UGB "Fortschreibung des Pandemieplans"Zur Vorlage · 1521/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Gesundheitsamtes zum Thema „Fortschreibung des Pandemieplans“ dient der Information des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie des Rates der Stadt Essen. Gegenstand des Dokuments ist ein Kurzbericht des Lagezentrums Untere Gesundheitsbehörde (LZ UGB) über die bisherige Pandemiebewältigung und die weitere strategische Planung.
Das im Februar 2020 in Essen eingerichtete Lagezentrum hat seit Beginn der COVID-19-Pandemie die bestehende kommunale Planung kontinuierlich erweitert und konkretisiert. Zu den Maßnahmen gehörnten die Bildung spezialisierter Fachteams, die Anpassung der Personalplanung sowie die Entwicklung digitaler Hilfsmittel wie einer Corona-Datenbank. Auf Basis eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2020 wurde die Verwaltung beauftragt, das Krisenmanagement durch die Fortschreibung des Pandemieplans weiterzuentwickeln. Dies umfasst die Übernahme bewährter Strukturen, die Anpassung an personelle Veränderungen sowie den Ausbau der Krisenkommunikation.
Der Bericht beschreibt zudem die Erarbeitung von Konzepten für potenzielle neue Virusvarianten oder Infektionswellen. Ziel der fortlaufenden Planung ist es, die Erfahrungen der vergangenen Jahre in eine langfristige Resilienzstrategie einfließen zu lassen, um die Auswirkungen künftiger Pandemien auf die Bevölkerung und die lokale Wirtschaft zu minimieren. Zur Unterstützung der Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes wurden hierfür Fördermittel auf Bundes- und Landesebene beantragt oder bereits bewilligt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2022 in der Produktgruppe 1.05.21.01 "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen"Zur Vorlage · 1476/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung stellt für das Haushaltsjahr 2022 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 5,3 Millionen Euro in der Produktgruppe „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ beantragt. Der Rat der Stadt Essen soll der Bereitstellung dieser Mittel zustimmen. Die Finanzierung der Mehraufwendungen soll durch Minderaufwendungen in der Produktgruppe „Hilfe zur Pflege“ erfolgen, die durch die Auswirkungen der Pflegereform und entsprechende Leistungszuschüsse der Pflegekassen entstehen.
Der Mehrbedarf resultiert aus verschiedenen Entwicklungen im Bereich der Eingliederungshilfe. Ein wesentlicher Teil entfällt auf die Leistungen zur Teilhabe an Bildung, für die ein Bedarf von 3,14 Millionen Euro prognostiziert wird. Dieser Anstieg wird mit der Rückkehr zum regulären Präsenzunterricht nach der Corona-Pandemie sowie mit neu verhandelten Verträgen bei den Assistenzleistungen in Schulen begründet, bei denen sich die Stundensätze für Kräfte und Fachkräfte erhöht haben.
Ein weiterer Teil des Mehrbedarfs in Höhe von 2,0 Millionen Euro ergibt sich aus Leistungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG). Diese Zuschüsse dienen der Unterstützung von Erbringern sozialer Dienstleistungen, die infolge der Pandemie finanzielle Schwierigkeiten erlitten haben. Zudem wird ein geringfügiger Mehrbedarf von 0,16 Millionen Euro bei den Leistungen zur sozialen Teilhabe für Personen bis zum ersten Schulabschluss verzeichnet. Die Verwaltung führt an, dass die Erfüllung dieser Leistungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen sachlich und zeitlich unabweisbar ist.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Fortsetzung des Beschäftigungsprogramms zur Förderung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen, hier: Zentren für integrierte Arbeitsmarktprojekte "Essener Konsens" und "ESSEN.Neue Wege zum Wasser"Zur Vorlage · 0608/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Fortsetzung des Beschäftigungsprogramms zur Förderung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen beschließen. Im Fokus steht dabei die Weiterführung des Projekts „ESSEN.Neue Wege zum Wasser“. Da die Mittelbereitstellung aus dem letzten Beschluss vom November 2018 nur bis zum Jahr 2022 reichte, ist ein neuer Ratsbeschluss erforderlich. Die entsprechenden Ausschüsse sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits Empfehlungen für die Fortsetzung abgegeben.
Die Projekte, zu denen auch der „Essener Konsens“ gehört, werden durch das Zentrum für integrierte Arbeitsmarktprojekte sowie die Arbeit und Bildung Essen GmbH umgesetzt. Seit 2007 konnten insgesamt 409 Personen in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die Teilnehmer der Programme weisen eine durchschnittliche Arbeitslosigkeitsdauer von etwa zehn Jahren auf, wobei ein Großteil über keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügt. Für den Zeitraum 2023 bis 2027 ist die „Grüne Transformation“ als Schwerpunkt vorgesehen, um Ziele des Modal Split für den Fuß- und Radverkehr zu unterstützen. Das Programm umfasst Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Parks, die Erweiterung des grünen Wegenetzes sowie das Gewässer- und Niederschlagsmanagement.
Für das kommunale Beschäftigungsprogramm ist ein jährlicher Zuschuss an die Arbeit und Bildung Essen GmbH in Höhe von 1,2 Millionen Euro vorgesehen. Die Finanzierung für den Zeitraum 2023 bis 2026 setzt sich aus Mitteln des Geschäftsbereichs 5 sowie dem Erfolgsplan von Grün und Gruga zusammen, ergänzt durch Bundesmittel aus dem SGB II. Zudem stehen 0,8 Millionen Euro aus dem Investitionsplan von Grün und Gruga zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — geschoben in den UA Soziales
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (Sustainable Climate and Energy Action Plan / SECAP) der Stadt EssenZur Vorlage · 0974/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) der Stadt Essen dient als Grundlage für eine Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität im Zeitraum zwischen 2030 und 2040. Der Plan umfasst sieben Handlungsfelder, darunter Energieversorgung, Mobilität, Gebäude sowie ein klimaschonender Lebensstil. Ziel ist die Reduktion der jährlichen Emissionen, wobei die größte Minderungswirkung im Bereich der Energieerzeugung erwartet wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Aktionsplan sowie die Strategie zur Klimaneutralität zur Kenntnis nimmt. Die Verwaltung soll die Maßnahmen konkretisieren, einen interfraktionellen Arbeitskreis einrichten und die Bezirksvertretungen informieren. Zudem ist ein zweijährlicher Fortschrittsbericht sowie ein verbindlicher Nachsteuerungsmechanismus bei Zielverfehlung vorgesehen.
