Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2022 in der Produktgruppe 1.05.21.01 "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen"
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung stellt für das Haushaltsjahr 2022 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 5,3 Millionen Euro in der Produktgruppe „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ beantragt. Der Rat der Stadt Essen soll der Bereitstellung dieser Mittel zustimmen. Die Finanzierung der Mehraufwendungen soll durch Minderaufwendungen in der Produktgruppe „Hilfe zur Pflege“ erfolgen, die durch die Auswirkungen der Pflegereform und entsprechende Leistungszuschüsse der Pflegekassen entstehen.
Der Mehrbedarf resultiert aus verschiedenen Entwicklungen im Bereich der Eingliederungshilfe. Ein wesentlicher Teil entfällt auf die Leistungen zur Teilhabe an Bildung, für die ein Bedarf von 3,14 Millionen Euro prognostiziert wird. Dieser Anstieg wird mit der Rückkehr zum regulären Präsenzunterricht nach der Corona-Pandemie sowie mit neu verhandelten Verträgen bei den Assistenzleistungen in Schulen begründet, bei denen sich die Stundensätze für Kräfte und Fachkräfte erhöht haben.
Ein weiterer Teil des Mehrbedarfs in Höhe von 2,0 Millionen Euro ergibt sich aus Leistungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG). Diese Zuschüsse dienen der Unterstützung von Erbringern sozialer Dienstleistungen, die infolge der Pandemie finanzielle Schwierigkeiten erlitten haben. Zudem wird ein geringfügiger Mehrbedarf von 0,16 Millionen Euro bei den Leistungen zur sozialen Teilhabe für Personen bis zum ersten Schulabschluss verzeichnet. Die Verwaltung führt an, dass die Erfüllung dieser Leistungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen sachlich und zeitlich unabweisbar ist.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 28.09.2022einstimmig beschlossen
- 21.09.2022einstimmig empfohlen
- 20.09.2022Kenntnis genommen
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