Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 13 über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft vom 14.09.2022
- 2.Sitzungstermine des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft im Jahr 2023Zur Vorlage · 1881/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft hat im Rahmen der Sitzung am 9. November 2022 die vorgeschlagenen Sitzungstermine für das Jahr 2023 zur Kenntnis genommen. Die Planung der Termine erfolgte unter Berücksichtigung der Schulferien sowie der Sitzungszeiten des Rates und des Hauptausschusses der Stadt Essen.
Für das Jahr 2023 wurden sechs Termine festgelegt, die jeweils auf den zweiten Mittwoch eines Monats fallen. Die Sitzungen sind für den 8. Februar, den 8. März, den 10. Mai, den 14. Juni, den 13. September und den 8. November 2023 angesetzt.
Die Verwaltung gab an, dass die Sitzungen am 8. Februar, am 10. Mai und am 14. Juni 2023 erst um 17:00 Uhr stattfinden sollen. Grund für diese zeitliche Verschiebung von der regulären Startzeit um 16:00 Uhr ist eine vorangegangene Sitzung des Hauptausschusses.
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Beratungsfolge
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Zusammenarbeit Jugendhilfe und Schule Aktualisierung der Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII und Einrichtung eines FacharbeitskreisesZur Vorlage · 1679/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat eine Vorlage zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der Jugendhilfe und dem Fachbereich Schule vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, die Kooperation durch die Einrichtung eines gemeinsamen Facharbeitskreises Jugendhilfe/Schule verbindlich zu gestalten und die staatlich-kommunale Verantwortungsgemeinschaft für junge Menschen in Essen zu stärken.
Der Entwurf sieht eine gemeinsame Geschäftsführung des neuen Facharbeitskreises durch das Jugendamt und den Fachbereich Schule vor. Um diese partnerschaftliche Struktur zu ermöglichen, ist eine Anpassung der Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII vorgesehen. Durch diese Änderung wird der Fachbereich Schule als Mitglied in die Arbeitsgemeinschaften Jugendhilfe und Jugendförderung aufnehmen.
Der geplante Facharbeitskreis soll die Schnittstellen zwischen den Systemen Jugendhilfe und Schule abdecken. Die Mitgliederstruktur umfasst Vertretungen aller Schulformen, die öffentliche und freie Jugendhilfe sowie die zuständigen staatlichen Schulaufsichtsbehörden, darunter das Schulamt für die Stadt Essen und die Bezirksregierung Düsseldorf. Der Facharbeitskreis soll die Abstimmung von Maßnahmen sowie die Zusammenarbeit zwischen Schulträgern, pädagogischen Akteuren und Jugendhilfeträgern systematisieren.
Der Jugendhilfeausschuss soll die aktualisierte Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaften beschließen und den Entwurf der Geschäftsordnung für den Facharbeitskreis zur Kenntnis nehmen. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft soll die entsprechenden Unterlagen ebenfalls zur Kenntnis nehmen. Eine konstituierende Sitzung des Facharbeitskreises ist für das erste Quartal 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Berichterstattung zum Stand der Seiteneinsteiger-Förderung an Essener SchulenZur Vorlage · 1807/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht zur Seiteneinsteiger-Förderung an Essener Schulen dokumentiert die Situation neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher, insbesondere aus der Ukraine. Bis zum Stichtag 30. September 2022 beriet das Kommunale Integrationszentrum insgesamt 1.697 Kinder und Jugendliche, wovon 1.081 der ukrainischen Staatsangehörigkeit angehörten. Zum selben Zeitpunkt befanden sich 2.242 Schülerinnen und Schüler aller Nationalitäten in der sprachlichen Erstförderung, darunter 964 Personen aus der Ukraine. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang auf erschöpfte Kapazitäten bei den Schulräumen sowie beim Personal hin. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt über den Haushalt der Stadt Essen sowie durch Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Fachbereich Schule bietet seit 2018 schulvorbereitende Angebote zur Vermittlung von Deutschkenntnissen und zur Vorbereitung auf den Schulalltag an. In Abstimmung mit dem Schulamt und dem Kommunalen Integrationszentrum wurden zwei Kurse für die Sekundarstufen I und II eingerichtet, wobei das Platzangebot aufgrund der Zuwanderung aus der Ukraine erweitert wurde. Ergänzend dazu konzipiert der Fachbereich seit 2017 zentrale Ferienprogramme zur Sprachförderung für verschiedene Altersgruppen, darunter Vorschulkinder sowie Schüler der Sekundarstufen I und II. Diese Programme werden teilweise eigenständig umgesetzt und durch dezentrale Angebote der Schulsozialarbeit, des Kommunalen Integrationszentrums sowie von Wohlfahrtsverbänden ergänzt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Integrationsrat sowie der Rat der Stadt Essen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Zwischenstand zur Anmeldesituation an den Essener Grundschulen zum Schuljahr 2023/2024Zur Vorlage · 1893/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Zwischenstand der Anmeldesituation an den Essener Grundschulen für das Schuljahr 2023/2024 informiert den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft über die aktuellen Zahlen der Einschulungen. Basierend auf der Stichtagsregelung des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sind für das kommende Schuljahr insgesamt 6.093 Kinder schulpflichtig. Diese Zahl umfasst alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 geboren wurden oder im Vorjahr zurückgestellt wurden.
Nach den im Schulverwaltungsprogramm SchILD erfassten Daten wurden an den 84 städtischen Grundschulen bislang 5.728 Kinder angemeldet. Damit wurde der Wert des Vorjahres, der bei 5.525 Anmeldungen lag, überschritten. Die Anzahl der Kinder, die zum Erhebungszeitpunkt noch nicht angemeldet waren, sank im Vergleich zum Vorjahr von 666 auf 575. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Zahl durch Rückstellungen, laufende Verfahren zur Außenordentlichen Schulförderung sowie durch Anmeldungen an Privatschulen oder in Nachbarkommunen noch verringern kann.
Die Anmeldungen verteilen sich auf 4.120 Kinder an 62 städtischen Gemeinschaftsgrundschulen, 1.442 Kinder an 20 städtischen katholischen Grundschulen sowie 166 Kinder an zwei städtischen evangelischen Grundschulen. Die Verwaltung geht davon aus, dass nicht alle Erstklässler an ihrem Wunschstandort aufgenommen werden können. Der Ausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis.
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- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Integriertes Entwicklungskonzept Sozialer Zusammenhalt Essen WEST 2022 (IEK WEST 2022) zur Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Soziale Stadt Essen WEST von 2018 (IEK WEST 2018)Zur Vorlage · 1601/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Nummer 1601/2022/7 zum Integrierten Entwicklungskonzept Sozialer Zusammenhalt Essen WEST 2022 (IEK WEST 2022) behandelt die Fortschreibung des bisherigen Konzepts aus dem Jahr 2018. Das Programmgebiet wird auf eine Fläche von etwa 485 Hektar verkleinert und umfasst den Großteil der Stadtteile Altendorf und Bochold sowie Teile von Bergeborbeck und des Westviertels.
Das Gesamtvolumen für die Umsetzung der Maßnahmen ist auf 24.73komma735.000 Euro veranschlagt, wobei ein Eigenanteil von voraussichtlich 4.947.000 Euro vorgesehen ist. Die Kostenplanung unterscheidet zwischen investiven Maßnahmen in Höhe von 23.560.000 Euro und konsumtiven Maßnahmen in Höhe von 1.175.000 Euro. Zu den bereits beschlossenen Projekten gehören die Stadtteilöffnung der Gesamtschule Bockmühle, die Neugestaltung des Blambeckparks und des Grünzugs Kesselstraße, die Neuanlage eines Quartiersparks sowie der Neubau des Stadtbads Borbeck inklusive eines Lehrschwimmbeckens. Die Finanzierung der Vorhaben erfolgt über die Haushaltsaufstellungen ab dem Jahr 2023.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat das IEK WEST 2022 gemäß § 171 e Baugesetzbuch beschließt, die Gebietsabgrenzung festlegt und die Verwaltung beauftragt, das Konzept beim Land Nordrhein-Westfalen einzureichen sowie die entsprechenden Förderanträge zu stellen. Die Bewilligung der Fördermittel wird im Laufe des Jahres 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.aEnergetische Teilsanierung der Kindertagesstätte an der Barthel-Bruyn-Straße 37 und des im Gebäude mit ansässigen OGS-Bereichs der Cranach-SchuleZur Vorlage · 1630/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die energetische Teilsanierung der Kindertagesstätte an der Barthel-Bruyn-Straße 37 sowie des im selben Gebäude befindlichen Bereichs für den offenen Ganztag (OGS) der Cranach-Schule. Das im Jahr 1964 errichtete Gebäude weist bautechnische Mängel beim sommerlichen Wärmeschutz auf, wodurch die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung in den Sommermonaten erschwert wird.