Für die Umsetzung der Maßnahmen wird ein Finanzbedarf von insgesamt etwa 183 Millionen Euro geschätwend, wobei für das Jahr 2023 Sachkosten in Höhe von rund 8,15 Millionen Euro veranschlagt sind. Ein wesentlicher Teil des Bedarfs entfällt auf klimafreundliche Gebäude und Quartiere sowie auf Förderprogramme zur Modernisierung von Wohngebäuden. Eine Finanzierung der Maßnahmen erfolgt nicht durch diese Vorlage; Mittel müssen im Einzelfall im Haushaltsplan beschlossen werden.
Parallel dazu wird ein Anstieg des Personalbedarfs in der Verwaltung und in Beteiligungsunternehmen kalkuliert. Für die Kernverwaltung werden ab 2023 sukzessive 28,25 Planstellen benötigt, um die verschiedenen Handlungsfelder zu bearbeiten. Die Budgetierung der Personalkosten soll nach Verfügbarkeit der Mittel erfolgen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.10.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — eingebracht
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: eingebracht - 23.Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Sport- und Bäderbetriebe EssenZur Vorlage · 1479/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1479/2022/6 dient der Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Sport- und Bäderbetriebe Essen. Der Jahresabschluss wurde im Zeitraum vom 21. März bis zum 18. August 2022 durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft, wobei die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 19. August 2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen den Jahresabschluss 2021 mit einem Bilanzverlust in Höhe von 1.938.001,84 Euro feststellt. Zudem soll der entsprechende Lagebericht für das Jahr 2021 festgestellt werden. Zur Deckung des entstandenen Bilanzverlusts ist eine Entnahme aus der Investitionsrücklage in gleicher Höhe vorgesehen.
Gemäß der geltenden Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Betriebssatzung der Sport- und Bäderbetriebe Essen liegt die Entscheidung über die Feststellung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes sowie über die Verwendung des Ergebnisses und die Entlastung des Betriebsausschusses beim Rat der Stadt. Die Entlastung der Betriebsleitung obliegt dem Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen. Die entsprechenden Unterlagen, einschließlich der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs, liegen der Vorlage als Anlagen bei.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.09.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Baukostenerhöhung und überplanmäßige Mittelbereitstellung Geh- und Radwegeverbindung Rommenhöller GleisZur Vorlage · 1434/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Erhöhung der Baukosten für die Geh- und Radwegeverbindung am Rommenhöller Gleis. Die ursprüngliche Bausumme von 1.140.000 Euro soll um 996.000 Euro auf insgesamt 2.136.000 Euro steigen. Für die Deckung der Kosten wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 755.000 Euro beantragt.
Die Kostensteigerungen ergeben sich aus verschiedenen technischen und baulichen Faktoren. Im Rahmen von Bodenuntersuchungen wurden PAK- und asbesthaltiges Material nachgewiesen, was aufwendigere Sicherheitsvorkehrungen und höhere Entsorgungskosten zur Folge hat. Zudem führten Arbeiten im angrenzenden Wohngebiet „Parc Dunant“ dazu, dass verunreinigtes und nicht tragfähiges Material in die Gleistrasse gelangte, was einen zusätzlichen Ausbau erforderlich macht. Weitere Kostenfaktoren sind die Notwendigkeit von Sickergruben und Drainageleitungen aufgrund schlechter Versickerungseigenschaften des Bodens sowie ein spezialisiertes bautechnisches Verfahren am Brückenbauwerk, um eine Vollsperrung der Wittenbergstraße zu vermeiden. Zudem fallen Kosten für die freiraumplanerische Entwicklung neuer Grundstücke sowie höhere Honorare für Gutachter und Planung an. Auch die Ergebnisse der Ausschreibung für das Brückenbauwerk liegen über der Kalkulation.
Die Finanzierung der noch benötigten 755.000 Euro soll über den städtischen Haushalt aus den Positionen zur Erschließung der Bullmannaue und des Barbarakirchgangs erfolgen. Ein Antrag auf Anerkennung der Kosten beim Zuwendungsgeber des Landes ist laufend.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 25.Baukostenerhöhung und überplanmäßige Mittelbereitstellung Grünzug Zangenstraße 2. BA Teil 1Zur Vorlage · 1435/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Anpassung der Finanzierung für die Baumaßnahme Grünzug Zangenstraße (2. BA Teil 1). Die vorliegende Vorlage sieht eine Erhöhung der Baukosten von bisher 2.300.000 € um 570.000 € auf insgesamt 2.870.000 € vor. Parallel dazu wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 500.000 € beantragt.
Die Kostensteigerungen resultieren aus verschiedenen Faktoren. Neben allgemeinen Preissteigerungen bei Material und Kraftstoffen sowie Auswirkungen der globalen wirtschaftlichen Lage und Lieferkettenunterbrechungen wurden spezifische bauliche Ursachen angeführt. Dazu gehören die Entsorgung von nicht tragfähigem und belastetem Bodenmaterial, die Einfräsung von Kalk zur Bodenverbesserung sowie die Verlängerung von Spundwänden. Zudem wurden im Zuge der Erdarbeiten unvorhergesehene Bauwerksreste entdeckt. Ein wesentlicher Kostenfaktor ist die Entscheidung, das Brückenbauwerk über eine im Boden befindliche Gasleitung zu verlängern, um eine aufwendige Umverlegung der Leitung zu vermeiden. Zudem steigen die Honorare für die Planung und Bauleitung.
Die Maßnahme ist Teil des Programms „Starke Quartiere, starke Menschen“ und wird durch Landesmittel zu 100 % gefördert. Da die Fördersumme des Landes gedeckelt ist, muss die zusätzliche Mittelbereitstellung aus dem städtischen Haushalt erfolgen. Die Deckung der 500.000 € ist durch Umwidmungen aus den Finanzpositionen „Schwimmbrücke an der Lake“ und „Barbarakirchgang“ vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26."Intelligente" Videoüberwachung zur Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen RaumZur Vorlage · 1397/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung prüft derzeit den Einsatz eines Pilotprojekts zur intelligenten Videoüberwachung in Essen, das sich am sogenannten „Mannheimer Modell“ orientiert. Ziel der Untersuchung ist es, die objektive und subjektive Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen und Echtzeitinterventionen zu ermöglichen. Als potenzielle Einsatzorte für die technische Überwachung werden der Willy-Brandt-Platz, der Kennedyplatz sowie die Limbecker Straße genannt. Aktuell erfüllt lediglich der Rheinische Platz die rechtlichen Voraussetzungen für eine Videobeobachtung nach dem Polizeigesetz NRW; eine automatisierte Analyse der Bilddaten ist derzeit aufgrund der geltenden Landespolizei- und Landesdatenschutzgesetze nicht zulässig.
