Satzungsbeschluss über das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt Essen im Bereich "Ripshorster Straße (Gewerbegebiet)"
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet im Bereich der Ripshorster Straße. Das Plangebiet wird im Norden durch die Quellstraße und die Stadtgrenze zu Oberhausen, im Osten durch die Vondernstraße und die S-Bahnlinie Wuppertal-Haltern am See, im Süden durch den Gleispark Frintrop sowie im Westen durch die Grundstücksgrenzen der Ripshorster Straße 479 und der Schienenspur 2 begrenzt. Das Gebiet wird derzeit überwiegend gewerblich genutzt, unter anderem durch Reifengeschäfte, Gebrauchtwagenhändler und metallverarbeitendes Gewerbe.
Mit dem geplanten Bebauungsplan sollen eine Neuordnung des Gebiets sowie der Ausschluss von stark emittierenden Betrieben, zentrenrelevantem Einzelhandel und bestimmten Vergnügungsstätten oder Prostitutionsbetrieben erreicht werden. Zur Sicherung dieser Bauleitplanung sieht die vorliegende Vorlage den Beschluss einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch vor. Dieses Vorkaufsrecht soll der Stadt Essen ermöglichen, bei Veräußerungsfällen Zugriff auf Grundstücke im Satzungsbereich zu erhalten, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IV keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Satzung empfiehlt, damit der Rat der Stadt Essen den Satzungsbeschluss über das gesetzliche Vorkaufsrecht im Bereich Ripshorster Straße verabschiedet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 30.11.2022einstimmig beschlossen
- 17.11.2022einstimmig empfohlen
- 08.11.2022einstimmig keine Bedenken erhoben
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