Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 12 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII vom 14.06.2022
- 2.Fragestunde
- 3.Vorstellung der Bezirksdienststelle der Polizei Kray
- 4.Bericht des Inklusionsbeauftragten
- 5.Bürgereingabe gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: gefährliche Verkehrssituation Am Stadtgarten/LehnhäuserwegZur Vorlage · 1429/2022/BV VII · Bezirksvertretung VII
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII befasst sich mit einer Bürgereingabe bezüglich der Verkehrssituation am Stadtgarten sowie am Lehnhäuserweg. Ein Anwohner der Straße Am Stadtgarten hatte darauf hingewiesen, dass die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h häufig überschritten werde und die Sichtverhältnisse aus Richtung Laurentiusweg in den Lehnhäuserweg eingeschränkt seien.
Im Rahmen eines Ortstermins, an dem Vertreter der Bezirksvertretung sowie ein Vertreter des Amtes für Straßen und Verkehr teilnahmen, wurden verschiedene Lösungsvorschläge erörtert. Diese konnten jedoch als nicht umsetzbar eingestuft werden. Eine vorliegende Stellungnahme des Baulastträgers zur Markierung der Straße mit einem 30 km/h-Verkehrszeichen ergab, dass zusätzliche Markierungen nur bei Vorliegen besonders schützenswerter Einrichtungen oder an Unfallhäufungsstellen zulässig sind. Da auf die betreffende Stelle beides nicht zutrifft, befürwortet das Amt für Straßen und Verkehr keine entsprechende Markierung.
Die Bezirksvertretung VII hat beschlossen, sich den Ausführungen der Verwaltung anzuschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung)
- 6.Sachstandsbericht und Handlungsempfehlungen zur weiteren Arbeit im Stadtteil Essen-Steele und Erarbeitung des Handlungskonzeptes für Demokratie und VielfaltZur Vorlage · 1393/2022/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1393/2022/OB enthält einen Sachstandsbericht sowie Handlungsempfehlungen zur Präventionsarbeit im Essener Stadtteil Steele. Hintergrund der Vorlage ist die Reaktion auf die rechtsextremistische Gruppierung „Steeler Jungs“. Der Rat der Stadt Essen soll den Bericht und die Empfehlungen zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, das Förderprogramm „NRWeltoffen“ der Landeszentrale für politische Bildung durchzuführen sowie ein präventives Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu entwickeln und umzusetzen.
Die Vorlage verweist auf einen im November 2019 beschlossenen Betrag von 40.000 Euro zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus. Zudem werden Maßnahmen aus den Jahren 2021 und 2022 aufgeführt, darunter ein Mediationsprozess durch die Medius GmbH, das Modellprojekt „MoDeRad“ sowie sportliche und digitale Präventionsangebote.
Weitere Empfehlungen umfassen den Austausch mit den Städten Düsseldorf und Mönchengladbach sowie die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur rechtsextremistischen Mischszene im Kriminalpräventiven Rat. Vorgesehen ist zudem die Kooperation mit Sportvereinen, die Planung von Fortbildungen für pädagogisches Personal durch den Geschäftsbereich 4 sowie die Bewerbung um die Projektförderung „Kommunales Konfliktmanagement“. Die Prüfung einer Anlaufstelle für Konflikt- und Präventionsmanagement in Steele sowie ein Finanzierungsvorschlag des Kommunalen Integrationszentrums und des Jugendamtes werden dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vorgelegt. Des Weiteren soll der Runde Tisch Essen-Steele institutionalisiert werden. Für die Umsetzung des Förderprogramms „NRWeltoffen“ ist ein ergänzender Ratsbeschluss erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung)
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Bericht zu den Maßnahmen „Quartiershausmeister“ und „Kriminalpräventive Maßnahmen“Zur Vorlage · 1881/2021/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit dem Bericht zu den Maßnahmen „Quartiershausmeister“ und „Kriminalpräventive Maßnahmen“. Der Bericht dient der Kenntnisnahme durch verschiedene Gremien, darunter den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsrat, den Rat der Stadt Essen sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, III, IV, V, VI und VII. Inhaltlich werden Projekte wie das „Aktionsbündnis sicheres Altenessen“, das Projekt „Perspektive Nord(viertel)“ sowie die Rekonstituierung des Kriminalpräventiven Rates behandelt.
Die Vorlage thematisiert die Verstetigung und Ausweitung der Arbeitsansätze. Auf Grundlage von Ratsbeschlüssen aus dem Jahr 2019 wurde die Finanzierung abgesichert und das Modell auf weitere Stadtteile wie Katernberg, Altendorf und Bochold ausgeweitet. Im Rahmen des „Handlungsprogramms Quartiershausmeister 2025“ sollen Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit gefördert sowie die Jugendkriminalität verringert werden. Die Umsetzung erfolgt durch Träger wie die Caritas-SkF-Essen gGmbH, das Diakoniewerk Essen, die AWO und den Sofa e.V.
In den Bezirken IV, V, VI und VII wurden personelle Ressourcen für Quartiershausmeister und Kriminalprävention geschaffen. So wurden im Bezirk IV Stellenanteile für Quartiershausmeister sowie die Kriminalprävention „KIB“ umgesetzt, während im Bezirk V ein Quartiershausmeister für Karnap eingesetzt wurde. Im Bezirk VI wurden Stellenanteile besetzt und eine Personalressource für Kriminalprävention eingestellt. Im Bezirk VII sind seit Juni 2020 Quartierskümmerer sowie seit Februar 2021 ein Quartiershausmeister tätig. Aufgrund eines Ratsbeschlusses vom November 2021 werden die Vertragsvorbereitungen zur Personalaufstockung durchgeführt, wobei die Verwaltung künftig über die Entwicklung jährlich berichten wird. Es besteht zudem Bedarf an fachlicher Anleitung sowie einer Erhöhung der Sachkosten und der Finanzierung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/2023Zur Vorlage · 0632/2022/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, bestimmte Kindertageseinrichtungen als neu einzurichtende Familienzentren an das Land Nordrhein-Westfalen zu melden. Damit wird der Ausbau des Landesprogramms „Familienzentren NRW“ für das Kindergartenjahr 2022/2023 in Essen fortgesetzt. Durch diese Maßnahme erhöht sich das Kontingent der Stadt Essen um sieben Förderpakete auf insgesamt 108.
