Umgang mit Konzentrationszonen für Windenergie im RFNP
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen einen Bericht zum Umgang mit den Konzentrationszonen für Windenergie im Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) vorgelegt. Der Bericht thematisiert die drohende Funktionslosigkeit bestehender Konzentrationszonen, die im RFNP zwei Flächen in Essen und drei Flächen in Mülheim an der Ruhr ausweisen. Durch das Stadtentwicklungsprojekt „Freiheit Emscher“ ist die künftige Nutzung der Essener Flächen für Windenergieanlagen nicht mehr mit der dortigen Planung vereinbar.
Die rechtliche Situation ändert sich durch bundesgesetzliche Neuregelungen, insbesondere das „Wind-an-Land-Gesetz“, das zum 1. Februar 2023 in Kraft tritt. Diese Regelungen sehen vor, dass Konzentrationszonen spätestens zum 31. Dezember 2027 unwirksam werden, sofern die gesetzlichen Flächenvorgaben für Windenergiegebiete erreicht wurden. Zudem entfällt künftig die Ausschlusswirkung von Konzentrationszonen für Gebiete außerhalb der ausgewiesenen Flächen.
Für die Essener Planungsbereiche ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen: Während die Flächen Emil Emscher und Hafen Coelln-Neuessen voraussichtlich noch innerhalb der geltenden Fristen bearbeitet werden können, ist für die Fläche Sturmshof eine Anpassung der Planung bereits bis 2026 vorgesehen. Da die Überplanung der Essener Flächen die Einhaltung des Substanzgebots für Konzentrationszonen gefährdet, werden die übrigen Zonen schwebend unwirksam. Eine Neuplanung von Konzentrationszonen im RFNP wird aufgrund der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen als nicht mehr sinnvoll eingestuft.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 17.11.2022Kenntnis genommen
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