Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Einführung und Verpflichtung eines neuen BV-Mitglieds
- 2.Niederschrift Nr. 14 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII vom 07.06.2022
- 3.Wahl einer 3. Stellvertretung für den BezirksbürgermeisterZur Vorlage · 1292/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII wird in ihrer Sitzung am 6. September 2022 die Wahl einer dritten Stellvertretung für den Bezirksbürgermeister durchführen. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen dritten stellvertretenden Bezirgsbürgermeisters aus dem Amt zum 1. August 2022.
Gemäß der Gemeindeordnung NRW findet für die Nachbesetzung der Position für den Rest der laufenden Wahlperiode das Verfahren der geheimen Abstimmung ohne vorherige Aussprache Anwendung. Wahlvorschläge können von Fraktionen, Zusammenschlüssen von Fraktionen, Gruppen von Mitgliedern der Bezirksvertretung oder einzelnen Mitgliedern der Bezirksvertretung eingereicht werden. Die Verwaltung bittet darum, die Vorschläge zur Vorbereitung der Stimmzettel bis zum 5. September 2022 einzureichen.
Die Wahl erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln in einer Wahlkabine. Die Auszählung der Stimmen wird durch Mitglieder der Bezirksfraktionen vorgenommen, die vorab von den Fraktionen benannt werden müssen. Der Ablauf der Wahl umfasst das Vorlesen der Vorschläge, die Stimmabgabe sowie die anschließende Auszählung durch die ernannten Mitglieder. Der Bezirksbürgermeister gibt das Ergebnis bekannt und leitet bei Bedarf ein Verfahren für eine Stichwahl oder einen Losentscheid ein, sofern die Höchstzahl der Stimmen gleich ist. Die Wahl gilt als angenommen, wenn die gewählte Person die Wahl annimmt.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 4.Einführung und Verpflichtung einer 3. Stellvertretung für den Bezirksbürgermeister
- 5.Bestellung eines zur Mitzeichnung der Niederschriften ermächtigten BezirksvertretungsmitgliedsZur Vorlage · 1291/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII befasst sich in ihrer Sitzung am 6. September 2022 mit der Bestellung eines weiteren Mitglieds zur Mitunterzeichnung der Niederschriften. Hintergrund des Antrags ist die Neubesetzung eines Postens, nachdem ein bisher bestelltes Mitglied sein Mandat in der Bezirksvertretung zum 1. August 2022 niedergelegt hat.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist über die Beschlüsse der Bezirksvertretung eine Niederschrift zu erstellen, die vom Bezirksbürgermeister sowie von einem von der Bezirksvertretung zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet wird. Die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen sowie die Bezirksvertretungen sieht zudem vor, dass zusätzlich weitere Mitglieder zur Mitunterzeichnung bestellt werden können. In der konstituierenden Sitzung der Bezirksvertretung im November 2020 wurden neben der regulären Besetzung drei weitere Mitglieder zur Mitunterzeichnung der Niederschriften ermächtigt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, ein neues Mitglied sowie eine Vertretung für die Mitunterzeichnung der Niederschriften über die Sitzungen der Bezirksvertretung VIII zu bestellen. Durch diese personelle Änderung entstehen keine zusätzlichen Kosten oder Investitionen.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 6.Einwohnerfragestunde
- 7.Antragseingänge mit bedeutender städtebaulicher und verkehrstechnischer Relevanz für den jeweiligen Ortsteil
- 8.Nierenhofer Straße; Demontage der Straßenbeleuchtung hier: Bezug 0548/2022/ BV VIII; 05.04.2022; TOP 27
- 9.Anregungen und Beschwerden gem. §24 Gemeindeordnung NRW
- 9.1Folgenlose Geschwindigkeitsanzeigen hier: Eingaben zur Aufstellung weiterer Geräte: Stemmering, SalierwegZur Vorlage · 1234/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Ruhrhalbinsel befasst sich mit der Erweiterung der Standorte für die Aufstellung von folgenlosen Geschwindigkeitsanzeigegeräten. Im Rahmen eines bereits bestehenden Beschlusses wurde die Hundertmark GmbH mit der Durchführung dieser Maßnahmen beauftragt. Die bisherige Planung sah für die erste Phase Standorte in der Burgstraße, am Nöckersberg, in der Heisinger Straße sowie in der Byfanger Straße vor. Nach einem Zeitraum von sechs Monaten ist ein Wechsel der Standorte in die Bereiche Charlottenberg, Nockwinkel, Malmedyer Straße und Dilldorfer Straße vorgesehen.
Gegenstand der aktuellen Vorlage sind Eingaben aus der Bürgerschaft, die zusätzliche Standorte für die Geschwindigkeitsanzeigen vorschlagen. Konkret werden die Bereiche Stemmering sowie der Salierweg auf der Höhe der Hausnummer 6 angefragt. Die Bezirksvertretung soll über diese Anregungen entscheiden und die Eingaben zur Kenntnis nehmen. Eine Vorprüfung der Auswirkungen auf die Kosten oder den Personaleinsatz ist in der vorliegenden Drucksache nicht als erforderlich ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 9.2Geschwindigkeitsüberschreitung im Wohngebiet Hermann-Duesmann-StraßeZur Vorlage · 1232/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII Ruhrhalbinsel hat sich im Rahmen der Sitzung am 6. September 2022 mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen befasst. Gegenstand der Vorlage 1232/2022/BV VIII sind Anregungen und Beschwerden bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Hermann-Duesmann-Straße, die in einem Wohngebiet liegen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die vorliegende Petition sowie die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung und der Polizei zur Kenntnis nimmt. Die inhaltliche Grundlage der Vorlage bildet der Verweis auf die beigefügten Stellungnahmen der beteiligten Institutionen, welche die Sachlage zur Verkehrssituation in dem genannten Bereich erläutern. Weitere Angaben zu Kosten, personellen Aufwendungen oder Auswirkungen auf den Klimaschutz wurden in der Vorlage nicht detailliert ausgeführt, wobei eine Vorabprüfung der Klimarelevanz als nicht vorhanden eingestuft wurde.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 9.3Verschmutzung durch Tauben am Bahnhof KupferdrehZur Vorlage · 1285/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII liegt eine Eingabe aus der Bürgerschaft vor, die sich mit der Verschmutzung durch Tauben am Bahnhof Kupferdreh befasst. Konkret geht es um Beschwerden über Verschmutzungen durch Taubenkot an dem genannten Standort.
Im Rahmen des Verfahrens haben die Deutsche Bahn sowie die EBE GmbH Stellungnahmen zu der Problematik abgegeben. Die vorliegende Vorlage dient der Kenntnisnahme der Bürgerbeschwerden sowie der entsprechenden Stellungnahmen der beteiligten Unternehmen durch die Bezirksvertretung Ruhrhalbinsel. Eine weitere inhaltliche Bewertung oder Entscheidung über Maßnahmen ist in diesem Vorgang nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 9.4Geno Cup auf der Sportanlage An der Windmühle 24; Eingabe zur Ahndung von ParkverstößenZur Vorlage · 1286/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat im Rahmen der Sitzung am 6. September 2022 eine Eingabe aus der Bürgerschaft sowie die Information der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Vorlage war die Forderung nach einer verstärkten Ahndung von Parkverstößen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Geno Cup“ auf der Sportanlage „An der Windmühle“ auftraten.