Das Programm zielt darauf ab, Familien durch vielfältige Angebote bei der Erziehung und im Alltag zu unterstützen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und zur Bildungsgerechtigkeit beizutragen. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgt durch eine Projektgruppe der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 Jugendhilfe. Dabei werden die Eignung der Träger, die Bedarfe in den Stadtteilen sowie die Berücksichtigung von Raumeinheiten mit besonderen Bildungsanforderungen als Kriterien herangezogen.
Für das kommende Kindergartenjahr wurden sieben Standorte in den Stadtteilen Frillendorf, Frohnhausen, Altendorf, Holsterhausen, Altenessen-Süd, Steele und Bredeney vorgeschlagen. Nach der Zertifizierung werden in Essen insgesamt 141 Kindertageseinrichtungen sowie drei weitere Verbundpartner als Familienzentren tätig sein. Die jährliche Landesförderung beträgt 20.000 Euro pro Zentrum. Die daraus resultierenden Betriebskostenzuschüsse werden durch zusätzliche Landesmittel gedeckt. Die Vorlage wurde zudem den Bezirksvertretungen sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Überlassung von Schulraum im Jahr 2022Zur Vorlage · 1194/2022/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII wird im Rahmen der Sitzung am 13. September 2022 über die Überlassung von Schulraum im Jahr 2022 beraten. Gegenstand der Vorlage ist die Genehmigung bzw. Kenntnisnahme von außerschulischen Nutzungen von Schulgebäuden, Schulhöfen und Schulsportplätzen.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretungen über die außerschulische Inanspruchnahme von Schulgrundstücken bei Schulen mit bezirklicher Bedeutung. Für die übrigen Schulen im Stadtbezirk dient das Verfahren der Information. Die Verwaltung legt hierzu eine Zusammenstellung der geplanten Nutzungen für das Jahr 2022 vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung den in der Anlage aufgeführten Nutzungen in Schulen mit bezirklicher Bedeutung zustimmt und von den Nutzungen in den übrigen Schulen des Stadtbezirks Kenntnis nimmt. Die Vorlage dient der Umsetzung der vereinbarten Verfahren zur Erteilung von Jahresgenehmigungen in Form einer listenmäßigen Zusammenstellung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.1Christophorusschule / Leither Schule, Meistersingerstr.2-4, 45307 Essen Sondernutzung des Schulhofes am 24.09.2022 von 11.00 - 18.00 Uhr durch das Enrique-Schmidt-Haus - Kinder- und Jugendhaus Kray zur Durchführung des JubiläumsfestesZur Vorlage · 1563/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VII hat in ihrer Sitzung am 13. September 2022 der Sondernutzung der Schulhöfe der Christophorusschule bzw. Leither Schule zugestimmt. Grundlage für die Entscheidung war ein Antrag des Enrique-Schmidt-Hauses – Kinder- und Jugendhaus Kray.
Das Kinder- und Jugendhaus plant, die Flächen in der Meistersingerstraße 2-4 am 24. September 2022 im Zeitraum von 11.00 bis 18.00 Uhr für ein Jubiläumsfest zu nutzen. Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit beiden Schulen statt. Laut der vorliegenden Vorlage ist für die Durchführung der Feier kein Befahren der Schulhöfe mit Fahrzeugen sowie kein Parken auf den Flächen vorgesehen.
Seitens der zuständigen Fachabteilung Immobilienwirtschaft der Stadt Essen wurden keine Bedenken gegen die Überlassung der Flächen erhoben. Die Entscheidung über die Genehmigung der Sondernutzung oblag der Bezirksvertretung VII.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse Stadt EssenZur Vorlage · 1344/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1344/2022/6 enthält den Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse der Stadt Essen. Die Untersuchung basiert auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Essen und dem Regionalverband Ruhr vom 27. Oktober 2020. Der Bericht umfasst 307 Seiten sowie 15 Karten und stützt sich auf Messungen an elf Stationen im Zeitraum vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022. Zu den Ergebnissen gehören eine Stadt-Umland-Temperaturdifferenz von 7,6 Kelvin sowie Windgeschwindigkeiten von maximal 2,2 m/s.
Das Stadtgebiet zeigt eine Verteilung von 48,4 % baulich genutzten Flächen und 51,6 % freiflächengeprägten Flächen. Während Wald- und Freilandklimatope jeweils 16,1 % ausmachen, weisen das Stadtklima (7,6 %) und das Innenstadtklima (1,6 %) eine thermische Belastung auf. Daten des Deutschen Wetterdienstes deuten auf eine Zunahme von thermischen Extremereignissen wie heißen Tagen und Tropennächten in den Zeiträumen 2021–2050 und 2071–2100 hin.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen, die Bezirksvertretungen I bis IX sowie die relevanten Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Planungshinweise sollen als strategische Ziele berücksichtigt werden. Diese umfassen die Sicherung von Grünzügen und Belüftungsbahnen, die Förderung von Entsiegelungen sowie die Intensivierung von Begrünung und Verschattung in hochverdichteten Bereichen. Klimatische Ausgleichsräume sollen von Bebauung freigehalten werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt - siehe TOP 10.1
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — entfällt
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung)
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.1Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse Stadt EssenZur Vorlage · 1344/2022/6 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse der Stadt Essen liegt vor. Die Analyse basiert auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Essen und dem Regionalverband Ruhr vom 27. Oktober 2020. Im Rahmen der Untersuchung wurden im Zeitraum vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022 Messungen an elf Stationen durchgeführt. Die Ergebnisse dokumentieren eine Temperaturdifferenz zwischen Stadt und Umland von 7,6 Kelvin sowie Windgeschwindigkeiten von maximal 2,2 m/s. Die Verteilung der Klimatopen zeigt ein Verhältnis von 48,4 % baulich geprägten zu 51,6 % freiflächengeprägten Flächen auf.
