Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 12 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV vom 14.06.2022
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Graffiti am Treppenaufgang Borbecker Platz
- 4.Borbeck-Mitte - Sitzgelegenheiten vor dem Jugendamt und Streetart am TreppenaufgangZur Vorlage · 1492/2022/SPD · Antrag BV IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 1492/2022/SPD einen Antrag an die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV gestellt. Der Antrag befasst sich mit der Gestaltung des Außenbereichs vor dem Jugendamt sowie der künstlerischen Gestaltung eines Treppenaufgangs in Borbeck-Mitte.
Die Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, ob bei der Auswahl von Sitzgelegenheiten vor dem Jugendamt Bänke mit unterschiedlichen Höhen kombiniert werden können, um sowohl Kindern als auch älteren Menschen eine angemessene Nutzung zu ermöglichen. Hintergrund ist der Wunsch, Termine im Außenbereich, etwa für Eltern-Kind-Gespräche, oder Wartezeiten für Eltern und Kinder komfortabler zu gestalten.
Zudem wird die Prüfung einer neuen Gestaltung des Treppenaufgangs durch Streetart beantragt. Die Fraktion regt an, statt rein dekorativer Motive ortsbezogene Themen zu verwenden und die Bürgerinnen und Bürger in den Auswahlprozess einzubeziehen. Als mögliche Motive werden historische Bezüge zum dörflichen Charakter oder zur industriellen Vergangenheit des Stadtteils sowie Darstellungen von Borbeck als moderner Dienstleistungs-, Bildungs- oder Medizinstandort vorgeschlagen. Ziel der Initiative ist es, die Identifikation mit dem Stadtteil zu fördern und die Akzeptanz der künstlerischen Gestaltung durch eine breite Beteiligung aller Generationen zu erhöhen.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 5.Städtisches Grundstück „Alte Bottroper Straße"Zur Vorlage · 1493/2022/SPD · Antrag BV IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 1493/2022/SPD für die Sitzung der Bezirksvertretung IV am 13. September 2022 eine Anfrage zum weiteren Verwendungszweck des städtischen Grundstücks „Alte Bottroper Straße 10“ gestellt. Das betreffende Grundstück wurde in der Vergangenheit als Flüchtlingsunterkunft genutzt und ist im geltenden Bebauungsplan als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen, was eine Nutzung als private Gewerbefläche ausschließt.
Die Fraktion weist darauf hin, dass der Standort aufgrund seiner Lage für die Errichtung einer Schule oder einer Kindertagesstätte als wenig geeignet erscheint. In der Vorlage werden daher mehrere Fragen an die Bezirksbürgermeisterin gerichtet, um Klarheit über die künftige Entwicklung des Areals zu erhalten. Konkret wird gefragt, weshalb bislang keine Nachnutzung des Grundstücks erfolgt ist und welche verschiedenen Nutzungsarten durch die Verwaltung bereits geprüft und verworfen wurden.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, welche Arten der städtischen Nutzung im Bereich des Gemeinbedarfs für den Standort in Betracht kommen oder ob die Verwaltung die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans beabsichtigt. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob Nutzungen durch städtische Tochterunternehmen ebenfalls unter den Begriff des Gemeinbedarfs fallen.
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- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Bolzplatz "Wüstenhöferstr./Feuerwache"Zur Vorlage · 1494/2022/SPD · Antrag BV IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 1494/2022/SPD einen Antrag an die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV gestellt. Gegenstand der Vorlage ist die Gestaltung des Bolzplatzes im Bereich Wüstenhöferstraße/Feuerwache.
Die Fraktion bittet die Verwaltung, eine Prüfung und Darlegung dazu vorzunehmen, ob eine Installation von Zäunen abseits der Hanglagen des Platzes dessen Attraktivität steigern kann. Im Zuge dieser Prüfung soll die Verwaltung zudem ermitteln, mit welchen Kosten für eine entsprechende Umsetzung zu rechnen ist. Der Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 13. September 2022 vorgesehen.
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- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Brückenbauwerk ProperstraßeZur Vorlage · 1495/2022/SPD · Antrag BV IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 1495/2022/SPD einen Antrag an die Bezirksvertretung IV gestellt, um Maßnahmen gegen Schmierereien an einem Brückenbauwerk in der Prosperstraße zu prüfen. Ziel des Antrags ist es, nach Abschluss der geplanten Brückensanierung eine dauerhafte Verschmutzung der neuen Brückenwände durch Tags und Schmierereien zu verhindern.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass bereits nach der Sanierung der Brückenanlage Rauchstraße kurz nach der Fertigstellung wieder Schmierereien auf den neuen Wänden auftraten. Um das Erscheinungsbild des Bauwerks zu wahren, regt die Fraktion an, die Verwaltung mit der Prüfung von Präventionsmaßnahmen zu beauftragen. Als eine mögliche Option wird die Gestaltung der Flächen mit Graffiti-Kunstwerken vorgeschlagen, die Stadtteilmotive aufgreifen. Auf diese Methode wird verwiesen, da sie an anderen Stellen in Essen bereits umgesetzt worden sei. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung IV am 13. September 2022 vorgesehen.