Die Verwaltung teilte dazu mit, dass das Ordnungsamt auf den Hinweis aus der Bürgerschaft reagiert und im Umfeld der Sportanlage Stichprobenkontrollen durchgeführt hat. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass die Durchführung dieser Kontrollen aufgrund der personellen Kapazitäten und anderer Einsatznotwendigkeiten Grenzen unterliegt. Im Nachgang zur genannten Veranstaltung berichtete die Verwaltung, dass die Kontrollen stattgefunden haben und mehrere Verstöße geahndet wurden. Die Vorlage dient der formellen Kenntnisnahme der vorliegenden Anregung und der entsprechenden Informationen der zuständigen Stelle.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 9.5Parksituation Dixbäume; Ergebnis des Ortstermins Bezug: 1816/2021/BV VIII; BV VIII 05.10.21, TOP 9.2,Zur Vorlage · 1278/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII Ruhrhalbinsel befasst sich im Rahmen der Sitzung am 6. September 2022 mit der Parksituation im Bereich Dixbäume. Grundlage der Vorlage ist die Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Hintergrund der Vorlage sind zwei Eingaben aus der Anwohnerschaft, die sich auf die dortige Verkehrssituation beziehen. In einer vorangegangenen Sitzung der Bezirksvertretung am 5. Oktober 2021 wurde die Durchführung eines Ortstermins beschlossen, um die Gegebenheiten vor Ort zu prüfen. Dieser Ortstermin fand am 25. August 2022 statt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung das Protokoll des Ortstermins vom 25. August 2022 zur Kenntnis nimmt. Die Details zur teilnehmenden Personengruppe sowie die inhaltlichen Ergebnisse der Begehung sind dem Protokoll und der Teilnahmeliste der Vorlage zu entnehmen. Eine Vorprüfung der Vorlage durch die zuständigen Stellen ist erfolgt.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 10.Boulebahn in Heisingen (Ortsmitte)Zur Vorlage · 1441/2022/GRÜNE · Antrag BV VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat im Rahmen des Antrags 1441/2022/GRÜNE einen Beschluss an die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII gestellt. Ziel des Antrags ist die Prüfung der Errichtung einer zweibahnigen Boule-Bahn im Bereich Gathergang, Schangstraße und Marktplatz in Heisingen. Die geplante Fläche soll sich in der Nähe des bestehenden Spielplatzes befinden.
Der Antrag begründet die Anfrage mit dem Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern aus Heisingen, eine Spielmöglichkeit in der Ortsmitte zu schaffen. Als Zweck der Anlage werden Gelegenheiten zur Begegnung, zum sportlichen Wettstreit und zur Bewegung angeführt. Die bestehende Bahn im Baugebiet „Duvenkamp“ wird im Antrag als zu weit entfernt von der Ortsmitte beschrieben.
Zusätzlich wird die Verwaltung um eine Kostenschätzung für die Errichtung der Anlage gebeten. Dabei soll auch eine Alternative berücksichtigt werden, bei der ein hoher Anteil an Eigenleistung durch die Bürgerinnen und Bürger erfolgt. In diesem Szenario wird die Bereitstellung von Material und eine Einweisung durch die Stadt vorausgesetzt. Eine solche Beteiligung soll laut Antrag zur Kostenbegrenzung sowie zur Pflege und Identifikation mit der Anlage beitragen.
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- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 11.Zuständigkeiten für die Sauberkeit am Bahnhof KupferdrehZur Vorlage · 1442/2022/GRÜNE · Antrag BV VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat im Rahmen eines Antrags an die Bezirksvertretung VIII für den Stadtbezirk Essen-Ruhrhalbinsel um eine detaillierte Auskunft zur Zuständigkeit für die Reinigung am Bahnhof Kupferdreh gebeten. Die Anfrage richtet sich an den Bezirksbürgermeister und zielt darauf ab, die Verantwortlichkeiten für die Reinigung und Leerung der Abfallbehälter am sowie im Umfeld des Bahnhofs zu klären. Dies umfasst explizit auch die zugehörigen Zu- und Abfahrten, Parkflächen sowie die angrenzenden Fuß- und Radwege.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Darlegung, welcher Verwaltungsbereich oder welche städtische Beteiligungsgesellschaft die Verantwortung für diese Aufgaben trägt und wer mit der Durchführung der operativen Reinigungs- und Leerungsarbeiten betraut ist. Hintergrund des Antrags ist die Beobachtung, dass die Sauberkeit am neu fertiggestellten Bahnhof und dessen Umfeld nicht den Erwartungen entspricht. Laut Antrag werden verschiedene Akteure wie die Deutsche Bahn, die Ruhrbahn, Grün und Gruga sowie die EBE als Beteiligte genannt. Es wird angeführt, dass unterschiedliche Reinigungszyklen und die Verwendung verschiedener Ausrüstungen sowie die Schwierigkeit, Ansprechpartner bei Mängeln zu identifizieren, einer Optimierung und Qualitätssicherung entgegenstehen könnten. Die Bezirksvertretung soll über diesen Antrag in ihrer Sitzung am 6. September 2022 entscheiden.
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- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 12.Verkehrssicherheit für den Radverkehr ÜberruhrstraßeZur Vorlage · 1443/2022/GRÜNE · Antrag BV VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen des Antrags 1443/2022/GRÜNE die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII dazu aufgefordert, die Einrichtung eines Überholverbots für einspurige Fahrzeuge auf einem Abschnitt der Überruhrstraße zu prüfen. Konkret betrifft dies den unteren Bereich der Straße zwischen der Langenberger Straße und dem Beginn des Radfahrstreifens in Fahrtrichtung bergauf.
Der Antrag begründet die Maßnahme mit der Verkehrssicherheit für den Radverkehr. Da dieser Abschnitt der Überruhrstraße als wichtige Verbindung von Steele in Richtung Überruhr und Burgaltendorf für den Alltagsradverkehr genutzt wird, bestehe auf der engen Strecke ohne eigene Radverkehrsinfrastruktur ein erhöhtes Gefährdungspotenzial. Laut Antrag kommt es bei der Bergauffahrt häufig zu Überholvorgängen durch Kraftfahrzeuge, bei denen der erforderliche Mindestabstand zu Radfahrenden nicht ausreichend eingehalten werde.
Die Fraktion verweist auf die seit Ende 2020 geltenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung, die die Einführung des Verkehrszeichens 277.1 ermöglichen, um das Unfallrisiko für Radfahrende zu senken. Als Referenz für eine bereits umgesetzte Maßnahme in Essen wird die Einrichtung eines entsprechenden Schildes an der Kreuzung Rellinghauser Straße und Werrastraße angeführt. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 6. September 2022 vorgesehen.
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- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 12. aMarkt ÜberruhrZur Vorlage · 1549/2022/CDU/GRÜNE/SPD/FDP/EBB · Antrag BV VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie FDP/EBB in der Bezirksvertretung VIII haben einen gemeinsamen Antrag zur Neugestaltung des Marktplatzes in Überruhr-Hinsel gestellt. Hintergrund der Vorlage ist ein Konzept zur Stadtteilentwicklung, das bereits im März 2021 als Anregung durch die Bürgerschaft eingebracht wurde.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit einer Neugestaltung mit dem Zustand der vorhandenen Infrastruktur. Die Einfassung, die Beleuchtung sowie die Bodenoberfläche des Platzes werden als nicht mehr zeitgemäß beschrieben. Zudem soll die Nutzung des Platzes als Multifunktionsfläche, die sowohl Parkmöglichkeiten als auch Marktstände und Kirmesveranstaltungen umfasst, sichergestellt werden. Hierzu wird die Ertüchtigung der Wasser- und Stromanschlüsse sowie der Mittellaterne zum Maibaum angestrebt.
