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Vorlage

Gymnasium Borbeck Abzweig Wüstenhöferstr. 85-87, Bau einer Stahlaußentreppe als Ersatz für das bisherige Provisorium

1688/2022/7 Immobilienwirtschaft

🟢 Beschlossen 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Am Gymnasium Borbeck Abzweig in der Wüstenhöferstraße soll eine fest installierte Stahlaußentreppe errichtet werden. Ziel der Maßnahme ist es, den bisherigen Gerüsttreppenturm, der als Interimslösung diente, zu ersetzen und die baurechtlichen Anforderungen an einen zweiten Rettungsweg dauerhaft zu erfüllen.

Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus einer Prüfung durch die Bauordnung und die Feuerwehr. Dabei wurde festgestellt, dass am Nebengebäude ein zweiter baulicher Rettungsweg fehlt. Da die Gebäudegeometrie bauliche Veränderungen im Inneren erschwert und eine Rettung über Rettungsgeräte der Feuerwehr aufgrund der begrenzten Aufstellflächen und Zugangsmöglichkeiten im Obergeschoss mit hohem Aufwand verbunden wäre, ist die Installation der Treppe vorgesehen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Novellierung der Landesbauordnung NRW im Jahr 2019.

Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 309.000 Euro brutto. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2023 budgetneutral durch eine Reduzierung der Mittel im Projekt Neubauprogramm Schulerweiterung. Die Stadt Essen ist als Schulträger gemäß Schulgesetz verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb erforderlichen baulichen Anlagen bereitzustellen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Baubeginn der Maßnahme beschließt.

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