Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Vondernstraße (Süd) von Ripshorster Straße bis Klaumerbruch
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Vondernstraße (Süd) beschließen. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt von der Ripshorster Straße bis zum Klaumerbruch und ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 89/22 enthalten.
Grundlage für den Beschluss ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW. Die bestehende Beleuchtungsanlage entspricht nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201. Da die vorhandenen Leuchten ersetzt werden müssen und die Masten nicht mehr als standsicher eingestuft werden, ist eine Anpassung an die aktuellen Normen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit vorgesehen. Die Maßnahme beinhaltet den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 113.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über ein entsprechendes PSP-Element. Die Verwaltung führt aus, dass die Maßnahme aufgrund der Verkehrssicherheit sachlich und zeitlich unabweisbar ist. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz angenommen, da durch die Umstellung Strom eingespart wird, auch wenn für die Straßenbeleuchtung Ökostrom bezogen wird. Die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke unterliegen aufgrund der Maßnahme der Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 29.09.2022einstimmig beschlossen
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