Weitere inhaltliche Schwerpunkte der Vorlage sind die Förderung der Klimagerechtigkeit und die Steigerung der Aufenthaltsqualität. Dies soll unter anderem durch eine verstärkte Begrünung, den Erhalt von Schaukästen und die Verwendung eines durchlässigen Bodenbelags zur Regenwasserabführung erreicht werden. Zudem wird die Entfernung einer Telefonzelle vorgeschlagen. Die Fraktionen bitten den zuständigen Fachbereich 66, den Marktplatz in ein mögliches Programm zur Neugestaltung von Stadtplätzen unter dem Leitgedanken des Klimawandels aufzunehmen.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 13.Trinkwasserbrunnen in EssenZur Vorlage · 1187/2022/SPD/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Konzepts zur flächendeckenden Versorgung der Stadt mit kostenlosen Trinkwasserbrunnen vorsieht. Die Verwaltung soll hierzu in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen ein entsprechendes Vorhaben ausarbeiten und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen.
Als Orientierung für die Planung dient das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln“. Die Umsetzung soll stufenweise erfolgen, wobei die Verwaltung angewiesen wird, perspektivisch das gesamte Stadtgebiet zu versorgen. Bei der Auswahl der Standorte sollen vorrangig Orte mit hoher Reichweite berücksichtigt werden, wobei der Kriterienkatalog sowie die Checkliste der Stadt Köln als Grundlage dienen sollen.
Zusätzlich zum Kölner Modell soll das Konzept die Bedürfnisse wohnungsloser Menschen einbeziehen. Die Antragsteller führen an, dass Trinkbrunnen die Aufenthaltsqualität an öffentlichen Plätzen sowie das Stadtbild beeinflussen und einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge leisten können. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Sicherstellung des Zugangs zu fließendem Wasser für Menschen ohne festen Wohnsitz, insbesondere während der Sommermonate.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Antrag vom Antragsteller zurückgezogen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — geschoben in die Ratssitzung
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 14.Fußgängerüberweg Post-/Bahnstraße Ergebnis des Ortstermins vom 11.08.2022Zur Vorlage · 1279/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat im Rahmen der Vorlage 1279/2022/BV VIII Beschlüsse zur Gestaltung des Bereichs Post-/Bahnstraße gefasst. Grundlage für die Entscheidung ist das Ergebnis eines Ortstermins, der am 11. August 2022 stattgefunden hat. Dieser Termin bezog sich auf vorangegangene Anträge der Fraktionen Grüne und SPD aus dem Frühjahr 2022.
Die Bezirksvertretung hat beschlossen, die Verwaltung mit der Umsetzung spezifischer Maßnahmen am Fußgängerüberweg Post-/Bahnstraße zu beauftragen. Dazu gehört die Durchführung einer Lichtmessung an dem betreffenden Überweg. Des Weiteren wurde die Durchführung einer Markierung des Radweges im Bereich der Kreuzung sowie ein Grünrückschnitt am Bürgersteig der Post-/Bahnstraße angeordnet. Die Verwaltung soll diese Arbeiten entweder selbst vornehmen oder durch beauftragte Dritte durchführen lassen. Die Vorlage dient der förmlichen Kenntnisnahme der Ergebnisse des Ortstermins und der Umsetzung der genannten baulichen und pflegerischen Anpassungen.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 15.Verkehrliche Situation Lehmannsbrink Bezug: 0780/2022/SPD, BV VIII 10.05.2022, TOP 15 hier: Ergebnis des Ortstermins vom 18.08.2022Zur Vorlage · 1280/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII hat sich mit der verkehrlichen Situation am Lehmannsbrink befasst. Grundlage der Entscheidung ist das Ergebnis eines Ortstermins, der am 18. August 2022 stattgefunden hat.
Im Rahmen des Beschlussvorschlags wurde festgelegt, dass die Bezirksvertretung die Ergebnisse des Ortstermins zur Kenntnis nimmt. Die Ordnungsverwaltung wurde beauftragt, den ruhenden Verkehr in der Straße Lehmannsbrink verstärkt zu kontrollieren. Parallel dazu soll das Amt für Stadtplanung und Verkehrsmanagement prüfen, ob eine schräge Anordnung der Stellplätze im Lehmannsbrink realisierbar ist.
Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Verwaltung perspektivisch ein Gesamtkonzept zur verkehrlichen Situation im Bereich des Marktplatzes Überruhr sowie dessen Umfeld entwickeln soll. Die Vorlage bezieht sich auf eine vorangegangene Anfrage der SPD aus dem Mai 2022.
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- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 16.Schulwegsituation Schwermannstraße Bezug: 0781/2022/SPD, BV VIII 105.2022, TOP 16 hier: Ergebnis des Ortstermins vom 23.08.2022Zur Vorlage · 1281/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel befasst sich in ihrer Sitzung am 6. September 2022 mit der Schulwegsituation in der Schwermannstraße. Grundlage der Vorlage ist ein Antrag der SPD-Fraktion, auf dessen Basis in der Sitzung vom 10. Mai 2022 ein Ortstermin vereinbart worden war.
Der betreffende Ortstermin fand am 23. August 2022 statt. Die vorliegende Vorlage dient dazu, das Ergebnis dieser Begehung der Bezirksvertretung vorzulegen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Ergebnisse des Ortstermins zur Kenntnis nimmt. Details zum Verlauf und den Inhalten des Termins sind dem Protokoll sowie der Teilnahmeliste beigefügt, auf die in der Vorlage verwiesen wird. Eine Vorprüfung der Vorlage durch die Verwaltung ist erforderlich.
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- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 17.Parkplätze für die freiwillige Feuerwehr Bezug: 1829/2021/CDU; BV VIII 08.12.2021, TOP 10 hier: Ergebnis des Ortstermins vom 30.08.2022Zur Vorlage · 1282/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat im Rahmen der Sitzung am 6. September 2022 über die Einrichtung zusätzlicher Parkplätze für die freiwillige Feuerwehr in Burgaltendorf entschieden. Grundlage der Vorlage war ein vorangegangener Antrag, mit dem die Verwaltung gebeten worden war, die Schaffung weiterer Stellflächen zu prüfen.
Nach einer ersten Prüfung durch die zuständige Verwaltung wurde festgestellt, dass die Umsetzung der ursprünglich angedachten schrägen Einstellplätze aufgrund mangelnder Flächenverfügbarkeit nicht möglich sei. In der Folge wurde ein Ortstermin am 30. August 2022 durchgeführt, um die Situation vor Ort zu bewerten.
Die Bezirksvertretung hat das Ergebnis dieses Ortstermins zur Kenntnis genommen und beschlossen, die im Rahmen der Begehung vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Die Vorlage bezieht sich auf die Ergebnisse der Besichtigung und dient der finalen Entscheidung über das weitere Vorgehen zur Bereitstellung der Parkflächen.
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- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 18.ÖPNV-Haltestellen im Bezirk/barrierefreier Ausbau hier: Begehung von Haltestellen im Bezirk; Bezug BV VIII, 03.09.19; DS 0933/2019/BV VIIIZur Vorlage · 1464/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII für den Stadtbezirk Ruhrhalbinsel befasst sich in der vorliegenden Vorlage mit dem barrierefreien Ausbau sowie der Überprüfung von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs im Stadtbezirk. Hintergrund sind verschiedene Anträge aus dem Jahr 2019, die einstimmig beschlossen wurden, um die Sicherheit und Barrierefreiheit an den betreffenden Haltestellen zu verbessern.
Ein bereits im September 2019 beschlossene Bereisung der Haltestellen konnte aufgrund der COVID-19-Pandemie bislang nicht durchgeführt werden. Das Amt für Straßen und Verkehr verweist in der Sachverhaltsdarstellung auf eine frühere Stellungnahme der Verwaltung und hält fest, dass sich die Situation an den besprochenen Haltestellen nicht verändert hat. Es wird auf die bestehende Priorisierung zwischen dem Amt für Straßen und Verkehr sowie der Ruhrbahn verwiesen, die der Bezirksvertretung bereits im Jahr 2019 zur Kenntnis gegeben wurde. Einzig die Fertigstellung der Haltestelle „Heisingen Kirche“ ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
Die Bezirksvertretung soll im Rahmen der Sitzung über den Beschlussvorschlag entscheiden, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und festzulegen, ob die ausstehende Bereisung der Haltestellen im Bezirk nun durchgeführt werden soll oder nicht.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 19.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. §36 Abs. 5 GO NRW hier: Nutzung des Schulgeländes der Grundschule Burgaltendorf für das FeuerwehrfestZur Vorlage · 1360/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beschlossen. Gegenstand der Entscheidung ist die Nutzung des Schulgeländes der Grundschule Burgaltendorf für das jährliche Feuerwehrfest der Freiwilligen Feuerwehr Burgaltendorf.
Die Veranstaltung ist für den Zeitraum vom 26. August bis zum 28. August 2022 angesetzt. Im Rahmen des Festes sollen auf dem Gelände der Schule Fahrzeuge sowie Einsatzübungen vorgeführt werden. Laut Angaben der Verwaltung erfolgt die Belegung des Geländes jeweils nach Ende des Schulbetriebs.
Seitens der Immobilienwirtschaft wurden keine Bedenken gegen die Nutzung der Flächen erhoben. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde bereits am 4. August 2022 herbeigeführt, um die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung sicherzustellen. Die Bezirksvertretung hat die vorliegende Entscheidung im Rahmen der Sitzung am 6. September 2022 zur Kenntnis genommen und förmlich genehmigt.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 20.Müllabfuhrsituation Hohe Haar Bezug 1006/2022/CDU, BV VIII 07.06.2022, TOP 8Zur Vorlage · 1362/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat im Rahmen der Sitzung am 6. September 2022 den Bericht der EBE sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Müllabfuhrsituation in der Straße Hohe Haar zur Kenntnis genommen. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der CDU aus dem Juni 2022 sowie ein Hinweis eines Petenten. Letzterer gab an, dass parkende Personenkraftwagen die Straßen so verengen würden, dass eine Müllentsorgung durch die Fahrzeuge der EBE nicht möglich sei.
Nach Angaben der EBE wurden bereits Maßnahmen ergriffen, wodurch sich die Situation bei der Müllabfuhr in der betreffenden Straße entspannt habe. Die Verwaltung ergänzte dazu, dass in der Straße Hohe Haar bereits ein Parkverbot bestehe. Um die Einhaltung zu gewährleisten, würden verstärkt Kontrollen wegen Parkverstößen in diesem Bereich durchgeführt. Die Vorlage dient der Information über den aktuellen Stand der Entsorgungssituation und die behördlichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 21.Nutzung des historischen Ratssaals im Rathaus Heisingen durch den Ortsverband der CDU HeisingenZur Vorlage · 1352/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat der Nutzung des historischen Ratssaals im Rathaus Heisingen durch den Ortsverband der CDU Heisingen zugestimmt. Die Entscheidung basiert auf einem Antrag, der die Durchführung verschiedener Veranstaltungen in den Räumlichkeiten vorsieht.
Nach Angaben der Verwaltung plant der Ortsverband, am 21. September sowie am 19. Oktober 2022 ab 19:00 Uhr Bürgerversammlungen abzuhalten. Zudem soll der Neujahrsempfang, der aufgrund der Corona-Pandemie in den vergangenen zwei Jahren nicht stattfinden konnte, in den Räumlichkeiten des Ratssaals durchgeführt werden. Hierfür werden Termine im Januar 2023 ab 11:00 Uhr angestrebt, wobei der genaue Tag noch festgelegt werden muss.
Die Durchführung der geplanten Termine ist nach Abstimmung mit der örtlichen Leitung der Folkwang Musikschule zu den gewünschten Zeiten möglich. Die Vorlage enthält keine Angaben zu anfallenden Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten für die Bezirksvertretung.
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- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 22.Überlassung von Schulraum im Jahr 2022Zur Vorlage · 1195/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII wird über die außerschulische Nutzung von Schulräumen im Jahr 2022 beraten. Die vorliegende Vorlage regelt die Überlassung von Schulgebäuden, Schulhöfen und Schulsportplätzen durch die Erteilung von Jahresgenehmigungen.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungskompetenz für die außerschulische Inanspruchnahme von Schulgrundstücken mit bezirklicher Bedeutung bei den Bezirksvertretungen. Für Schulen, die nicht als bezirklich bedeutsam eingestuft sind, dient die Vorlage der Information der Vertretung. Die Verwaltung übermittelt die Genehmigungen in Form einer listenmäßigen Zusammenstellung, um eine Abstimmung der Bezirksvertretung zu ermöglichen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung den in der Anlage aufgeführten Nutzungen in Schulen mit bezirklicher Bedeutung zustimmt und die Nutzungen in den übrigen Schulen des Stadtbezirks zur Kenntnis nimmt. Eine entsprechende Liste der geplanten Schulraumnutzungen für das Jahr 2022 ist der Drucksache beigefügt.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Anträge von Kulturträgern des Stadtbezirkes VIII auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Förderung der bezirklichen KulturarbeitZur Vorlage · 1376/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII hat im Rahmen der Förderung der bezirklichen Kulturarbeit die Bezuschussung verschiedener Projekte beschlossen. Die Grundlage für diese Entscheidung bilden Anträge von Kulturträgern des Stadtbezirks VIII. Die Verwaltung hat die Förderwürdigkeit der eingereichten Projekte gemäß den Richtlinien für die Förderung der bezirklichen Kulturarbeit in der Stadt Essen festgestellt und folgt dabei der Empfehlung der Programmkonferenz bezüglich der jeweiligen Zuschusshöhen.
Die Gesamtsumme der bewilligten Mittel beläuft sich auf 12.860,00 Euro. Die Mittel werden aus dem Produkt 1.01.01.04.08 bereitgestellt. Zu den Empfängern der Zuwendungen gehören unter anderem der Überruhrer Bürgerschaft e.V. mit 2.000,00 Euro für eine Veranstaltung im Herbst 2022 sowie der Bürgerschaft Kupferdreh e.V. mit 1.000,00 Euro. Weitere Zuschüsse gehen an die Bürgerschaft Heisingen e.V., die Evangelische Kirchengemeinde Essen-Kupferdreh, den MGV Sängerbund 1887 Essen-Überruhr sowie an einen Einzelantragstellenden in Höhe von 900,00 Euro.
Ein wesentlicher Teil der Mittel fließt an den Bürgertreff Ruhrhalbinsel e.V., der für insgesamt neun verschiedene Veranstaltungen im Zeitraum von September bis Dezember 2022 mehrere Einzelbeträge erhält. Die Vorlage enthält zudem eine Einschätzung zur Klimarelevanz der Projekte, die als positiv bewertet wird.
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- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Bezirkliche Haushaltsmittel 2022: Vergabe von Restmitteln hier: 1. Antrag des DJK Heisingen 2. Antrag der Jugendfeuerwehr KupferdrehZur Vorlage · 1394/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII Ruhrhalbinsel hat im Rahmen der Sitzung am 6. September 2022 über die Vergabe von Restmitteln aus dem Bezirkshaushalt 2022 entschieden. Gegenstand der Vorlage 1394/2022/BV VIII waren zwei eingegangene Zuschussanträge von Vereinen aus dem Stadtbezirk.