Das geplante Projekt umfasst neben Videosystemen auch den Einsatz von IoT-Sensorik mit KI-gestützten Auswertungsverfahren, sofern die gesetzlichen Grundlagen durch das Land geschaffen werden. Für die Überwachung durch das Ordnungsamt in der Leitstelle des KOD würden vier zusätzliche Innendienstkräfte benötigt. Die geschätzten Kosten für das erste Jahr belaufen sich auf 1.793.500 Euro, wobei 880.000 Euro für die Standortausstattung und 500.000 Euro für die Softwareentwicklung veranschlagt sind. In den Folgejahren werden jährliche Kosten von etwa 423.500 Euro sowie Personalkosten in Höhe von 287.500 Euro erwartet. Eine wissenschaftliche Begleitforschung soll die Auswirkungen auf die Kriminalität und das Sicherheitsgefühl evaluieren. Der Kriminalpräventive Rat soll in das Projekt einbezogen werden, um die sozialen und ethischen Auswirkungen zu beurteilen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 27.Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Projekt 5.376017 "Sanierung Brandschutzsimulationsanlage" der Feuerwehr EssenZur Vorlage · 1348/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen beantragt die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 605.000 Euro für das Projekt zur Sanierung der Brandsimulationsanlage der Feuerwehr. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Essen eine entsprechende Entscheidung empfehlen.
Die Brandsimulationsanlage wird seit 2005 für Übungen im Bereich Atemschutz sowie für die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren genutzt. Im Rahmen einer Wartung im Jahr 2021 wurden Mängel festgestellt, woraufhin der Rat bereits eine Sanierung beschlossen hatte. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf voraussichtlich 775.000 Euro. Da ein Großteil der Sanierungsarbeiten im Zuge der Umsetzung als investiv eingestuft wurde, ist die beantragte außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich.
Von der Gesamtsumme wurden bereits 60.000 Euro im Jahr 2021 abgerechnet, während weitere 110.000 Euro laufend für die Miete einer Interimsanlage aufgewendet werden. Die verbleibenden 605.000 Euro sollen durch die Auflösung einer entsprechenden Instandhaltungsrückstellung aus dem Jahr 2021 gedeckt werden. Die Finanzierung der außerplanmäßigen Mittel erfolgt aus dem Projekt „Parkplatz Pollstraße“, da sich die dortige Baumaßnahme zeitlich verschoben hat. Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung ergab, dass der Betrieb der eigenen Anlage kostengünstiger ist als die Anmietung externer Alternativen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 28.Gesamtstädtische Strategie zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Essen hier: Bericht zur Umsetzung des Arbeitsprogramms ab 2022Zur Vorlage · 0835/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0835/2022/4 befasst sich mit der Umsetzung der gesamtstädtischen Strategie zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Essen ab dem Jahr 2022. Der Rat der Stadt Essen hatte im Februar 2021 die Verwaltung damit beauftragt, ein Umsetzungs- und Organisationskonzept inklusive einer Finanzierungsplanung für ein Kompetenzteam zur Förderung dieser Branche zu entwickeln. Ein entsprechendes Konzept wurde im September 2021 zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen der Haushaltsberatung vom November 2021 wurde auf einen gemeinsamen Antrag der CDU/Grüne beschlossen, ab 2022 eine zusätzliche, dauerhafte Personalstelle sowie 100.000 Euro an Sachmitteln für das Beratungs- und Förderangebot bereitzustellen. Ziel dieser Maßnahme ist die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle, die der Kultur- und Kreativwirtschaft durch spezifische Service- und Beratungsleistungen zur Verfügung steht.
Die Vorlage dient dazu, dass der Kulturausschuss, der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie der Rat der Stadt Essen den Bericht über die Umsetzung des Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Strategie zur Kenntnis nehmen. Das Arbeitsprogramm legt die konkreten Schritte für den operativen Start der Maßnahmen fest.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2022 · Kulturausschuss (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 29.Bericht zur Analyse und Förderung des Ausbildungsstandortes EssenZur Vorlage · 1404/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes (1404/2022/4) befasst sich mit der Analyse und Förderung des Ausbildungsstandortes Essen sowie dem Sachstand der Zusammenarbeit mit den Partnern am Ausbildungsmarkt. Im Zentrum steht die Jugendberufsagentur Essen, die seit dem Schuljahr 2019/20 die Betreuung aller weiterführenden Schulen und junger Menschen bis zum 25. Lebensjahr übernimmt. Ein Bestandteil ist das Landesprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoB), ergänzt durch das Projektbüro „Get Contact“, über das bereits mehr als 230 junge Menschen kontaktiert wurden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, verschiedene Fachausschüsse, der Rat der Stadt Essen sowie der Unterausschuss Jugend den aktuellen Sachstand zur Kenntnis nehmen.
Zur Datenlage wird auf die monatlichen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit sowie die Analysen des Ausbildungskonsens verwiesen. Die Stadt Essen bietet über 30 eigene Ausbildungsangebote an, darunter Stellen für Verwaltungsfachangestellte, Erzieher und Brandmeisteranwärter. Zur Bewerbergewinnung werden Messen, Schulbesuche und soziale Medien genutzt.
