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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- Niederschrift Nr. 14 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 11.08.2022
- 1.Niederschrift Nr. 15 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 08.09.2022
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.1Mobilitätskonzept für das Gebiet um den Bahnhof Altenessen und das Baugebiet Palmbuschweg / MilchhofZur Vorlage · 1640/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat im Rahmen der Sitzung am 29. September 2022 eine Vorlage zur Kenntnis genommen, die ein Mobilitätskonzept für das Gebiet um den Bahnhof Altenessen sowie das Baugebiet Palmbuschweg / Milchhof behandelt. Die Verwaltung wurde bereits im Februar 2022 damit beauftragt, ein Konzept vorzulegen, das kurz- und mittelfristige Maßnahmen zum Ausbau des Rad- und Fußverkehrsnetzes sowie zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs umfasst.
Aufgrund des Stopps der Bearbeitung des Bebauungsplans für das Baugebiet Palmbuschweg / Milchhof zu Beginn des Junis 2022 hat sich die Ausgangslage verändert, was zunächst neue konzeptionelle Überlegungen erforderlich macht. Die Entwicklung des Rad- und Fußverkehrskonzepts soll im Zusammenhang mit der Nord-Süd-Fahrradachse im Frühjahr 2023 erfolgen.
Parallel dazu werden im gleichen Zeitraum Vorschläge für eine Anpassung der Verknüpfungen im öffentlichen Personennahverkehr erarbeitet. Das geplante Konzept soll spezifische Themen wie Straßenbahnhaltestellen, Bushaltestellen und Radstationen beinhalten. Die Vorlage wurde von der zuständigen Beigeordneten vorgelegt.
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- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 2.2Erforderlichkeit der Durchfahrtsperre WalpurgisstraßeZur Vorlage · 1536/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit der Erforderlichkeit einer Durchfahrtsperre in der Walpurgisstraße. Grundlage für die Untersuchung ist eine Rahmenverkehrsuntersuchung aus den Jahren 2015 und 2016, die für die Umsetzung geplanter Bebauungspläne in Rüttenscheid eine Diagonalsperre der Walpurgisstraße im Bereich der Roswithastraße vorsah. Ziel dieser Maßnahme war es, Abkürzungsverkehr zu unterbinden und die Leistungsfähigkeit des Knotens Franziskastraße/Paulinenstraße/Müller-Breslau-Straße sicherzustellen.
Obwohl die Diagonalsperre Bestandteil der Verkehrsuntersuchungen zu nachfolgenden Bebauungsplanverfahren war, wurde sie nicht in die Festsetzungen des Bebauungsplans „5/16 Wittekindstraße/Walpurgisstraße“ aufgenommen. Die Verwaltung führt aus, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht prüfbar ist, ob die prognostizierten Verkehrsveränderungen durch die geplanten Bauvorhaben tatsächlich eintreten werden. Zudem wird auf veränderte Rahmenbedingungen durch die Einrichtung der Fahrradachsen A und B sowie auf die noch nicht absehbaren langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Verkehrsverhalten hingewiesen.
Die zuständige Fachabteilung beobachtet die Verkehrsqualität am Knotenpunkt Franziskastraße/Paulinenstraße/Müller-Breslau-Straße weiterhin. Ein Bedarf zur Umsetzung der bestehenden Beschlusslage zur Sperrung wird von der Verwaltung derzeit nicht gesehen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung II werden gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 2.3Anbindung des RS 1 an die Innenstadt und den Norden FörderzugangZur Vorlage · 1657/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr informiert den Ausschuss für Verkehr und Mobilität über die aktuelle Situation zur Anbindung der Innenstadt und des Essener Nordens an die zukünftige Radschnellverbindung RS 1. Nachdem das ursprüngliche Vorhaben zur Schaffung attraktiver Radanschlüsse nicht in das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgenommen wurde, sucht die Verwaltung nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat hierzu alternative Förderzugänge recherchiert und plant die Teilnahme an einem Förderprogramm für den Radverkehr, das vom Bundesamt für Güterverkehr im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr betreut wird. Das Projekt soll als innovatives Modellvorhaben mit Leuchtturmcharakter angemeldet werden. Die Verwaltung steht diesbezüglich im Austausch mit dem Projektträger über die Modalitäten einer Aufnahme. Eine Förderquote zwischen 75 und 90 Prozent wird angestrebt.
Die vorläufig geschätzten Planungs- und Baukosten für das Gesamtprojekt, welches die Anschlüsse zum Berne-Radweg im Norden sowie zur Innenstadt im Süden umfasst, belaufen sich auf rund 12,5 Millionen Euro. Für die Umsetzung sind der Erwerb von Grundstücken sowie die Sicherung des Baurechts im weiteren Planungsverlauf erforderlich. Die Fortführung des Rad- und Gehwegs nach der Querung der Blumenfeldstraße wird als separates Projekt geführt, wobei eine Zusammenarbeit mit der städtischen Wasserwirtschaft vorgesehen ist. Der Ausschuss soll die Ausführungen zur Kenntnis nehmen.
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- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - [1.]Sachstand über die Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der InnenstadtZur Vorlage · 1580/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht der Vorlagennummer 1580/2022/7 aus dem Geschäftsbereich 7 dokumentiert verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Sicherheit in der Essener Innenstadt. Im Rahmen städtebaulicher Projekte wie dem Integrierten Entwicklungskonzept MITTE/OST sowie der Neugestaltung des Weberplatzes werden laufende Prozesse beschrieben. Für den Einzelhandel wurden Mittel aus einem Sofortprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 3,7 Millionen Euro akquiriert, was zur Anmietung von acht Flächen in der Limbecker Straße führte. Zur Aufwertung des öffentlichen Raums wurden zudem Sitzgelegenheiten und Pflanzungen bereitgestellt.
Im Bereich der Sicherheit wurde die Präsenz der gemeinsamen Streife von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst verdoppelt, wobei ab Winter 2022 zusätzliche Mitarbeitende im Einsatz sind. Weitere städtebauliche Vorhaben umfassen die Sanierung des Spielplatzes Hirschlandplatz, die geplante Aufwertung des Gildehoftunnels sowie die Erarbeitung eines Hochhausentwicklungskonzeptes. Für das Projekt „ZUKUNFT Essen Innenstadt“ ist die Erstellung eines Leitbildes sowie eines Integrierten Entwicklungskonzeptes vorgesehen.
Hinsichtlich der Reinigung der Innenstadt prüft die Verwaltung ein Angebot der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH zur Erhöhung der Intervalle und zur Einführung einer Nachtreinigung. Im Bahnhofsumfeld findet bereits eine regelmäßige Reinigung durch die RGE Servicegesellschaft mbH statt. Weitere geplante Maßnahmen sind die Erstellung von Konzepten für den Willy-Brandt-Platz, die Verlagerung der Zentralbibliothek in den Markt 5-6 im Jahr 202rachten 2025 sowie die Untersuchung von Varianten für das Marktkirchenumfeld. Der Citysandkasten auf dem Burgplatz ist als langfristige Einrichtung konzipiert.
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Beratungsfolge
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.11.2022 · Kulturausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.10.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2022 · Seniorenrat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrtreppen U-Bahnhof Kaiser-Wilhelm-Park"Zur Vorlage · 1564/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Fahrtreppen U-Bahnhof Kaiser-Wilhelm-Park“ zu beschließen. Die Erneuerung der Anlagen ist notwendig, da die bestehenden Fahrtreppen, die zwischen 1996 und 2000 installiert wurden, technisch veraltet sind, häufige Störungen aufweisen und nicht den aktuellen Sicherheitsstandards der DIN EN115 entsprechen. Zudem ist eine neue Steuerung erforderlich, um Brandschutzkonzepten gerecht zu werden.
Die Stadt Essen ist gemäß dem Stadtbahnpachtvertrag für die Kosten der Instandsetzung und Erneuerung der Nordstrecke verantwortlich. Die Gesamtkosten für den Austausch der Fahrtreppen am U-Bahnhof Kaiser-Wilhelm-Park werden auf rund 1.600.000 € geschätzt. Davon entfällt ein städtischer Eigenanteil von 820.000 €, während für den Rest eine Förderung durch das Landesförderprogramm „Wüst“ in Höhe von 780.000 € beantragt wurde. Die Ausschreibung und Vergabe der Maßnahme erfolgt durch die Ruhrbahn GmbH.
Durch die Investition in moderne Technik, wie etwa eine neue Steuerung und verbesserte Signalisierung, sollen die jährlichen Instandhaltungskosten sowie die Ausfallzeiten reduziert werden. Für die Finanzierung der Kostenübernahmeerklärung im Jahr 2022 wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 848.000 € benötigt, die durch Mittel aus einem anderen Projekt im Haushaltsplan gedeckt werden soll.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Gewerbegebiet Am LuftschachtZur Vorlage · 1328/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1328/2022/6 des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit der Prüfung einer Tempo-30-Zone im Gewerbegebiet „Am Luftschacht“. Hintergrund der Untersuchung ist ein Antrag der Geschäftsführung der Firma druckpartner Druck- und Medienhaus GmbH, eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen einzuführen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Unfalllage seit dem Jahr 2020 als unauffällig eingestuft wird und keine polizeilichen Erkenntnisse über signifikante Überschreitungen vorliegen.
Die betreffende Straße umfasst eine Länge von etwa 450 Metern. Durch die Eröffnung des ALDI Nord Campus mit über 2000 Mitarbeitenden wird mit einer hohen Dichte an Fußgänger- und Fahrradverkehr sowie einem erhöhten Querungsbedarf gerechnet. Im Rahmen der Prüfung wird die Einrichtung einer Tempo-30-Zone gegenüber einer Fahrradzone bevorzugt.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungskompetenz für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen bei den Bezirksvertretungen. Da die geplante Maßnahme eine Ausnahme von der Regel darstellt, dass Tempo-30-Zonen in Gewerbegebieten grundsätzlich nicht vorgesehen sind, ist der Ausschuss für Verkehr und Mobilität über die Absicht zu informieren. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung VII keine Bedenken gegen die Einrichtung der Zone erhebt und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Maßnahme beschließt. Eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz wird vorab eingeschätzt. Spezifische Kosten oder Fristen sind in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 5.Be-MoVe Projekt, hier: Fahrradplattform "Fahrradflunder (Fietsvlonder)" - temporäre Erprobung von Standorten für FahrradstellplätzeZur Vorlage · 1572/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des interdisziplinären Forschungsprojekts Be-MoVe, das von der Stadt Essen, der Universität Duisburg-Essen und der Universitätsmedizin Essen durchgeführt wird, sollen temporäre Fahrradstellplätze erprobt werden. Das Projekt, das durch das Bundesforschungsministerium gefördert wird, zielt darauf ab, die aktive Mobilität sowie die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu untersuchen.
Die Grüne Hauptstadt Agentur beschafft hierfür fünf mobile Fahrradplattformen des Typs „Fietsvlonder“. Diese Module sollen auf bisherigen Kraftfahrzeug-Stellplätzen eingesetzt werden, um die Eignung der Standorte für eine dauerhafte Einrichtung von Fahrradbügeln zu testen. Die Erprobung erfolgt über einen Zeitraum von jeweils fünf Monaten. Für die Stadtteile Holsterhausen und die Innenstadt wurden erste Standorte vorgeschlagen, darunter die Gemarkenstraße, die Keplerstraße und die Menzelstraße in Holsterhausen sowie die Kastanienallee und die Rottstraße in der Innenstadt.
Sollte die Nutzung der Standorte positiv bewertet werden, ist eine dauerhafte Installation von Fahrradbügeln vorgesehen. Bei geringer Akzeptanz werden die Plattformen entfernt und an anderen Orten eingesetzt. Die wissenschaftliche Evaluation der Maßnahmen erfolgt durch das Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung der Universität Duisburg-Essen mittels Auslastungserhebungen, Fotozählungen oder Videoaufnahmen sowie durch Online-Befragungen. Die Kosten für die Beschaffung, den Transport und den Aufbau der Module belaufen sich auf insgesamt 27.727 Euro und werden durch Fördermittel aus der Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen finanziert.
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- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Umgestaltung der Steeler Straße und barrierefreier Umbau der Straßenbahnhaltestelle Wörthstraße; Anfrage der BV IZur Vorlage · 1517/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Sachstandsbericht zur Umgestaltung der Steeler Straße sowie zum barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle Wörthstraße vor. Ziel der Planung ist es, ein Ingenieurbüro für die weitere Planbearbeitung zu beauftragen, wobei die Vergabe der Planungsleistungen durch die Ruhrbahn für September 2022 vorgesehen ist. Die Erstellung beschlussfähiger Planunterlagen wird für das erste Quartal 2verkehr 2023 angestrebt. Dabei sollen auch die Abhängigkeiten zum Umsetzungszeitraum der Citybahn sowie die Auswirkungen auf den Straßenbahnbetrieb berücksichtigt werden.
In Bezug auf die Anfragen der Bezirksvertretung I I hält die Verwaltung fest, dass kein Mittelstreifen zwischen den Gleisen vorgesehen ist, sondern weiterhin das Konzept breiterer Seitenräume verfolgt wird. Auf den Vorschlag eines Velogleis im Bereich der Haltestelle Wörthstraße wird verwiesen, dass für diese Technik derzeit keine marktreifen Produkte mit garantierter Sicherheit vorliegen. Die Planung der Auf- und Absteigezonen für Radfahrende bleibt Bestandteil des Konzepts.
Hinsichtlich der Verkehrsführung wird erläutert, dass im Bereich zwischen Wörthstraße und Herwarthstraße aufgrund des Straßenquerschnitts und der Haltestelle kein Platz für zusätzliche Radverkehrsanlagen zur Verfügung steht. Die bestehende Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h dient dem Lärmschutz gemäß dem Lärmaktionsplan. Eine Umstellung des Straßenbahnverkehrs auf Busse wird abgelehnt, da dies eine qualitative Verschlechterung des Angebots darstellen würde. Eine Eigentümerinformationsveranstaltung erfolgt nach der politischen Beschlussfassung.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — mit Missmut zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Bau und Baubeginn von Maßnahmen nach dem KAG
- 7.1Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme"An der Reichsbank von Hachestraße bis Lindenallee (KAG-Nr. 3/21)"Zur Vorlage · 1537/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird im Rahmen der Vorlage 1537/2022/6 über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Straße „An der Reichsbank“ zwischen der Hachestraße und der Lindenallee beraten. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 3/21 enthalten.
Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die Anpassung der bestehenden Beleuchtungsanlage an die aktuell gültigen DIN-Normen (EN 13201). Ziel der baulichen Veränderung ist die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Die Maßnahme umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 32.000 Euro.
Die Umsetzung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW. Im Rahmen des Verfahrens wurde eine verbindliche Anliegerversammlung durchgeführt, deren Ergebnis der Vorlage zugrunde liegt. Die durch das Bauvorhaben ausgelöste Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz trifft die Eigentümer und Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke.
Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft. Zwar führt die Nutzung von Ökoststrom für die Straßenbeleuchtung zu keiner unmittelbaren Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch wird durch den geringeren Stromverbrauch eine gesamtheitliche positive Auswirkung auf den Klimaschutz konstatiert. Das Amt für Straßen und Verkehr ist für die Vorlage federführend.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.2Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Vondernstraße (Süd) von Ripshorster Straße bis KlaumerbruchZur Vorlage · 1628/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Vondernstraße (Süd) beschließen. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt von der Ripshorster Straße bis zum Klaumerbruch und ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 89/22 enthalten.
Grundlage für den Beschluss ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW. Die bestehende Beleuchtungsanlage entspricht nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201. Da die vorhandenen Leuchten ersetzt werden müssen und die Masten nicht mehr als standsicher eingestuft werden, ist eine Anpassung an die aktuellen Normen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit vorgesehen. Die Maßnahme beinhaltet den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 113.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über ein entsprechendes PSP-Element. Die Verwaltung führt aus, dass die Maßnahme aufgrund der Verkehrssicherheit sachlich und zeitlich unabweisbar ist. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz angenommen, da durch die Umstellung Strom eingespart wird, auch wenn für die Straßenbeleuchtung Ökostrom bezogen wird. Die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke unterliegen aufgrund der Maßnahme der Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.3Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Ripshorster Straße von Donnerstraße bis VondernstraßeZur Vorlage · 1629/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um die Entscheidung gebeten, die Beleuchtungsmaßnahme in der Ripshorster Straße, im Abschnitt von der Donnerstraße bis zur Vondernstraße, durchzuführen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 123/22 enthalten.
Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Maßnahme umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die Ersetzung der vorhandenen Leuchten mit Zusatzimpedanz ist erforderlich, da die aktuelle Anlage nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht. Die Anpassung an die geltenden Normen dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 82.000 Euro. Durch die Maßnahme entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft. Zwar führt der Bezug von Ökoststrom für die Straßenbeleuchtung zu keiner unmittelbaren Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch wird durch den geringeren Stromverbrauch eine gesamtheitliche positive Auswirkung auf den Klimaschutz angenommen.
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- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes nach § 8a Absatz 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)
- 8.1Aufnahme der Baumaßnahme Barkhovenallee ins Straßen- und WegekonzeptZur Vorlage · 1602/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Aufnahme einer Baumaßnahme in das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen beschließen. Konkret geht es um die Erneuerung des Gehwegs sowie des Parkstreifens in der Barkhovenallee, im Bereich der Hausnummer 40 bis hin zur Straße An der Braut. Die Maßnahme wird als potenziell beitragsfähig nach dem Kommunalabgabengesetz NRW eingestuft.
Laut der vorliegenden Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr weist der Parkstreifen Risse, Ausbrüche und Schollenbildungen auf, weshalb eine Erneuerung notwendig ist. Im Zuge der Arbeiten soll der Gehweg nach dem aktuellen Ausbaustandard der Stadt Essen plattiert werden. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf etwa 145.000 Euro.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch Mittel, die der Stadt Essen von der Bezirksvertretung IX zur Verfügung gestellt wurden, sowie durch Eigenmittel der Stadt. Das Straßen- und Wegekonzept wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben regelmäßig fortgeschrieben, um die Grundlage für die Durchführung von Anliegerversammlungen und die Festlegung von Straßenausbaubeiträgen zu bilden. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung für den Klimaschutz.
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- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Mitteilungen der Verwaltung
- 10.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 10.1Sichere Verkehrsführung an der Kreuzung Weidkamp / Hülsmannstraße / Am EllenbogenZur Vorlage · 1583/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 1583/2022/SPD einen Antrag an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität gestellt. Ziel des Antrags ist die Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Weidkamp / Hülsmannstraße / Am Ellenbogen.
Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, verschiedene Möglichkeiten für eine sichere Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmer im genannten Bereich zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Bezirksvertretung IV vorgelegt werden. Der Antrag sieht vor, dass die Vorlage der Gremien inklusive einer entsprechenden Kostenschätzung zugehen soll. Die Begründung für das Vorhaben wurde im Dokument als mündlich angegeben. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung liegt beim Geschäftsbereich 6.
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- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 10.2Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker Straße hier: Aufwertung im Rahmen kommunaler Möglichkeiten und Pflichten (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 1613/2022/SPD · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 1613/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Verwaltung um die Prüfung und Mitteilung verschiedener Maßnahmen im Bereich des Rahmenplans Gladbecker Straße bittet. Der Antrag richtet sich an die Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für Verkehr und Mobilität.
Im Fokus der Anfrage stehen Maßnahmen zur Lärmminderung und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Verwaltung soll prüfen, ob eine temporäre oder partielle Einführung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen sowie eine Ausweitung der LKW-Geschwindigkeitsbegrenzung umsetzbar sind. Zudem wird die Prüfung der Installation von Flüsterasphalt im Bereich zwischen Berthold-Beitz-Boulevard und Krablerstraße sowie die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsüberwachung durch mobile Messgeräte angefragt. Für den Fußgängerschutz sollen kurzfristige Maßnahmen an spezifischen Kreuzungen und im Bereich der Kita Radhoffstraße untersucht werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verkehrslenkung und Infrastruktur. Die Verwaltung wird gebeten, Möglichkeiten für Park-and-Ride-Plätze, den Ausbau des ÖPNV sowie Maßnahmen zur Entlastung der Gladbecker Straße vom überörtlichen Verkehr zu prüfen. Auch die Vermeidung von Durchgangsverkehr in Seitenstraßen sowie die Verbesserung der Radinfrastruktur sind Gegenstand der Anfrage. Zudem soll die Möglichkeit einer Erweiterung von Fußgänger- oder Radwegen durch die Entfernung des Mittelstreifens zwischen Berthold-Beitz-Boulevard und Hövelstraße sowie die damit verbundenen Kosten geprüft werden.
Ergänzend werden Informationen zu Förderprogrammen für kontrollierte Wohnraumlüftung, Lärmschutzfenster und Fassadenbegrünung im Rahmen des INSEK-Altenessen-Süd-Nordviertels sowie ein Sachstandsbericht zum Knotenpunkt Berthold-Beitz-Boulevard/Gladbecker Straße angefordert.
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Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 10.3Nicht mehr zur Verfügung stehende Parkplätze für den MIV in den Essener StadtbezirkenZur Vorlage · 1565/2022/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1565/2022/FDP einen Antrag gestellt, der eine detaillierte Aufstellung über den Wegfall von Parkplätzen für den motorisierten Individualverkehr in den Essener Stadtbezirken fordert. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Auskunft darüber, wie viele Parkplätze seit dem Beitritt des Rates zum RadEntscheid sowohl in absoluten Zahlen als auch anteilsmäßig nicht mehr zur Verfügung stehen. Dabei sollen spezifische Gründe für die Reduzierung der Stellflächen untersucht werden. Konkret wird nach der Anzahl der Parkplätze gefragt, die durch die Genehmigung von Erweiterungen der Außengastronomie, die Installation von Ladesäulen für Elektroautos, die Einrichtung von Fahrradparkplätzen, den Bau von Radverkehrsanlagen sowie durch die Stadtterrassen des Projektes „Be-MoVe“ ersetzt wurden. Als Stichtag für die Erhebung der Daten ist der 30. August 2022 vorgesehen. Die Entscheidung über den Antrag liegt beim Ausschuss für Verkehr und Mobilität, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zur Kenntnisnahme vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 10.4Inklusion – Straßenschilder für SehbehinderteZur Vorlage · 1455/2022/EBB · Antrag EBB-FW
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Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis - Freie Wähler hat im Ausschuss für Verkehr und Mobilität einen Antrag zur Verbesserung der Barrierefreiheit für sehbehinderte und blinde Menschen gestellt. Im Zentrum des Antrags steht die Durchführung eines Modellversuchs an Straßenkreuzungen innerhalb der Essener Fußgängerzonen. Dort sollen spezielle Straßenschilder als Orientierungshilfen installiert werden. Diese Schilder sollen so gestaltet sein, dass sie durch erhabene Schrift tastbar sind und eine Annäherung aus kurzer Distanz ermöglichen.
Der Antrag sieht vor, dass nach einer dreijährigen Testphase eine Evaluierung der Maßnahmen stattfindet. Dabei soll untersucht werden, inwieweit die Orientierungshilfen genutzt werden. Zudem soll in Zusammenarbeit mit Blindenvereinen geprüft werden, welche weiteren Optimierungen möglich sind.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, das gesamte Stadtgebiet auf weiteren Bedarf zu untersuchen. Dabei sollen Bereiche identifiziert werden, in denen Verbesserungen bei taktilen und akustischen Leitsystemen für Menschen mit Sehbehinderungen realisiert werden können. Als Referenz für die vorgeschlagene Art der Beschilderung werden im Antrag die Vorgehensweisen in anderen Kommunen angeführt.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 11.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 12.Verschiedenes