Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Zuwendungsantrag Aktion Kray, Aktionen für Kinder auf dem Krayer Herbstfest
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VII hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Gewährung einer Zuwendung für das Krayer Herbstfest genehmigt. Der Antrag der Aktion Kray zielte darauf ab, die Finanzierung von Kinderangeboten während des Festes, welches vom 2. bis 4. September 2022 stattfand, sicherzustellen. Da die für die Durchführung notwendigen Landesmittel nicht ausreichten, um die Angebote für Kinder zu decken, wurde eine Förderung in Höhe von 500 Euro aus dem Stadtteilbudget Kray beantragt.
Die zuständige Stelle des Jugendamtes, das Begegnungszentrum Kraysel, hat diesem Antrag bereits zugestimmt. Da der Termin des Herbstfestes vor der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung lag, konnte ein ordentlicher Beschluss nicht rechtzeitig herbeigeführt werden. Infolgedessen wurde die Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und den Fraktionssprecher der SPD-Fraktion im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen getroffen. Die Bezirksvertretung VII hat diese Dringlichkeitsentscheidung nun förmlich bestätigt.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
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