Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Sicherheit im öffentlichen RaumZur Vorlage · 1529/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Vorlage zur Erstellung einer ersten Skizze eines integrierten Sicherheitskonzepts für den innerstädtischen öffentlichen Raum vorgelegt. Ziel des Konzepts ist der Schutz vor Überfahrtaten durch einen Grundschutz für stark frequentierte Orte sowie einen Zusatzschutz für Veranstaltungsflächen. Die Planung soll verschiedene Typen von Fahrzeugsicherheitsbarrieren sowie einen Kostenrahmen umfassen, der auf interkommunalen Vergleichen basiert. Bisherige Maßnahmen bei Veranstaltungen, wie etwa der Einsatz mobiler Betonklötze für den Weihnachtsmarkt, verursachen jährliche Kosten in Höhe von etwa 150.000 Euro. Die Verwaltung strebt eine unauffällige Integration der Schutzmaßnahmen in das Stadtbild an, wobei technische Grundlagen der DIN SPEC 91414-1 und 91414-2 dienen.
Ein interkommunaler Vergleich mit Städten wie Berlin, Duisburg, Düsseldorf, Frankfurt, Gelsenkirchen, Mainz, Münster, München, Stuttgart, Trier und Wiesbaden zeigt unterschiedliche Ansätze. Während Städte wie Essen, Trier und Mainz auf mobile Sperren oder bauliche Maßnahmen setzen, nutzt Duisburg seit 2018 fest installierte Poller mit einem Investitionsvolumen von circa 2,5 Millionen Euro. Die Kosten für Sicherungssysteme variieren je nach Umfang zwischen 300.000 Euro für zwei Durchfahrtspunkte und 7,5 Millionen Euro für einen Basisschutz der Innenstadt. Für die Sicherung von 15 in Essen identifizierten Örtlichkeiten mittels Poller wird ein Bedarf von 6 bis 7 Millionen Euro kalkuliert. Es wird vorgeschlagen, die Vorplanungen in eine ressortübergreifende Projektstruktur unter der Leitung der strategischen Stabstelle Kriminalprävention und Sicherheit zu überführen, um ein Zufahrtschutzkonzept unter Berücksichtigung der städtebaulichen Belange und der Haushaltslage zu erarbeiten.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Festlegung der Stadt Essen als Ankermieterin für das Standesamt sowie der Fachbereichsleitung des FB 33 mit dem Stab im neu zu errichtenden Gebäude am WeberplatzZur Vorlage · 1806/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant, das Standesamt sowie die Fachbereichsleitung des FB 33 mit dem dazugehörigen Stab als Ankermieter in einem neu zu errichtenden Gebäude am Weberplatz unterzubringen. Die vorliegende Vorlage des Einwohneramtes informiert die zuständigen Ausschüsse über den aktuellen Sachstand und die Aufnahme von Verhandlungen mit der Immobilien Management Essen GmbH (IME) bezüglich dieses Bauvorhabens.
Derzeit sind die genannten Bereiche im Gildehof untergebracht. Da der Mietvertrag für diese Flächen zum 30. April 2025 endet und eine Fortführung des Mietverhältnisses im bisherigen Umfang aufgrund der geplanten Verlagerung der Zentralbibliothek nicht möglich ist, wird ein Umzug als unumgänglich eingestuft. Eine Unterbringung in anderen bestehenden Immobilien im Innenstadtbereich, wie etwa im BürgerRatHaus oder im ehemaligen Thyssen-Krupp-Hauptquartier, wurde aufgrund der speziellen Anforderungen an die Räumlichkeiten verworfen.
Das Standesamt benötigt aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für Personenstandsbücher besondere klimatische und sicherheitstechnische Standards für die Urkundenstelle sowie großzügige Flächen für die Publikumssteuerung und Trauungen. Die Zusammenlegung der Fachbereichsleitung und des Standesamtes am Weberplatz soll Synergien nutzen und die Erreichbarkeit gewährleisten. Zudem wird eine Aufwertung des Standorts Nordstadt angestrebt. Die genauen Mietkosten für das neue Gebäude sind Gegenstand künftiger Verhandlungen.
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Beratungsfolge
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Grugabad - Generalsanierung und Konzeption eines Ganzjahresbades hier: Ergebnis der Projektstudie und Weiterführung der PlanungZur Vorlage · 1587/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Sport- und Bäderbetriebe befasst sich mit den Ergebnissen einer Projektstudie zur Generalsanierung sowie zur Konzeption eines Ganzjahresbades im Grugabad Essen. Basierend auf einer Machbarkeitsstudie der Constrata Ingenieurgesellschaft mbH wird die Umsetzung von Szenario 2 empfohlen, welches die Überdachung des Nichtschwimmerbeckens vorsieht. Eine alternative Konzeptidee aus einem Masterprojekt der Münster School of Architecture wird nicht weiterverfolgt.