Der erste Antrag wurde vom DJK Heisingen gestellt und umfasst eine Summe von 3.130,20 Euro. Der zweite Antrag stammt von der Freiwilligen- und Jugendfeuerwehr Kupferdreh und beläuft sich auf 4.000,00 Euro. Die Entscheidung der Bezirksvertretung basierte auf den eingereichten Anschreiben sowie den beigefügten Kostenvoranschlägen.
Die Vorlage enthält zudem eine Einschätzung zur Klimarelevanz der beantragten Mittel, die als positiv eingestuft wurde. Die zuständige Verwaltung legte die Sachverhaltsdarstellung vor, um die Vergabe der verbleibenden Haushaltsmittel für das Jahr 2022 zu ermöglichen.
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- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 25.Bezirkliche Haushaltsmittel 2022 - Vergabe von Restmitteln hier: Antrag des SportbeauftragtenZur Vorlage · 1462/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII befasst sich im Rahmen der Sitzung am 6. September 2022 mit der Vergabe von Restmitteln aus dem Bezirkshaushalt 2022. Gegenstand der Vorlage mit der Nummer 1462/2022/BV VIII ist ein Antrag des Sportbeauftragten.
Der vorliegende Antrag zielt auf die Verwendung der verbleibenden Haushaltsmittel des laufenden Jahres ab. Die Vorlage verweist zur detaillierten inhaltlichen Begründung und zur Darstellung der konkreten Maßnahmen auf den beigefügten Antrag des Sportbeauftragten. In der Sachverhaltsdarstellung der Vorlage werden keine weiteren Details zu den spezifischen Projekten oder den genauen Summen der Restmittel aufgeführt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine zusätzlichen Investitionen, kalkulatorischen Kosten oder Personalkosten in der Vorlage ausgewiesen. Eine Vorprüfung der Vorlage ist laut Dokument erforderlich. Die Vorlage enthält zudem eine Einschätzung zur Klimarelevanz, die als positiv eingestuft wird. Die Bezirksvertretung Ruhrhalbinsel soll den Antrag des Sportbeauftragten zur Kenntnis nehmen und über den Beschluss zur Mittelvergabe entscheiden.
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- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 26.Zuschussantrag des ESV zur Herstellung einer öffentlichen Toilettenanlage hier: weiterer ZuschusbedarfZur Vorlage · 1445/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Eisenbahnersportverein Essen-Kupferdreh e.V. hat einen Antrag auf weitere finanzielle Unterstützung für die Errichtung von drei öffentlichen Toilettenanlagen auf dem Vereinsgelände gestellt. Ziel des Projekts ist die Fertigstellung der Anlagen, die sich derzeit in einem rohbaunahen Zustand befinden.
Im Rahmen der bisherigen Förderung wurden dem Verein bereits zwei Zuwendungen in Höhe von 25.000 Euro und 21.200 Euro zur Anschubfinanzierung bewilligt und ausgezahlt. Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hatte in ihrer Sitzung vom 1. Februar 2022 zudem beschlossen, eine weitere Summe von 30.000 Euro zuzusagen, wofür ein entsprechender Zuwendungsvertrag erstellt wurde.
Der Verein weist nun darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Marktsituation und gestiegener Materialkosten ein zusätzlicher Bedarf an Mitteln in Höhe von 20.000 bis 25.000 Euro besteht. Der Verein bezieht sich dabei auf einen bereits im September 2021 gestellten Antrag, der den Gesamtzuschussbedarf in dieser Höhe ausgewiesen hatte. Die beantragten Mittel sollen für den Kauf von Baumaterialien und Ausstattungselementen zur Vervollständigung der Anlage verwendet werden. Die Bezirksvertretung nimmt den Antrag des Vereins zur Kenntnis.
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- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 27.Kreisverkehr Burgaltendorf hier: Begrünung der Freifläche; Bezug DS 1082/2022/BV VIII vom 07.06.2022Zur Vorlage · 1438/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII für den Stadtbezirk Ruhrhalbinsel hat beschlossen, die Begrünung der Freifläche im Kreisverkehr Burgaltendorf umzusetzen. Die Maßnahme betrifft den Bereich um eine Corten-Stahl-Skulptur, die durch die Geno-Bank gesponsert wurde. Nachdem nach der Fertigstellung des Kreisverkehrs im Frühjahr 2022 Beschwerden über die Schotterfläche im Innenbereich des Kunstwerks eingegangen waren, wurde die Verwaltung mit der Erarbeitung von Vorschlägen zur Begrünung beauftragt.
Die Verwaltung schlägt für die etwa 70 Quadratmeter große Fläche eine Staudenmischpflanzung vor. Aufgrund der Lage inmitten der Verkehrsfläche und der vorhandenen Beleuchtungskörper sowie Kabel wird auf einen hohen Anteil an Handarbeit hingewiesen. Die geschätzten Herstellungskosten belaufen sich auf circa 18.000 Euro brutto, die aus städtischen Haushaltsmitteln finanziert werden sollen.
Für die laufende Pflege der Begrünung sieht der Beschluss die Übernahme von Kosten in Höhe von maximal 2.500 Euro brutto pro Jahr aus bezirklichen Mitteln vor, wobei dieser Zeitraum auf maximal fünf Jahre begrenzt ist. Eine Umsetzung der Maßnahme kann aus Kapazitätsgründen der Verwaltung nicht vor dem Jahr 2023 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 28.Veränderung am Containerstandort Ostpreußenstraße Bezug: BV VIII 10.05.2022, TOP 4, DS 0757/2022/CDUZur Vorlage · 1333/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII am 6. September 2022 wurde die Kenntnisnahme einer Stellungnahme der Verwaltung zu einem Thema bezüglich der Ostpreußenstraße behandelt. Gegenstand der Vorlage ist eine mögliche Veränderung am Standort eines Containers in der genannten Straße.
Der Sachverhalt geht auf eine Anfrage aus einer vorangegangenen Sitzung der Bezirksvertretung Ruhrhalbinsel vom 9. Juni 2020 zurück. In diesem Zusammenhang wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Veränderung des Standorts abgelehnt. Die Begründung für diese Ablehnung lag darin, dass der aktuelle Standort als gut angenommen gilt und alle zur Verfügung stehenden Alternativen als ungeeignet eingestuft wurden. Die vorliegende Vorlage dient der Information über die aktuelle Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Vorgang. Eine finanzielle Auswirkung oder ein Bedarf an Investitionen wird in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 29.Masterplan Einzelhandel 2022 (Fortschreibung des Masterplan 2011)Zur Vorlage · 0844/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0844/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel 2022. Als Grundlage dienen Daten zur Kaufkraftkennziffer von 97,6 im Jahr 2021 sowie die Entwicklung der Verkaufsfläche, die seit 2009 um 13 % auf etwa 122.000 m² gesunken ist.
Der Plan sieht eine vierstufige Zentrenhierarchie vor, die aus den Kategorien A bis D besteht. Im Rahmen dieser Struktur sollen 13 D-Zentren erhalten bleiben, während drei Standorte zu Nahversorgungsstandorten herabgestuft und fünf E-Zentren zu D-Zentren hochgestuft werden sollen. Zudem ist eine Neuzuordnung von Sortimenten vorgesehen, wodurch beispielsweise Campingartikel als zentrenrelevant eingestuft werden.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Vorlage einbringt. Die Entscheidung über den Masterplan obliegt dem Rat, wobei die Zustimmung der Bezirksvertretungen I bis IX erforderlich ist. Der Beratungsprozess umfasst Anhörungen der Bezirksvertretungen im Zeitraum von Juni bis September 2022 sowie einen Informationstermin mit dem beauftragten Gutachterbüro im September 2022. Eine Entscheidung des Rates ist für den 26. Oktober 2022 vorgesehen. Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz werden in der Vorlage als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Herrn Sehnke (Die PARTEI/DIE LINKE.)
