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Vorlage

Förderung von Kulturprojekten freier Träger (2. Halbjahr 2022)

0856/2022/4 1. Ergänzung Kulturamt

🟢 Beschlossen 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kulturausschuss hat die Dringlichkeitsentscheidung vom 7. Juli 2022 zur Förderung von Kulturprojekten freier Träger genehmigt. Die Zuwendungen belaufen sich auf insgesamt 76.750 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus zwei unterschiedlichen Quellen: 30.000 Euro werden aus den Mitteln der Stiftung zur Pflege der örtlichen Kunst bereitgestellt, während 46.750 Euro aus dem Bereich Kulturplanung, -entwicklung und -förderung stammen.

Die Entscheidung basiert auf einer Vorlage des Kulturamtes, die zuvor aufgrund einer verspäteten Vorlage von der Tagesordnung des Ausschusses entfernt worden war. Die zeitnahe Gewährung der Förderbeträge wurde als notwendig dargestellt, da die Anträge bis zum 31. März 2022 eingegangen waren und einige Projekte bereits im Juli 2022 begannen. Eine kurzfristige Erstellung der Bescheide sollte die Planungssicherheit der Projektträger gewährleisten.

Im zweiten Halbjahr 2022 gingen beim Kulturamt 73 Förderanträge ein, darunter 22 Erstanträge sowie neun Anträge im Bereich der Projekte für Kinder und Jugendliche. Die Jury des Kulturbeirates empfahl die Förderung der eingereichten Projekte, mit Ausnahme von vier spezifischen Vorhaben, für die eine Ablehnung vorgeschlagen wurde. Für 20 Projekte wurde zudem eine Prüfung einer Förderung aus dem Corona-Sonderfonds Kultur durch das Kulturamt angeregt. Die Zuwendungen stehen unter dem Vorbehalt der Realisierbarkeit der Projekte unter den geltenden Bestimmungen.

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