Die vorgesehenen baulichen Maßnahmen umfassen die Erneuerung des Dachaufbaus inklusive einer energetischen Dämmung sowie die Installation von außenliegenden Jalousien zum Sonnen- und Wärmeschutz. Zudem sollen die bestehenden Kunststofffenster und Fassadenelemente ausgetauscht und die Fensterbrüstungs- sowie Stützenbereiche energetisch ertüchtigt werden. Das Dach wird zudem für eine spätere Bestückung mit Photovoltaik-Elementen vorbereitet.
Das Projekt ist mit Gesamtkosten in Höhe von 1.154.800 Euro veranschlagt. Für die Umsetzung wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung über 1.074.800 Euro im Haushaltsjahr 2022 beantragt, wobei die Kassenwirksamkeit im Jahr 2023 eintritt. Die Finanzierung erfolgt durch Umwidmung von Mitteln aus dem Kita-Ausbauprogramm. Der Baubeginn ist für das Jahr 2023 geplant, wobei die Dacharbeiten ab Mai 2023 erfolgen sollen. Die Arbeiten an den Fenstern und Fassaden sind für die Sommerferien 2023 vorgesehen, wobei eine vorübergehende Unterbringung der Kita in einer anderen Einrichtung geprüft wird.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.bGymnasium Borbeck Abzweig Wüstenhöferstr. 85-87, Bau einer Stahlaußentreppe als Ersatz für das bisherige ProvisoriumZur Vorlage · 1688/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Am Gymnasium Borbeck Abzweig in der Wüstenhöferstraße soll eine fest installierte Stahlaußentreppe errichtet werden. Ziel der Maßnahme ist es, den bisherigen Gerüsttreppenturm, der als Interimslösung diente, zu ersetzen und die baurechtlichen Anforderungen an einen zweiten Rettungsweg dauerhaft zu erfüllen.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus einer Prüfung durch die Bauordnung und die Feuerwehr. Dabei wurde festgestellt, dass am Nebengebäude ein zweiter baulicher Rettungsweg fehlt. Da die Gebäudegeometrie bauliche Veränderungen im Inneren erschwert und eine Rettung über Rettungsgeräte der Feuerwehr aufgrund der begrenzten Aufstellflächen und Zugangsmöglichkeiten im Obergeschoss mit hohem Aufwand verbunden wäre, ist die Installation der Treppe vorgesehen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Novellierung der Landesbauordnung NRW im Jahr 2019.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 309.000 Euro brutto. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2023 budgetneutral durch eine Reduzierung der Mittel im Projekt Neubauprogramm Schulerweiterung. Die Stadt Essen ist als Schulträger gemäß Schulgesetz verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb erforderlichen baulichen Anlagen bereitzustellen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Baubeginn der Maßnahme beschließt.
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Beratungsfolge
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.cNeubauprojekt Grundschule Mintarder Weg 43 in Essen-Kettwig hier: BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 1721/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für das Neubauprojekt der Grundschule am Mintarder Weg 43 in Essen-Kettwig beschließen. Das Vorhaben umfasst den Abbruch und Neubau einer zweizügigen Grundschule mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 23.890.000 Euro. Die Grundlage für das Projekt bildet die Notwendigkeit eines neuen Schulstandortes, nachdem im Jahr 2016 Schadstofffunde im Gebäude der Schule an der Ruhr zur Schließung und zur Nutzung von Interimscontainern führten. Das bestehende Gebäude wurde bereits abgerissen und das Baufeld vorbereitet.
Der geplante Neubau soll unter Einhaltung der Schulbauleitlinie errichtet werden und Funktionen für den offenen Ganztagsbereich, eine Turnhalle sowie ein gemeinsames Zentrum mit Aula und Forum beinhalten. Die Architektur sieht vier Baukörper vor, die durch ein zentrales Element verbunden sind. Das Konzept berücksichtigt Aspekte wie Inklusion, Digitalisierung und die Nutzung der Aula für Drittveranstaltungen. Die Planung folgt dem Bewertungssystem Nachhaltigen Bauen (BNB).
Der Zeitplan sieht den Beginn der sichtbaren Bauausführung für März 2024 vor, wobei die Fertigstellung und Übergabe zum Schulhalbjahreswechsel 2025/2026 angestrebt wird, sofern der Bauverlauf ohne Komplikationen verläuft. Zur Finanzierung des Projekts müssen neben bereits vorhandenen Mitteln weitere Beträge in Höhe von 21.595.000 Euro über die Haushalte der Jahre 2023 bis 2026 bereitgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Zügigkeitsreduzierung der städt. Gemeinschaftsschule Hauptschule BocholdZur Vorlage · 1837/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt die Reduzierung der Zügigkeit der städtischen Gemeinschaftsschule Hauptschule Bochold. Gemäß der vorliegenden Vorlage soll die Anzahl der Eingangsklassen ab dem 1. August 2023 von drei auf zwei Züge gesenkt werden. Die Entscheidung basiert auf den Bestimmungen des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der entsprechenden Ausführungsverordnung.
Grund für diesen Schritt ist die Entwicklung der Schülerzahlen sowie das Anmeldeverhalten beim Übergang in die Sekundarstufe I. In den vergangenen Schuljahren reichten die Anmeldungen in den Klassen 5 nicht mehr aus, um die genehmigte dreizügige Struktur aufrechtzuerhalten. Die Reduzierung auf zwei Züge soll eine nachhaltige Planung des Schulstandorts ermöglichen und die Bildung der Klassen auf Basis der tatsächlichen Anmeldezahlen sicherstellen. Prognosen der zuständigen Fachabteilung deuten darauf hin, dass die Schülerzahlen in den kommenden Jahren weiterhin sinken werden.
Die Maßnahme ist Teil der Schulentwicklungsplanung, die bereits im Dezember 2021 vom Rat der Stadt Essen verabschiedet wurde. Trotz der geringeren Zügigkeit bleibt die Bedeutung des Schulstandorts aufgrund der besonderen Anforderungen der Schülerschaft, wie etwa der Förderung von Inklusion und Sprachförderung, bestehen. Die Schule steht dem Vorschlag zur Zügigkeitsreduzierung positiv gegenüber. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Zügigkeitserhöhung der städt.Gemeinschaftsgrundschule Schule am MorungenwegZur Vorlage · 1835/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant, die Zügigkeit der städtischen Gemeinschaftsgrundschule am Morungenweg ab dem 1. August 2023 von drei auf vier Züge zu erhöhen. Die entsprechende Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretung VII die Maßnahme zur Kenntnis nimmt, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft eine Empfehlung ausspricht und der Rat der Stadt Essen den Beschluss fasst.
Die Grundlage für die Erweiterung bildet die Entwicklung der Schülerzahlen sowie die bestehende Schulentwicklungsplanung. Im Schuljahr 2022/2023 werden an der Schule 382 Schülerinnen und Schüler in 15 Klassen unterrichtet. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Schulplätzen und eines prognostizierten Schülerwachstums in den kommenden Jahren ist die dauerhafte Erhöhung der Zügigkeit vorgesehen. Prognosen für die kommenden Schuljahre lassen weiterhin hohe Anmeldezahlen erwarten, die eine vierzügige Struktur rechtfertigen.
Für die Umsetzung der Maßnahme steht laut Verwaltung ausreichend Schulraum zur Verfügung. Hierzu wird ein Raum der offenen Ganztagsbetreuung (OGS) als Unterrichtsraum genutzt, während die Betreuung in multifunktionalen Räumen stattfindet. Da in drei von vier Jahrgangsstufen bereits jetzt Mehrklassen unterrichtet werden, entstehen durch die Zügigkeitserhöhung keine weiteren Kosten. Die Schule befürwortet die Maßnahme.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Schulorganisatorische Maßnahme: Zügigkeitserhöhung des Bildungsgangs "Fachoberschule mit beruflichen Kenntnissen und Fachhochschulreife in der Fachrichtung Bau- und Holztechnik" am Berufskolleg Ost der Stadt EssenZur Vorlage · 1838/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft hat beschlossen, die Zügigkeitserhöhung für den Bildungsgang „Fachoberschule mit beruflichen Kenntnissen und Fachhochschulreife in der Fachrichtung Bau- und Holztechnik“ am Berufskolleg Ost der Stadt Essen vorzunehmen. Die Maßnahme sieht vor, die Anzahl der Züge zum 1. August 2023 von einem auf zwei Züge zu erhöhen.
Grund für diesen Schritt ist ein Antrag der Schule, der auf Anmeldezahlen hinweist, welche in den vergangenen Schuljahren über dem Klassenfrequenzrichtwert lagen. Da der bisherige eine Zug nicht ausreichte, um allen interessierten Schülerinnen und Schülern einen Platz an einem wohnortnahen Berufskolleg anzubieten, mussten in der Vergangenheit wiederholt Mehrklassen genehmigt werden. Im Rahmen der Erweiterung ist zudem vorgesehen, die Beschulung der allgemeinbildenden Fächer mit der Fachrichtung Agrarwirtschaft zu koppeln. Dies soll wirtschaftliche Klassengrößen in den allgemeinbildenden Fächern ermöglichen und den Erhalt der Fachrichtung Agrarwirtschaft in Essen sichern.
Die Maßnahme erfolgt im Einvernehmen mit der Bezirksregierung. Die Beteiligung der Nachbarkommunen, der Industrie- und Handelskammer, der Agentur für Arbeit sowie der anderen Schulträger wurde vollzogen, wobei keine Bedenken angemeldet wurden. Laut Angaben der Schule sind ausreichender Schulraum sowie die notwendige Ausstattung vorhanden, da die Beschulung einer Mehrklasse bereits umgesetzt wird, weshalb keine zusätzlichen Kosten entstehen.
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Beratungsfolge
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2023Zur Vorlage · 1716/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung der im Haushaltsplan-Entwurf 2023 enthaltenen Teilpläne sowie der damit verbundenen Veränderungen der Planansätze und der daraus resultierenden Änderungen des Gesamtergebnis- und Finanzplans.
Gegenstand der Beratung sind verschiedene Teilpläne des Geschäftsbereichs 40, darunter die Bereiche Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen sowie Berufskollegs. Ebenfalls umfasst der Entwurf die Bereiche Schülerbeförderung, zentrale Leistungen, Schulaufsicht, das Alfried-Krupp-Schulmedienzentrum und das Bildungsbüro.
Auf Ebene des Ausschusses weist der Haushaltsplan-Entwurf für das Jahr 2023 einen Gesamtzuschussbedarf von 135,3 Millionen Euro aus. Dieser Wert ergibt sich aus ordentlichen Erträgen in Höhe von 38,5 Millionen Euro und ordentlichen Aufwendungen von 112,7 Millionen Euro, unter Berücksichtigung eines Ergebnisses aus internen Leistungsbeziehungen in Höhe von minus 61,1 Millionen Euro. Der höchste Zuschussbedarf innerhalb der Teilpläne ist für Grundschulen mit rund 39,1 Millionen Euro veranschlagt, während die Bereiche Schulaufsicht und Bildungsbüro die geringsten Bedarfe aufweisen.
Die Finanzplanung zeigt für das Jahr 2023 einen Saldo aus der Investitionstätigkeit von minus 5,376 Millionen Euro. Zu den aufgeführten Investitionsmaßnahmen gehören unter anderem der Digitalpakt Pool-Topf sowie Ausgaben für die Ausstattung von Berufskollegs, Gymnasien, Gesamtschulen, Grundschulen, Realschulen und Förderschulen.
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- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — keine Empfehlung ausgesprochen; in den Rat geschoben
Ergebnis: keine Empfehlung ausgesprochen; in den Rat geschoben - 11.Controllingbericht 3. Quartal 2022 des Fachbereichs SchuleZur Vorlage · 1728/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich Schule hat für das dritte Quartal 2022 einen Controllingbericht vorgelegt, der im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft zur Kenntnisnahme bestimmt wurde. Die vorliegende Vorlage enthält die kumulierten Werte des Fachbereichs mit dem Stichtag 30. September 2022.
Der Bericht dient der finanziellen und operativen Überwachung der im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs liegenden Vorgänge. Die Vorlage umfasst Informationen zu den Gesamtkosten, wobei die Struktur der Kostenaufstellung Bereiche wie Investitionen, kalkulatorische Kosten, Personalkosten sowie Sachkosten und sonstige Kosten berücksichtigt. Darüber hinaus wurde eine Vorprüfung der Vorlage als erforderlich eingestuft.
Im Rahmen der Vorlage wurde zudem eine Einschätzung zur Klimarelevanz vorgenommen. Die Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde in der vorliegenden Fassung als nicht vorhanden eingestuft. Der Bericht wurde durch den zuständigen Beigeordneten erstellt und dem Ausschuss zur Information vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Beschlusskontrolle
- 13.Mitteilungen und Anfragen
- 13.1Kooperationsvereinbarung zum Krisenmanagement bei Bedrohungs- und Amoksituationen an Essener Schulen
- 13.2Brände an der Gesamtschule Bockmühle
- 13.3Anfrage Schulsozialarbeit in Essen
- 14.Anträge
- 14.1Modernisierung der Essener Schulhofsatzung - Handlungsgrundlage für gute SchulhöfeZur Vorlage · 1915/2022/SPD/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Modernisierung der Essener Schulhofsatzung gestellt. Ziel des Antrags ist die Entwicklung eines Rahmenkonzepts, das die Verwaltung beauftragt, bis zum zweiten Quartal 2023 eine neue Handlungsgrundlage vorzulegen. Dieses Konzept soll in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen Schule, Immobilienwirtschaft, Grün und Gruga sowie den Essener Entsorgungsbetrieben erstellt werden.
Das Vorhaben sieht vor, die zuständigen Fachbereiche dazu zu befähigen, Schulhöfe in Eigenverantwortung instand zu halten und eine bedarfsorientierte Ausstattung sicherzustellen. Ein geplanter Leitfaden soll Mindestanforderungen für verschiedene Schulformen festlegen, während gleichzeitig Spielräume für individuelle Gestaltungen und die Beteiligung der Schulgemeinschaften sowie Nachhaltigkeitsprinzipien berücksichtigt werden sollen. Bauliche Maßnahmen sollen an die jeweiligen Standorte angepasst und mit der Spielraumleitplanung sowie der Schulentwicklungsplanung abgestimmt werden, um eine flächendeckende Versorgung mit Spielflächen zu unterstützen.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Priorisierungsmöglichkeiten für bauliche Maßnahmen zu prüfen und eine Übersicht der anfallenden konsumtiven und investiven Kosten zu erstellen. Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit der veralteten Satzung aus dem Jahr 1971 sowie dem steigenden Bedarf an geschützten Spielflächen aufgrund von Verkehrsaufkommen und Nachverdichtung.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen zusätzliche Beratung in einer gemeinsamen Sitzung der Unterausschüsse Jugend und Kinder
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - B.Nicht öffentlicher Teil
- 15.aVorstellung von Herrn Gül, Schulleiter der Bertha-Krupp Realschule
- 15.Besetzung der Stelle der Schulleitung an der Theodor-Heuss-Schule, städt. ev. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 16.Besetzung der Stelle der Schulleitung an der Antoniusschule, städt. kath. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 17.Mitteilungen