Die vorläufige Kostenprognose für das Projekt beläuft sich auf netto zwischen 62,6 und 75,7 Millionen Euro, was brutto einem Bereich von 74,5 bis 90,0 Millionen Euro entspricht. Aufgrund von Baupreissteigerungen wird mit einer Erhöhung der Kosten gerechnet. Für die Jahre 2023/24 wird ein Finanzbedarf von 7.199.500 Euro brutto veranschlagt, der über zusätzliche Investitionszuschüsse finanziert werden soll, da die Eigenmittel der Sport- und Bäderbetriebe nicht ausreichen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Betriebsleitung mit der Durchführung eines Planungs-Architektenwettbewerbs zu beauftragen. Ziel ist eine Planung, welche die zeitnahe Sanierung der Freibadtechnik und Außenbecken priorisiert und Realisierungsoptionen für den Ganzjahresbetrieb entwickelt. Die Planung umfasst zudem die Einbindung der Denkmalbehörden sowie die Erarbeitung eines Energieeinsparungskonzeptes. Der Wettbewerb soll bis zum vierten Quartal 2023 abgeschlossen sein, wobei die Ausschreibung der Bauleistungen für das erste Halbjahr 2025 geplant ist. Ein Baubeginn wird für die Zeit nach der Universiade 2025 angestrebt. Die Sanierung ist notwendig, da die technischen Anlagen sowie die Substanz der Badeanlage nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
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Beratungsfolge
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — zur Beratung in den Rat geschoben
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: zur Beratung in den Rat geschoben - 4. B.Neugestaltung Regattabereich - Neubau der Regattatribüne und Weiterführung der Planungen zum städtebaulichen und verkehrlichen Konzept für das GesamtarealZur Vorlage · 1826/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1826/2022/6 befasst sich mit der Neugestaltung des Regattabereichs am Baldeneysee. Im Zentrum steht der Neubau einer Regattatribüne mit etwa 1.700 Sitzplätzen sowie die Fortführung der Planungen für ein städtebauliches und verkehrliches Gesamtkonzept. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Betriebsleitung mit der Fortführung der Planungen in den Leistungsphasen 5 bis 9 der HOAI für die Tribünenerneuerung zu beauftragen, den Baubeginn der Tribüne zu bestätigen und Projektmanagementleistungen gemäß AHO zu vergeben.
Die Kostenberechnung vom 7. Oktober 2022 weist Gesamtkosten von rund 11,83 Millionen Euro brutto aus. Für den Tribünenneubau sind im Vermögensplan der SBE für den Zeitraum 2023 bis 2025 zusätzliche Mittel in Höhe von 8.481.000 Euro brutto einzuplanen. Der Zeitplan sieht einen Baubeginn im Juli 2023 und eine Fertigstellung im Mai 2025 vor. Zudem ist die Umverlegung einer Sickerwasserleitung bis spätestens 2030 erforderlich.
Für die konzeptionelle Planung des gesamten Areals liegen zwei Varianten vor: Eine Parkpalette mit etwa 20,54 Millionen Euro brutto sowie ein Parkdeck mit etwa 20,87 Millionen Euro brutto. Die Betriebsleitung der SBE schlägt vor, die Planung für die Variante Parkdeck weiterzuführen und einen Projektsteuerer über ein europaweites Verhandlungsverfahren einzubinden. Die Investitionskosten für das Projekt werden aus dem Wirtschaftsplan der SBE 2022–2025 finanziert. Die Vorlage begründet die Maßnahme mit der Daseinsvorsorge in den Bereichen Sport, Freizeit und Erholung sowie einem Sanierungsstau.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — zur Beratung in den Rat geschoben
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: zur Beratung in den Rat geschoben - 5.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2023Zur Vorlage · 1924/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haushaltsplan-Entwurf 2023 für den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen steht zur Beratung vor. Die Vorlage umfasst verschiedene Teilpläne, darunter die Verwaltungsführung des Geschäftsbereichs 7 sowie die Bereiche Immobilienwirtschaft, Stadtplanung, Bauordnung, Denkmalschutz, Geobasisdaten, Stadterneuerung, Bodenordnung, Grundstücksverwaltung und Wohnungsbauförderung. Für das Haushaltsjahr 2023 wird ein Gesamtzuschussbedarf von 68,5 Millionen Euro ausgewiesen. Dieser ergibt sich aus ordentlichen Erträgen in Höhe von 46,0 Millionen Euro und ordentlichen Aufwendungen von 223,7 Millionen Euro, ergänzt um 109,2 Millionen Euro aus internen Leistungsbeziehungen. Der Zuschussbedarf der einzelnen Fachbereiche variiert zwischen etwa 2,1 Millionen Euro im Geschäftsbereich 7 und 33,8 Millionen Euro im Fachbereich 60. Zudem sind verschiedene Investitionsmaßnahmen ab einer Größenordnung von 1,0 Millionen Euro aufgeführt, wie etwa Programme für den Schulneubau oder die Stadterneuerung.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Anpassung der Planansätze für das Projekt „BürgerRatHaus“. Im Rahmen des Änderungsnachweises für die Immobilienwirtschaft sollen die Mittel auf kassenwirksame Beträge in Höhe von 8,0 Millionen Euro reduziert werden. Diese Mittel sind für den Abbruch sowie die Neuplanung im Jahr 2023 vorgesehen. Eine Neuetatisierung für das Folgeprojekt ist im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2024 geplant. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss dem Rat der Stadt Essen die aufgeführten Teilpläne sowie die Veränderungen der Planansätze zur Beschlussfassung empfiehlt.
