Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Mitteilungen der Verwaltung
- 2.Niederschrift Nr. 13 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.08.2022
- 3.Sitzungstermine des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt im Jahr 2023Zur Vorlage · 1223/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1223/2022/OB des Oberbürgermeisters dient der Festlegung der Sitzungstermine für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt Essen für das Jahr 2023. Der Vorschlag wurde am 15. August 2022 erstellt und sieht vor, dass die genannten Gremien die Termine zur Kenntnis nehmen.
Bei der Planung der Termine wurden die Schulferien in den Zeiträumen Ostern, Pfingsten, Sommer, Herbst und Weihnachten berücksichtigt. Für den Haupt- und Finanzausschuss werden acht Sitzungstermine vorgeschlagen, die jeweils mittwochs im Zeitraum von Februar bis November 2023 stattfinden sollen. Die Termine für den Rat der Stadt sind jeweils auf die darauffolgende Woche gelegt.
Die Beratung der Vorlage war im Haupt- und Finanzausschuss für den 21. September 2022 sowie im Rat der Stadt für den 28. September 2022 vorgesehen. Die zuständige Fachabteilung, das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation, ist für die Vorlage federführend. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten durch die Festlegung der Termine entstehen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Teilnahme an einer Delegationsreise nach Japan vom 9. bis 14. September 2022 und Dienstreisegenehmigung für die Reise zur 100-Jahrfeier der Partnerstadt Zabrze, Polen, vom 30. September bis 3. Oktober 2022Zur Vorlage · 1561/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss wird um die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie um die Erteilung einer Dienstreisegenehmigung gebeten.
Die Vorlage bezieht sich auf zwei verschiedene Reisen. Zum einen geht es um die nachträgliche Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 5. September 2022. Diese betrifft die Teilnahme einer Wirtschaftsdelegation sowie der Fraktionsvorsitzenden der CDU, FDP und SPD an einer Reise nach Japan im Zeitraum vom 9. bis 14. September 2022. Da die Erteilung der erforderlichen Visa erst kurz vor Reiseantritt erfolgte und weder der Rat noch der Haupt- und Finanzausschuss rechtzeitig vor Reisebeginn tagten konnten, wurde die Dringlichkeitsentscheidung in Anspruch genommen.
Zum anderen wird die Genehmigung einer Dienstreise zur 100-Jahrfeier der Partnerstadt Zabrze in Polen beantragt. Die Reise findet vom 30. September bis zum 3. Oktober 2022 statt. An dieser Delegation unter der Leitung des Oberbürgermeisters nehmen zudem zwei Bürgermeister sowie ein Ratsmitglied teil.
Hinsichtlich der Kosten wird auf Entschädigungen nach der Gemeindeordnung NRW verwiesen, wobei die genaue Bezifferung vor Beginn der Veranstaltung nicht möglich ist. Eine Vorprüfung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde durchgeführt und als geringfügige Erhöhung des Treibhausgas-Ausstoßes eingestuft.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Ergänzung der Hauptsatzung um Regularien für den SeniorenratZur Vorlage · 0741/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung mit der Nummer 0741/2022/OB sieht eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Essen vor, um den Seniorenrat rechtlich in der Satzung zu verankern. Hintergrund der Initiative ist die Änderung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016, welche Kommunen die explizite Grundlage bietet, besondere Vertretungen für Seniorinnen und Senioren in der Hauptsatzung festzulegen.
Der Entwurf sieht die Einführung eines neuen Paragrafen (§ 6a) vor, der den Seniorenrat als Organ zur Wahrnehmung der Interessen von Menschen ab 65 Jahren definiert. Die Mitglieder des Rates sollen die Belange dieser Altersgruppe gegenüber dem Rat und der Verwaltung ehrenamtlich vertreten. In diesem Zusammenhang wird festgelegt, dass die Verwaltung auf Anfragen des Seniorenrates zeitnah Stellung nehmen soll. Zudem soll der Seniorenrat in der Beratungsfolge von Rats- und Ausschussvorlagen, die seniorenrelevante Themen betreffen, berücksichtigt werden, um vor den entsprechenden Entscheidungen Empfehlungsbeschlüsse fassen zu können.