Der Bericht identifiziert Waldklimatope auf 16,1 % der Fläche sowie Vorstadt- und Stadtrandklimata als Kaltluftquellen. Im Zentrum befinden sich Stadt- und Innenstadtklimata in hochversiegelten Bereichen. Auf Grundlage von 120-jährigen Daten des Deutschen Wetterdienstes werden thermische Extremereignisse für die Zeiträume 2021–2050 und 2071–2100 prognostiziert. Als Planungshinweise werden die Sicherung von Belüftungsbahnen, die Vermeidung weiterer Verdichtung in lockeren Bebauungsstrukturen sowie die Förderung von Entsiegelung, Begrünung und Verschattung empfohlen. Zudem ist das Festschreiben klimatischer Baugrenzen an Siedlungsrändern vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen sowie die Bezirksvertretungen I bis IX den Bericht zur Kenntnis nehmen. Ebenso sollen der Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Beirat der unteren Naturschutzbehörde den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Beratung in den Gremien ist für den Zeitraum zwischen dem 6. September 2022 und dem 26. Oktober 2022 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2022 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (6. Sitzung)
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Gewerbegebiet Am LuftschachtZur Vorlage · 1328/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1328/2022/6 des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit der Prüfung einer Tempo-30-Zone im Gewerbegebiet „Am Luftschacht“. Hintergrund der Untersuchung ist ein Antrag der Geschäftsführung der Firma druckpartner Druck- und Medienhaus GmbH, eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen einzuführen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Unfalllage seit dem Jahr 2020 als unauffällig eingestuft wird und keine polizeilichen Erkenntnisse über signifikante Überschreitungen vorliegen.
Die betreffende Straße umfasst eine Länge von etwa 450 Metern. Durch die Eröffnung des ALDI Nord Campus mit über 2000 Mitarbeitenden wird mit einer hohen Dichte an Fußgänger- und Fahrradverkehr sowie einem erhöhten Querungsbedarf gerechnet. Im Rahmen der Prüfung wird die Einrichtung einer Tempo-30-Zone gegenüber einer Fahrradzone bevorzugt.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungskompetenz für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen bei den Bezirksvertretungen. Da die geplante Maßnahme eine Ausnahme von der Regel darstellt, dass Tempo-30-Zonen in Gewerbegebieten grundsätzlich nicht vorgesehen sind, ist der Ausschuss für Verkehr und Mobilität über die Absicht zu informieren. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung VII keine Bedenken gegen die Einrichtung der Zone erhebt und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Maßnahme beschließt. Eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz wird vorab eingeschätzt. Spezifische Kosten oder Fristen sind in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 12.Freibad Steele - Sanierung nach Hochwasser-/Starkregenereignis vom 15./16.07.2021 hier: Weiterführung der Planung und Bau und Baubeginn der SanierungZur Vorlage · 1070/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1070/2022/6 befasst sich mit der Fortführung der Planung sowie dem Bau und Baubeginn der Sanierung des Freibades Steele. Hintergrund der Maßnahmen sind die Hochwasserereignisse vom 15. und 16. Juli 2021 sowie die Notwendigkeit, veraltete technische Anlagen zur Badewasseraufbereitung und elektrische Anlagen zu erneuern. Zudem sind Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie die Sicherstellung der Daseinsvorsorge und der Vermögenssicherung vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe der Betriebsleitung die Fortführung der Planungen in den Leistungsphasen 4 bis 8 der HOAI sowie den Bau und Baubeginn der Sanierung empfiehlt. Der Rat der Stadt soll diesen Vorschlag beschließen, während die Bezirksvertretung VII Kenntnis nimmt.
Die Bruttokosten der Sanierung belaufen sich nach aktuellem Stand auf 1.716.950,45 Euro. Dies stellt eine Erhöhung gegenüber dem ursprünglichen Kostenrahmen von 1.132.455,55 Euro dar. Die Finanzierung erfolgt durch Mittel aus dem Nachtragswirtschaftsplan in Höhe von 1,0 Millionen Euro sowie durch erwartete Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von etwa 1.152.100 Euro. Der städtische Eigenanteil beträgt 564.850,45 Euro. Kalkulatorisch umfasst der Eigenanteil jährliche Zinsen von 3.672 Euro und eine lineare Abschreibung von 18.828 Euro bei einer Nutzungsdauer von 30 Jahren. Der Baubeginn ist für Januar 2023 geplant, wobei die Wiederinbetriebnahme für Mai 2023 vorgesehen ist. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung bezüglich der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.06.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.1Temporäre Inanspruchnahme einer öffentlichen Parkplatzfläche zur Errichtung einer Außengastronomie vor dem Ladenlokal Grendtor 17, 45276 EssenZur Vorlage · 1585/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VII des Stadtbezirks VII hat die Entscheidung über die temporäre Inanspruchnahme einer öffentlichen Parkplatzfläche zur Errichtung einer Außengastronomie vor dem Ladenlokal Grendtor 17 in Essen beraten. Der Antragsteller beantragt die Erlaubnis, eine Parkplatzfläche mit den Maßen 2,00 Meter Breite und 7,50 Meter Länge ab sofort bis zum 31. Oktober 2022 zu nutzen.
