Bestellung einer/eines stellv. Inklusionsbeauftragten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX befasst sich mit der Bestellung einer stellvertretenden Inklusionsbeauftragten bzw. eines stellvertretenden Inklusionsbeauftragten. Hintergrund der Vorlage ist die bereits erfolgte Wahl einer Inklusionsbeauftragten in der vorangegangenen Sitzung. Dabei blieb die Frage offen, ob die Wahl von stimmberechtigten Stellvertreterinnen und Stellvertretern möglich ist und in welcher Anzahl diese besetzt werden können.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person zum stellvertretenden Inklusionsbeauftragten für den Stadtbezirk IX zu bestellen. Die Vorlage stellt klar, dass neben der primären Stellvertretung bei Bedarf weitere stellvertretende Inklusionsbeauftragte gewählt werden können. Die Entscheidung über die konkrete Person sowie die Anzahl der weiteren Stellvertretungen ist Gegenstand der Beratung in der Sitzung der Bezirksvertretung am 27. September 2022.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 27.09.2022mehrheitlich beschlossen
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