Dringlichkeitsentscheidung Vollsperrung der Prosperstraße bis November 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung der Vollsperrung der Prosperstraße bis November 2022 zugestimmt. Da die reguläre Sitzung der Bezirksvertretung erst am 13. September 2022 stattfindet, wurde die Entscheidung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 60 GO NRW) vorab herbeigeführt.
Die Vorlage mit der Nummer 1473/2022/BV IV dient dazu, die notwendige Zustimmung zur Sperrung des Straßenabschnitts zeitnah zu erwirken. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass für das Vorhaben keine zusätzlichen Investitionen, kalkulatorischen Kosten oder Personalkosten veranschlagt wurden. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde die Maßnahme in der Vorprüfung als positiv eingestuft.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 13.09.2022einstimmig beschlossen
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