Die Grundlage für das Verfahren ist ein Ratsbeschluss vom 24. August 2022, der ein vereinfachtes Verfahren für Erweiterungsanträge von Außengastronomie vorsieht. Da eine Nutzung öffentlicher Parkplatzflächen laut diesem Beschluss für den Zeitraum von November 2022 bis einschließlich Februar 2023 ausgeschlossen ist, endet die mögliche Nutzung im vorliegenden Fall am 31. Oktober 2022.
Der Antragsteller hat zugesichert, eine Abgrenzung zur befahrbaren Verkehrsfläche zu schaffen. Zudem wurde versichert, dass die Fläche bei einer Schließung des Ladenlokals von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen vollständig geräumt und der Allgemeinheit wieder zur Verfügung gestellt wird. Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Erlaubnisnehmer. Das Amt für Straßen und Verkehr hat den Antrag geprüft und keine Bedenken gegen die Sondernutzung festgestellt, da es sich weder um einen Funktionsparkplatz noch um eine bewirtschaftete Parkfläche handelt. Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung, dem Antrag zuzustimmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.2Ruhrschifffahrt bis SteeleZur Vorlage · 1582/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Projekt der Ruhrschifffahrt bis Steele dient der Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII. Der Sachverhalt befasst sich mit der möglichen Erweiterung der Personenschifffahrt auf der Landeswasserstraße bis nach Steele.
Nach Angaben der Verwaltung und der Weiße Flotte Baldeney GmbH bestehen weiterhin Hindernisse für eine Umsetzung des Vorhabens. Der Ruhrverband weist darauf hin, dass die notwendige Ertüchtigung der Schleuse in Steele sowie der Ausbau der Fahrrinne mit nicht eingeplanten Kosten verbunden sind und die Genehmigungsfähigkeit fraglich ist. Aus naturschutzrechtlicher Sicht wäre eine Genehmigung für Schiffe mit elektrischem Antrieb lediglich außerhalb der Hauptbrutzeit von März bis Mitte September denkbar. Zudem ist die Errichtung eines Anlegers in der Höhe des S-Bahnhofes Überruhr Holthausen aufgrund der Lage im europäischen Naturschutzgebiet Heisinger Aue nach aktuellen Einschätzungen nicht genehmigungsfähig.
Die Bezirksregierung Düsseldorf spricht als zuständige Ruhrschifffahrtsbehörde gegen eine Ausweitung der Befahrbarkeit aufgrund der hohen Unterhaltskosten für Ausbaggerung und Schleusenbetrieb. Für den Betreiber wäre ein wirtschaftlicher Linienverkehr nur durch Zuschüsse sowie einen erweiterten Saisonbetrieb möglich. Aufgrund dieser wirtschaftlichen und regulatorischen Hürden hat die Weiße Flotte Baldeney GmbH das Projekt vorerst auf den Status „ruhend“ gesetzt und konzentriert sich auf die Erweiterung des Fahrgebiets im Rhein-Herne-Kanal.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Masterplan Einzelhandel 2022 (Fortschreibung des Masterplan 2011)Zur Vorlage · 0844/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0844/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel 2022. Als Grundlage dienen Daten zur Kaufkraftkennziffer von 97,6 im Jahr 2021 sowie die Entwicklung der Verkaufsfläche, die seit 2009 um 13 % auf etwa 122.000 m² gesunken ist.
Der Plan sieht eine vierstufige Zentrenhierarchie vor, die aus den Kategorien A bis D besteht. Im Rahmen dieser Struktur sollen 13 D-Zentren erhalten bleiben, während drei Standorte zu Nahversorgungsstandorten herabgestuft und fünf E-Zentren zu D-Zentren hochgestuft werden sollen. Zudem ist eine Neuzuordnung von Sortimenten vorgesehen, wodurch beispielsweise Campingartikel als zentrenrelevant eingestuft werden.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Vorlage einbringt. Die Entscheidung über den Masterplan obliegt dem Rat, wobei die Zustimmung der Bezirksvertretungen I bis IX erforderlich ist. Der Beratungsprozess umfasst Anhörungen der Bezirksvertretungen im Zeitraum von Juni bis September 2022 sowie einen Informationstermin mit dem beauftragten Gutachterbüro im September 2022. Eine Entscheidung des Rates ist für den 26. Oktober 2022 vorgesehen. Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz werden in der Vorlage als positiv bewertet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Herrn Sehnke (Die PARTEI/DIE LINKE.)
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 14.Stellplatzsatzung der Stadt Essen SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1317/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat eine Anpassung der Stellplatzsatzung zur Vorlage gebracht, um die Regelungen an die novellierte Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anzupassen. Die Änderung ist notwendig, da die Landesbauordnung im Jahr 2021 das Stellplatzrecht neu geregelt und die Ermächtigung für die gemeindliche Ausgestaltung verändert hat.
Im Rahmen der Neufassung wird unter anderem klargestellt, dass mindestens ein Prozent der erforderlichen Stellplätze, mindestens jedoch ein Stellplatz, für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen werden muss, wobei diese Regelung für Ein- und Zwei-familienhäuser nicht gilt. Zudem erfolgt eine Anpassung der Bereiche mit gleichwertiger Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Diese Anpassung basiert auf einer aktuellen Untersuchung des Amtes für Geoinformation, Vermessung und Kataster, die Veränderungen im Busnetz sowie Änderungen in der Datenstruktur berücksichtigt.
Die vorliegende Vorlage wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie im Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung empfohlen. Auch die Bezirksvertretungen aller Stadtbezirkse haben im Rahmen der Anhörung keine Bedenken gegen die Anpassung geäußert. Der finale Beschluss über die neue Stellplatzsatzung obliegt dem Rat der Stadt Essen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben gegen die Stimmen der AfD-Fraktion
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 15.Geschäftsbericht Amt für Stadtplanung und BauordnungZur Vorlage · 1311/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Geschäftsbericht des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung sowie das Arbeitsprogramm Bauleitplanung 2022–2023 wurden zur Vorlage gebracht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und das Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2022–2023 beschließen, sofern die Kenntnisnahme der Bezirksvertretung VI erfolgt. Die verschiedenen Bezirksvertretungen der Stadt sind ebenfalls zur Kenntnisnahme der Unterlagen vorgesehen.