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- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Öffentliche Toiletten im Bezirk IVZur Vorlage · 1497/2022/SPD · Antrag BV IV
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Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 1497/2022/SPD für die Bezirksvertretung IV um Informationen zum Zustand und zur künftigen Planung öffentlicher Toiletten im Stadtbezirk gebeten. Hintergrund der Anfrage ist das Auslaufen eines Vertrages mit dem Unternehmen Ströer/DSM im Jahr 2023, welcher den Betrieb von zwei öffentlichen Toiletten in Borbeck umfasst.
Die Fraktion fordert von der Verwaltung einen Bericht sowie die Beantwortung spezifischer Fragen zu den Standorten in der Fürst-Albrecht-Straße und der Marktstraße. Dabei geht es um mögliche Anschlusslösungen für diese beiden Standorte sowie um die geplanten Verfahrensschritte und die zeitliche Perspektive für das Mittelzentrum Borbeck. Zudem wird nach weiteren Planungen für öffentliche Toiletten im gesamten Bezirk IV gefragt.
Darüber hinaus bittet die Fraktion um Auskunft über die Anforderungen an die Aufstellung und den Betrieb öffentlicher Toiletten, die sich aus der vom Rat beschlossenen Konzeptentwicklung ergeben. Des Weiteren sollen die Ergebnisse der digitalen Umfrage aus dem April kommuniziert werden, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der Rückmeldungen und den ermittelten Bedarf für das Mittelzentrum Borbeck sowie die weiteren Stadtteile des Bezirks.
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- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 9.Schloß Borbeck – Prüfung auf alternative Raumplanung bei InstandsetzungZur Vorlage · 1498/2022/SPD · Antrag BV IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 1498/2022/SPD einen Antrag an die Bezirksvertretung IV gestellt, um eine alternative Raumplanung für das Schloss Borbeck im Zuge der geplanten Instandsetzung zu prüfen. Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung eine Neugestaltung der Raumnutzung untersucht, die eine Aufgabe des großen Saales im Erdgeschoss vorsieht.
Dieser Plan sieht zudem eine Verlagerung der Küche, der Toiletten sowie des Restaurants in das Erdgeschoss vor, wobei eine flexible Raumaufteilung angestrebt wird. Ergänzend soll geprüft werden, inwieweit das Restaurant mit einer ebenerdig erreichbaren Außenterrasse ausgestattet werden kann. Hierfür werden bauliche Optionen wie eine Brückenlösung oder die Aufgabe des ehemals nicht vorhandenen Wassergrabens an der westlichen Seite des Gebäudes in Betracht gezogen.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass die bisherige Lage des Restaurants im Untergeschoss sowie die eingeschränkte Sicht auf die Außenterrasse die Gästezahlen beeinflusst haben. Zudem wird auf einen Rückgang der Nutzung des großen Saales sowie sinkende Mitgliederzahlen in Vereinen und Karnevalsgesellschaften verwiesen, was die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Großveranstaltungen erschwere.
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- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 10.Trinkwasserbrunnen in EssenZur Vorlage · 1187/2022/SPD/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Konzepts zur flächendeckenden Versorgung der Stadt mit kostenlosen Trinkwasserbrunnen vorsieht. Die Verwaltung soll hierzu in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen ein entsprechendes Vorhaben ausarbeiten und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen.
Als Orientierung für die Planung dient das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln“. Die Umsetzung soll stufenweise erfolgen, wobei die Verwaltung angewiesen wird, perspektivisch das gesamte Stadtgebiet zu versorgen. Bei der Auswahl der Standorte sollen vorrangig Orte mit hoher Reichweite berücksichtigt werden, wobei der Kriterienkatalog sowie die Checkliste der Stadt Köln als Grundlage dienen sollen.
Zusätzlich zum Kölner Modell soll das Konzept die Bedürfnisse wohnungsloser Menschen einbeziehen. Die Antragsteller führen an, dass Trinkbrunnen die Aufenthaltsqualität an öffentlichen Plätzen sowie das Stadtbild beeinflussen und einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge leisten können. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Sicherstellung des Zugangs zu fließendem Wasser für Menschen ohne festen Wohnsitz, insbesondere während der Sommermonate.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Antrag vom Antragsteller zurückgezogen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — geschoben in die Ratssitzung
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 11.Dringlichkeitsentscheidung Vollsperrung der Prosperstraße bis November 2022Zur Vorlage · 1473/2022/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung der Vollsperrung der Prosperstraße bis November 2022 zugestimmt. Da die reguläre Sitzung der Bezirksvertretung erst am 13. September 2022 stattfindet, wurde die Entscheidung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 60 GO NRW) vorab herbeigeführt.
Die Vorlage mit der Nummer 1473/2022/BV IV dient dazu, die notwendige Zustimmung zur Sperrung des Straßenabschnitts zeitnah zu erwirken. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass für das Vorhaben keine zusätzlichen Investitionen, kalkulatorischen Kosten oder Personalkosten veranschlagt wurden. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde die Maßnahme in der Vorprüfung als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Sperrung Scheckenstraße/Roßstraße
- 13.Verlegung bzw. Neuaufstellung der Altpapiercontainer Heilstraße Höhe Hausnummer 15Zur Vorlage · 1480/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV wird um die Zustimmung zur Verlegung eines Altpapiercontainers in der Heilstraße gebeten. Der bisherige Standort in der Heilstraße 15, der seit Mitte der 1990er Jahre genutzt wurde, befand sich auf privatem Grund der Vivawest Wohnen GmbH. Im Zuge von Sanierungsmaßnahmen an dem betreffenden Objekt forderte die Eigentümerin die Entfernung der Behälter, der die Verwaltung am 13. Juni 2022 nachkam.
