Überplanmäßige Mittelbereitstellung Jugendamt für das Haushaltsjahr 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat eine Vorlage zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt. Der Antrag sieht eine Bereitstellung von 8.000.000 Euro in der Produktgruppe „Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien“ vor. Die Maßnahme basiert auf § 83 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Mehrbedarf ergibt sich laut der Verwaltung aus der Entwicklung im Bereich der erzieherischen Hilfen. In der Produktgruppe sind steigende Fallzahlen bei ambulanten Hilfen sowie höhere Fallkosten zu verzeichnen. Bei stationären Hilfen sind zudem gestiegene Entgeltsätze sowie zunehmende Erstattungsansprüche anderer Kommunen für Jugendhilfeleistungen ursächlich. Da es sich um gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen handelt, wird die Bereitstellung zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit als notwendig dargestellt.
Die Deckung der 8.000.000 Euro soll durch verschiedene Mittel erfolgen. Hierzu zählen Minderaufwendungen in der Produktgruppe „Einrichtung der Jugendarbeit“ in Höhe von 259.886 Euro sowie Minderaufwendungen in der Produktgruppe „Steuern, Zuweisungen und Umlagen“ in Höhe von 7.546.907 Euro. Zusätzlich werden voraussichtliche Mehrerträge in der Produktgruppe „Kinder in der Tagespflege“ in Höhe von 193.207 Euro zur Kompensation herangezogen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Jugendhilfeausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung in den Rat der Stadt Essen vorgelegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 28.09.2022einstimmig beschlossen
- 21.09.2022einstimmig empfohlen
- 13.09.2022einstimmig empfohlen
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