Der Bericht verweist auf die Entwicklung der Bebauungsplanverfahren. Während im Jahr 2020 insgesamt 61 Verfahren und städtebauliche Planungen enthalten waren, wurden in den Jahren 2021 und 2022 jeweils zwei bzw. drei Pläne rechtsverbindlich. Die Verwaltung führt Verzögerungen in laufenden Verfahren auf die Auswirkungen der Pandemie zurück. Im langfristigen Durchschnitt von 2010 bis 2022 wurden jährlich durchschnittlich sieben Bebauungspläne rechtsverbindlich.
Das neue Arbeitsprogramm umfasst insgesamt 80 Planungen. Dabei werden 16 Verfahren aus dem Programm entlassen, da diese abgeschlossen sind oder kein Planungsbedarf mehr besteht. Das Programm beinhaltet 33 laufende Verfahren sowie 17 ruhende Verfahren, die sich in der Vorbereitung befinden oder von Rahmenbedingungen abhängig sind. Zudem werden 30 neue Verfahren aufgenommen. Aufgrund der personellen Kapazitäten im Amt für Stadtplanung und Bauordnung können etwa die Hälfte der Bebauungspläne gleichzeitig bearbeitet werden, wodurch sich die Abarbeitung über den Zeitraum 2022/23 hinaus in den nächsten Programmzeitraum erstrecken wird. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Innenentwicklung und der Nachnutzung von Flächen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Anpassung der Baukosten wegen Fassadenschäden und weiterer technischer Vorgaben (Kulturforum Steele, Dreiringstraße 7) hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 1203/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Dringlichkeitsentscheidung zur Anpassung der Baukosten für die Generalsanierung des Kulturforums Steele beantragft. Die Vorlage sieht vor, die bisher veranschlagten Baukosten von 3.940.000 € um 900.000 € auf insgesamt 4.840.000 € zu erhöhen. Zudem wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 700.000 € für das Jahr 2022 beantragt, um die Finanzierung zu sichern.
Die Kostensteigerungen resultieren aus verschiedenen baulichen und organisatorischen Faktoren. Nach Abschluss der Schadstoffsanierung und der Errichtung von Gerüsten wurden weitere Schäden an der Gebäudesubstanz sowie an der Fassade festgestellt, insbesondere Frostschäden am Verblendmauerwerk und an den Sandsteinelementen. Zudem erforderten statische Prüfungen Verstärkungen an den Decken. Weitere Gründe für die Kostenentwicklung sind das Fehlen von Bestandsplänen, die Notwendigkeit denkmalgerechter Rekonstruktionen, technische Anforderungen nach aktuellem Baurecht sowie die Installation neuer Lüftungsanlagen und einer modernen Medienausstattung. Auch externe Faktoren wie Lieferverzögerungen bei Holz, Materialknappheit und Personalausfälle infolge der Pandemie sowie verzögerte Vergabeergebnisse haben zur Kosten- und Zeitsteigerung beigetragen. Der Abschluss der Sanierungsmaßnahme verzögert sich nach aktuellen Planungen auf Ende Juli 2023.
Die Finanzierung der Mehrkosten soll durch die Bereitstellung von Mitteln in den Jahren 2022 und 2023 erfolgen. Die Entscheidung des Oberbürgermeisters vom 30. Juni 2022 bedarf der Genehmigung durch den Rat der Stadt Essen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Trinkwasserbrunnen in EssenZur Vorlage · 1187/2022/SPD/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Konzepts zur flächendeckenden Versorgung der Stadt mit kostenlosen Trinkwasserbrunnen vorsieht. Die Verwaltung soll hierzu in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen ein entsprechendes Vorhaben ausarbeiten und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen.
Als Orientierung für die Planung dient das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln“. Die Umsetzung soll stufenweise erfolgen, wobei die Verwaltung angewiesen wird, perspektivisch das gesamte Stadtgebiet zu versorgen. Bei der Auswahl der Standorte sollen vorrangig Orte mit hoher Reichweite berücksichtigt werden, wobei der Kriterienkatalog sowie die Checkliste der Stadt Köln als Grundlage dienen sollen.
Zusätzlich zum Kölner Modell soll das Konzept die Bedürfnisse wohnungsloser Menschen einbeziehen. Die Antragsteller führen an, dass Trinkbrunnen die Aufenthaltsqualität an öffentlichen Plätzen sowie das Stadtbild beeinflussen und einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge leisten können. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Sicherstellung des Zugangs zu fließendem Wasser für Menschen ohne festen Wohnsitz, insbesondere während der Sommermonate.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Antrag vom Antragsteller zurückgezogen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — geschoben in die Ratssitzung
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18.Kennzeichnung Fußweg in Horst zwischen Ruhr und Bahntrasse ab AntonienalleeZur Vorlage · 1460/2022/SPD · Antrag BV VII
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII hat im Rahmen des Antrags 1460/2022/SPD die Prüfung einer veränderten Kennzeichnung eines Wegabschnitts in Essen-Horst beantragt. Konkret geht es um den Bereich zwischen der Antonienallee, der Ruhr und der Bahntrasse in Richtung Bochumer Eisenbahnmuseum.
Dem Antrag liegt die Information zugrunde, dass der betreffende Wegabschnitt ab der Antonienallee als Fußweg gekennzeichnet ist, die Kennzeichnung jedoch auf dem weiteren Verlauf bis zur Stadtgrenze fehlt. Laut dem Antrag handelt es sich um einen reinen Fußweg, was auch durch die Bestätigung des Fahrradbeauftragten untermauert wird. Es wird darauf hingewiesen, dass es im nicht eindeutig gekennzeichneten Bereich wiederholt zu Konflikten zwischen Radfahrenden und Fußgängerinnen und Fußgängern gekommen ist.