Ein weiterer Bestandteil der Änderung ist die Regelung zur Teilnahme der Vorsitzenden des Seniorenrates an den Sitzungen des für Soziales zuständigen Ausschusses mit beratender Stimme als sachkundige Einwohner. Darüber hinaus sieht die Vorlage eine Anpassung der Entschädigungsregelungen in der Hauptsatzung vor, um eine Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Seniorenrates zu ermöglichen. Der Beschlussvorschlag sieht eine entsprechende Empfehlungsfolge durch den Seniorenrat, den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie den Haupt- und Finanzausschuss vor, bevor der Rat der Stadt die endgültige Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen unter Berücksichtigung der Empfehlung des Seniorenrates
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen mit Änderung
- 07.09.2022 · Seniorenrat (12. Sitzung) — Mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.1Vorabauszug Seniorenrat
- 6.Sachstandbericht zur Erstellung des Konzeptes für öffentliche ToilettenZur Vorlage · 1466/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandbericht 1466/2022/OB dokumentiert die aktuelle Entwicklung eines Konzepts zum Aufbau und Betrieb öffentlicher Toilettenanlagen in Essen. Ziel ist die Schaffung eines wirtschaftlichen und bedarfsgerechten Angebots auf Basis eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2021. Zur Identifikation von Versorgungslücken wurde eine Online-Befragung durchgeführt, an der über 3.600 Personen teilnahmen. Mögliche Maßnahmen umfassen die Sanierung bestehender Infrastruktur, die Nutzung von Ladenleerständen, die Anmietung mobiler oder feststehender Anlagen sowie die Erweiterung des Konzepts „Nette Toilette“ durch Gastronomiebetriebe in mehreren Stadtbezirken.
In den Bezirken I, III, IV und VI werden verschiedene Optionen für die Weiterführung oder den Rückbau bestehender Anlagen geprüft. Im Bezirk I sind Miettoiletten im Stadtgarten und Nordpark sowie eine Öko-Toilette vorgesehen. Für die Dubois-Arena in Bezirk IV werden Instandsetzungskosten von über 331.000 Euro geschätzt. In den Bezirken VIII, IX und am Baldeneysee sollen neue Anlagen installiert werden, unter anderem durch eine Zusammenarbeit mit dem Eisenbahnersportverein Essen-Kupferdreh e.V. Die Sport- und Bäderbetriebe übernehmen die Kosten für eine Anlage am Regattaturm.
Die Kostenschätzung umfasst monatliche Mietgebühren für Standardtoiletten, die Anschaffung von Pavillons sowie jährliche Aufwände für saisonale Miettoiletten und Entschädigungen im Rahmen der „Netten Toilette“. Für den Betrieb von zehn festen Anlagen werden jährliche Kosten von 300.000 Euro veranschlagt. Ein flächendeckendes Wegweiser-System soll die Auffindbarkeit der Anlagen verbessern. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Berichts durch den Rat, die Bezirksvertretungen und die relevanten Ausschüsse vor.
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Beratungsfolge
- 18.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2022 · Seniorenrat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Maßnahmen zur Verhinderung von Energiearmut (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 1355/2022/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rahmen des Antrags 1355/2022/LINKE verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung von Energiearmut in Essen beantragt. Die Verwaltung wird dazu angefordert, Daten zu Energiesperren bei Strom, Gas und Wasser sowie zu Überschreitungen der Nichtprüfungsgrenzen bei Heizkosten für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für die vergangenen vier Jahre nachzureichen. Zudem sollen Erhebungen zu Anfragen zur Sicherung der Energieversorgung an die Stadt Essen und ihre Einrichtungen vorliegen.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Entwicklung eines Konzepts zur Verhinderung von Strom- und Gassperren. Dies soll in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen, E.ON, dem JobCenter Essen sowie gemeinnützigen Beratungsstellen geschehen. Dabei wird die Einrichtung eines Not- und Hilfsfonds angestrebt, an dessen Finanzierung sich auch die Grundversorger beteiligen sollen. Zudem wird die Stadt angehalten, auf die Landesregierung NRW einzuwirken, sich ebenfalls an diesem Fonds zu beteiligen.
