Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Durchfahrverbot für Motorräder in der Wintgenstr./Knappenstiege und dem Lürsweg
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung IX wurde die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zu Bürgerangelegenheiten zur Kenntnis genommen. Hintergrund sind Eingaben von Anwohnern der Wintgenstraße, der Knappenstiege und des Lürswegs, die ein Durchfahrverbot für Motorräder mit der Zusatzzeichen „Anlieger frei“ beantragt haben. Als Begründung für das Anliegen wurden Lärmbelästigung sowie die Missachtung der geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h angeführt.
Die Verwaltung prüfte die Einrichtung des Verkehrsverbots gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung. Eine Anordnung von Verkehrszeichen ist laut Fachabteilung nur bei besonderen örtlichen Verhältnissen und einer erheblichen Gefahrenlage zulässig, was im vorliegenden Fall nicht gegeben sei. Zwar wird die Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch einige Verkehrsteilnehmer bestätigt, die Überwachung und Ahndung solcher Verstöße falle jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde für Essen und Mülheim.
Hinsichtlich des Lärmschutzes weist die Verwaltung darauf hin, dass die Lärmsituation in den betroffenen Straßen keine Sperrung rechtfertige. Zudem würde ein Verbot zu einer Verkehrsverlagerung auf bereits überlastete Straßen in Richtung Baldeneysee führen, was ein zusätzliches Gefährdungspotenzial darstelle. Sowohl der Straßenbaulastträger als auch die Polizei teilen die rechtliche Einschätzung der Verkehrsbehörde, dass ein Verbot für Krafträder nicht angeordnet werden kann.
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Beratungsfolge
- 30.08.2022Kenntnis genommen
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