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Bezirksvertretung VIII

Temposchwelle Kevelohstraße; Umsetzung der Maßnahme Bezug: DS 0557/2021/BV VIII und DS 1807/2021/BV VIII, TOP 26.6.2

1458/2022/BV VIII Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat in ihrer Sitzung am 6. September 2022 beschlossen, die Umsetzung der Temposchwelle in der Kevelohstraße neu zu finanzieren. Der Beschluss sieht vor, verfügbare Restmittel aus dem Sondertopf für Vorjahre sowie für barrierefreie Borsteinabsenkungen in die Maßnahme zu übertragen.

Nach Angaben der Verwaltung wurde die Errichtung der Temposchwelle bisher nicht durchgeführt. Als Gründe für die Verschiebung werden andere Prioritäten, wie die Behebung von Hochwasserschäden und die Beseitigung von Verkehrsgefahren, sowie personelle Engpässe bei dem beauftragten Vertragsunternehmen angeführt. Zudem führten Preisentwicklungen auf dem Weltmarkt zu einer Kostensteigerung. Während für die Maßnahme ursprünglich ein Budget von 12.000 Euro vorgesehen war, belaufen sich die nach einer neuen Kalkulation erforderlichen Kosten nun auf brutto 15.500 Euro. Da die vorhandenen Mittel der Bezirksvertretung für die ursprüngliche Maßnahme nicht ausreichen, sollen die nicht mehr benötigten Mittel aus dem Bereich der barrierefreien Borsteinabsenkungen zur Deckung der Differenz genutzt werden. Die Bezirksvertretung hat den Bericht der Verwaltung dazu zur Kenntnis genommen.

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