Da die Aufstellung von Depotcontainern grundsätzlich auf städtischen Flächen erfolgen soll, um komplexe Nutzungsvereinbarungen mit Privateigentümern zu vermeiden, ist eine Neuverortung vorgesehen. In Abstimmung mit der Essener Beterriebe GmbH (EBE) wurde ein neuer Standort auf dem Parkstreifen in der Höhe der Heilstraße 16 identifiziert. Die neue Fläche befindet sich auf städtischem Grund, ist gepflastert, eben und ermöglicht eine einfache Reinigung sowie soziale Kontrolle.
Die Stadt Essen ist gemäß den Vorgaben des Verpackungsgesetzes dazu verpflichtet, öffentliche Flächen für die Aufstellung von Depotcontainern bereitzustellen, wobei ein Verlust von Parkraum möglich ist. Der Beschluss sieht vor, die Altpapierbehälter auf den Parkstreifen der Heilstraße 16 zu verlegen.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Überlassung von Schulraum im Jahr 2022Zur Vorlage · 1191/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV wird über die außerschulische Nutzung von Schulräumen im Jahr 2022 beraten. Die Vorlage regelt die Überlassung von Schulgebäuden, Schulhöfen und Schulsportplätzen an externe Nutzer.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungskompetenz für die außerschulische Inanspruchnahme von Schulgrundstücken bei den Bezirksvertretungen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung den in einer beigefügten Liste aufgeführten Nutzungen in Schulen mit bezirklicher Bedeutung zustimmt. Für die Nutzung von Räumlichkeiten in den übrigen Schulen des Stadtbezirks soll die Bezirksvertretung lediglich Kenntnis nehmen.
Die Unterrichtung der Bezirksvertretung erfolgt in Form einer listenmäßigen Zusammenstellung der Jahresgenehmigungen, um eine einheitliche Handhabung der Genehmigungsverfahren zu gewährleisten. Die entsprechende Liste der geplanten Schulraumnutzungen für das Jahr 2022 ist der Drucksache als Anlage beigefügt.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Bericht zu den Maßnahmen „Quartiershausmeister“ und „Kriminalpräventive Maßnahmen“Zur Vorlage · 1881/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit dem Bericht zu den Maßnahmen „Quartiershausmeister“ und „Kriminalpräventive Maßnahmen“. Der Bericht dient der Kenntnisnahme durch verschiedene Gremien, darunter den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsrat, den Rat der Stadt Essen sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, III, IV, V, VI und VII. Inhaltlich werden Projekte wie das „Aktionsbündnis sicheres Altenessen“, das Projekt „Perspektive Nord(viertel)“ sowie die Rekonstituierung des Kriminalpräventiven Rates behandelt.
Die Vorlage thematisiert die Verstetigung und Ausweitung der Arbeitsansätze. Auf Grundlage von Ratsbeschlüssen aus dem Jahr 2019 wurde die Finanzierung abgesichert und das Modell auf weitere Stadtteile wie Katernberg, Altendorf und Bochold ausgeweitet. Im Rahmen des „Handlungsprogramms Quartiershausmeister 2025“ sollen Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit gefördert sowie die Jugendkriminalität verringert werden. Die Umsetzung erfolgt durch Träger wie die Caritas-SkF-Essen gGmbH, das Diakoniewerk Essen, die AWO und den Sofa e.V.
In den Bezirken IV, V, VI und VII wurden personelle Ressourcen für Quartiershausmeister und Kriminalprävention geschaffen. So wurden im Bezirk IV Stellenanteile für Quartiershausmeister sowie die Kriminalprävention „KIB“ umgesetzt, während im Bezirk V ein Quartiershausmeister für Karnap eingesetzt wurde. Im Bezirk VI wurden Stellenanteile besetzt und eine Personalressource für Kriminalprävention eingestellt. Im Bezirk VII sind seit Juni 2020 Quartierskümmerer sowie seit Februar 2021 ein Quartiershausmeister tätig. Aufgrund eines Ratsbeschlusses vom November 2021 werden die Vertragsvorbereitungen zur Personalaufstockung durchgeführt, wobei die Verwaltung künftig über die Entwicklung jährlich berichten wird. Es besteht zudem Bedarf an fachlicher Anleitung sowie einer Erhöhung der Sachkosten und der Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (12. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Erneuerungsprogramm für Nebenstraßen 2022 ffZur Vorlage · 1474/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Straßen und Verkehr hat für die Bezirksvertretung IV ein Erneuerungsprogramm für Nebenstraßen vorgelegt, das die Umsetzung von Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen plant. Grundlage der Vorlage ist eine Zustandserfassung, bei der die Substanz der Straßen anhand von Spurrinnen, Rissen und Flickstellen digital bewertet wurde. Dabei wurden verkehrswichtige Nebenstraßen neu den Nebenstraßennetzen zugeordnet.