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Beratungsfolge
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — zur Beratung in den Rat geschoben
Ergebnis: zur Beratung in den Rat geschoben - 6.Projekt BürgerRatHaus hier: Projektstatusbericht und Vorschlag über weiteres VorgehenZur Vorlage · 1631/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (1631/2022/7) aus dem Geschäftsbereich 7 enthält einen Projektstatusbericht sowie einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen beim Projekt BürgerRatHaus. Aufgrund gestiegener Baukosten und veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, wie etwa eines Anstiegs der Zinssätze von 1,5 % auf 2,8 %, wird die Aufgabe des bisherigen Projekts vorgeschlagen. Die Kostenfortschreibung der ursprünglichen Planung beläuft sich unter Berücksichtigung der Indexierung aktuell auf rund 191,59 Mio. Euro, während erste indikative Angebote für eine Generalunternehmervergabe Projektkosten von bis zu 230 Mio. Euro ausweisen. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt, dass der Neubau im Vergleich zur Fortführung des Bestands um etwa 107,1 Mio. Euro teurer wäre.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Projekt zum Bau eines BürgerRatHauses aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu realisieren. Stattdessen soll die Verwaltung eine Neuplanung am Standort Hauptbad unter dem Arbeitstitel „Verwaltungscampus Steeler Tor“ entwickeln. Dieses Folgeprojekt soll ein geringeres Bauvolumen umfassen und Schwerpunkte auf ökologische Nachhaltigkeit, städtebauliche Aufwertung sowie digitale und flexible Arbeitswelten legen. Das bisher bewilligte Budget für das BürgerRatHaus soll als maximale Kostengrenze für dieses neue Vorhaben dienen. Die Ergebnisse der neuen Planung sollen Anfang 2023 als Ratsvorlage zur Beratung vorgelegt werden. Der Rückbau der bestehenden Gebäude soll bis Ende September 2023 abgeschlossen sein. Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH entscheidet über den weiteren Umgang mit der Baugrube.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — zur Beratung in den Rat geschoben
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: Beratungsbedarf seitens der Grünen Fraktion angemeldet
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: zur Beratung in den Rat geschoben - 7.Integriertes Entwicklungskonzept Sozialer Zusammenhalt Essen WEST 2022 (IEK WEST 2022) zur Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Soziale Stadt Essen WEST von 2018 (IEK WEST 2018)Zur Vorlage · 1601/2022/7 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage der Nummer 1601/2022/7 zum Integrierten Entwicklungskonzept Sozialer Zusammenhalt Essen WEST 2022 (IEK WEST 2022) behandelt die Fortschreibung des bisherigen Konzepts aus dem Jahr 2018. Das Programmgebiet wird auf eine Fläche von etwa 485 Hektar verkleinert und umfasst den Großteil der Stadtteile Altendorf und Bochold sowie Teile von Bergeborbeck und des Westviertels.
Das Gesamtvolumen für die Umsetzung der Maßnahmen ist auf 24.73komma735.000 Euro veranschlagt, wobei ein Eigenanteil von voraussichtlich 4.947.000 Euro vorgesehen ist. Die Kostenplanung unterscheidet zwischen investiven Maßnahmen in Höhe von 23.560.000 Euro und konsumtiven Maßnahmen in Höhe von 1.175.000 Euro. Zu den bereits beschlossenen Projekten gehören die Stadtteilöffnung der Gesamtschule Bockmühle, die Neugestaltung des Blambeckparks und des Grünzugs Kesselstraße, die Neuanlage eines Quartiersparks sowie der Neubau des Stadtbads Borbeck inklusive eines Lehrschwimmbeckens. Die Finanzierung der Vorhaben erfolgt über die Haushaltsaufstellungen ab dem Jahr 2023.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat das IEK WEST 2022 gemäß § 171 e Baugesetzbuch beschließt, die Gebietsabgrenzung festlegt und die Verwaltung beauftragt, das Konzept beim Land Nordrhein-Westfalen einzureichen sowie die entsprechenden Förderanträge zu stellen. Die Bewilligung der Fördermittel wird im Laufe des Jahres 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Wohnungsmarkt in Essen 2022 Fünfter Wohnungsmarktbericht der Arbeitsgruppe Perspektive WohnenZur Vorlage · 1928/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1928/2022/7 dient der Kenntnisnahme des fünften Wohnungsmarktberichts der Arbeitsgruppe Perspektive Wohnen durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen. Der Bericht mit dem Titel „Wohnungsmarkt in Essen 2022“ ist Teil einer regelmäßigen Berichterstattung, die seit dem Jahr 2007 durchgeführt wird. Die Erstellung des Dokuments erfolgt als Gemeinschaftsarbeit verschiedener Fachbereiche der Stadtverwaltung Essen unter der Federführung des Amtes für Stadterneuerung und Bodenmanagement sowie unter Beteiligung der Essener Wohnungswirtschaft und des Vereins Haus & Grund Essen.
Der inhaltliche Schwerpunkt des Berichts liegt auf dem Zeitraum von 2019 bis 2021. Die Untersuchung umfasst verschiedene Themenfelder des lokalen Wohnungsmarktes, darunter die Entwicklung des Grundstücks- und Immobilienmarktes, die Mietenentwicklung sowie das Gebäude- und Wohnungsangebot. Zudem werden der Wohnungsbedarf und die Nachfrage in Abhängigkeit von der Bevölkerungsstruktur sowie wohnungsmarktrelevante Entwicklungen im Stadtgebiet thematisiert. Ein weiterer Bestandteil des Berichts ist die Betrachtung des Klimaschutzes beim Wohnungsbau.
Die zusammengetragenen Daten sollen politischen Gremien, der Verwaltung und Akteuren der Wohnungswirtschaft als Entscheidungsgrundlage für die weitere Entwicklung des Wohnungsmarktes in Essen dienen. Der Bericht inklusive eines umfangreichen Tabellenteils wird auf der Internetseite der Stadt Essen veröffentlicht.
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Beratungsfolge
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Sanierung Kupferdreh Aufhebung der SanierungssatzungZur Vorlage · 1437/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussvorschlag vorgelegt, das Sanierungsgebiet „Kupferdreh“ förmlich aufzuheben. Die entsprechende Satzung zur Aufhebung der seit 2007 bestehenden Festlegung soll durch den Rat der Stadt Essen verabschiedet werden.
Das Sanierungsgebiet wurde im Jahr 2007 rechtsverbindlich festgelegt. Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene städtebauliche und verkehrliche Maßnahmen umgesetzt, darunter der Ausbau des S-Bahn-Haltepunktes, die Schaffung eines Busbahnhofs, die Erweiterung von Parkflächen unter der A44 sowie der naturnahe Ausbau des Deilbachs. Die Umsetzung der Ziele erfolgte unter Nutzung von Mitteln der Städtebauförderung, wobei die Finanzierung durch diese Programme im Jahr 2013 endete. Die Sanierungsmaßnahme wurde im Jahr 2020 schlussabgerechnet. Für noch ausstehende Maßnahmen werden städtische Eigenmittel sowie andere Förderprogramme genutzt.
Die Gesamtausgaben der Stadt Essen beliefen sich zum Stichtag 1. Oktober 2022 auf rund 56,1 Millionen Euro. Davon waren etwa 42,1 Millionen Euro förderfähig. Den Ausgaben stehen Einnahmen aus Fördermitteln von Bund und Land in Höhe von rund 29,6 Millionen Euro gegenüber, was einen kommunalen Eigenanteil von etwa 26,5 Millionen Euro zur Folge hat. Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretung des Stadtbezirks VIII keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine entsprechende Empfehlung an den Rat ausspricht.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Ripshorster Straße (Gewerbegebiet)" Stadtbezirk: IV, Stadtteil DellwigZur Vorlage · 1785/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Ripshorster Straße (Gewerbegebiet)“ im Stadtteil Dellwig beschließen. Das etwa 17,11 Hektar große Plangebiet im Stadtbezirk IV wird im Norden durch die Stadtgrenze zu Oberhausen, im Osten durch die Vondernstraße und die S-Bahnlinie Wuppertal-Haltern am See, im Süden durch den Gleispark Frintrop sowie im Westen durch die Grundstücksgrenzen der Ripshorster Straße 479 und der Schienenspur 2 begrenzt.
Derzeit existiert für das Gebiet kein Bebauungsplan, sodass sich die Beurteilung von Bauvorhaben nach der Innenbereichsregelung des Baugesetzbuches richtet. Die aktuelle Nutzung des Gebiets ist überwiegend gewerblich geprägt und umfasst unter anderem Reifengeschäfte, Gebrauchtwagenhandel, einen Recyclinghof sowie metallverarbeitendes Gewerbe.
Ziel der geplanten Neuordnung ist es, das Gewerbegebiet strukturell zu festigen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll den Ausschluss von stark emittierenden Betrieben, zentrenrelevantem Einzelhandel sowie Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Prostitutionsbetrieben ermöglichen. Der Aufstellungsbeschluss dient zudem als Grundlage, um Bauvoranfragen und Bauanträge, die nach aktuellem Planungsrecht zulässig wären, gemäß Baugesetzbuch zurückzustellen und eine mögliche Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung zu ermöglichen. Die Bezirksvertretung IV hat zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Satzungsbeschluss über das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt Essen im Bereich "Ripshorster Straße (Gewerbegebiet)"Zur Vorlage · 1853/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet im Bereich der Ripshorster Straße. Das Plangebiet wird im Norden durch die Quellstraße und die Stadtgrenze zu Oberhausen, im Osten durch die Vondernstraße und die S-Bahnlinie Wuppertal-Haltern am See, im Süden durch den Gleispark Frintrop sowie im Westen durch die Grundstücksgrenzen der Ripshorster Straße 479 und der Schienenspur 2 begrenzt. Das Gebiet wird derzeit überwiegend gewerblich genutzt, unter anderem durch Reifengeschäfte, Gebrauchtwagenhändler und metallverarbeitendes Gewerbe.
Mit dem geplanten Bebauungsplan sollen eine Neuordnung des Gebiets sowie der Ausschluss von stark emittierenden Betrieben, zentrenrelevantem Einzelhandel und bestimmten Vergnügungsstätten oder Prostitutionsbetrieben erreicht werden. Zur Sicherung dieser Bauleitplanung sieht die vorliegende Vorlage den Beschluss einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch vor. Dieses Vorkaufsrecht soll der Stadt Essen ermöglichen, bei Veräußerungsfällen Zugriff auf Grundstücke im Satzungsbereich zu erhalten, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IV keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Satzung empfiehlt, damit der Rat der Stadt Essen den Satzungsbeschluss über das gesetzliche Vorkaufsrecht im Bereich Ripshorster Straße verabschiedet.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Bebauungsplan Nummer 5/19 "Berthold-BeitzBoulevard / Erbslöhstraße" Stadtbezirk: V, Stadtteil: Altenessen-Süd Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1803/2022/7 · Vorlage
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Die Vorlage 1803/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit dem Bebauungsplan Nummer 05/19 „Berthold-Beitz-Boulevard/Erbslöhstraße“. Das Projekt umfasst ein etwa 4,4 Hektar großes Areal in Altenessen-Süd, auf dem eine sechszügige Gesamtschule für rund 1.300 Schülerinnen und Schüler sowie 110 Lehrkräfte in Passivhausbauweise errichtet werden soll.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V keine Bedenken gegen das Vorhaben erhebt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und dem Rat eine Beschlussfassung des Bebauungsplans als Satzung empfehlen. Im Rahmen der Abwägung sollen die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, der Behördenbeteiligung sowie der öffentlichen Auslegung berücksichtigt werden. Hierbei sind spezifische Anregungen der Emschergenossenschaft und der Stadtwerke Essen AG einzubeziehen, während Anregungen der Amprion GmbH nicht zu berücksichtigen sind. Zudem ist die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vorgesehen.
