Spielhallen im Stadtgebiet Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1266/2022/3 des Ordnungsamtes befasst sich mit der rechtlichen Situation und dem aktuellen Sachstand von Spielhallen im Essener Stadtgebiet unter Berücksichtigung des Glücksspielstaatsvertrags sowie des Landesausführungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Der Bericht dokumentiert die Entwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen, die bis zum 30. Juni 2021 unter anderem ein Verbot von Mehrfachkonzessionen und einen Mindestabstand von 350 Metern vorsahen.
Aus den vorliegenden Daten geht hervor, dass im Oktober 2016 insgesamt 141 Spielhallen in Essen in Betrieb waren. Nach dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags im Jahr 2021 wurden für 90 Standorte Anträge gestellt. Bis zum 15. Juni 2022 wurden für 45 dieser Standorte neue Erlaubnisse erteilt, während für 13 Teilkonzessionen eine Duldung bis zum 31. Dezember 2022 ausgesprochen wurde.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die neuen Regelungen als inkohärent bewertet werden, da sie die Suchtbekämpfung beeinträchtigen könnten und rechtliche Fragen aufwerfen. Es wird auf das Verfahren des Ordnungsamtes aus dem Jahr 2017 verwiesen, welches unter Berücksichtigung des Gemeinwohlinteresses zu einer Reduzierung der Spielhallendichte führte, um eine Zunahme der Standorte im Stadtgebiet zu verhindern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Kosten für die Umsetzung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.08.2022Kenntnis genommen
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