Des Weiteren fordert die Fraktion die Bereitstellung von Informationsmaterial in Stadtteilbüros, Seniorenzentren und beim JobCenter über bestehende Hilfsangebote. Es sollen Gespräche mit den Grundversorgern über die Einführung einer Ombudsstelle nach dem Wiener Modell geführt werden, um individuelle Lösungen bei Energieschulden zu entwickeln. Abschließend wird beantragt, die Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei SGB II- und SGB XII-Beziehern proportional zu den gestiegenen Energiekosten anzuheben und regelmäßig zu überprüfen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — abgesetzt/zurückgezogen
- 20.12.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (15. Sitzung) — zu Punkt 5 geschoben, restlicher Antrag einstimmig abgelehnt.
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — geschoben in den Unterausschuss Soziales
- 07.09.2022 · Seniorenrat (12. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 8.Sicherstellung der Vereinsarbeit in der EnergiekriseZur Vorlage · 1525/2022/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1525/2022/FDP einen Antrag gestellt, der die Sicherstellung der Vereinsarbeit im Kontext der Energiekrise zum Ziel hat. Die Fraktion beantragt, dass der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen berät und empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss berät und empfiehlt und der Rat der Stadt Essen schließlich entscheidet.
Der Kern des Antrags besteht darin, die Verwaltung zu beauftragen, fiskalische Möglichkeiten zu schaffen, um den Essener Sportvereinen einen uneingeschränkten Weiterbetrieb trotz der Belastung durch steigende Energiekosten zu ermöglichen. Die Begründung der Fraktion führt an, dass die Sportvereine eine gesellschaftlich relevante Aufgabe erfüllen. Um die Fortführung des Vereinslebens sowie des Schulsports in Essen ohne Einschränkungen zu gewährleisten, sollen finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Auswirkungen der Energiekrise entgegenwirken.
Der Vorgang ist für eine Beratungsfolge vorgesehen, die im September 2022 im Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt Essen stattfinden sollte. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich 6.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung)
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Der Antrag wurde zurückgezogen und durch den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und FDP (1643/2022/SPD/FDP) ersetzt.
- 20.09.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (16. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
Ergebnis: Der Antrag wurde zurückgezogen und durch den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und FDP (1643/2022/SPD/FDP) ersetzt. - 8.1Sicherstellung der Vereinsarbeit in der EnergiekriseZur Vorlage · 1643/2022/SPD/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und FDP im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1643/2022 gestellt, um die Vereinsarbeit angesichts gestiegener Energiekosten abzusichern. Das Ziel des Antrags ist es, die finanzielle Belastung für Essener Sportvereine durch die aktuelle Energiekrise zu adressieren.
Die Antragsteller beauftragen die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts, das Maßnahmen zur Unterstützung und Entlastung der Sportvereine für die aktuelle und die kommenden Jahre aufzeigt. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Anpassung der bestehenden Förderstrukturen. Die Verwaltung soll dazu angehalten werden, in der Sportförderrichtlinie der Stadt Essen unter Ziffer 2.2.2 einen Ausnahmeetatbestand zu formulieren. Dieser soll den politischen Gremien vorgelegt werden, um eine Förderung in Höhe des tatsächlichen Bedarfs zu ermöglichen, der durch die gestiegenen Energiekosten entstanden ist.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Sicherstellung des Vereinslebens sowie des Schulsports für die gesellschaftliche Aufgabenwahrnehmung der Vereine notwendig sei. Die Verwaltung soll die fiskalischen Möglichkeiten schaffen, um den Sportbetrieb in Essen ohne Einschränkungen fortzuführen. Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die über den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe sowie den Haupt- und Finanzausschuss bis hin zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen reicht.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — eingebracht
- 20.09.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: eingebracht - 9.Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Projekt 5.376017 "Sanierung Brandschutzsimulationsanlage" der Feuerwehr EssenZur Vorlage · 1348/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen beantragt die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 605.000 Euro für das Projekt zur Sanierung der Brandsimulationsanlage der Feuerwehr. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Essen eine entsprechende Entscheidung empfehlen.
Die Brandsimulationsanlage wird seit 2005 für Übungen im Bereich Atemschutz sowie für die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren genutzt. Im Rahmen einer Wartung im Jahr 2021 wurden Mängel festgestellt, woraufhin der Rat bereits eine Sanierung beschlossen hatte. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf voraussichtlich 775.000 Euro. Da ein Großteil der Sanierungsarbeiten im Zuge der Umsetzung als investiv eingestuft wurde, ist die beantragte außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich.
Von der Gesamtsumme wurden bereits 60.000 Euro im Jahr 2021 abgerechnet, während weitere 110.000 Euro laufend für die Miete einer Interimsanlage aufgewendet werden. Die verbleibenden 605.000 Euro sollen durch die Auflösung einer entsprechenden Instandhaltungsrückstellung aus dem Jahr 2021 gedeckt werden. Die Finanzierung der außerplanmäßigen Mittel erfolgt aus dem Projekt „Parkplatz Pollstraße“, da sich die dortige Baumaßnahme zeitlich verschoben hat. Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung ergab, dass der Betrieb der eigenen Anlage kostengünstiger ist als die Anmietung externer Alternativen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Überplanmäßige Mittelbereitstellung Jugendamt für das Haushaltsjahr 2022Zur Vorlage · 1415/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat eine Vorlage zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt. Der Antrag sieht eine Bereitstellung von 8.000.000 Euro in der Produktgruppe „Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien“ vor. Die Maßnahme basiert auf § 83 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Mehrbedarf ergibt sich laut der Verwaltung aus der Entwicklung im Bereich der erzieherischen Hilfen. In der Produktgruppe sind steigende Fallzahlen bei ambulanten Hilfen sowie höhere Fallkosten zu verzeichnen. Bei stationären Hilfen sind zudem gestiegene Entgeltsätze sowie zunehmende Erstattungsansprüche anderer Kommunen für Jugendhilfeleistungen ursächlich. Da es sich um gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen handelt, wird die Bereitstellung zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit als notwendig dargestellt.
Die Deckung der 8.000.000 Euro soll durch verschiedene Mittel erfolgen. Hierzu zählen Minderaufwendungen in der Produktgruppe „Einrichtung der Jugendarbeit“ in Höhe von 259.886 Euro sowie Minderaufwendungen in der Produktgruppe „Steuern, Zuweisungen und Umlagen“ in Höhe von 7.546.907 Euro. Zusätzlich werden voraussichtliche Mehrerträge in der Produktgruppe „Kinder in der Tagespflege“ in Höhe von 193.207 Euro zur Kompensation herangezogen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Jugendhilfeausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung in den Rat der Stadt Essen vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2022 in der Produktgruppe 1.05.21.01 "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen"Zur Vorlage · 1476/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung stellt für das Haushaltsjahr 2022 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 5,3 Millionen Euro in der Produktgruppe „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ beantragt. Der Rat der Stadt Essen soll der Bereitstellung dieser Mittel zustimmen. Die Finanzierung der Mehraufwendungen soll durch Minderaufwendungen in der Produktgruppe „Hilfe zur Pflege“ erfolgen, die durch die Auswirkungen der Pflegereform und entsprechende Leistungszuschüsse der Pflegekassen entstehen.
Der Mehrbedarf resultiert aus verschiedenen Entwicklungen im Bereich der Eingliederungshilfe. Ein wesentlicher Teil entfällt auf die Leistungen zur Teilhabe an Bildung, für die ein Bedarf von 3,14 Millionen Euro prognostiziert wird. Dieser Anstieg wird mit der Rückkehr zum regulären Präsenzunterricht nach der Corona-Pandemie sowie mit neu verhandelten Verträgen bei den Assistenzleistungen in Schulen begründet, bei denen sich die Stundensätze für Kräfte und Fachkräfte erhöht haben.
Ein weiterer Teil des Mehrbedarfs in Höhe von 2,0 Millionen Euro ergibt sich aus Leistungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG). Diese Zuschüsse dienen der Unterstützung von Erbringern sozialer Dienstleistungen, die infolge der Pandemie finanzielle Schwierigkeiten erlitten haben. Zudem wird ein geringfügiger Mehrbedarf von 0,16 Millionen Euro bei den Leistungen zur sozialen Teilhabe für Personen bis zum ersten Schulabschluss verzeichnet. Die Verwaltung führt an, dass die Erfüllung dieser Leistungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen sachlich und zeitlich unabweisbar ist.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Fortsetzung des Beschäftigungsprogramms zur Förderung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen, hier: Zentren für integrierte Arbeitsmarktprojekte "Essener Konsens" und "ESSEN.Neue Wege zum Wasser"Zur Vorlage · 0608/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Fortsetzung des Beschäftigungsprogramms zur Förderung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen beschließen. Im Fokus steht dabei die Weiterführung des Projekts „ESSEN.Neue Wege zum Wasser“. Da die Mittelbereitstellung aus dem letzten Beschluss vom November 2018 nur bis zum Jahr 2022 reichte, ist ein neuer Ratsbeschluss erforderlich. Die entsprechenden Ausschüsse sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits Empfehlungen für die Fortsetzung abgegeben.
Die Projekte, zu denen auch der „Essener Konsens“ gehört, werden durch das Zentrum für integrierte Arbeitsmarktprojekte sowie die Arbeit und Bildung Essen GmbH umgesetzt. Seit 2007 konnten insgesamt 409 Personen in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die Teilnehmer der Programme weisen eine durchschnittliche Arbeitslosigkeitsdauer von etwa zehn Jahren auf, wobei ein Großteil über keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügt. Für den Zeitraum 2023 bis 2027 ist die „Grüne Transformation“ als Schwerpunkt vorgesehen, um Ziele des Modal Split für den Fuß- und Radverkehr zu unterstützen. Das Programm umfasst Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Parks, die Erweiterung des grünen Wegenetzes sowie das Gewässer- und Niederschlagsmanagement.
Für das kommunale Beschäftigungsprogramm ist ein jährlicher Zuschuss an die Arbeit und Bildung Essen GmbH in Höhe von 1,2 Millionen Euro vorgesehen. Die Finanzierung für den Zeitraum 2023 bis 2026 setzt sich aus Mitteln des Geschäftsbereichs 5 sowie dem Erfolgsplan von Grün und Gruga zusammen, ergänzt durch Bundesmittel aus dem SGB II. Zudem stehen 0,8 Millionen Euro aus dem Investitionsplan von Grün und Gruga zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — geschoben in den UA Soziales
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Baukostenerhöhung und überplanmäßige Mittelbereitstellung Geh- und Radwegeverbindung Rommenhöller GleisZur Vorlage · 1434/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Erhöhung der Baukosten für die Geh- und Radwegeverbindung am Rommenhöller Gleis. Die ursprüngliche Bausumme von 1.140.000 Euro soll um 996.000 Euro auf insgesamt 2.136.000 Euro steigen. Für die Deckung der Kosten wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 755.000 Euro beantragt.
Die Kostensteigerungen ergeben sich aus verschiedenen technischen und baulichen Faktoren. Im Rahmen von Bodenuntersuchungen wurden PAK- und asbesthaltiges Material nachgewiesen, was aufwendigere Sicherheitsvorkehrungen und höhere Entsorgungskosten zur Folge hat. Zudem führten Arbeiten im angrenzenden Wohngebiet „Parc Dunant“ dazu, dass verunreinigtes und nicht tragfähiges Material in die Gleistrasse gelangte, was einen zusätzlichen Ausbau erforderlich macht. Weitere Kostenfaktoren sind die Notwendigkeit von Sickergruben und Drainageleitungen aufgrund schlechter Versickerungseigenschaften des Bodens sowie ein spezialisiertes bautechnisches Verfahren am Brückenbauwerk, um eine Vollsperrung der Wittenbergstraße zu vermeiden. Zudem fallen Kosten für die freiraumplanerische Entwicklung neuer Grundstücke sowie höhere Honorare für Gutachter und Planung an. Auch die Ergebnisse der Ausschreibung für das Brückenbauwerk liegen über der Kalkulation.