Das Programm unterscheidet zwischen zwei Arten von Maßnahmen. Die erste Gruppe umfasst Instandsetzungen durch Dünne Schichten im Kalteinbau (DSK-Belag), wie etwa in der Schloßwiese oder der Pausmühlenstraße. Diese Maßnahmen lösen keine Beitragspflicht für Anlieger aus; die Kosten werden auf etwa 45 Euro pro Quadratmeter geschätzt.
Die zweite Gruppe umfasst Straßenabschnitte, die einer grundhaften Erneuerung bedürfen. Hierzu zählen unter anderem Abschnitte in den Stadtteilen Borbeck, Dellwig, Bedingrade und Frintrop, etwa die Emscherblick oder die Reckstraße. Bei diesen Maßnahmen besteht eine Beitragspflicht für die Anlieger nach dem Kommunalabgabengesetz. Aufgrund einer neuen Förderrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen, die eine hundertprozentige Förderung des beitragsfähigen Aufwandes vorsieht, wird für die Betroffenen ein sogenannter Null-Euro-Bescheid erwartet. Die Kosten für diese Erneuerungen belaufen sich auf circa 150 Euro pro Quadratmeter. Die Umsetzung der Maßnahmen soll durch das Amt für Straßen und Verkehr sukzessive und in Abstimmung mit den Versorgungsträgern erfolgen.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Fahrradstraßen in Essen-DellwigZur Vorlage · 1083/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit der Anfrage zur Einrichtung von Fahrradstraßen im Essener Stadtteil Dellwig. Im Rahmen der Anfrage vom 20. März 2022 wurde die Umsetzung spezifischer Straßenabschnitte als Fahrradstraßen thematisiert.
Die Verwaltung verweist in der Sachdarstellung auf das Ziel der Stadt Essen, bis zum Jahr 2035 eine gleichmäßige Verteilung der Verkehrsmittel auf jeweils ein Viertel der Wege zu erreichen. Hierbei soll der Anteil des Radverkehrs von derzeit 7 % auf 25 % gesteigert werden. Ein entsprechender Beschluss des Rates zum Bürgerbegehren „RadEntscheid“ sieht den Ausbau des Radverkehrsnetzes vor, was auch die Einrichtung von Fahrradstraßen umfasst. Der Fokus der aktuellen Planungen liegt dabei auf der Sicherung und dem Ausbau der Haupt- und Ergänzungsrouten des Essener Radverkehrsnetzes.
Hinsichtlich der in der Anfrage genannten Straßenabschnitte stellt die zuständige Fachabteilung fest, dass diese – mit Ausnahme einer Teilstrecke des Kraienbruchs, die dem Ergänzungsnetz zugeordnet ist – nicht Teil des aktuellen Essener Radverkehrsnetzes sind. Aus diesem Grund können die angefragten Strecken für eine zeitnahe Umplanung in Fahrradstraßen derzeit nicht berücksichtigt werden. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird gebeten, die Informationen zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (9. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Fällungen von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2022/23Zur Vorlage · 1172/2022/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage der Fachbereich 67 Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretungen I bis IX über die geplanten Fällungen von Risikobäumen außerhalb von Waldflächen im Winter 2022/2023. Die Maßnahme umfasst die Entfernung von Bäumen, die nach langjährigen Kontrollen als nicht mehr sicher eingestuft wurden. Als Gründe für die Fällungen werden sichtbare Schäden wie Faulstellen, Höhlungen, abgestorbene Kronenteile sowie Folgen von Trockenheit und Sturm genannt. Die Entscheidung für jede Fällung basiert auf zwei unabhängigen Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleure der Landwirtschaftskammer NRW unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Standards.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch klimatische Veränderungen und neue Baumkrankheiten oder Insektenbefall weitere Fällungen erforderlich werden können, über die die Bezirksvertretungen separat informiert werden. Für die Nachpflanzung der gefällten solitären Bäume wird eine Ersetzung an derselben Örtlichkeit angestrebt. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Nachpflanzungen liegt bei den jeweiligen Fachbereichen des Bauherrenamtes, abhängig von der Art der Fläche, etwa bei Grünanlagen, Spielplätzen, Friedhöfen oder Straßenbäumen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretungen.
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- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Aufstellung einer Bergmannslore in der Grünanlage an der Oberhauser Straße / Ecke Kattendahl in Essen- FrintropZur Vorlage · 1276/2022/6 · Vorlage
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Der Bürger- und Verkehrsverein Essen-Frintrop 1922 e.V. hat die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung einer Bergmannslore in der Grünanlage an der Ecke Oberhauser Straße und Kattendahl in Essen-Frintrop beantragt. Die Aufstellung der Lore soll als Erinnerung an den ehemaligen Standort der Zeche Kattendahl dienen. Die Verankerung der Lore soll mittels im Boden hergestellter Streifenfundamente erfolgen.
Eine etwaige Sondernutzungserlaubnis würde Regelungen zur Unterhaltung der Bergmannslore sowie zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch den Erlaubnisnehmer beinhalten. In dem Prüfverfahren haben die beteiligten Fachbereiche der Verwaltung keine Bedenken gegen die geplante Aufstellung geäußert. Die Verwaltung beabsichtigt daher, dem Antrag zu entsprechen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IV der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis zustimmt.
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- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Straßenbenennung hier: Benennung eines Platzes vor dem Schloss Borbeck - Arbeitsbezeichnung D 36 - im Stadtteil BorbeckZur Vorlage · 1298/2022/6 · Vorlage
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Die Bezirksvertretung IV hat einen Vorschlag zur Benennung eines Platzes im Stadtteil Borbeck vorgelegt. Konkret geht es um die Umbenennung des Platzes mit der Arbeitsbezeichnung D 36 vor dem Schloss Borbeck in „Schlossplatz“.
Hintergrund der Initiative ist das Anliegen der Bezirksvertretung, die Bedeutung des Schlosses Borbeck, des Schlossparks inklusive der Residenzaue sowie der Dubois-Arena als überbezirkliche Kultur- und Freizeiteinrichtung für die Bevölkerung der Stadt Essen und für Gäste zu unterstreichen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist zudem eine Umgestaltung des Platzes vorgesehen. Die Umbenennung würde das Schloss sowie das angrenzende Wirtschaftsgebäude betreffen. Seitens der Kulturverwaltung liegen keine Einwände gegen den Vorschlag vor.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungskompetenz für die Benennung oder Umbenennung von Plätzen bei der Bezirksvertretung, sofern es sich nicht um Hauptverkehrsstraßen handelt. Für die Umsetzung der Neubenennung sind Sachkosten in Höhe von 150,00 Euro für ein Straßennamensschild veranschlagt. Nach dem formellen Verfahren gemäß dem Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen wird der Beschluss im Amtsblatt der Stadt Essen veröffentlicht und nach Ablauf der Rechtsmittelfrist bestandskräftig.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse Stadt EssenZur Vorlage · 1344/2022/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1344/2022/6 enthält den Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse der Stadt Essen. Die Untersuchung basiert auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Essen und dem Regionalverband Ruhr vom 27. Oktober 2020. Der Bericht umfasst 307 Seiten sowie 15 Karten und stützt sich auf Messungen an elf Stationen im Zeitraum vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022. Zu den Ergebnissen gehören eine Stadt-Umland-Temperaturdifferenz von 7,6 Kelvin sowie Windgeschwindigkeiten von maximal 2,2 m/s.
Das Stadtgebiet zeigt eine Verteilung von 48,4 % baulich genutzten Flächen und 51,6 % freiflächengeprägten Flächen. Während Wald- und Freilandklimatope jeweils 16,1 % ausmachen, weisen das Stadtklima (7,6 %) und das Innenstadtklima (1,6 %) eine thermische Belastung auf. Daten des Deutschen Wetterdienstes deuten auf eine Zunahme von thermischen Extremereignissen wie heißen Tagen und Tropennächten in den Zeiträumen 2021–2050 und 2071–2100 hin.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen, die Bezirksvertretungen I bis IX sowie die relevanten Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Planungshinweise sollen als strategische Ziele berücksichtigt werden. Diese umfassen die Sicherung von Grünzügen und Belüftungsbahnen, die Förderung von Entsiegelungen sowie die Intensivierung von Begrünung und Verschattung in hochverdichteten Bereichen. Klimatische Ausgleichsräume sollen von Bebauung freigehalten werden.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt - siehe TOP 10.1
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — entfällt
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung)
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung)
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: entfällt - 21.1Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse Stadt EssenZur Vorlage · 1344/2022/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse der Stadt Essen liegt vor. Die Analyse basiert auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Essen und dem Regionalverband Ruhr vom 27. Oktober 2020. Im Rahmen der Untersuchung wurden im Zeitraum vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022 Messungen an elf Stationen durchgeführt. Die Ergebnisse dokumentieren eine Temperaturdifferenz zwischen Stadt und Umland von 7,6 Kelvin sowie Windgeschwindigkeiten von maximal 2,2 m/s. Die Verteilung der Klimatopen zeigt ein Verhältnis von 48,4 % baulich geprägten zu 51,6 % freiflächengeprägten Flächen auf.
Der Bericht identifiziert Waldklimatope auf 16,1 % der Fläche sowie Vorstadt- und Stadtrandklimata als Kaltluftquellen. Im Zentrum befinden sich Stadt- und Innenstadtklimata in hochversiegelten Bereichen. Auf Grundlage von 120-jährigen Daten des Deutschen Wetterdienstes werden thermische Extremereignisse für die Zeiträume 2021–2050 und 2071–2100 prognostiziert. Als Planungshinweise werden die Sicherung von Belüftungsbahnen, die Vermeidung weiterer Verdichtung in lockeren Bebauungsstrukturen sowie die Förderung von Entsiegelung, Begrünung und Verschattung empfohlen. Zudem ist das Festschreiben klimatischer Baugrenzen an Siedlungsrändern vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen sowie die Bezirksvertretungen I bis IX den Bericht zur Kenntnis nehmen. Ebenso sollen der Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Beirat der unteren Naturschutzbehörde den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Beratung in den Gremien ist für den Zeitraum zwischen dem 6. September 2022 und dem 26. Oktober 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2022 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (6. Sitzung)
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Widmungserweiterung eines Teilstückes der Armstraße im Übergang zur Straße WeidkampZur Vorlage · 1401/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV des Stadtbezirks IV hat einen Beschlussvorschlag zur Widmungserweiterung eines Teilstückes der Armstraße im Übergang zur Straße Weidkamp vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die Nutzung dieses Bereichs, der derzeit auf den öffentlichen Fußverkehr beschränkt ist, nachträglich auf den öffentlichen Radverkehr auszuweiten.