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig Bedenken erhoben - 30.Geschäftsbericht Amt für Stadtplanung und BauordnungZur Vorlage · 1311/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Geschäftsbericht des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung sowie das Arbeitsprogramm Bauleitplanung 2022–2023 wurden zur Vorlage gebracht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und das Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2022–2023 beschließen, sofern die Kenntnisnahme der Bezirksvertretung VI erfolgt. Die verschiedenen Bezirksvertretungen der Stadt sind ebenfalls zur Kenntnisnahme der Unterlagen vorgesehen.
Der Bericht verweist auf die Entwicklung der Bebauungsplanverfahren. Während im Jahr 2020 insgesamt 61 Verfahren und städtebauliche Planungen enthalten waren, wurden in den Jahren 2021 und 2022 jeweils zwei bzw. drei Pläne rechtsverbindlich. Die Verwaltung führt Verzögerungen in laufenden Verfahren auf die Auswirkungen der Pandemie zurück. Im langfristigen Durchschnitt von 2010 bis 2022 wurden jährlich durchschnittlich sieben Bebauungspläne rechtsverbindlich.
Das neue Arbeitsprogramm umfasst insgesamt 80 Planungen. Dabei werden 16 Verfahren aus dem Programm entlassen, da diese abgeschlossen sind oder kein Planungsbedarf mehr besteht. Das Programm beinhaltet 33 laufende Verfahren sowie 17 ruhende Verfahren, die sich in der Vorbereitung befinden oder von Rahmenbedingungen abhängig sind. Zudem werden 30 neue Verfahren aufgenommen. Aufgrund der personellen Kapazitäten im Amt für Stadtplanung und Bauordnung können etwa die Hälfte der Bebauungspläne gleichzeitig bearbeitet werden, wodurch sich die Abarbeitung über den Zeitraum 2022/23 hinaus in den nächsten Programmzeitraum erstrecken wird. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Innenentwicklung und der Nachnutzung von Flächen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 30.1Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse Stadt EssenZur Vorlage · 1344/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1344/2022/6 enthält den Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse der Stadt Essen. Die Untersuchung basiert auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Essen und dem Regionalverband Ruhr vom 27. Oktober 2020. Der Bericht umfasst 307 Seiten sowie 15 Karten und stützt sich auf Messungen an elf Stationen im Zeitraum vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022. Zu den Ergebnissen gehören eine Stadt-Umland-Temperaturdifferenz von 7,6 Kelvin sowie Windgeschwindigkeiten von maximal 2,2 m/s.
Das Stadtgebiet zeigt eine Verteilung von 48,4 % baulich genutzten Flächen und 51,6 % freiflächengeprägten Flächen. Während Wald- und Freilandklimatope jeweils 16,1 % ausmachen, weisen das Stadtklima (7,6 %) und das Innenstadtklima (1,6 %) eine thermische Belastung auf. Daten des Deutschen Wetterdienstes deuten auf eine Zunahme von thermischen Extremereignissen wie heißen Tagen und Tropennächten in den Zeiträumen 2021–2050 und 2071–2100 hin.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen, die Bezirksvertretungen I bis IX sowie die relevanten Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Planungshinweise sollen als strategische Ziele berücksichtigt werden. Diese umfassen die Sicherung von Grünzügen und Belüftungsbahnen, die Förderung von Entsiegelungen sowie die Intensivierung von Begrünung und Verschattung in hochverdichteten Bereichen. Klimatische Ausgleichsräume sollen von Bebauung freigehalten werden.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt - siehe TOP 10.1
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — entfällt
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung)
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.2Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse Stadt EssenZur Vorlage · 1344/2022/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse der Stadt Essen liegt vor. Die Analyse basiert auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Essen und dem Regionalverband Ruhr vom 27. Oktober 2020. Im Rahmen der Untersuchung wurden im Zeitraum vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022 Messungen an elf Stationen durchgeführt. Die Ergebnisse dokumentieren eine Temperaturdifferenz zwischen Stadt und Umland von 7,6 Kelvin sowie Windgeschwindigkeiten von maximal 2,2 m/s. Die Verteilung der Klimatopen zeigt ein Verhältnis von 48,4 % baulich geprägten zu 51,6 % freiflächengeprägten Flächen auf.
Der Bericht identifiziert Waldklimatope auf 16,1 % der Fläche sowie Vorstadt- und Stadtrandklimata als Kaltluftquellen. Im Zentrum befinden sich Stadt- und Innenstadtklimata in hochversiegelten Bereichen. Auf Grundlage von 120-jährigen Daten des Deutschen Wetterdienstes werden thermische Extremereignisse für die Zeiträume 2021–2050 und 2071–2100 prognostiziert. Als Planungshinweise werden die Sicherung von Belüftungsbahnen, die Vermeidung weiterer Verdichtung in lockeren Bebauungsstrukturen sowie die Förderung von Entsiegelung, Begrünung und Verschattung empfohlen. Zudem ist das Festschreiben klimatischer Baugrenzen an Siedlungsrändern vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen sowie die Bezirksvertretungen I bis IX den Bericht zur Kenntnis nehmen. Ebenso sollen der Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Beirat der unteren Naturschutzbehörde den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Beratung in den Gremien ist für den Zeitraum zwischen dem 6. September 2022 und dem 26. Oktober 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2022 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (6. Sitzung)
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 31.Außengastronomie auf ParkplatzflächenZur Vorlage · 1424/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII hat in ihrer Sitzung am 6. September 2022 die Mitteilung der Verwaltung zur Nutzung von Parkplatzflächen für die Außengastronomie zur Kenntnis genommen. Die Grundlage der Vorlage bildet eine Information des Amtes für Straßen und Verkehr, welche die Bezirksvertretung bereits vorab per E-Mail am 11. August 2022 erhalten hatte.
Betroffen von der Regelung zur Außengastronomie auf Parkplatzflächen sind im Stadtbezirk Ruhrhalbinsel drei spezifische Standorte. Hierzu zählen die Gastronomiebetriebe in der Überruhrstraße 153 b, am Nockwinkel 103 sowie in der Kupferdreher Straße 157. Die Vorlage dient der Information der politischen Vertretung über die entsprechenden Vorgänge der Verwaltung. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich, wobei die Einschätzung der Klimarelevanz für das Vorhaben als positiv bewertet wurde.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 32.Fahrradparken auf Kfz-StellplätzenZur Vorlage · 1046/2022/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen plant, die Bereitstellung von Fahrradabstellanlagen durch die Umwidmung von Pkw-Stellplätzen zu erweitern. Hintergrund ist der im Jahr 2020 beschlossene RadEntscheid, der den Ausbau der Fahrradinfrastruktur vorsieht. Da die Kapazitäten auf Gehwegen aufgrund der Notwendigkeit, ausreichende Durchgangsbreiten für den Fußverkehr zu gewährleisten, begrenzt sind, sollen nun gezielt Kfz-Parkflächen genutzt werden. Dies gilt insbesondere für die Einrichtung von Stellplätzen für Lastenräder, für die auf Gehwegen in der Regel kein Platz vorhanden ist.
Die Umsetzung soll nach feststehenden Regeln als Geschäft der laufenden Verwaltung erfolgen. Dabei ist vorgesehen, maximal 10 Prozent der Pkw-Stellplätze eines Straßenabschnitts für das Fahrradparken umzunutzen, sofern keine geeigneten Alternativen im Umfeld existieren. Die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX werden über die Maßnahmen informiert und in den Prozess einbezogen.
Die Planung sieht verschiedene Varianten für die Gestaltung vor, die auf Längs-, Schräg- oder Senkrechtparkplätzen basieren. Dabei werden unterschiedliche Kombinationen aus Fahrradbügeln und Lastenradbügeln berücksichtigt, um die Flächeneffizienz zu optimieren. Die Abstellanlagen sollen so gestaltet sein, dass sie von der Fahrbahn aus erreichbar sind und den Fußverkehr nicht behindern. Zur Abgrenzung zum Kfz-Verkehr sollen Leitbaken eingesetzt werden. Ziel der Maßnahme ist die Förderung des Radverkehrs und die Unterstützung der Mobilitätsziele der Stadt.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 33.Stellplatzsatzung der Stadt Essen SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1317/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat eine Anpassung der Stellplatzsatzung zur Vorlage gebracht, um die Regelungen an die novellierte Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anzupassen. Die Änderung ist notwendig, da die Landesbauordnung im Jahr 2021 das Stellplatzrecht neu geregelt und die Ermächtigung für die gemeindliche Ausgestaltung verändert hat.
Im Rahmen der Neufassung wird unter anderem klargestellt, dass mindestens ein Prozent der erforderlichen Stellplätze, mindestens jedoch ein Stellplatz, für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen werden muss, wobei diese Regelung für Ein- und Zwei-familienhäuser nicht gilt. Zudem erfolgt eine Anpassung der Bereiche mit gleichwertiger Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Diese Anpassung basiert auf einer aktuellen Untersuchung des Amtes für Geoinformation, Vermessung und Kataster, die Veränderungen im Busnetz sowie Änderungen in der Datenstruktur berücksichtigt.
Die vorliegende Vorlage wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie im Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung empfohlen. Auch die Bezirksvertretungen aller Stadtbezirkse haben im Rahmen der Anhörung keine Bedenken gegen die Anpassung geäußert. Der finale Beschluss über die neue Stellplatzsatzung obliegt dem Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben gegen die Stimmen der AfD-Fraktion
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig Bedenken erhoben - 34.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Treppenanlage Bhf. Essen-Holthausen"Zur Vorlage · 1269/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und den Baubeginn der Treppenanlage am S-Bahn-Haltepunkt Essen-Holthausen beschließen. Die Fertigteilstufen der Anlage weisen einen Zustand auf, der einen Ersatz der geschädigten Substanz erforderlich macht, nachdem bereits frühere Reparaturen zur Sicherung der Verkehrssicherheit durchgeführt wurden.
Die Deutsche Bahn AG ist vertraglich für die Unterhaltung des Bauwerks zuständig. Die Kosten für die Maßnahme werden von der Stadt Essen übernommen. Die Deutsche Bahn AG hat die Verwaltung im März 2022 über das Vorhaben informiert. Für die Beauftragung der Arbeiten ist eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der Stadt Essen notwendig. Die Durchführung der Arbeiten ist für das Jahr 2022 vorgesehen, wobei die Abrechnung und die entsprechende Zahlung durch die Stadt voraussichtlich im Jahr 2023 erfolgen werden.
Die erwarteten Gesamtkosten belaufen sich gemäß der Kalkulation der Deutschen Bahn AG auf rund 350.000 Euro. Um die Kostenübernahmeerklärung im Jahr 2022 abgeben zu können, wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in dieser Höhe benötigt. Die Deckung dieser Mittel soll durch eine Umwidmung von Mitteln des PSP-Elements „Pläßweidenweg“ erfolgen, da dort aufgrund einer Verschiebung der Beauftragung im Jahr 2022 kein Bedarf besteht. Die im Jahr 2023 fälligen Mittel wurden bereits im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.08.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 35.Fällungen von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2022/2023Zur Vorlage · 1176/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Fachbereich 67 Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretungen I bis IX über die geplanten Fällungen von Risikobäumen außerhalb von Waldflächen im Winter 2022/2023. Die Maßnahme umfasst Bäume, die nach langjährigen Kontrollen aufgrund von Schadbildern wie Faulstellen, Höhlungen, abgestorbenen Kronenteilen oder Folgen von Trockenheit als nicht mehr sicher eingestuft wurden. Auch Schäden durch Stürme, Astausbrüche oder Risse durch die Last neuer Triebe sind Gründe für die Entfernung, da die Bruchsicherheit der Kronenstruktur nicht mehr durch baumpflegerische Maßnahmen wiederhergestellt werden kann.
Die Entscheidung für jede Fällung basiert auf zwei unabhängigen Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleure der Landwirtschaftskammer NRW unter Anwendung aktueller wissenschaftlicher und technischer Standards. Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund klimabedingter Veränderungen, wie etwa pilzlichen oder bakteriellen Erkrankungen sowie Insektenbefall, weitere Fällungen erforderlich werden können. Über solche Entwicklungen werden die Bezirksvertretungen einzeln informiert.
Für die Nachpflanzung wird empfohlen, gefällte solitäre Risikobäume nach Möglichkeit an derselben Örtlichkeit zu ersetzen. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Nachpflanzungen liegt bei den jeweiligen Fachbereichen der zuständigen Bauherrenämter, wobei die Abteilung 67-3 für Grünanlagen und Spielplätze, die Abteilung 67-6 für Friedhöfe und die Abteilung 67-4 für Straßenbäume mit eigenen Baumbeeten verantwortlich ist.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 36.Einrichtung eines Inklusionsbeirates/Konzept zur Einrichtung eines städtischen InklusionsbeauftragtenZur Vorlage · 1288/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII nimmt im Rahmen der Sitzung am 6. September 2022 den Ratsbeschluss zur Drucksache 0049/2022/5 sowie die dazugehörige Satzung zur Kenntnis. Gegenstand der Vorlage ist die Einrichtung eines Inklusionsbeirates und das Konzept zur Bestellung eines städtischen Inklusionsbeauftragten.
Die Vorlage verweist auf einen vorangegangenen Beschluss der Bezirksvertretung vom 8. Dezember 2021, mit dem die Bestellung eines Inklusionsbeauftragten beschlossen wurde. Zur weiteren Information wird auf die Niederschrift der Ratssitzung vom 23. Februar 2022 sowie auf die Satzung für den Inklusionsbeirat der Stadt Essen verwiesen. Die Vorlage dient der rein nachrichtlichen Information über die Umsetzung der Ratsentscheidungen im Stadtbezirk.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 37.Illegales Parken auf der Marie-Juchacz-Straße/Überruhrstraße Bezug:1007/2022/CDU; BV VIII 07.06.22, TOP 9Zur Vorlage · 1231/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Ruhrhalbinsel hat die Stellungnahme der Verwaltung zur Parksituation in der Marie-Juchacz-Straße und der Überruhrstraße zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Vorlage ist die Beantwortung wiederholter Anfragen bezüglich des Parkens auf Sperrflächen und Seitenstreifen in den genannten Straßenabschnitten.
Die Verwaltung berichtet, dass im Januar 2022 im Einmündungsbereich der Marie-Juchacz-Straße in die Überruhrstraße gezielte Kontrollen durch die Abteilung für Verkehrsüberwachung durchgeführt wurden. Dabei wurden Verwarnungsgelder verhängt, sofern Fahrzeuge eindeutig im Halt- oder Parkverbot auf Sperrflächen parkten. Für den Abschnitt der Überruhrstraße zwischen den Haltestellen Schulte-Hinsel-Straße und Kevelohstraße liegt laut Verwaltung keine Beschilderung vor, die das Parken von Personenkraftwagen ausschließlich erlaubt, wessofern keine Rechtsgrundlage für Maßnahmen gegen vereinzelt auf Seitenstreifen parkende Lieferfahrzeuge besteht.
Im Rahmen einer aktuellen Überprüfung wurde festgestellt, dass im Abschnitt zwischen der Einmündung der Klapperstraße und der des Heuweges etwa 15 Anhänger auf den Seitenstreifen parkten und ein LKW-Auflieger auf einer Sperrfläche in der Marie-Juchacz-Straße abgestellt war. Als Reaktion darauf wurden die zuständigen Sachgebiete des Ordnungsamtes informiert. Die Außendienstmitarbeiter sollen Hinweisen auf dauergeparkte Anhänger nachgehen, um mögliche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu prüfen. Zudem wurde die Prüfung auf eine mögliche unerlaubte Sondernutzung nach dem Straßenweggesetz NRW bei Werbeanhängern veranlasst. Die Einsatzkräfte der allgemeinen Verkehrsüberwachung sollen zudem verstärkt auf das Befahren der Sperrfläche in der Marie-Juchacz-Straße achten.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 38.Verkehrssituation Eisenbahnbrücke und Hardenbergufer am Baldeneysee Bezug: 1045/2021/CDU; BV VIII 08.06.2021, TOP 10Zur Vorlage · 1275/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII hat im Rahmen der Sitzung am 6. September 2022 die Stellungnahme der Verwaltung zur Verkehrssituation der Eisenbahnbrücke und des Hardenbergufers am Baldeneysee zur Kenntnis genommen. Die Vorlage mit der Nummer 1275/2022/BV VIII bezieht sich auf eine vorangegangene Anfrage aus dem Jahr 2021.
Gegenstand der Vorlage ist die Information über die aktuelle Lage im Bereich der genannten Verkehrsknotenpunkte am Baldeneysee. Der Beschlussvorschlag sah lediglich die formale Kenntnisnahme der durch die Verwaltung erstellten Stellungnahme vor. Weitere Details zu den inhaltlichen Ausführungen der Verwaltung oder zu spezifischen Maßnahmen werden in der Vorlage nicht aufgeführt, da auf die als Anlage beigefügte Stellungnahme verwiesen wird. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich, und die Einschätzung zur Klimarelevanz wurde als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 39.Temposchwelle Kevelohstraße; Umsetzung der Maßnahme Bezug: DS 0557/2021/BV VIII und DS 1807/2021/BV VIII, TOP 26.6.2Zur Vorlage · 1458/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat in ihrer Sitzung am 6. September 2022 beschlossen, die Umsetzung der Temposchwelle in der Kevelohstraße neu zu finanzieren. Der Beschluss sieht vor, verfügbare Restmittel aus dem Sondertopf für Vorjahre sowie für barrierefreie Borsteinabsenkungen in die Maßnahme zu übertragen.
Nach Angaben der Verwaltung wurde die Errichtung der Temposchwelle bisher nicht durchgeführt. Als Gründe für die Verschiebung werden andere Prioritäten, wie die Behebung von Hochwasserschäden und die Beseitigung von Verkehrsgefahren, sowie personelle Engpässe bei dem beauftragten Vertragsunternehmen angeführt. Zudem führten Preisentwicklungen auf dem Weltmarkt zu einer Kostensteigerung. Während für die Maßnahme ursprünglich ein Budget von 12.000 Euro vorgesehen war, belaufen sich die nach einer neuen Kalkulation erforderlichen Kosten nun auf brutto 15.500 Euro. Da die vorhandenen Mittel der Bezirksvertretung für die ursprüngliche Maßnahme nicht ausreichen, sollen die nicht mehr benötigten Mittel aus dem Bereich der barrierefreien Borsteinabsenkungen zur Deckung der Differenz genutzt werden. Die Bezirksvertretung hat den Bericht der Verwaltung dazu zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 40.Mitteilungen der Verwaltung und anderer DienststellenZur Vorlage · 1274/2022/BV VIII · Bezirksvertretung VIII
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII hat im Rahmen der Vorlage 1274/2022/BV VIII verschiedene Mitteilungen der Verwaltung und anderer Dienststellen zur Kenntnis genommen. Im Bereich der Stadtentwicklung wird die Aufnahme des BürgerTreff Überruhr in die neue Broschüre der Bürgerbegegnungszentren vorbereitet. Für den Bereich Verkehr und Infrastruktur berichtet die Verwaltung über die Erneuerung der Asphaltdecke im Nockwinkel sowie über die bereits abgeschlossene taktile Absenkung gegenüber der Hausnummer 70. Eine zusätzliche Zick-Zack-Linie wird aufgrund einer Brandschutzprüfung der Feuerwehr nicht angebracht, da das Parken in den bestehenden Markierungen unbedenklich ist.
Hinsichtlich der Mobilität wird über die Montage von Schachtgerüsten und die geplante Inbetriebnahme der Aufzüge am Bahnhof Essen-Überruhr Holthausen im vierten Quartal informiert. Für die Oslender Straße ist nach Schulbeginn nach den Herbstferien die Einrichtung einer Hol- und Bringzone vorgesehen. Bei der Wegeverbindung Hohe Haar wurde die Information an das Regionalforstamt weitergeleitet, da die Fläche nicht städtisch ist. Eine Erneuerung des Verbindungsweges an der Kurt-Schulmach-Brücke steht unter dem Vorbehalt einer wasserrechtlichen Klärung durch die Untere Wasserbehörde.
Weitere punktuelle Maßnahmen umfassen die Erneuerung einer Sitzbank an der Westpreußenstraße, die Aufstellung eines Abfallkorbs am Hinseler Hof sowie den Vorschlag für einen neuen Standort einer Bank am Eskenshof. Bezüglich des Deilbachradweges wird eine bedarfsorientierte Reinigung durch das Amt für Straßen und Verkehr sowie die Ablehnung einer zusätzlichen Halteverbotsschilderung mitgeteilt.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 40.1Konzept Bürgerbegegnungszentren
- 40.2Parksituation Nockwinkel vor den Häusern 75 – 79
- 40.3Nockwinkel gegenüber Hs Nr. 70
- 40.4Wegeverbindung Hohe Haar
- 40.5Erneuerung der Sitzbank Ecke Westpreußenstraße/Heisinger Straße
- 40.6Verkehrsschutzmaßnahmen Oslender Straße
- 40.7Planungsvorhaben/Aufzug am Bahnhof Essen-Überruhr Holthausen
- 40.8Verbindungsweg Kurt-Schumacher-Brücke/Drehscheibe
- 40.9Treppenaufgang Hinseler Hof/Flakering
- 40.10Sitzbank Eskenshof
- 40.11Deilbachradweg zwischen Eisenhammerweg und Voßnackerweg
- 40.12Überlassung des Schulhofes an die hundert24 GmbH für den Megamarsch am Überlassung des Schulhofes an die hundert24 GmbH für den Megamarsch am 23.07. und 24.07.2022
- 40.13Soziale Situation im Bezirk/ Soziale Situation im Bezirk/ Stationierung eines Sozialarbeiters im Umfeld Schaffelhofer Weg
- 40.14Antragseingänge mit städtebaulicher und verkehrstechnischer Relevanz für den jeweiligen Ortsteil
- 40.15Aktuelle Nachträge
- 41.Termine, Geschäftliches, Verschiedenes
- 42.Anfragen und Mitteilungen aus der Bezirksvertretung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 43.Grundstücksangelegenheiten Verkauf eines Erbbaurechts-Grundstückes in Essen-HeisingenErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 44.Verschiedenes/Geschäftliches
- 44.1Bericht Frau POR'in Carina Fischer, Leiterin PI 2 Süd
- 45.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil