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Bezirksvertretung IX

Einführung und Verpflichtung eines neuen Bezirksvertretungsmitgliedes

1268/2022/BV IX Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 9

🟢 Beschlossen 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX setzt sich im Rahmen der Sitzung am 30. August 2022 mit der Neubesetzung eines Mandats in ihrem Gremium auseinander. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung des Mandats durch ein ehemaliges Bezirksvertretungsmitglied zum 28. Juni 2022.

Nach der Feststellung der Nachfolge durch den Wahlleiter gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes wurde die Nachfolge für die Bezirksvertretung IX bestimmt. Die betreffende Person hat das Mandat am 5. August 2022 angenommen und damit die Mitgliedschaft im Gremium erworben.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die formelle Einführung und Verpflichtung des neuen Mitglieds durch die Bezirksbürgermeisterin vor. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die Paragrafen 67 Absatz 3 sowie 36 Absatz 6 der Gemeindeordnung. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine zusätzlichen Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten entstehen.

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