Hintergrund der Maßnahme ist die Einstufung der Kreuzung Weidkamp-Hülsmannstraße-Am Ellenbogen als Unfallhäufungsstelle in Fahrtrichtung Norden. In der Folge wurde für den Radverkehr zunächst eine Umleitungsempfehlung über die Armstraße ausgesprochen, bevor ab dem 1. August 2022 die Durchfahrt im betreffenden Kreuzungsbereich für Radfahrende untersagt wurde. Das betroffene Teilstück ist aktuell als öffentlicher Gehweg gewidmet, wobei der Zugang durch Verkehrszeichen sowie die Zusatzbeschilderung „Radfahrer frei“ geregelt ist.
Die zuständige Fachabteilung empfiehlt die Widmungserweiterung im Einvernehmen mit dem Straßenbaulastträger, da seitens der Verkehrsbehörde keine Bedenken gegen die Freigabe für den Radverkehr bestehen. Eine provisorische Anrampung des Weges zum Weidkamp wurde bereits umgesetzt; eine bauliche Absenkung des Bereichs ist für den Herbst geplant. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungsgewalt über die Widmungserweiterung von Straßen und Wegen bezirklicher Bedeutung bei der Bezirksvertretung. Nach einem entsprechenden Beschluss erfolgt die Veröffentlichung der Widmungserweiterung im Amtsblatt der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Widmungserweiterung Verbindungsweg Stratmanns Hang und Nordlandaue
- 24.Masterplan Einzelhandel 2022 (Fortschreibung des Masterplan 2011)Zur Vorlage · 0844/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0844/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel 2022. Als Grundlage dienen Daten zur Kaufkraftkennziffer von 97,6 im Jahr 2021 sowie die Entwicklung der Verkaufsfläche, die seit 2009 um 13 % auf etwa 122.000 m² gesunken ist.
Der Plan sieht eine vierstufige Zentrenhierarchie vor, die aus den Kategorien A bis D besteht. Im Rahmen dieser Struktur sollen 13 D-Zentren erhalten bleiben, während drei Standorte zu Nahversorgungsstandorten herabgestuft und fünf E-Zentren zu D-Zentren hochgestuft werden sollen. Zudem ist eine Neuzuordnung von Sortimenten vorgesehen, wodurch beispielsweise Campingartikel als zentrenrelevant eingestuft werden.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Vorlage einbringt. Die Entscheidung über den Masterplan obliegt dem Rat, wobei die Zustimmung der Bezirksvertretungen I bis IX erforderlich ist. Der Beratungsprozess umfasst Anhörungen der Bezirksvertretungen im Zeitraum von Juni bis September 2022 sowie einen Informationstermin mit dem beauftragten Gutachterbüro im September 2022. Eine Entscheidung des Rates ist für den 26. Oktober 2022 vorgesehen. Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz werden in der Vorlage als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Herrn Sehnke (Die PARTEI/DIE LINKE.)
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig Bedenken erhoben - 25.Stellplatzsatzung der Stadt Essen SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1317/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat eine Anpassung der Stellplatzsatzung zur Vorlage gebracht, um die Regelungen an die novellierte Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anzupassen. Die Änderung ist notwendig, da die Landesbauordnung im Jahr 2021 das Stellplatzrecht neu geregelt und die Ermächtigung für die gemeindliche Ausgestaltung verändert hat.
Im Rahmen der Neufassung wird unter anderem klargestellt, dass mindestens ein Prozent der erforderlichen Stellplätze, mindestens jedoch ein Stellplatz, für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen werden muss, wobei diese Regelung für Ein- und Zwei-familienhäuser nicht gilt. Zudem erfolgt eine Anpassung der Bereiche mit gleichwertiger Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Diese Anpassung basiert auf einer aktuellen Untersuchung des Amtes für Geoinformation, Vermessung und Kataster, die Veränderungen im Busnetz sowie Änderungen in der Datenstruktur berücksichtigt.
Die vorliegende Vorlage wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie im Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung empfohlen. Auch die Bezirksvertretungen aller Stadtbezirkse haben im Rahmen der Anhörung keine Bedenken gegen die Anpassung geäußert. Der finale Beschluss über die neue Stellplatzsatzung obliegt dem Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben gegen die Stimmen der AfD-Fraktion
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 26.Bauvorhaben im KlaumerbruchZur Vorlage · 1244/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung IV für den Stadtbezirk IV Informationen zu einem potenziellen Bauvorhaben im Bereich Klaumerbruch vorgelegt. Der Bericht bezieht sich auf eine vorangegangene Sitzung der Bezirksvertretung vom 10. Mai 2022 und befasst sich mit der Situation auf dem Grundstück am Klaumerbruch 95, welches das Gelände der ehemaligen Firma Linde umfasst.
Nach Angaben der Bauaufsicht liegen zum aktuellen Zeitpunkt keine Planungen für ein Bauvorhaben auf dem besagten Grundstück vor. Zudem ist der zuständigen Stelle kein entsprechender Bauantrag bekannt. Die Vorlage dient der Information über den aktuellen Stand der baurechtlichen Lage auf dem betreffenden Areal. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IV die vorliegenden Informationen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 27.Geschäftsbericht Amt für Stadtplanung und BauordnungZur Vorlage · 1311/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Geschäftsbericht des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung sowie das Arbeitsprogramm Bauleitplanung 2022–2023 wurden zur Vorlage gebracht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und das Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2022–2023 beschließen, sofern die Kenntnisnahme der Bezirksvertretung VI erfolgt. Die verschiedenen Bezirksvertretungen der Stadt sind ebenfalls zur Kenntnisnahme der Unterlagen vorgesehen.