Die Vorlage enthält Anlagen zum Verfahren, zur Abwägung, eine Begründung inklusive Umweltbericht sowie den verkleinerten Bebauungsplan. Informationen zu den Gesamtkosten und Folgekosten sind in Kategorien wie Investitionen, Personalkosten und Sachkosten aufgeführt. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz liegt vor und bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Umgang mit Konzentrationszonen für Windenergie im RFNPZur Vorlage · 1664/2022/7 · Vorlage
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Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen einen Bericht zum Umgang mit den Konzentrationszonen für Windenergie im Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) vorgelegt. Der Bericht thematisiert die drohende Funktionslosigkeit bestehender Konzentrationszonen, die im RFNP zwei Flächen in Essen und drei Flächen in Mülheim an der Ruhr ausweisen. Durch das Stadtentwicklungsprojekt „Freiheit Emscher“ ist die künftige Nutzung der Essener Flächen für Windenergieanlagen nicht mehr mit der dortigen Planung vereinbar.
Die rechtliche Situation ändert sich durch bundesgesetzliche Neuregelungen, insbesondere das „Wind-an-Land-Gesetz“, das zum 1. Februar 2023 in Kraft tritt. Diese Regelungen sehen vor, dass Konzentrationszonen spätestens zum 31. Dezember 2027 unwirksam werden, sofern die gesetzlichen Flächenvorgaben für Windenergiegebiete erreicht wurden. Zudem entfällt künftig die Ausschlusswirkung von Konzentrationszonen für Gebiete außerhalb der ausgewiesenen Flächen.
Für die Essener Planungsbereiche ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen: Während die Flächen Emil Emscher und Hafen Coelln-Neuessen voraussichtlich noch innerhalb der geltenden Fristen bearbeitet werden können, ist für die Fläche Sturmshof eine Anpassung der Planung bereits bis 2026 vorgesehen. Da die Überplanung der Essener Flächen die Einhaltung des Substanzgebots für Konzentrationszonen gefährdet, werden die übrigen Zonen schwebend unwirksam. Eine Neuplanung von Konzentrationszonen im RFNP wird aufgrund der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen als nicht mehr sinnvoll eingestuft.
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Beratungsfolge
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 54 E: Oberhauser Straße (ehem. Gartencenter)Zur Vorlage · 1663/2022/7 · Vorlage
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Die Stadt Essen plant ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr, welches das Gebiet an der Oberhauser Straße betrifft. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss für die Änderung 54 E, die ein etwa 0,9 Hektar großes Areal umfasst, auf dem sich ein ehemaliges Gartencenter befindet.
Das Vorhaben sieht vor, die aktuelle Ausweisung des Gebiets zu verändern. Während der regionalplanerische Teil des RFNP derzeit allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche sowie regionale Grünzüge festlegt, soll die Fläche künftig als allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen werden. Auf der flächennutzungsplanerischen Ebene ist das Areal momentan als Landwirtschaftsfläche dargestellt; die Änderung sieht stattdessen die Nutzung als Wohnbaufläche vor. Ziel ist die Realisierung einer Wohnbebauung mit etwa 25 Hauseinheiten auf dem brachliegenden Standort.
Das Verfahren umfasst die Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung im Rahmen eines Scoping-Termins, der für das erste Quartal 2023 vorgesehen ist. Im weiteren Verlauf folgen die frühzeitige Beteiligung, die Auslegung der Pläne sowie die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Der abschließende Planbeschluss bedarf der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen vorgelegt, wobei die Bezirksvertretung IV keine Bedenken gegen das Verfahren angemeldet hat.
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- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 15.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 03a BO: Berliner StraßeZur Vorlage · 1648/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) 03a BO: Berliner Straße beschließen. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht vor, die bisherige Festlegung von Sonderbauflächen für den großflächigen Einzelhandel im Bereich der Gewerbegebiete Wattenscheid West und Fröhliche Morgensunde im Kreuzungsbereich Berliner Straße, Wilhelm-Leithe-Weg und Friedrich-Lueg-Straße zu ändern. Die geplante Anpassung sieht vor, die Flächen als gewerbliche Bauflächen bzw. Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen darzustellen.
Grund für die Änderung ist die Ausrichtung an den aktuellen Zielen des Masterplans Einzelhandel Bochum, in dem für diesen Bereich kein Sonderstandort mehr vorgesehen ist. Zudem dient das Verfahren der Rechtssicherheit für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans. Die notwendigen Beschlüsse für das Verfahren wurden bereits von den Räten der beteiligten Planungsgemeinschaft gefasst. Im Rahmen der förmlichen Beteiligung und der öffentlichen Auslegung im Sommer 2022 wurden Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange geprüft. Die Verwaltung hat die Begründung des Plans auf Basis dieser Rückmeldungen redaktionell weiterentwickelt, wobei keine inhaltlichen Änderungen an der Planung erforderlich waren.
Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird das Verfahren der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans wird mit der Veröffentlichung der Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen wirksam.
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- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 45 MH: HolzstraßeZur Vorlage · 1650/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht einen Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) vor, konkret für den Bereich 45 MH: Holzstraße. Das Verfahren zielt darauf ab, im Stadtteil Broich eine etwa 6,3 Hektar umfassende Fläche planungsrechtlich neu zu ordnen. Im nordwestlichen Teil des Gebiets, der derzeit durch Flächen für Flüchtlingsunterkünfte, eine ehemalige Tennishalle und eine Kleingartenanlage geprägt ist, soll eine wohnbauliche Entwicklung von etwa 2,1 Hektar ermöglicht werden. Hierfür ist eine Änderung der aktuellen Festsetzung als Grünfläche in eine Wohnbaufläche im Allgemeinen Siedlungsbereich vorgesehen.
Gleichzeitig soll der östliche Teil des Änderungsbereichs als Grünzäsur zwischen der neuen Wohnbaufläche und der angrenzenden Gewerbefläche des Steinbruchs Rauen erhalten bleiben. Durch die Anpassung werden zudem die Festlegungen zum Schutz der Natur (BSN) und zum Schutz der Landschaft (BSLE) aktualisiert. Dabei erfolgt eine Angleichung an den Mülheimer Landschaftsplan, was zu einer Ausweitung der Schutzgebiete im Südwesten und Nordosten führt und einen positiven Saldo bei der Fläche des Naturschutzes ergibt.
Die Verwaltung berichtet, dass die erforderlichen Beschlüsse in den beteiligten Städten der Planungsgemeinschaft bereits einheitlich gefasst wurden. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Stellungnahmen zu Themen wie Artenschutz und angrenzenden Naturschutzgebieten eingerechnet, die jedoch keine inhaltliche Änderung der Planung erforderten. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Änderung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu beschließen.
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- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Sachstandsbericht zu Maßnahmen zur Energieeffizienz in Stadtverwaltung und städtischen BeteiligungenZur Vorlage · 1668/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht zur Vorlage 1668/2022/7 behandelt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Stadtverwaltung sowie in städtischen Beteiligungen. Hintergrund ist ein Antrag der CDU/Grüne aus der Ratssitzung vom 22. Juni 2022. Ziel der Maßnahmen ist die Erhöhung der Sanierungsquote städtischer Immobilien von derzeit etwa 0,8 % sowie die Reduzierung des Energie- und Treibstoffverbrauchs. Der Bericht wurde in den relevanten Gremien, darunter dem Rat der Stadt Essen sowie den Ausschüssen für Stadtentwicklung, Digitalisierung, Umwelt sowie Haupt- und Finanzausschuss, zur Kenntnis gebracht.
Im Bereich der Mobilität plant die Ruhrbahn GmbH ab 2024 die Umstellung auf emissionsfreie Wasserstoffbusse, um jährliche CO2-Einsparungen zwischen 14.300 und 15.600 Tonnen zu realisieren. Die Stadtverwaltung setzt zudem auf die Elektromobilität im Fuhrpark und den Ausbau der Ladeinfrastruktur über einen Rahmenvertrag mit der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH. Die Allbau GmbH setzt den Klimaschutzpfad 2030/2045 um, der ab 2023 rund 500 energetische Großmodernisierungen pro Jahr vorsieht. Für den Bestand von etwa 1.200 Gebäuden werden Sanierungsszenarien kalkuliert, wobei eine Sanierungsquote von 3 % bei geschätzten Kosten von 10 bis 15 Millionen Euro pro Maßnahme hohe Gesamtkosten zur Folge hätte.
Die Reorganisation des Energiemanagements verzögert sich aufgrund laufender Besetzungsverfahren; ein Fahrplan soll bis Ende 2023 vorliegen. Zur Finanzierung werden verschiedene Förderprogramme sowie Kompensationsmittel aus der Billigkeitsrichtlinie genutzt, wodurch das Budget für Photovoltaikanlagen um 300.000 Euro aufgestockt werden konnte. Zudem werden 285.000 Euro für Zählereinrichtungen und mobile Messgeräte bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17 A.Weiterentwicklung der Immobilienwirtschaft: Berichterstattung zur Gesamtmaßnahmenliste 2021, neue Gesamtmaßnahmenliste 2022Zur Vorlage · 1478/2022/7 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft dient der Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahmen aus der Gesamtmaßnahmenliste 2021 sowie der Vorstellung der neuen Gesamtmaßnahmenliste 2022. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Rat der Stadt sollen diese Inhalte zur Kenntnis nehmen.
Im Berichtszeitraum 2021 wurden 82 Maßnahmen mit einem Volumen von etwa 148 Millionen Euro abgeschlossen, was im Vergleich zum Vorjahr von 116 Millionen Euro eine Steigerung darstellt. Der aktuelle Maßnahmenumfang umfasst 595 Vorhaben mit einem Kostenrahmen von insgesamt 1.812 Millionen Euro. Diese unterteilen sich in 227 Maßnahmen der Priorität A1 mit einem Volumen von 1.219 Millionen Euro sowie 368 Maßnahmen der Prioritäten A2 und A3, die Kosten von 593 Millionen Euro umfassen. Das Bauvolumen der Priorität A1 verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr einen Zuwachs von 201 Millionen Euro. Für die Schulentwicklungsplanung liegen erste Kostenschätzungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro vor. Eine Aktualisierung der Liste ist für das dritte Quartal 2023 geplant.
Zusätzlich enthält das Dokument eine strukturelle Checkliste zur Erfassung von kalkulatorischen Kosten, Personalkosten und Sachkosten sowie zur Prüfung der Vorlagenvorprüfung. Zudem ist eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz vorgesehen, welche die Auswirkungen auf den Klimaschutz in die Kategorien positiv, neutral oder negativ einordnet.
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- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Energetische Teilsanierung der Kindertagesstätte an der Barthel-Bruyn-Straße 37 und des im Gebäude mit ansässigen OGS-Bereichs der Cranach-SchuleZur Vorlage · 1630/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die energetische Teilsanierung der Kindertagesstätte an der Barthel-Bruyn-Straße 37 sowie des im selben Gebäude befindlichen Bereichs für den offenen Ganztag (OGS) der Cranach-Schule. Das im Jahr 1964 errichtete Gebäude weist bautechnische Mängel beim sommerlichen Wärmeschutz auf, wodurch die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung in den Sommermonaten erschwert wird.
Die vorgesehenen baulichen Maßnahmen umfassen die Erneuerung des Dachaufbaus inklusive einer energetischen Dämmung sowie die Installation von außenliegenden Jalousien zum Sonnen- und Wärmeschutz. Zudem sollen die bestehenden Kunststofffenster und Fassadenelemente ausgetauscht und die Fensterbrüstungs- sowie Stützenbereiche energetisch ertüchtigt werden. Das Dach wird zudem für eine spätere Bestückung mit Photovoltaik-Elementen vorbereitet.
Das Projekt ist mit Gesamtkosten in Höhe von 1.154.800 Euro veranschlagt. Für die Umsetzung wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung über 1.074.800 Euro im Haushaltsjahr 2022 beantragt, wobei die Kassenwirksamkeit im Jahr 2023 eintritt. Die Finanzierung erfolgt durch Umwidmung von Mitteln aus dem Kita-Ausbauprogramm. Der Baubeginn ist für das Jahr 2023 geplant, wobei die Dacharbeiten ab Mai 2023 erfolgen sollen. Die Arbeiten an den Fenstern und Fassaden sind für die Sommerferien 2023 vorgesehen, wobei eine vorübergehende Unterbringung der Kita in einer anderen Einrichtung geprüft wird.
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- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Gymnasium Borbeck Abzweig Wüstenhöferstr. 85-87, Bau einer Stahlaußentreppe als Ersatz für das bisherige ProvisoriumZur Vorlage · 1688/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Am Gymnasium Borbeck Abzweig in der Wüstenhöferstraße soll eine fest installierte Stahlaußentreppe errichtet werden. Ziel der Maßnahme ist es, den bisherigen Gerüsttreppenturm, der als Interimslösung diente, zu ersetzen und die baurechtlichen Anforderungen an einen zweiten Rettungsweg dauerhaft zu erfüllen.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus einer Prüfung durch die Bauordnung und die Feuerwehr. Dabei wurde festgestellt, dass am Nebengebäude ein zweiter baulicher Rettungsweg fehlt. Da die Gebäudegeometrie bauliche Veränderungen im Inneren erschwert und eine Rettung über Rettungsgeräte der Feuerwehr aufgrund der begrenzten Aufstellflächen und Zugangsmöglichkeiten im Obergeschoss mit hohem Aufwand verbunden wäre, ist die Installation der Treppe vorgesehen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Novellierung der Landesbauordnung NRW im Jahr 2019.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 309.000 Euro brutto. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2023 budgetneutral durch eine Reduzierung der Mittel im Projekt Neubauprogramm Schulerweiterung. Die Stadt Essen ist als Schulträger gemäß Schulgesetz verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb erforderlichen baulichen Anlagen bereitzustellen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Baubeginn der Maßnahme beschließt.
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Beratungsfolge
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Neubauprojekt Grundschule Mintarder Weg 43 in Essen-Kettwig hier: BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 1721/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für das Neubauprojekt der Grundschule am Mintarder Weg 43 in Essen-Kettwig beschließen. Das Vorhaben umfasst den Abbruch und Neubau einer zweizügigen Grundschule mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 23.890.000 Euro. Die Grundlage für das Projekt bildet die Notwendigkeit eines neuen Schulstandortes, nachdem im Jahr 2016 Schadstofffunde im Gebäude der Schule an der Ruhr zur Schließung und zur Nutzung von Interimscontainern führten. Das bestehende Gebäude wurde bereits abgerissen und das Baufeld vorbereitet.
Der geplante Neubau soll unter Einhaltung der Schulbauleitlinie errichtet werden und Funktionen für den offenen Ganztagsbereich, eine Turnhalle sowie ein gemeinsames Zentrum mit Aula und Forum beinhalten. Die Architektur sieht vier Baukörper vor, die durch ein zentrales Element verbunden sind. Das Konzept berücksichtigt Aspekte wie Inklusion, Digitalisierung und die Nutzung der Aula für Drittveranstaltungen. Die Planung folgt dem Bewertungssystem Nachhaltigen Bauen (BNB).
Der Zeitplan sieht den Beginn der sichtbaren Bauausführung für März 2024 vor, wobei die Fertigstellung und Übergabe zum Schulhalbjahreswechsel 2025/2026 angestrebt wird, sofern der Bauverlauf ohne Komplikationen verläuft. Zur Finanzierung des Projekts müssen neben bereits vorhandenen Mitteln weitere Beträge in Höhe von 21.595.000 Euro über die Haushalte der Jahre 2023 bis 2026 bereitgestellt werden.
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- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Anträge und Anfragen
- 21.1Modernisierung der Essener Schulhofsatzung - Handlungsgrundlage für gute SchulhöfeZur Vorlage · 1915/2022/SPD/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Modernisierung der Essener Schulhofsatzung gestellt. Ziel des Antrags ist die Entwicklung eines Rahmenkonzepts, das die Verwaltung beauftragt, bis zum zweiten Quartal 2023 eine neue Handlungsgrundlage vorzulegen. Dieses Konzept soll in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen Schule, Immobilienwirtschaft, Grün und Gruga sowie den Essener Entsorgungsbetrieben erstellt werden.
Das Vorhaben sieht vor, die zuständigen Fachbereiche dazu zu befähigen, Schulhöfe in Eigenverantwortung instand zu halten und eine bedarfsorientierte Ausstattung sicherzustellen. Ein geplanter Leitfaden soll Mindestanforderungen für verschiedene Schulformen festlegen, während gleichzeitig Spielräume für individuelle Gestaltungen und die Beteiligung der Schulgemeinschaften sowie Nachhaltigkeitsprinzipien berücksichtigt werden sollen. Bauliche Maßnahmen sollen an die jeweiligen Standorte angepasst und mit der Spielraumleitplanung sowie der Schulentwicklungsplanung abgestimmt werden, um eine flächendeckende Versorgung mit Spielflächen zu unterstützen.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Priorisierungsmöglichkeiten für bauliche Maßnahmen zu prüfen und eine Übersicht der anfallenden konsumtiven und investiven Kosten zu erstellen. Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit der veralteten Satzung aus dem Jahr 1971 sowie dem steigenden Bedarf an geschützten Spielflächen aufgrund von Verkehrsaufkommen und Nachverdichtung.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen zusätzliche Beratung in einer gemeinsamen Sitzung der Unterausschüsse Jugend und Kinder
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 21.2Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Schacht Neu-Cöln 52"Zur Vorlage · 1990/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben mit der Vorlage 1990/2022/CDU/GRÜNE einen Antrag gestellt, der die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Planungsgebiet „Schacht Neu-Cöln 52“ vorsieht. Ziel des Bebauungsplans ist es, die baulichen Erweiterungsabsichten der Gebrüder Otto und Heinrich Müller Holzbearbeitung GmbH zu ermöglichen.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung den zuvor einstimmigen Empfehlungen der Bezirksvertretung IV aus den Sitzungen vom 14. Juni 2022 und 13. September 2022 folgt. Zudem wird die Verwaltung gebeten, das Verfahren zur Aufstellung dieses Bebauungsplans prioritär zu bearbeiten und es in das Arbeitsprogramm Bauleitplanung 2022–2023 aufzunehmen.
Um die Kapazitäten im Amt für Stadtplanung und Bauordnung für dieses Vorhaben sicherzustellen, beantragen die Fraktionen, das laufende Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Karnaper Straße/Gewerbegebiet Mathias Stinnes“ ruhend zu stellen. Die Entscheidung über den Antrag obliegt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, während die Bezirksvertretung IV des Stadtbezirks IV zur Kenntnisnahme vorgesehen ist.
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- 13.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 21.3 ADurchführung des Wettbewerbes "Neugestaltung Weberplatz" - hier: vorhergehende Klärung der RadverkehrssituationZur Vorlage · 2030/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Vorabklärung der Radverkehrssituation im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zur Neugestaltung des Weberplatzes zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Vorfeld des Wettbewerbs mögliche Radverkehrsführungen im Bereich des Weberplatzes vorzuschlagen. Diese Vorschläge sollen als Teil des Hauptroutennetzes für den Radverkehr konzipiert sein. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Gewährleistung einer Anbindung an den Radschnellweg RS1 sowie auf einer optimalen Querung der Innenstadt in Nord-Süd-Richtung. In die Erarbeitung der Vorschläge sollen zudem die Ergebnisse aus dem Bürgerbeteiligungsprojekt „Beweg Dein Quartier“ einfließen.
Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität über die Vorlage entscheidet, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Inhalte zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.4 C.Anfrage der SPD-Fraktion: Sachstandsbericht zur Umsetzung eines barrierefreien Zugangs der Stadtteilbibliothek KaternbergZur Vorlage · 2071/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine Anfrage zur Umsetzung eines barrierefreien Zugangs der Stadtteilbibliothek Katernberg gestellt. Mit der Vorlage 2071/2022/SPD bittet die Fraktion die Verwaltung um Auskunft zum aktuellen Sachstand der Maßnahme sowie zur voraussichtlichen Umsetzung der baulichen Anpassungen.
Zusätzlich wird die Verwaltung gefragt, welche konkreten Zeitpläne für eine etwaige Verlagerung der Bibliothek vorliegen. Hintergrund der Anfrage ist ein Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses aus dem September 2020, der die Verwaltung mit der Schaffung eines barrierefreien Zugangs beauftragt hatte. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Umsetzung der Maßnahme bislang nicht erfolgt ist.
In der Begründung wird angeführt, dass ein alternativer Standort für die Bibliothek langfristig in Betracht gezogen werden könnte, ein solches Vorhaben jedoch in den kommenden Jahren nicht konkret erscheine. Unabhängig von einer möglichen Standortveränderung wird betont, dass das bestehende Gebäude aufgrund der langfristigen öffentlichen Nutzung weiterhin einen barrierefreien Zugang benötigt. Die Anfrage wurde zur Kenntnisnahme in die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen am 17. November 2022 eingebracht.
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Beratungsfolge
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — Beantwortung der Anfrage erfolgt schriftlich
Ergebnis: Beantwortung der Anfrage erfolgt schriftlich - 22.Verschiedenes
- 23.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 24.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 25.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 26.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 27.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 28.Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms 2017-2020 hier: Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der erteilten Aufträge zur Abwicklung der Investitionsprogramme KInvFG Kapitel1 und 2 sowie Gute Schule 2020 im III. Quartal 2022.Ergebnis: Kenntnis genommen
- 29.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 30.Anträge und Anfragen
- 31.Mitteilungen der Verwaltung
- 32.Pressemitteilung