Die Bezirksvertretung beschließt daher, die Verwaltung mit der Prüfung der Sachlage zu beauftragen. Ziel ist es, eine entsprechende Kennzeichnung des Fußweges ab der Stadtgrenze Essen zu veranlassen, um die Nutzung des Weges eindeutig festzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung)
- 19.Parkettfußboden Ratstrakt Rathaus Kray; Decke im RatssaalZur Vorlage · 1489/2022/CDU · Antrag BV VII
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung VII hat mit der Vorlage 1489/2022/CDU einen Antrag gestellt, der Sanierungsmaßnahmen im Ratstrakt des Rathauses Kray zum Gegenstand hat. Der Antrag bezieht sich auf den Zustand des Parkettfußbodens im Ratstrakt, bei dem laut Antrag Holzstücke ausbrechen und Anzeichen von Fäulnis vorliegen. Da ein Abschleifen und eine neue Versiegelung des Belags nach Einschätzung der Antragsteller nicht mehr ausreichend sind, wird ein kompletter Austausch des Bodens gefordert.
Zusätzlich wird die Sanierung der Decke im Ratssaal thematisiert. Die aktuelle Deckenkonstruktion soll nach den Ausführungen der Fraktion entfernt werden, um die ursprüngliche Kuppeldecke des Ratssaals wieder sichtbar zu machen, wobei auch der Denkmalschutz als Aspekt angeführt wird. Es wird vorgeschlagen, die Arbeiten so zu koordinieren, dass die Deckenentfernung vor den Bodenarbeiten erfolgt.
Die Fraktion beantragt, dass die Bezirksvertretung diese Maßnahmen an die Verwaltung weiterleitet, damit eine entsprechende Etatierung erfolgen kann. Zudem wird die Verwaltung gebeten, Kostenschätzungen für die genannten Vorhaben zu erstellen. Im Rahmen der Planung sollen mögliche Fördermittel des Landes oder der Denkmalpflege geprüft werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung)
- 20.Spielplatz Kamblickweg / BarbarastraßeZur Vorlage · 1490/2022/CDU · Antrag BV VII
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung VII hat mit der Vorlage 1490/2022/CDU beantragt, den Fußweg im Bereich Kamblickweg/Barbarastraße durch einen klappbaren Pfahl zu verschließen.
Grundlage des Antrags ist die Situation am Spielplatz Kamblickweg. Neben der Spielfläche befindet sich ein breiter Fußweg, der zum Kamblickweg hin abgeflacht ist, um die Befahrbarkeit durch Betriebsfahrzeuge oder Rasenmäher zu ermöglichen. Dieser Weg führt zur Barbarastraße. Laut Antrag wird dieser Weg wiederholt von Fahrzeugen zweckentfremdet. Konkret wird berichtet, dass morgens kleinere Behindertentransportfahrzeuge Personen im Kamblickweg aufnehmen und den Fußweg nutzen, um über die Sackgasse Barbarastraße eine Verbindung zur Krayer Straße herzustellen.
Die Fraktion beantragt, dass die Bezirksvertretung den Beschluss fasst, den Zugang des Fußwegs mittels eines klappbaren Pfahls zu beschränken. Die Vorlage war für die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII am 13. September 2022 zur Entscheidung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung)
- 21.Wiederherstellung der Verkehrssicherheit einer Mauer am Dreiringplatz in unmittelbarer Nähe zur Gedenktafel "Grenze zwischen Rheinland und Westfalen" in SteeleZur Vorlage · 1499/2022/FDP/EBB · Antrag BV VII
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der FDP/EBB in der Bezirksvertretung VII hat einen Antrag gestellt, der die Instandsetzung einer Mauer am Dreiringplatz in Steele zum Gegenstand hat. Die Mauer befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Gedenktafel „Grenze zwischen Rheinland und Westfalen“.
Mit dem Antrag wird die Verwaltung ersucht, die Mauer in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Laut Begründung der Fraktion ist die Bausubstanz durch Vandalismus beschädigt und befindet sich in einem fortschreitenden Verfallsprozess. Die Fraktion führt an, dass der Zustand der Mauer neben einer optischen Beeinträchtigung auch eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt.
Der Dreiringplatz wird im Antrag als ein häufig genutzter Ort im Stadtteil Steele beschrieben, an dem unter anderem dreimal wöchentlich ein Markt stattfindet, der die Nahversorgung der Bevölkerung unterstützt. Die Fraktion weist darauf hin, dass sich die Schäden an der Mauer laut vorliegenden Informationen regelmäßig verschlimmern. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 13. September 2022 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung)
- 22.Halteverbot Kreuzung Im Haferfeld/FüllenkampZur Vorlage · 1500/2022/FDP/EBB · Antrag BV VII
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der FDP/EBB in der Bezirksvertretung VII hat einen Antrag gestellt, um die Verkehrssituation an der Kreuzung Im Haferfeld/Füllenkamp im Essener Stadtteil Freisenbruch zu verbessern. Im Zentrum des Antrags steht die Problematik von Fahrzeugen, die im Bereich der Kreuzung auf dem Gehweg parken. Laut Begründung der Fraktion führt dies zu einer eingeschränkten Übersichtlichkeit für Kinder, die den nahegelegenen Spielplatz nutzen, sowie für andere Verkehrsteilnehmer.
Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung Kontakt mit dem zuständigen Fachamt aufnimmt, um die Möglichkeiten einer baulichen Veränderung zu prüfen. Konkret soll untersucht werden, ob durch die Installation von Einbauten, wie beispielsweise Blumenkübeln, das geltende Halteverbot an dieser Stelle effektiver durchgesetzt werden kann. Ziel der Maßnahme ist eine Entspannung der Situation im Kreuzungsbereich. Der Antrag wurde zur Beratung in die Sitzung der Bezirksvertretung VII am 13. September 2022 eingebracht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung)
- 23.Beleuchtung öffentliche Grünfläche "Alter Friedhof Kray" Bezug: Antrag der SPD-Fraktion 0153/2021/SPD, BV-Sitzung 09.03.2021Zur Vorlage · 1504/2022/BV VII · Bezirksvertretung VII
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII befasst sich in der Sitzung am 13. September 2022 mit der Beleuchtung der öffentlichen Grünfläche „Alter Friedhof Kray“. Die Vorlage bezieht sich auf einen vorangegangenen Antrag der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2021.
Gegenstand der aktuellen Vorlage ist die Kenntnisnahme des Ergebnisprotokolls eines Ortstermins, der am 24. August 2022 stattgefunden hat. An diesem Termin nahm ein Vertreter der Abteilung Grün und Gruga teil. Das Protokoll des Termins liegt der Vorlage als Anlage bei und dient als Grundlage für die weitere Entscheidung der Bezirksvertretung.
In der vorliegenden Dokumentation sind keine spezifischen Angaben zu den zu erwartenden Investitionskosten, Personalkosten oder Sachkosten enthalten, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Eine Vorprüfung der Vorlage durch die Verwaltung ist nicht erforderlich. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine erste Einschätzung vorgenommen, die das Vorhaben als nicht klimarelevant einstuft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung)
- 23.1Widerrechtliches Parken von LKW an der Hubertstraße zwischen Hausnummern 212 und 224 Bezug: Antrag der SPD-Fraktion 0131/2022/SPD, BV-Sitzung 08.02.2022Zur Vorlage · 1581/2022/BV VII · Bezirksvertretung VII
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII hat in ihrer Sitzung am 13. September 2022 der Anordnung einer neuen Parkregelung in der Hubertstraße zugestimmt. Der Beschluss bezieht sich auf den Straßenabschnitt zwischen den Hausnummern 212 und 224.
Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der SPD-Fraktion aus dem Februar 2022, mit dem die Verwaltung aufgefordert wurde, Maßnahmen zur Vermeidung von widerrechtlich parkenden Lastkraftwagen (LKW) in diesem Bereich zu erarbeiten. Das Amt für Straßen und Verkehr hat daraufhin einen Vorschlag zur Neuregelung unterbreitet. Demnach soll das Parken auf dem betreffenden Abschnitt künftig nur noch für Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 2,8 Tonnen gestattet sein.
Die Umsetzung der vorgeschlagenen Regelung erfolgt auf Basis der Empfehlung der zuständigen Fachabteilung. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich. Die Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde als positiv bewertet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung)
- 24.Sitzungstermine der Bezirksvertretung VII für das Jahr 2023Zur Vorlage · 1331/2022/BV VII · Bezirksvertretung VII
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII hat im Rahmen der Sitzung am 13. September 2022 die Sitzungstermine für das Jahr 2023 zur Kenntnis genommen. Die Festlegung der Termine erfolgte unter Berücksichtigung der Schulferienzeiten für Ostern, Sommer und Herbst.
Die Sitzungen sind grundsätzlich für den zweiten Dienstag im Monat im Rathaus Kray angesetzt. Für das Jahr 2023 wurden die Termine auf den 14. Februar, 14. März, 09. Mai, 13. Juni, 12. September, 14. November sowie den 12. Dezember festgelegt.
Mit der Bekanntgabe der Sitzungstermine wurden auch die entsprechenden Fristen für die Einreichung von Fraktionsanträgen definiert. Diese liegen jeweils am Donnerstag vor dem Termin der jeweiligen Sitzung. Konkret wurden die Fristen auf den 26. Januar, 23. Februar, 20. April, 25. Mai, 24. August, 26. Oktober sowie den 23. November 2023 bestimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung)
- 25.Bezirkliche Haushaltsmittel 2022
- 25.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Zuwendungsantrag Aktion Kray, Aktionen für Kinder auf dem Krayer HerbstfestZur Vorlage · 1468/2022/BV VII · Bezirksvertretung VII
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VII hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Gewährung einer Zuwendung für das Krayer Herbstfest genehmigt. Der Antrag der Aktion Kray zielte darauf ab, die Finanzierung von Kinderangeboten während des Festes, welches vom 2. bis 4. September 2022 stattfand, sicherzustellen. Da die für die Durchführung notwendigen Landesmittel nicht ausreichten, um die Angebote für Kinder zu decken, wurde eine Förderung in Höhe von 500 Euro aus dem Stadtteilbudget Kray beantragt.
Die zuständige Stelle des Jugendamtes, das Begegnungszentrum Kraysel, hat diesem Antrag bereits zugestimmt. Da der Termin des Herbstfestes vor der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung lag, konnte ein ordentlicher Beschluss nicht rechtzeitig herbeigeführt werden. Infolgedessen wurde die Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und den Fraktionssprecher der SPD-Fraktion im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen getroffen. Die Bezirksvertretung VII hat diese Dringlichkeitsentscheidung nun förmlich bestätigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung)
- 25.2Zuwendungsantrag Stadtteilbibliothek Kray, Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
- 25.3Zaunerweiterung Volksgarten KrayZur Vorlage · 1578/2022/BV VII · Bezirksvertretung VII
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VII hat in ihrer Sitzung am 13. September 2022 über die Finanzierung der Zaunerweiterung im Volksgarten Kray entschieden. Der Beschluss umfasst eine Zuwendung in Höhe von 6.000 Euro aus bezirklichen Haushaltsmitteln. Zudem wurde der Umwidmung von 8.000 Euro aus dem bezirklichen Haushalt für den Fachbereich 67 zugestimmt. Diese Mittel stammen aus dem Sondertopf für Ersatzspielgeräte und Ausstattungselemente.