Der Bericht verweist auf die Entwicklung der Bebauungsplanverfahren. Während im Jahr 2020 insgesamt 61 Verfahren und städtebauliche Planungen enthalten waren, wurden in den Jahren 2021 und 2022 jeweils zwei bzw. drei Pläne rechtsverbindlich. Die Verwaltung führt Verzögerungen in laufenden Verfahren auf die Auswirkungen der Pandemie zurück. Im langfristigen Durchschnitt von 2010 bis 2022 wurden jährlich durchschnittlich sieben Bebauungspläne rechtsverbindlich.
Das neue Arbeitsprogramm umfasst insgesamt 80 Planungen. Dabei werden 16 Verfahren aus dem Programm entlassen, da diese abgeschlossen sind oder kein Planungsbedarf mehr besteht. Das Programm beinhaltet 33 laufende Verfahren sowie 17 ruhende Verfahren, die sich in der Vorbereitung befinden oder von Rahmenbedingungen abhängig sind. Zudem werden 30 neue Verfahren aufgenommen. Aufgrund der personellen Kapazitäten im Amt für Stadtplanung und Bauordnung können etwa die Hälfte der Bebauungspläne gleichzeitig bearbeitet werden, wodurch sich die Abarbeitung über den Zeitraum 2022/23 hinaus in den nächsten Programmzeitraum erstrecken wird. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Innenentwicklung und der Nachnutzung von Flächen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (18. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.08.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 28.Starke Quartiere - starke Menschen (SQSM) Sachstand KonzeptumsetzungZur Vorlage · 1245/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung informiert über den aktuellen Umsetzungsstand des Projekts „Starke Quartiere – starke Menschen“ sowie der Integrierten Entwicklungskonzepte für die Stadtteile Mitte/Ost, Nord und West. Der Bericht dient der regelmäßigen Berichterstattung über die Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes.
Im Bereich der ESF-Maßnahmen wurden von 82 geplanten Maßnahmen 18 Projekte mit einem Volumen von rund 2,1 Millionen Euro realisiert, wovon etwa 1,7 Millionen Euro als Zuwendung flossen. Insgesamt beläuft sich die aktuelle Antragssumme für die drei Fördergebiete auf rund 17,2 Millionen Euro, wobei das ursprüngliche Gesamtvolumen aufgrund von Kostensteigerungen auf über 22,6 Millionen Euro erweitert wurde.
In den einzelnen Gebieten wurden verschiedene städtebauliche und soziale Projekte umgesetzt. Im Bereich Mitte/Ost wurden Förderbescheide für das Hof- und Fassadenprogramm ausgezahlt und die Aufwertung des Waldthausenparks sowie des Elisenplatzes abgeschlossen. Im Norden wurden Projekte wie die Neueröffnung des Spindelmannparks und die Übergabe des Kaiser-Wilhelm-Parks dokumentiert. Im Bereich West wurden die Weiterentwicklung der Gesamtschule Bockmühle sowie verschiedene Spielplatzgestaltungen realisiert.
Zudem umfasst der Bericht zahlreiche soziale Maßnahmen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen, darunter Projekte zur Gesundheitsförderung, Lerntherapie in Kitas und pädagogische Fachkräfte im Bereich Altendorf und Bochold. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen sowie die Fachausschüsse und Bezirksvertretungen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 29.Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" - Beteiligung am Projektaufruf 2022 mit dem Vorhaben "Ersatzneubau Stadtbad Borbeck"Zur Vorlage · 1420/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ teilzunehmen. Im Rahmen des Projektaufrufs 2022 soll eine Projektskizze für den Ersatzneubau des Stadtbads Borbeck eingereicht werden, um Fördermittel zu beantragen. Das Programm des Deutschen Bundestages sieht Mittel bereit, um Investitionen in die soziale Infrastruktur zu unterstützen, wobei der Fokus auf energetischen Anforderungen, Klimaschutz und Barrierefreiheit liegt.
Das geplante Vorhaben sieht den Bau eines Hallenbades als Ersatz für die bestehende Anlage in der Vinckestraße vor. Auf dem Areal soll neben dem Schwimmbad mit 25-Meter-Becken, einem Lehrschwimmbecken und einer Sprunganlage auch ein Sport- und Gesundheitszentrum sowie eine Gymnastikhalle entstehen. Die geplante Variante umfasst zudem einen Eingangsbereich mit Gastronomie sowie eine Photovoltaikanlage auf den Dachflächen. Die prognostizierten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 24,8 Millionen Euro.
Der Prozess ist zweistufig aufgebaut: Zunächst erfolgt die Einreichung der Projektskizze, woraufhin bei Auswahl des Projekts in einer zweiten Phase der eigentliche Zuwendungsantrag gestellt wird. Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV sowie die Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für die Sport- und Bäderbetriebe die Teilnahme zur Kenntnis nehmen. Der Rat der Stadt Essen beschließt die Einreichung der Projektskizze.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.09.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 30.Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Freiheit EmscherZur Vorlage · 0830/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat soll das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (INSEK) „Freiheit Emscher“ beschließen, welches als planerischer Rahmen für die Entwicklung des Gebiets zwischen der Emscher und dem Rhein-Herne-Kanal dient. Das Vorhaben sieht die Umgestaltung ehemaliger Bergbauflächen in Gewerbequartiere sowie die Verbesserung der Lebensqualität in den angrenzenden Wohngebieten vor. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Inhalte für die Fokus-Quartiere Altenessen-Nord, Vogelheim und Karnap durch Integrierte Entwicklungskonzepte (IEK) weiter zu konkretisieren.
Für die weitere Planung und Umsetzung werden vorläufige Kosten in Höhe von 530.000 Euro veranschlagt, während das Gesamtprojektvolumen auf etwa 10 Millionen Euro geschätzt wird. Für die Jahre 2023 und 2024 sind Mittel in Höhe von 150.000 Euro beziehungsweise 200.000 Euro für die Entwicklung sowie 80.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro für den öffentlichen Grünraum im Rahmen des IGA Emscher Park vorgesehen.
Die Vorlage enthält zudem eine Einschätzung zur Klimarelevanz, die eine Reduktion von Treibhausgas-Ausstößen vorsieht. Geplante Maßnahmen umfassen die energetische Aufwertung des Gebäudebestands zur Senkung des Heizwärmebedarfs sowie die Stärkung des Umweltverbunds im Bereich Verkehr und Mobilität. Dies soll durch eine bessere ÖPNV-Erschließung, etwa die Verlängerung der Stadtbahn nach Vogelheim, den Anschluss an überörtliche Fuß- und Radwege sowie durch Nahmobilitätskonzepte erfolgen. Die Aufwertung von Grün- und Freiflächen sowie Begrünungsmaßnahmen sollen zudem zur Klimaanpassung und zur Steigerung der Biodiversität beitragen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.06.2022 · Kulturausschuss (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 30.AGeneralsanierung Schloß Borbeck (Hauptgebäude, Teich und Vorplatz mit Zufahrt) hier: Vergabe von GeneralplanerleistungenZur Vorlage · 1427/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Generalsanierung des Schlosses Borbeck, einschließlich des Hauptgebäudes, des Schlossteiches sowie des Vorplatzes mit der Zufahrt. Im Rahmen einer Vorlage zur Beauftragung von Generalplanerleistungen bis zur Leistungsphase 3 der HOAI wird ein Budget von 700.000 € für die Planungsarbeiten vorgesehen. Die Finanzierung soll im Haushaltsjahr 2023 durch eine haushaltsneutrale Umwidmung aus dem Projektpool für Planungsleistungen erfolgen.
Ein bereits erstelltes Gutachten eines Architekturbüros hat einen erheblichen Sanierungsbedarf an der historischen Bausubstanz festgestellt. Die Maßnahmen umfassen die Behebung von Feuchtigkeitsschäden, die Erneuerung der Dachdeckung und der Fassade sowie die Modernisierung der technischen Gebäudeausrüstung, darunter Heizung, Sanitär- und Elektroinstallationen. Zudem sind Arbeiten an der Terrasse, der Entschlammung des Teiches und der Neugestaltung des Eingangsbereichs vorgesehen. Die Gesamtkosten für die Sanierung werden aufgrund der aktuellen Preisdynamik und notwendiger Sicherheitszuschläge auf etwa 13,6 Millionen € geschätzt.
Der zeitliche Ablauf sieht die Einleitung eines europaweiten Vergabeverfahrens für die Planung im ersten Quartal 2023 vor. Ein Baubeginn der eigentlichen Sanierungsmaßnahmen ist für die Jahre 2024 und 2025 geplant. Eine Neuverpachtung der Gastronomie soll erst nach Abschluss der Arbeiten erfolgen, um die baulichen Anforderungen des künftigen Pächters berücksichtigen zu können. Eine Zwischenverpachtung ist aufgrund des baulichen Zustands nicht möglich.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 31.Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel
- 32.Auftragskontrollliste
- 33.Mitteilungen der Verwaltung
- 33.1Sachstand Vergabe Planungsleistungen Parkplatz Pollstraße
- 33.2Verzicht von temporären Werbetafeln im Umfeld von Schulen und Kitas
- 33.3Zustand Brücke Barchembachtal
- 33.4Citybahn automatische Grünphase am Knotenpunkt Bergmühle
- 33.5Sachstandsbericht B-Plan Oberhauser Str. 156
- 33.6Pilotprojekt der Bogestra
- 33.7Wahlplakatierung
- 33.8Fußgängerampel am Franziskushaus
- 33.9Stadtwerke Essen Information Verschiebung der Baumaßnahme Kraienbruch
- 33.10Außengastronomie auf Parkplatzflächen
- 33.11Baumaßnahme der Emschergenossenschaft an der Heißener Straße
- 34.Resümee Sommergastronomie Schloss Borbeck
- 35.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 36.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 37.Antragseingänge von städtebaulicher und verkehrstechnischer Relevanz
- 38.Sachstandsbericht Problemimmobilie
- 39.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 40.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 41.Anfragen und Mitteilungen
- 42.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil