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Bezirksvertretung VIII

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. §36 Abs. 5 GO NRW hier: Nutzung des Schulgeländes der Grundschule Burgaltendorf für das Feuerwehrfest

1360/2022/BV VIII Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beschlossen. Gegenstand der Entscheidung ist die Nutzung des Schulgeländes der Grundschule Burgaltendorf für das jährliche Feuerwehrfest der Freiwilligen Feuerwehr Burgaltendorf.

Die Veranstaltung ist für den Zeitraum vom 26. August bis zum 28. August 2022 angesetzt. Im Rahmen des Festes sollen auf dem Gelände der Schule Fahrzeuge sowie Einsatzübungen vorgeführt werden. Laut Angaben der Verwaltung erfolgt die Belegung des Geländes jeweils nach Ende des Schulbetriebs.

Seitens der Immobilienwirtschaft wurden keine Bedenken gegen die Nutzung der Flächen erhoben. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde bereits am 4. August 2022 herbeigeführt, um die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung sicherzustellen. Die Bezirksvertretung hat die vorliegende Entscheidung im Rahmen der Sitzung am 6. September 2022 zur Kenntnis genommen und förmlich genehmigt.

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