Die Finanzierung der noch benötigten 755.000 Euro soll über den städtischen Haushalt aus den Positionen zur Erschließung der Bullmannaue und des Barbarakirchgangs erfolgen. Ein Antrag auf Anerkennung der Kosten beim Zuwendungsgeber des Landes ist laufend.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 14.Baukostenerhöhung und überplanmäßige Mittelbereitstellung Grünzug Zangenstraße 2. BA Teil 1Zur Vorlage · 1435/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Anpassung der Finanzierung für die Baumaßnahme Grünzug Zangenstraße (2. BA Teil 1). Die vorliegende Vorlage sieht eine Erhöhung der Baukosten von bisher 2.300.000 € um 570.000 € auf insgesamt 2.870.000 € vor. Parallel dazu wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 500.000 € beantragt.
Die Kostensteigerungen resultieren aus verschiedenen Faktoren. Neben allgemeinen Preissteigerungen bei Material und Kraftstoffen sowie Auswirkungen der globalen wirtschaftlichen Lage und Lieferkettenunterbrechungen wurden spezifische bauliche Ursachen angeführt. Dazu gehören die Entsorgung von nicht tragfähigem und belastetem Bodenmaterial, die Einfräsung von Kalk zur Bodenverbesserung sowie die Verlängerung von Spundwänden. Zudem wurden im Zuge der Erdarbeiten unvorhergesehene Bauwerksreste entdeckt. Ein wesentlicher Kostenfaktor ist die Entscheidung, das Brückenbauwerk über eine im Boden befindliche Gasleitung zu verlängern, um eine aufwendige Umverlegung der Leitung zu vermeiden. Zudem steigen die Honorare für die Planung und Bauleitung.
Die Maßnahme ist Teil des Programms „Starke Quartiere, starke Menschen“ und wird durch Landesmittel zu 100 % gefördert. Da die Fördersumme des Landes gedeckelt ist, muss die zusätzliche Mittelbereitstellung aus dem städtischen Haushalt erfolgen. Die Deckung der 500.000 € ist durch Umwidmungen aus den Finanzpositionen „Schwimmbrücke an der Lake“ und „Barbarakirchgang“ vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand und neues UmsetzungskonzeptZur Vorlage · 0715/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft befasst sich mit dem Sachstand und einem neuen Umsetzungskonzept zur Sanierung der Schultoiletten in Essen. Von 189 untersuchten Schulstandorten weisen 147 Gebäude Sanierungsbedarf auf, wobei die Gesamtkosten für diese Anlagen auf rund 51.000.000 € geschätzt werden. Für die verbleibenden 72 Maßnahmen beläuft sich das Volumen auf etwa 32.000.000 €, wovon 7.770.000 € auf 23 investive Maßnahmen entfallen.
Der Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Essen sieht die Fortsetzung des Schultoilettenprogramms sowie den Baubeginn der neuen investiven Maßnahmen vor. Zudem wird vorgeschlagen, die Maßnahmen durch Aufnahme in einen Deckungsring gemäß Haushaltssatzung 2022 gegenseitig deckungsfähig zu machen. Erforderliche haushaltrechtliche Änderungen sollen als unerheblich eingestuft werden, damit die zuständige Finanzverwaltung diese ohne weiteren Gremienbeschluss vornehmen kann. Die Finanzierung für das Jahr 2022 erfolgt über das Sammelprojekt 5.600227 mit einem Ansatz von 3.995.000 €.
Die Stadt Essen ist als Schulträger gemäß dem Schulgesetz NRW verpflichtet, die für den Schulbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten, einschließlich der Toiletten, zur Verfügung zu stellen. Die Sanierung erfolgt gemäß den Schulbauleitlinien und Standards nach aktuellen ökologischen Vorgaben. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Käthe-Kollwitz-Schule, Christinenstr. 4, Abbruch des ehem. Hausmeister- und Toilettengebäudes und Errichtung ErweiterungsneubauZur Vorlage · 1096/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Abbruch des ehemaligen Hausmeister- und Toilettengebäudes sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus an der Käthe-Kollwitz-Schule beschließen. Das Projekt umfasst die Schaffung neuer Flächen auf einer Gesamtgröße von 660 m². Der geplante dreigeschossige Neubau soll unter anderem neue Schülertoiletten, eine Hausmeisterloge, einen Speiseraum mit Ausgabeküche sowie Betreuungs- und Besprechungsräume umfassen. Durch eine rollstuhlgerechte Erschließung mittels Aufzug und Brückenanbindungen wird zudem die Barrierefreiheit des Bestandsgebäudes sichergestellt.
Die Maßnahme berücksichtigt den steigenden Raumbedarf der Schulentwicklungsplanung sowie den Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze im Offenen Ganztag ab dem Schuljahr 2026/2027. Der Neubau wird nach energetischen Standards des Gebäudeenergiegesetzes errichtet, erhält ein Gründach und wird technisch für eine spätere Photovoltaikanlage vorbereitet. Im Zuge der Bauarbeiten werden zudem die Grundleitungen bis zum Kanalanschluss erneuert und eine Glasfaseranbindung realisiert.
Die Gesamtkosten für den Abbruch und den Neubau werden mit 4.786.000 Euro beziffert. Die Finanzierung ist über die Jahre 2023 bis 2025 geplant, wobei bereits Mittel für die Abbrucharbeiten bereitgestellt wurden. Zur Deckung des kassenwirksamen Bedarfs im Jahr 2022 sowie für Verpflichtungsermächtigungen in den Folgejahren ist eine Umschichtung aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) hier: Maßnahmen in Essen -Bericht über die Budgetentwicklung im 1. Halbjahr 2022Zur Vorlage · 1235/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Bericht über die Budgetentwicklung der Förderprogramme für das erste Halbjahr 2022 vorgelegt, der zur Kenntnisnahme in den verschiedenen Ausschüssen und im Rat der Stadt Essen zur Vorlage kommt. Der Bericht umfasst die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW) in zwei Kapiteln sowie des Programms „Gute Schule 2020“.
Im Rahmen des KInvFöG Kapitel 1 sind von 55 angemeldeten Maßnahmen 53 baulich fertiggestellt. Die Abrechnung der letzten Maßnahmen, darunter eine Kita sowie Pflanzenschauhäuser im Grugapark, ist erfolgt oder in Vorbereitung. Von den bereitgestellten Fördermitteln in Höhe von rund 64 Millionen Euro wurden bereits etwa 58,7 Millionen Euro abgerechnet. Die Verlängerung des Förderzeitraums bis Ende 2023 sichert die fristgerechte Vorlage der restlichen Verwendungsnachweise.
Beim KInvFöG Kapitel 2 wurde der Förderzeitraum bis Ende 2025 verlängert. Bis Mitte 2022 wurden 16,8 Millionen Euro abgerufen. Von 26 angemeldeten Maßnahmen befinden sich 23 in der Bauphase, während drei bereits abgeschlossen sind, unter anderem Sanierungen an der Antoniusschule und der Realschule Zollverein.
Das Programm „Gute Schule 2020“ nutzt einen Kreditrahmen von rund 81,4 Millionen Euro. Im Berichtszeitraum wurden die Digitalisierung von Grundschulen sowie eine WC-Sanierung am Mädchengymnasium Borbeck abgeschlossen. Bei investiven Großmaßnahmen, wie der Andreasschule, werden aufgrund von Sanierungsbedarf und technischer Anforderungen Kostensteigerungen verzeichnet. Dennoch wird nach aktuellem Planungsstand davon ausgegangen, dass alle Maßnahmen innerhalb des Förderrahmens fristgerecht abgerechnet werden können.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Bauhof Elisenstraße - außerplanmäßige Mittelbereitstellung für weitergehende PlanungenZur Vorlage · 0947/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 0947/2022/7 die Beauftragung von Planungsleistungen für den Bauhof in der Elisenstraße sowie den Abbruch eines bestehenden Sozialgebäudes beantragt. Ziel ist eine ganzheitliche bauliche Optimierung des Standorts. Da eine Halle im östlichen Bereich nach einer Überprüfung durch die Unfallkasse gesichert und geschlossen werden musste, ist ein Ersatz durch eine neue Lagerhalle sowie der Neubau einer Fahrzeughalle im westlichen Bereich vorgesehen.
Das Vorhaben umfasst zudem die Schaffung eines neuen Medien- und Versorgungsgrabens sowie die Anpassung der gebäudetechnischen Anschlüsse der Bestandsgebäude. Für die Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3 werden Kosten in Höhe von rund 0,5 Millionen Euro veranschlagt. Der Abbruch des Sozialgebäudes wird mit etwa 0,3 Millionen Euro beziffert, wobei die Fläche anschließend als Baustelleneinrichtung und später als Parkplatz genutzt werden soll. Eine erste Grobkostenermittlung für die gesamten Baumaßnahmen beläuft sich auf rund 14,5 Millionen Euro.
Zur Finanzierung der Maßnahmen im Jahr 2022 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 550.000 Euro beim Projekt 5.600264 beantragt, wobei die Deckung durch eine Minderausgabe im Projekt Pool Planungsleistungen erfolgt. Für das Jahr 2023 sind weitere Mittel sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen. Die endgültige Entscheidung über die Kosten konkretisiert sich nach Abschluss der Planungsphasen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Generalsanierung des Eisenhammers des Deilbachtal-Ensembles hier: Kostenerhöhung und Wiederherstellung sowie Sanierung der Außenflächen und ZufahrtsrampeZur Vorlage · 1325/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts „Kulturlandschaft Deilbachtal“ wird eine Anpassung der Gesamtkosten für die Generalsanierung des Eisenhammers beantragt. Die Kosten sollen von bisher 2.403.000 € um 1.275.000 € auf insgesamt 3.678.000 € erhöht werden.
Die Kostensteigerung resultiert aus verschiedenen Faktoren. Neben baurechtlichen Anpassungen für eine geplante Wohnnutzung im Meisterhaus, die zusätzliche Wände, Türen und Dachflächenfenster erfordern, führten die Folgen der Überflutung im Juli 2021 zu Schäden an Gebäuden und technischem Equipment. Zudem wurden bei der Begutachtung des Fachwerks im Meisterhaus umfangreichere Sanierungsarbeiten an Balken, Decken und Gefachen festgestellt, als ursprünglich angenommen. Erhöhte Preise im Baubereich sowie eine Verlängerung der Bauzeit bis zum dritten Quartal 2023 tragen ebenfalls zu den Mehrkosten bei.
Zusätzlich sind neue Aufgaben für das Projekt entstanden. Dazu gehören die Sanierung einer Außen-WC-Anlage sowie die Instandsetzung der Außenflächen und der Zufahrtsrampe. Letztere muss hinsichtlich der Traglast für Feuerwehrfahrzeuge ertüchtigt werden. Die Arbeiten im Außenbereich umfassen zudem eine denkmalgerechte Pflasterung, die Barrierefreiheit der Zugänge sowie die Erneuerung der Einfriedung zum Deilbach und zur S-Bahn-Linie.
Für das Jahr 2022 wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 435.000 € beantragt, die durch Minderausgaben beim Projekt „Kulissenhaus Generalsanierung“ gedeckt werden soll. Die weitere Finanzierung der verbleibenden Kosten soll über das Jahr 2023 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 20.Mitteilungen der Verwaltung
- 21.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: mehrheitlich empfohlen
- 22.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil