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Bezirksvertretung III

Bestellung einer/eines Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten

1651/2022/BV III Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 3

🟢 Beschlossen 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung III für den Stadtbezirk III befasst sich mit der Neubesetzung der Funktion der Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten. Nachdem die Bezirksbürgermeisterin die Bezirksvertretung im November 2021 über den Rücktritt der bisherigen Beauftragten informiert hatte, liegt nun ein Beschlussvorschlag zur Neubesetzung vor.

Die Neubesetzung der Position soll auf Grundlage von Wahlvorschlägen erfolgen. Die bisherige Stellvertretung bleibt in ihrer Funktion unverändert bestehen. Die Einrichtung dieser Funktion erfolgt auf Basis des Kinderberichtes der Stadt Essen. Laut den Informationen des Kinderbüro- und Familienbüros können die Beauftragten die Situation im Stadtbezirk beeinflussen. Die spezifischen Aufgaben der Beauftragten sind in einer Anlage zur Vorlage dokumentiert.

Die Finanzierung der Aufgaben, welche Projektmittel und Aufwandsentschädigungen umfasst, ist bereits durch vorangegangene, gesonderte Beschlüsse der Bezirksvertretung aus deren eigenen Mitteln sichergestellt. Die Vorlage dient der Entscheidung über die Bestellung einer neuen Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten bzw. eines neuen Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten für den Stadtbezirk III.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 144 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge

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