Die Maßnahme sieht die Erweiterung von Stabgitterzäunen sowie die Pflanzung von Hecken um die Teiche im Volksgarten Kray vor. Ursprünglich war eine Finanzierung vorgesehen, die sich zu gleichen Teilen aus Mitteln der Grün und Gruga (GGE), Stiftungsmitteln der Van-Eupen-Stiftung und bezirklichen Mitteln zusammensetzen sollte. Aufgrund von Vorgaben des Kämmerers, wonach Auszahlungen nur bei rechtlicher Verpflichtung der Stadt Essen oder zur Erfüllung unaufschiebbarer Aufgaben möglich sind, konnte die GGE die ursprüngliche Zusage nicht einhalten. Da die bezirklichen Haushaltsmittel von der bestehenden Haushaltssperre ausgenommen sind, wurde die Umwidmung der Mittel zur Umsetzung der Maßnahme beantragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung)
- 25.4Baumbeet Mettenstraße
- 26.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 1271/2022/BV VII · Bezirksvertretung VII
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VII für den Stadtbezirk 7 hat in ihrer Sitzung am 13. September 2022 verschiedene Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Im Bereich der Infrastruktur und Verkehrsplanung berichtet das Amt für Straßen und Verkehr über die Behebung von Schäden durch Baumaßnahmen der Stadtwerke Essen in Eibergbach und am Weg am Berge. Während durch die Stadtwerke verursachte Schäden bereits behoben wurden, sollen sich verschlechterte Straßenzustände, die auf die Lkw-Belastung zurückzuführen sind, durch das Amt für Straßen und Verkehr ausbessern lassen. Für die Fahrradstraße Im Haferfeld sowie die Sanierung der Straße Berkenberg wird nach der Feststellung des Schadensbildes eine Kalkulation der notwendigen Arbeiten erstellt.
Hinsichtlich der Verkehrsführung im Bereich Krayer Straße/Fürstinstrum informiert die Verwaltung über eine Änderung der Linienbusführung aufgrund einer Baumaßnahme der Stadtwerke, wobei eine mobile Beschilderung für den Linienverkehr eingesetzt wurde. Zudem liegen Berichte zum Planungsstand des Bades am Südpark, zum Baustatus der Neuen Mitte Freisenbruch sowie zum kombinierten Rad- und Fußweg auf der Ottostraße vor. Weitere Themen der Mitteilungen umfassen die geplante Wasserbaumaßnahme am Bürkenweg, die Situation der Taxiparkplätze an der Astrid-Lindgren-Grundschule sowie den Sachstand des Sofortprogramms Innenstadt NRW bezüglich des Verfügungsfonds für Anmietungen im Bereich Steele. Eine weitere Baumaßnahme der Stadtwerke Essen am Nottebaumskamp wurde ebenfalls thematisiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung)
- 26.1Bad am Südpark
- 26.2Verkehrsführung Linienbus Krayer Str./Fürstinstr.
- 26.3Geplante Wasserbaumaßnahme Bürkenweg
- 26.4Baustatus und Verkehrsplanung Neue Mitte Freisenbruch
- 26.5Kombinierter Rad-/Fußweg auf der Ottostraße
- 26.6Taxi-Halteplatz Astrid-Lindgren-Schule
- 26.7Straßenschäden durch Baumaßnahme Eibergbach
- 26.8Straßenschäden Weg am Berge
- 26.9Fahrradstraße im Haferfeld
- 26.10Sanierung der Straße Berkenberg
- 26.11Sofortprogramm Innenstadt NRW
- 26.12Baumaßnahme der Stadtwerke Essen, Nottebaumskamp
- 27.Anfragen und Mitteilungen
- 27.1Eröffnung Bergmannshütte
- 27.2Erinnerung: Grünschnitt Autobahnbrücke A 40 Ottostraße Bezug: BV-Sitzung 14.06.22, TOP 29.5
- 27.3Sachstand Stadttauben in Steele
- 27.4Stromversorgung Skateranlage Volksgarten Kray
- 27.5Wasserversorgung der Feuerwehr für Löscheinsätze im Gewerbegebiet Adlerstraße
- 27.6Erinnerung: Wiederaufstellung von Verkehrschildern und Pöllern Leuschnerweg Bezug: Antrag 1019/2022/SPD, BV-Sitzung 14.06.22
- 27.7Ausbesserung Radweg zwischen Horst und Steele
- 27.8Erinnerung: Schäden bei der Ersatzbepflanzung eines Baumbeetes in der Köllmannstraße Bezug: Mail an GGE am 30.05.22
- 27.9Bepflanzung der Grünfläche vor dem Haus Dreiringstraße 8
- 27.10Ausstattung des neuen Gebäudes der Freiwilligen Feuerwehr Kray mit einer Photovoltaikanlage
- 27.11Entwicklung von Parkraum/Anzahl von Stellplätzen im Bezirk VII Bezug: Stellplatzsatzung der Stadt Essen DS-Nr. 1317/2022/7
- 27.12fehlender Grünschnitt entlang desGehwegs/Treppe hinter dem ehem. DRK-Pflegeheim Minnesängerstraße
- 27.13Erinnerung: Parkplätze Freisenbruchstraße Bezug: Antrag 1050/2022/CDU, BV-Sitzung 14.06.22
- 27.14Abfallbehälter auf dem Gehweg der ehemaligen Velten-Bahn
- 27.15öffentliche Toiletten im Volksgarten Kray
- 28.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 29.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 30.Anfragen und Mitteilungen
- 30.1Antragseingänge mit bedeutender städtebaulicher und verkehrstechnischer Relevanz
- 30.2Öffnungszeiten der Bude im Freibad Oststadt
- 31.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil