Bürgereingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Verkehrsführung Kahrstr./Fahrradstraßenachse A
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I des Stadtbezirks 1 hat im Rahmen der Sitzung am 27. September 2022 eine Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Eingabe ist die Verkehrsführung in der Kahrstraße im Bereich der Fahrradstraßenachse A. Die Antragstellung erfolgte im Juli 2022 mit dem Hinweis auf eine konfliktreiche Situation für Radfahrende in dem genannten Straßenabschnitt.
In einer Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr vom August 2022 wurde der aktuelle Sachstand dargelegt. Die zuständige Fachabteilung führt aus, dass die Verkehrssituation verkehrsrechtlich eindeutig geregelt sei. Aus Sicht der Verwaltung besteht daher kein zwingender Handlungsbedarf für eine Änderung der Verkehrsführung. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass eine zusätzliche Markierung zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden kann. Die Bezirksvertretung hat die Eingabe sowie die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr offiziell zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022Kenntnis genommen mit Anmerkungen
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