Benennung der Mitglieder für den Inklusionsbeirat
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Essen soll über die Benennung von zwei stimmberechtigten Mitgliedern für den Inklusionsbeirat entscheiden. Der Inklusionsbeirat dient als Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Er hat die Aufgabe, den Rat sowie die Verwaltung der Stadt Essen und weitere Institutionen im Bereich der Behinderten- und Inklusionsarbeit zu beraten und zu unterstützen. Ziel des Gremiums ist die Vermeidung von Benachteiligungen sowie die Förderung der Teilhabe.
Gemäß der im Februar 2022 beschlossenen Satzung ist vorgesehen, dass der Jugendhilfeausschuss zwei Vertreterinnen und Vertreter von Menschen mit Schwerbehinderung in der Altersgruppe zwischen 18 und 25 Jahren sowie deren Stellvertretungen bestimmt. Die Vorschläge für diese Positionen werden durch die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII eingereicht.
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung sieht vor, zwei Personen als stimmberechtigte Mitglieder für den Inklusionsbeirat zu benennen. Diese Auswahl erfolgte nach einer Suche und Gesprächen mit Interessierten durch die zuständigen Arbeitsgemeinschaften. Während die beiden vorgeschlagenen Personen für eine Mitarbeit gewonnen werden konnten, ist die Besetzung der Stellvertretungspositionen noch offen. Die Arbeitsgemeinschaften führen weitere Gespräche, um Nachbesetzungen für die Stellvertretungsfunktionen zu finden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 13.09.2022einstimmig beschlossen
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