Zudem werden verschiedene Förderprogramme wie die Berufseinstiegsbegleitung, das Projekt „Übergangsbegleitung“ sowie die „Ausbildungsbotschafter NRW“ aufgeführt. Die Einstiegsqualifizierung dient als Vorbereitung auf eine Ausbildung, wobei eine Substitution der Ausbildung durch diese Maßnahme ausgeschlossen ist. Ergänzende Angebote der Jugendberufsagentur umfassen unter anderem die Assistierte Ausbildung und das Coaching U25. Für Jugendliche ohne betriebliche Ausbildungsmöglichkeit existiert die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), wofür das JobCenter Essen die Kapazitäten bedarfsorientiert plant.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 29.1TOP 29 Bericht zur Analyse und Förderung des Ausbildungsstandorts Essen (1404/2022/4) hier: "Nacht der Ausbildung" in EssenZur Vorlage · 1677/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, um die Umsetzung einer sogenannten „Nacht der Ausbildung“ in Essen zu prüfen. Ziel der Initiative ist es, die Stadtverwaltung zu beauftragen, zu untersuchen, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Zuständigkeit eine solche Veranstaltung nach dem Vorbild anderer Städte in Nordrhein-Westfalen realisierbar wäre.
Die Veranstaltung soll jungen Menschen die Möglichkeit bieten, in einer ungezwungenen Atmosphäre mit potenziellen Ausbildungsbetrieben sowie Auszubildenden in Kontakt zu treten. Damit soll die Attraktivität von Ausbildungsberufen gesteigert und der Ausbildungsstandort Essen gestärkt werden. Im Rahmen der Prüfung sollen Netzwerkpartner, darunter die Jugendberufsagentur Essen und der Regionale Ausbildungskonsens, einbezogen werden.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung einen ersten Zwischenbericht über die Ergebnisse dieser Untersuchung bis zum ersten Quartal 2023 vorlegt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 28. September 2022 behandelt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Überplanmäßige Mittelbereitstellung Jugendamt für das Haushaltsjahr 2022Zur Vorlage · 1415/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat eine Vorlage zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt. Der Antrag sieht eine Bereitstellung von 8.000.000 Euro in der Produktgruppe „Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien“ vor. Die Maßnahme basiert auf § 83 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Mehrbedarf ergibt sich laut der Verwaltung aus der Entwicklung im Bereich der erzieherischen Hilfen. In der Produktgruppe sind steigende Fallzahlen bei ambulanten Hilfen sowie höhere Fallkosten zu verzeichnen. Bei stationären Hilfen sind zudem gestiegene Entgeltsätze sowie zunehmende Erstattungsansprüche anderer Kommunen für Jugendhilfeleistungen ursächlich. Da es sich um gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen handelt, wird die Bereitstellung zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit als notwendig dargestellt.
Die Deckung der 8.000.000 Euro soll durch verschiedene Mittel erfolgen. Hierzu zählen Minderaufwendungen in der Produktgruppe „Einrichtung der Jugendarbeit“ in Höhe von 259.886 Euro sowie Minderaufwendungen in der Produktgruppe „Steuern, Zuweisungen und Umlagen“ in Höhe von 7.546.907 Euro. Zusätzlich werden voraussichtliche Mehrerträge in der Produktgruppe „Kinder in der Tagespflege“ in Höhe von 193.207 Euro zur Kompensation herangezogen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Jugendhilfeausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung in den Rat der Stadt Essen vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 31.Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Kompensation von Preissteigerungen zur Modernisierung und Neukonzeption der Stadtteilbibliothek HuttropZur Vorlage · 1612/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1612/2022/4 aus dem Geschäftsbereich 4 befasst sich mit einem Vorgang, der im Rat der Stadt Essen in der Sitzung am 28. September 2022 zur Entscheidung anberaumt wurde. Für die weiteren Beratungsphasen ist zudem eine Kenntnisnahme in den zuständigen Ausschüssen für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen sowie im Kulturausschuss vorgesehen.
Der vorliegende Text enthält keine inhaltlichen Angaben zum konkreten Gegenstand der Vorlage oder zu den zu erwartenden finanziellen Auswirkungen. Die Abschnitte zu den Gesamtkosten, Investitionen, Personalkosten sowie Sachkosten sind nicht mit Bezifferungen oder Erläuterungen zur Finanzierung versehen. Ebenso fehlen Angaben zu den kalkulatorischen Kosten oder einer detaillierten Sachverhaltsdarstellung.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine Vor-Einschätzung vorgenommen, die das Vorhaben als positiv für den Klimaschutz einstuft. Eine weiterführende Prüfung der Auswirkungen auf den Treibhausgas-Ausstoß in CO2-Äquivalenten wurde im Dokument nicht mit spezifischen Werten oder Erläuterungen hinterlegt. Die Vorlage wurde zum Datum des 14. Februar 2023 ohne Unterschrift erstellt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 32.Außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Beauftragung einer Projektkoordination und von Beratungsleistungen zur Neukonzeption der ZentralbibliothekZur Vorlage · 1611/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1611/2022/4 aus dem Geschäftsbereich 4 befasst sich mit einem Vorgang, der für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 28. September 2022 zur Entscheidung vorgesehen war. Die weiteren zuständigen Gremien, darunter der Haupt- und Finanzausschuss, der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Kulturausschuss, sind für die Kenntnisnahme der Vorlage vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage umfasst keine detaillierten Sachverhaltsdarstellungen oder spezifischen inhaltlichen Beschreibungen zu einem konkreten Projekt oder einer Maßnahme. Die Dokumentation enthält lediglich die formalen Angaben zur Beratungsfolge und zur Zuständigkeit. Eine Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde in der Vorlage mit einer positiven Einschätzung hinterlegt. Weitere Angaben zu Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten sind in diesem Dokument nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 33.Zusammenhalt stärken, Attraktivität steigern - Milieustudie zu den Essener StadtquartierenZur Vorlage · 1022/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung befasst sich mit einer Milieustudie zu den Essener Stadtquartieren, die im Auftrag des Rates durch eine Kooperationsvereinbarung mit dem VHW-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. erstellt wurde. Die Untersuchung analysiert die soziale Struktur, sozio-demografische Indikatoren sowie die Verteilung von Sinus- und Migrantenmilieus in zehn Stadtteilen, darunter die SQSM-Gebiete Nord, West und Mitte/Ost sowie der Stadtbezirk VI. Die Studie umfasst Daten zu Arbeitslosigkeit, Wanderungsbewegungen und zum Anteil von Schutzsuchenden, wobei zum Stand Juni 2<0xC2>020 11.408 anerkannte Geflüchtete registriert waren.
Die Ergebnisse dienen der Verwaltung als Grundlage, um Hilfsangebote auf die jeweiligen Milieus zuzuschneiden und potenzielle Konflikte in der sozialen Arbeit oder der öffentlichen Ordnung zu identifizieren. Neben der Analyse von Schichten und Lebensstilen werden räumliche Verschiebungen von Zuwanderergruppen zwischen 2015 und 2019 sowie Clusteranalysen auf Stadtteilebene dargestellt.
Im Kontext der Quartiersentwicklung werden über 100 Einzelmaßnahmen zur Aufwertung benachteiligter Stadtteile auf einen Zeitraum von sechs bis acht Jahren angelegt. Diese umfassen integrierte Entwicklungskonzepte, die Förderung des Wohnungsbaus, Schulentwicklungspläne sowie die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung und der Sportinfrastruktur. Die Studie nutzt das Sinus-Modell zur Klassifizierung von zehn Milieus anhand von Modernität und sozialer Lage. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie dem Rat der Stadt Essen wird vorgeschlagen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — geschoben in den Unterausschuss Soziales
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen zusätzliche Beratung in einer gemeinsamen Sitzung der Unterausschüsse Kinder und Jugend
- 19.08.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.07.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (8. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 30.06.2021 · Rat der Stadt Essen (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 33 a.Projekt BürgerRatHaus hier: Projektstatusbericht und Vorschlag über weiteres VorgehenZur Vorlage · 1631/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (1631/2022/7) aus dem Geschäftsbereich 7 enthält einen Projektstatusbericht sowie einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen beim Projekt BürgerRatHaus. Aufgrund gestiegener Baukosten und veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, wie etwa eines Anstiegs der Zinssätze von 1,5 % auf 2,8 %, wird die Aufgabe des bisherigen Projekts vorgeschlagen. Die Kostenfortschreibung der ursprünglichen Planung beläuft sich unter Berücksichtigung der Indexierung aktuell auf rund 191,59 Mio. Euro, während erste indikative Angebote für eine Generalunternehmervergabe Projektkosten von bis zu 230 Mio. Euro ausweisen. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt, dass der Neubau im Vergleich zur Fortführung des Bestands um etwa 107,1 Mio. Euro teurer wäre.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Projekt zum Bau eines BürgerRatHauses aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu realisieren. Stattdessen soll die Verwaltung eine Neuplanung am Standort Hauptbad unter dem Arbeitstitel „Verwaltungscampus Steeler Tor“ entwickeln. Dieses Folgeprojekt soll ein geringeres Bauvolumen umfassen und Schwerpunkte auf ökologische Nachhaltigkeit, städtebauliche Aufwertung sowie digitale und flexible Arbeitswelten legen. Das bisher bewilligte Budget für das BürgerRatHaus soll als maximale Kostengrenze für dieses neue Vorhaben dienen. Die Ergebnisse der neuen Planung sollen Anfang 2023 als Ratsvorlage zur Beratung vorgelegt werden. Der Rückbau der bestehenden Gebäude soll bis Ende September 2023 abgeschlossen sein. Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH entscheidet über den weiteren Umgang mit der Baugrube.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — zur Beratung in den Rat geschoben
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: Beratungsbedarf seitens der Grünen Fraktion angemeldet
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 34.Starke Quartiere - starke Menschen (SQSM) Sachstand KonzeptumsetzungZur Vorlage · 1245/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung informiert über den aktuellen Umsetzungsstand des Projekts „Starke Quartiere – starke Menschen“ sowie der Integrierten Entwicklungskonzepte für die Stadtteile Mitte/Ost, Nord und West. Der Bericht dient der regelmäßigen Berichterstattung über die Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes.
Im Bereich der ESF-Maßnahmen wurden von 82 geplanten Maßnahmen 18 Projekte mit einem Volumen von rund 2,1 Millionen Euro realisiert, wovon etwa 1,7 Millionen Euro als Zuwendung flossen. Insgesamt beläuft sich die aktuelle Antragssumme für die drei Fördergebiete auf rund 17,2 Millionen Euro, wobei das ursprüngliche Gesamtvolumen aufgrund von Kostensteigerungen auf über 22,6 Millionen Euro erweitert wurde.
In den einzelnen Gebieten wurden verschiedene städtebauliche und soziale Projekte umgesetzt. Im Bereich Mitte/Ost wurden Förderbescheide für das Hof- und Fassadenprogramm ausgezahlt und die Aufwertung des Waldthausenparks sowie des Elisenplatzes abgeschlossen. Im Norden wurden Projekte wie die Neueröffnung des Spindelmannparks und die Übergabe des Kaiser-Wilhelm-Parks dokumentiert. Im Bereich West wurden die Weiterentwicklung der Gesamtschule Bockmühle sowie verschiedene Spielplatzgestaltungen realisiert.
Zudem umfasst der Bericht zahlreiche soziale Maßnahmen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen, darunter Projekte zur Gesundheitsförderung, Lerntherapie in Kitas und pädagogische Fachkräfte im Bereich Altendorf und Bochold. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen sowie die Fachausschüsse und Bezirksvertretungen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 35.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) hier: Maßnahmen in Essen -Bericht über die Budgetentwicklung im 1. Halbjahr 2022Zur Vorlage · 1235/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Bericht über die Budgetentwicklung der Förderprogramme für das erste Halbjahr 2022 vorgelegt, der zur Kenntnisnahme in den verschiedenen Ausschüssen und im Rat der Stadt Essen zur Vorlage kommt. Der Bericht umfasst die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW) in zwei Kapiteln sowie des Programms „Gute Schule 2020“.
Im Rahmen des KInvFöG Kapitel 1 sind von 55 angemeldeten Maßnahmen 53 baulich fertiggestellt. Die Abrechnung der letzten Maßnahmen, darunter eine Kita sowie Pflanzenschauhäuser im Grugapark, ist erfolgt oder in Vorbereitung. Von den bereitgestellten Fördermitteln in Höhe von rund 64 Millionen Euro wurden bereits etwa 58,7 Millionen Euro abgerechnet. Die Verlängerung des Förderzeitraums bis Ende 2023 sichert die fristgerechte Vorlage der restlichen Verwendungsnachweise.
Beim KInvFöG Kapitel 2 wurde der Förderzeitraum bis Ende 2025 verlängert. Bis Mitte 2022 wurden 16,8 Millionen Euro abgerufen. Von 26 angemeldeten Maßnahmen befinden sich 23 in der Bauphase, während drei bereits abgeschlossen sind, unter anderem Sanierungen an der Antoniusschule und der Realschule Zollverein.
Das Programm „Gute Schule 2020“ nutzt einen Kreditrahmen von rund 81,4 Millionen Euro. Im Berichtszeitraum wurden die Digitalisierung von Grundschulen sowie eine WC-Sanierung am Mädchengymnasium Borbeck abgeschlossen. Bei investiven Großmaßnahmen, wie der Andreasschule, werden aufgrund von Sanierungsbedarf und technischer Anforderungen Kostensteigerungen verzeichnet. Dennoch wird nach aktuellem Planungsstand davon ausgegangen, dass alle Maßnahmen innerhalb des Förderrahmens fristgerecht abgerechnet werden können.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 36.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand und neues UmsetzungskonzeptZur Vorlage · 0715/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft befasst sich mit dem Sachstand und einem neuen Umsetzungskonzept zur Sanierung der Schultoiletten in Essen. Von 189 untersuchten Schulstandorten weisen 147 Gebäude Sanierungsbedarf auf, wobei die Gesamtkosten für diese Anlagen auf rund 51.000.000 € geschätzt werden. Für die verbleibenden 72 Maßnahmen beläuft sich das Volumen auf etwa 32.000.000 €, wovon 7.770.000 € auf 23 investive Maßnahmen entfallen.
Der Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Essen sieht die Fortsetzung des Schultoilettenprogramms sowie den Baubeginn der neuen investiven Maßnahmen vor. Zudem wird vorgeschlagen, die Maßnahmen durch Aufnahme in einen Deckungsring gemäß Haushaltssatzung 2022 gegenseitig deckungsfähig zu machen. Erforderliche haushaltrechtliche Änderungen sollen als unerheblich eingestuft werden, damit die zuständige Finanzverwaltung diese ohne weiteren Gremienbeschluss vornehmen kann. Die Finanzierung für das Jahr 2022 erfolgt über das Sammelprojekt 5.600227 mit einem Ansatz von 3.995.000 €.
Die Stadt Essen ist als Schulträger gemäß dem Schulgesetz NRW verpflichtet, die für den Schulbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten, einschließlich der Toiletten, zur Verfügung zu stellen. Die Sanierung erfolgt gemäß den Schulbauleitlinien und Standards nach aktuellen ökologischen Vorgaben. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 37.Pädagogisches Grünflächenkonzept für Essener Schulhöfe Hier: SachstandZur Vorlage · 0860/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Sachstand des pädagogischen Grünflächenkonzeptes für Essener Schulhöfe informiert über die aktuelle Entwicklung bei der Gestaltung städtischer Außenanlagen. Grundlage der Arbeit sind Ratsbeschlüsse, die die Erstellung eines Konzepts zur Entsiegelung, Gestaltung und Bepflanzung von Schulhöfen und Kindergärten sowie die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts auf Basis des Schulentwicklungsplans vorsahen.
Die Verwaltung stellt fest, dass die Planung von Außenanlagen bei Kindertageseinrichtungen aufgrund von Vorgaben des Landesjugendamtes und der pädagogischen Anforderungen bereits festen Strukturen unterliegt. Diese werden aufgrund der Komplexität in einer separaten Vorlage behandelt. Bei städtischen Schulen hingegen sollen die Außenanlagen künftig stärker an die Standards von Kindertagesstätten angeglichen werden, um kindgerechte Flächen zu schaffen.
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung sollen zunächst 60 Schulstandorte auf Umbau oder Erweiterung geprüft werden, zudem sind 14 Neubauten geplant. Die vorläufige Ermittlung zeigt, dass an diesen Standorten bauliche Veränderungen im Außenbereich notwendig werden, da Erweiterungsbauten Flächen beanspruchen. Dies bietet die Möglichkeit, die Qualität der Grün- und Spielanlagen durch Entsiegelung, Regenwasserspeicherung und zusätzliche Baumpflanzungen aufzuwerten. Eine abschließende Darstellung des Konzepts ist erst im Zusammenhang mit den konkreten Baukonzepten möglich. Die zuständigen Bezirksvertretungen werden in das Verfahren einbezogen; ein umfassender Bericht erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 38.Käthe-Kollwitz-Schule, Christinenstr. 4, Abbruch des ehem. Hausmeister- und Toilettengebäudes und Errichtung ErweiterungsneubauZur Vorlage · 1096/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Abbruch des ehemaligen Hausmeister- und Toilettengebäudes sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus an der Käthe-Kollwitz-Schule beschließen. Das Projekt umfasst die Schaffung neuer Flächen auf einer Gesamtgröße von 660 m². Der geplante dreigeschossige Neubau soll unter anderem neue Schülertoiletten, eine Hausmeisterloge, einen Speiseraum mit Ausgabeküche sowie Betreuungs- und Besprechungsräume umfassen. Durch eine rollstuhlgerechte Erschließung mittels Aufzug und Brückenanbindungen wird zudem die Barrierefreiheit des Bestandsgebäudes sichergestellt.
Die Maßnahme berücksichtigt den steigenden Raumbedarf der Schulentwicklungsplanung sowie den Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze im Offenen Ganztag ab dem Schuljahr 2026/2027. Der Neubau wird nach energetischen Standards des Gebäudeenergiegesetzes errichtet, erhält ein Gründach und wird technisch für eine spätere Photovoltaikanlage vorbereitet. Im Zuge der Bauarbeiten werden zudem die Grundleitungen bis zum Kanalanschluss erneuert und eine Glasfaseranbindung realisiert.
Die Gesamtkosten für den Abbruch und den Neubau werden mit 4.786.000 Euro beziffert. Die Finanzierung ist über die Jahre 2023 bis 2025 geplant, wobei bereits Mittel für die Abbrucharbeiten bereitgestellt wurden. Zur Deckung des kassenwirksamen Bedarfs im Jahr 2022 sowie für Verpflichtungsermächtigungen in den Folgejahren ist eine Umschichtung aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 39.Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" - Beteiligung am Projektaufruf 2022 mit dem Vorhaben "Ersatzneubau Stadtbad Borbeck"Zur Vorlage · 1420/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ teilzunehmen. Im Rahmen des Projektaufrufs 2022 soll eine Projektskizze für den Ersatzneubau des Stadtbads Borbeck eingereicht werden, um Fördermittel zu beantragen. Das Programm des Deutschen Bundestages sieht Mittel bereit, um Investitionen in die soziale Infrastruktur zu unterstützen, wobei der Fokus auf energetischen Anforderungen, Klimaschutz und Barrierefreiheit liegt.
Das geplante Vorhaben sieht den Bau eines Hallenbades als Ersatz für die bestehende Anlage in der Vinckestraße vor. Auf dem Areal soll neben dem Schwimmbad mit 25-Meter-Becken, einem Lehrschwimmbecken und einer Sprunganlage auch ein Sport- und Gesundheitszentrum sowie eine Gymnastikhalle entstehen. Die geplante Variante umfasst zudem einen Eingangsbereich mit Gastronomie sowie eine Photovoltaikanlage auf den Dachflächen. Die prognostizierten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 24,8 Millionen Euro.
Der Prozess ist zweistufig aufgebaut: Zunächst erfolgt die Einreichung der Projektskizze, woraufhin bei Auswahl des Projekts in einer zweiten Phase der eigentliche Zuwendungsantrag gestellt wird. Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV sowie die Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für die Sport- und Bäderbetriebe die Teilnahme zur Kenntnis nehmen. Der Rat der Stadt Essen beschließt die Einreichung der Projektskizze.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.09.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 40.Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Freiheit EmscherZur Vorlage · 0830/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat soll das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (INSEK) „Freiheit Emscher“ beschließen, welches als planerischer Rahmen für die Entwicklung des Gebiets zwischen der Emscher und dem Rhein-Herne-Kanal dient. Das Vorhaben sieht die Umgestaltung ehemaliger Bergbauflächen in Gewerbequartiere sowie die Verbesserung der Lebensqualität in den angrenzenden Wohngebieten vor. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Inhalte für die Fokus-Quartiere Altenessen-Nord, Vogelheim und Karnap durch Integrierte Entwicklungskonzepte (IEK) weiter zu konkretisieren.
Für die weitere Planung und Umsetzung werden vorläufige Kosten in Höhe von 530.000 Euro veranschlagt, während das Gesamtprojektvolumen auf etwa 10 Millionen Euro geschätzt wird. Für die Jahre 2023 und 2024 sind Mittel in Höhe von 150.000 Euro beziehungsweise 200.000 Euro für die Entwicklung sowie 80.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro für den öffentlichen Grünraum im Rahmen des IGA Emscher Park vorgesehen.
Die Vorlage enthält zudem eine Einschätzung zur Klimarelevanz, die eine Reduktion von Treibhausgas-Ausstößen vorsieht. Geplante Maßnahmen umfassen die energetische Aufwertung des Gebäudebestands zur Senkung des Heizwärmebedarfs sowie die Stärkung des Umweltverbunds im Bereich Verkehr und Mobilität. Dies soll durch eine bessere ÖPNV-Erschließung, etwa die Verlängerung der Stadtbahn nach Vogelheim, den Anschluss an überörtliche Fuß- und Radwege sowie durch Nahmobilitätskonzepte erfolgen. Die Aufwertung von Grün- und Freiflächen sowie Begrünungsmaßnahmen sollen zudem zur Klimaanpassung und zur Steigerung der Biodiversität beitragen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.06.2022 · Kulturausschuss (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 41.Bebauungsplan Nummer 04/15 "Icktener Straße (ehem. Tennisanlage)" Stadtbezirk: IX, Stadtteil: Kettwig Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0688/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0688/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit dem Bebauungsplan Nummer 04/15 „Icktener Straße (ehem. Tennisanlage)“ im Essener Stadtteil Kettwig. Ziel des Vorhabens ist die Nachnutzung einer etwa 0,7 Hektar großen Brachfläche zur Errichtung eines Wohnquartiers. Geplant sind etwa 25 bis 30 Wohneinheiten, wobei rund 30 Prozent der Wohnflächen für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen sind.
Das Bauleitplanverfahren wurde bereits im März 2014 aufgenommen. Im Rahmen der Planung ist die Beseitigung von Waldflächen im Geltungsbereich vorgesehen. Für eine Fläche von circa 2.412 Quadratmetern besteht ein waldrechtlicher Ausgleichsbedarf. Gemäß der Vorgaben des Regionalforstamtes soll dieser im Verhältnis 1:2 durch eine Ausgleichsfläche von 4.824 Quadratmeter aus dem Ersatzflächenpool der Stadt Essen, konkret dem Gebiet „Am Korstick“, ausgeglichen werden.
Nach Abschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2017 sowie der öffentlichen Auslegung im Jahr 2019 steht nun die abschließende Abwägung an. Der Rat der Stadt Essen soll über die eingegangenen Stellungnahmen entscheiden und den Bebauungsplan als Satzung beschließen. Die Verwaltung empfiehlt, den Verwaltungsempfehlungen zu den Anregungen aus den Beteiligungsverfahren zu folgen. Die Grundstücksvermarktung durch die Stadt Essen soll nach Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Der vorgesehene Ablauf umfasst Beratungen in der Bezirksvertretung IX sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vor der Entscheidung im Rat.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 42.Generalsanierung des Eisenhammers des Deilbachtal-Ensembles hier: Kostenerhöhung und Wiederherstellung sowie Sanierung der Außenflächen und ZufahrtsrampeZur Vorlage · 1325/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts „Kulturlandschaft Deilbachtal“ wird eine Anpassung der Gesamtkosten für die Generalsanierung des Eisenhammers beantragt. Die Kosten sollen von bisher 2.403.000 € um 1.275.000 € auf insgesamt 3.678.000 € erhöht werden.
Die Kostensteigerung resultiert aus verschiedenen Faktoren. Neben baurechtlichen Anpassungen für eine geplante Wohnnutzung im Meisterhaus, die zusätzliche Wände, Türen und Dachflächenfenster erfordern, führten die Folgen der Überflutung im Juli 2021 zu Schäden an Gebäuden und technischem Equipment. Zudem wurden bei der Begutachtung des Fachwerks im Meisterhaus umfangreichere Sanierungsarbeiten an Balken, Decken und Gefachen festgestellt, als ursprünglich angenommen. Erhöhte Preise im Baubereich sowie eine Verlängerung der Bauzeit bis zum dritten Quartal 2023 tragen ebenfalls zu den Mehrkosten bei.
Zusätzlich sind neue Aufgaben für das Projekt entstanden. Dazu gehören die Sanierung einer Außen-WC-Anlage sowie die Instandsetzung der Außenflächen und der Zufahrtsrampe. Letztere muss hinsichtlich der Traglast für Feuerwehrfahrzeuge ertüchtigt werden. Die Arbeiten im Außenbereich umfassen zudem eine denkmalgerechte Pflasterung, die Barrierefreiheit der Zugänge sowie die Erneuerung der Einfriedung zum Deilbach und zur S-Bahn-Linie.
Für das Jahr 2022 wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 435.000 € beantragt, die durch Minderausgaben beim Projekt „Kulissenhaus Generalsanierung“ gedeckt werden soll. Die weitere Finanzierung der verbleibenden Kosten soll über das Jahr 2023 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 43.Bauhof Elisenstraße - außerplanmäßige Mittelbereitstellung für weitergehende PlanungenZur Vorlage · 0947/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 0947/2022/7 die Beauftragung von Planungsleistungen für den Bauhof in der Elisenstraße sowie den Abbruch eines bestehenden Sozialgebäudes beantragt. Ziel ist eine ganzheitliche bauliche Optimierung des Standorts. Da eine Halle im östlichen Bereich nach einer Überprüfung durch die Unfallkasse gesichert und geschlossen werden musste, ist ein Ersatz durch eine neue Lagerhalle sowie der Neubau einer Fahrzeughalle im westlichen Bereich vorgesehen.
Das Vorhaben umfasst zudem die Schaffung eines neuen Medien- und Versorgungsgrabens sowie die Anpassung der gebäudetechnischen Anschlüsse der Bestandsgebäude. Für die Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3 werden Kosten in Höhe von rund 0,5 Millionen Euro veranschlagt. Der Abbruch des Sozialgebäudes wird mit etwa 0,3 Millionen Euro beziffert, wobei die Fläche anschließend als Baustelleneinrichtung und später als Parkplatz genutzt werden soll. Eine erste Grobkostenermittlung für die gesamten Baumaßnahmen beläuft sich auf rund 14,5 Millionen Euro.
Zur Finanzierung der Maßnahmen im Jahr 2022 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 550.000 Euro beim Projekt 5.600264 beantragt, wobei die Deckung durch eine Minderausgabe im Projekt Pool Planungsleistungen erfolgt. Für das Jahr 2023 sind weitere Mittel sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen. Die endgültige Entscheidung über die Kosten konkretisiert sich nach Abschluss der Planungsphasen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 44.Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) hier: strategische AusrichtungZur Vorlage · 1240/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) strebt eine strategische und organisatorische Neuausrichtung an. Nachdem die Gesellschaft im Zuge eines Rückbaus ab 2016 primär als Finanzholding zur Sicherstellung des steuerlichen Querverbundes konzipiert wurde, hat sich das Aufgabenportfolio in den letzten Jahren über diesen ursprünglichen Umfang hinaus erweitert. Die Verwaltung stellt fest, dass die bisherige Struktur für die gewachsenen Aufgaben nicht mehr ausreichend aufgestellt ist.
Die Neuausrichtung definiert vier zentrale Geschäftsfelder. Im Bereich Beteiligungen übernimmt die EVV die Gesellschafterfunktion, das Gremienmanagement sowie Planungs- und Controllingaufgaben für die verbliebenen Beteiligungen. Das Geschäftsfeld CONNECTED.ESSEN umfasst die Smart-City-Initiative der Stadt Essen zur Förderung der digitalen Transformation. Im Bereich Energie organisiert die Gesellschaft die Strom-, Gas- und Wärmelieferungen für den Konzern Stadt Essen und plant die Entwicklung von Photovoltaik-Kapazitäten sowie Wasserstoffinfrastrukturen. Das vierte Feld, die Breitbandinfrastruktur, beinhaltet die Beteiligung an einer Projektgesellschaft zum Ausbau eines flächendeckenden Glasfasernetzes.
Um die Umsetzung dieser Aufgaben zu gewährleisten, ist eine personelle Anpassung vorgesehen. Die künftige Führung der Gesellschaft soll hauptamtlich durch ein Mitglied der bisherigen Geschäftsleitung erfolgen. Die administrativen Aufgaben sollen weiterhin vorwiegend über Dienstleistungsverträge mit den Beteiligungsunternehmen abgewickelt werden. Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie der Rat der Stadt Essen sollen die Neuausrichtung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 45.Ruhr:HUB GmbH hier: Erhöhung des Stammkapitals und Anpassung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 1550/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, einer Stammkapitalerhöhung der Ruhr:HUB GmbH sowie einer Anpassung des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen. Die Erhöhung des Stammkapitals soll unter Ausschluss des Bezugsrechts der EWG – Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, der WirtschaftsEntwicklungsgesellschaft Bochum mbH, der Stadt Dortmund, der Stadt Gelsenkirchen sowie der Beteiligungsholding Mülheim an der Ruhr GmbH erfolgen.
Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Sicherung der Finanzierung durch eine Erhöhung der Stammeinlagen der Duisburg Business & Innovation GmbH und der Business Metropole Ruhr GmbH. Durch die neuen Geschäftsanteile, die zum Nennwert ausgegeben werden, leisten diese beiden Gesellschafter künftig ebenso hohe Zuschüsse wie die EWG und die Wirtschaftsförderung Dortmund. In der Folge verringert sich der Anteil der EWG von 27 % auf 18,69 %.
Im Zuge der Anpassung des Gesellschaftsvertrags erhöht sich die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder von bisher 10 auf 12. Die Duisburg Business & Innovation GmbH und die Business Metropole Ruhr GmbH erhalten aufgrund ihrer gestiegenen Beteiligungsquote jeweils ein zusätzliches Aufsichtsratsmandat. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der EWG zu fassen und notwendige formale Änderungen der Verträge vorzunehmen, sofern der wesentliche Inhalt des Ratsbeschlusses unberührt bleibt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 46.Niederschrift Nr. 16 über die Sitzung des Rates der Stadt Essen vom 24.08.2022
- 47.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 48.Mitteilungen der Verwaltung
- 49.Bestellung von PrüferinnenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 50.Essener Versorgungs - und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) hier: GeschäftsführungsangelegenheitErgebnis: einstimmig beschlossen
- 51.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 52.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 53.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil