Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Ripshorster Straße von Donnerstraße bis Vondernstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um die Entscheidung gebeten, die Beleuchtungsmaßnahme in der Ripshorster Straße, im Abschnitt von der Donnerstraße bis zur Vondernstraße, durchzuführen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 123/22 enthalten.
Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Maßnahme umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die Ersetzung der vorhandenen Leuchten mit Zusatzimpedanz ist erforderlich, da die aktuelle Anlage nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht. Die Anpassung an die geltenden Normen dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 82.000 Euro. Durch die Maßnahme entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft. Zwar führt der Bezug von Ökoststrom für die Straßenbeleuchtung zu keiner unmittelbaren Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch wird durch den geringeren Stromverbrauch eine gesamtheitliche positive Auswirkung auf den Klimaschutz angenommen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 29.09.2022einstimmig beschlossen
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