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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 4.1TOP 4: Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 2157/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage Nummer 2157/2022/SPD einen Antrag auf Umbesetzung von Mitgliedern in zwei Ausschüssen des Rates der Stadt Essen gestellt. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und war für die Sitzung des Rates am 30. November 2022 vorgesehen.
Im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft wird die Neubesetzung eines ordentlichen Mitglieds beantragt. Das bisherige ordentliche Mitglied soll durch eine sachkundige Bürgerin ersetzt werden.
Ebenso sieht der Antrag eine Änderung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität vor. Hier soll das bisherige ordentliche Mitglied durch einen sachkundigen Bürger ersetzt werden. Die Federführung für das Dokument liegt beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 5.1Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Wiederbestellung von Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung ZollvereinZur Vorlage · 2041/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Wiederbestellung von Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung Zollverein für die neue Amtsperiode, die vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2027 reicht. Die aktuelle Amtsperiode des Stiftungsrates endet zum 31. Dezember 2022.
Gemäß der Satzung der Stiftung Zollverein setzt sich der Stiftungsrat aus fünf Mitgliedern zusammen. Davon werden zwei Mitglieder vom Land Nordrhein-Westfalen, ein Mitglied vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) und ein Mitglied von der Stadt Essen entsandt. Ein fünftes Mitglied wird von den drei Stiftern im Einvernehmen gemeinsam bestellt.
Für die kommende Periode wird vorgeschlagen, den Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt Essen erneut zu bestellen. Für das gemeinsam zu bestellende Mitglied, das im Einvernehmen mit dem Land Nordrhein-Westfalen und dem LVR besetzt wird, wird der Vorstandsvorsitzende der RAG AG vorgeschlagen. Die Wiederbestellung des gemeinsamen Mitglieds steht unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Zustimmung des LVR und des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein entsprechender Beschluss des LVR zur Herstellung des Einvermens ist für eine Sitzung des Landschaftsausschusses im Dezember 2022 vorgesehen.
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- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.2Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Umbesetzung InklusionsbeiratZur Vorlage · 2095/2022/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis - Freie Wähler hat mit der Vorlage Nummer 2095/2022/EBB einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand des Antrags ist eine personelle Umbesetzung im Inklusionsbeirat der Stadt Essen.
Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen die Zusammensetzung des Gremiums ändert. Konkret soll ein bisheriges stellvertretendes Mitglied durch ein neues stellvertretendes Mitglied ersetzt werden. Die entsprechende Entscheidung über die Neubesetzung der Position im Inklusionsbeirat war für die Sitzung des Rates am 30. November 2022 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.3TOP 5: Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 2158/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage Nummer 2158/2022/SPD einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen gestellt. Gegenstand des Antrags sind personelle Änderungen in der Besetzung eines Gremiums außerhalb der städtischen Verwaltung.
Konkret beantragt die Fraktion eine Umbesetzung innerhalb der Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e.V. Dabei soll ein bisheriges ordentliches Mitglied durch ein neues ordentliches Mitglied ersetzt werden. Die zuständige Fachabteilung im Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation führt die Federführung für diesen Vorgang. Der Antrag war für die Beratung im Rat der Stadt Essen für den Termin am 30. November 2022 vorgesehen.
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- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.aResolution des Rates zum Anschlag auf das Rabbinerhaus neben der Alten SynagogeZur Vorlage · 2102/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 2102/2022/OB sieht die Verabschiedung einer Resolution des Rates der Stadt Essen zum Anschlag auf das Rabbinerhaus neben der Alten Synagoge vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss eine Empfehlung an den Rat ausspricht, damit dieser die Resolution beschließt.
Der Sachverhalt bezieht sich auf einen Vorfall in der Nacht zum 18. November 2022, bei dem mehrere Schüsse aus einer scharfen Waffe auf das Gebäude abgegeben wurden. Die Vorlage ordnet die Tat als Angriff auf das jüdische Leben in Essen sowie auf das friedliche Zusammenleben der Religionen und Kulturen ein. In der Resolution wird die Verurteilung des Anschlags sowie die Solidarität mit der jüdischen Gemeinde zum Ausdruck gebracht. Zudem wird die Bedeutung der jüdischen Gemeinde für die Stadtgesellschaft, etwa durch ihr Engagement bei der Betreuung von Geflüchteten oder kulturelle Beiträge, hervorgehoben.
Die Vorlage fordert die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft zu unterstützen. Es wird betont, dass die Stadt durch Initiativen wie den Initiativkreis Religionen in Essen (IRE) und Projekte gegen Antisemitismus und Rassismus das Zusammenleben unter dem Grundgesetz fördert. Die Resolution wird von der Verwaltung, dem Oberbürgermeister sowie den Fraktionen im Rat der Stadt Essen und verschiedenen Religionsgemeinschaften unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Entwicklungsgesellschaft Zollverein mbH (EGZ) hier: Fortbestand der Gesellschaft bis zum 31.12.2024Zur Vorlage · 1963/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Beteiligungsmanagements sieht eine Verlängerung der Befristung der Entwicklungsgesellschaft Zollverein mbH (EGZ) vor. Die im Gesellschaftsvertrag festgelegte Dauer, die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2022 festgesetzt war, soll um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2024 ausgedehnt werden. Die Gesellschaft hat dargelegt, dass für die Restabwicklung sowie für die Beendigung noch anhängiger Rechtsverfahren dieser Zeitraum erforderlich ist. Eine vorzeitige Abwicklung der Gesellschaft bleibt möglich, sofern die Rechtsstreitigkeiten früher abgeschlossen werden können. Die Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit dem Mitgesellschafter, dem Land Nordrhein-Westfalen.
Mit der Verlängerung der Gesellschaft ist auch eine Fortführung der Stundung einer Forderung der Stadt Essen in Höhe von rund 592.430 Euro verbunden. Diese Forderung aus Projektmitteln kann aufgrund der aktuellen Finanzlage und des Überschuldungsstatus der EGZ zum Jahresende 2022 nicht beglichen werden. Um die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft zu sichern und die Insolvenzantragspflicht durch eine entsprechende Rangrücktrittsvereinbarung zu vermeiden, soll diese Vereinbarung analog zur neuen Laufzeit verlängert werden.
Für den weiteren Fortbestand der Gesellschaft wird im Jahr 2024 ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von 390.000 Euro erwartet, wobei sich die Kosten jeweils hälftig auf die Gesellschafter Stadt Essen und Land NRW verteilen. Diese Mittel sollen dazu dienen, die Rückzahlung der gestundeten Forderung der Stadt Essen zu ermöglichen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Entwicklungsgesellschaft Zollverein mbH (EGZ) hier: Entsendung von Mitgliedern in den AufsichtsratZur Vorlage · 2039/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 2039/2022/OB über die Besetzung des Aufsichtsrats der Entwicklungsgesellschaft Zollverein mbH (EGZ) entschieden. Der Beschluss sieht die Entsendung des Vorsitzenden des Stiftungsrates Zollverein sowie des Oberbürgermeisters in das Aufsichtsgremium vor. Zudem stimmte der Rat der weiteren Entsendung des vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) benannten Mitglieds der Landschaftsversammlung Rheinland zu.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats basiert auf dem Gesellschaftsvertrag der EGZ, der eine Verteilung der Mitglieder auf die Gesellschafter Stadt Essen, das Land Nordrhein-Westfalen und den LVR vorsieht. Um die im Jahr 2009 vereinbarte Personenidentität der Aufsichtsgremien der Stiftung Zollverein und der EGZ mbH zu wahren, ist vorgesehen, dass die Entsendungen durch Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung Zollverein erfolgen.
Die Amtszeit der entsandten Mitglieder ist auf maximal fünf Jahre bzw. auf die Dauer der Gesellschaft begrenzt. Da der Gesellschaftsvertrag verlängert wurde, war ein neuer Beschluss erforderlich, um die Vertretung bis zur geplanten Befristung des Gesellschaftsvertrages am 31. Dezember 2024 sicherzustellen. Die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen im Aufsichtsrat wird durch die Entsendung einer Vertreterin des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft ergänzt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Entwurf des Gesamtabschlusses 2021Zur Vorlage · 1742/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes (Nummer 1742/2022/2) enthält den Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2021. Der Abschluss bezieht die Kernverwaltung, zwei eigenbetriebsähnliche Einrichtungen sowie insgesamt 19 Unternehmen ein, wobei 14 Unternehmen voll zu konsolidieren sind und fünf nach der Equity-Methode berücksichtigt werden.
Die finanziellen Kennzahlen zeigen ein ordentliches Gesamtergebnis von 83,1 Millionen Euro sowie ein Gesamtjahresergebnis nach Verwendung des Stiftungsergebnisses, welches eine Steigerung um 37,5 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr aufweist. Der Bilanzgewinn beläuft sich auf 27,9 Millionen Euro. Die Bilanzsumme stieg von 8.468,3 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 8.626,1 Millionen Euro im Jahr 2021. Das Eigenkapital erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 154,7 Millionen Euro auf 194,3 Millionen Euro. Dieses setzt sich aus Gesellschafteranteilen, zweckgebundenen Sonderrücklagen und dem Jahresüberschuss zusammen. Die Eigenkapitalquote liegt bei 9,5 %.
Aufgrund eines Korrekturpostens in Höhe von 389,9 Millionen Euro besteht gemäß der Gemeindeordnung NRW weiterhin eine Überschuldung. Ein Verrechnungssaldo belief sich auf 37,5 Millionen Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen den Entwurf zur Kenntnis nehmen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verweisen. Ein ergänzender Beteiligungsbericht wird als separate Vorlage vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Beteiligungsbericht 2022Zur Vorlage · 1787/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen legt gemäß § 117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen den Beteiligungsbericht 2022 vor. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie durch den Rat der Stadt Essen. Obwohl die Stadt Essen aufgrund gesetzlicher Neuerungen von einer Befreiung von der Aufstellungspflicht des Gesamtabschlusses keinen Gebrauch macht, wird der Bericht zur Wahrung der Berichtskontinuität und zur Gewährleistung von Transparenz erstellt.
Der Bericht umfasst Angaben zur wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeit der städtischen Beteiligungen, unabhängig von deren Zugehörigkeit zum Konsolidierungskreis. Im Fokus steht dabei die Lage der einzelnen Beteiligungen. Die finanzwirtschaftlichen Daten basieren auf den geprüften und testierten Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2021, mit Ausnahmen für das Theater und die Philharmonie Essen GmbH sowie den Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH.
Zum Stichtag 31. Dezember 2021 war die Stadt Essen an 61 Unternehmen beteiligt, darunter 49 GmbHs, drei AGs, acht GmbH & Co. KGs sowie eine eG. Zudem werden das Essener Systemhaus und die Sport- und Bäderbetriebe Essen als eigenbetriebsähnliche Einrichtungen aufgeführt. Für die Mehrheitsbeteiligungen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen wurden für das Berichtsjahr 2021 ein Personalaufwand von 528.642 TEUR, ein Umsatzvolumen von 1.102.398 TEUR sowie ein Jahresfehlbetrag von 35.161 TEUR ausgewiesen. In diesen Bereichen waren 8.924 Vollzeitäquivalente beschäftigt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht III/2022 zum Prognosestichtag 30.09.2022Zur Vorlage · 1940/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Stadtkämmerei zum Finanzcontrolling (FiCo-Bericht III/2022) gibt die Einschätzung der Verwaltung über die Entwicklung des Haushalts der Stadt Essen bis zum Jahresende 2022 wieder. Die Grundlage des Berichts bildet der Buchungsstand zum Prognosestichtag 30. September 2022 sowie das im Jahr 2022 neu eingeführte SAP-integrierte Finanzcontrollingsystem.
Der Bericht dient zudem der Berichterstattung gemäß den Vorgaben zur Kommunalhaushaltsrechtsanwendungsverordnung über die Haushaltsauswirkungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine. Eine entsprechende Information an die Aufsichtsbehörde erfolgt am 11. November 2022.
Für das Haushaltsjahr 2022 wird zum Stichtag ein Jahresfehlbetrag von rund 1,5 Millionen Euro prognostiziert. Eine Bilanzierungshilfe zur Isolierung von Corona-bedingten Aufwendungen ist aufgrund der Ertragsentwicklung bei der Gewerbesteuer sowie der Gemeindeanteile an der Umsatz- und Einkommensteuer nicht erforderlich.
Hinsichtlich der Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine wird festgehalten, dass die zum 30. Juni 2022 prognostizierte Haushaltsbelastung in Höhe von rund 6,2 Millionen Euro durch Bundesbeteiligungen und Mittelzuweisungen des Landes nicht mehr zu erwarten ist. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Stellenplan 2023Zur Vorlage · 1987/2022/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Sitzung am 30. November 2022 den Stellenplan für das Jahr 2023 für Beamte und tariflich Beschäftigte beschlossen. Die Vorlage der Verwaltung zur Nummer 1987/2022/1 sieht eine Erhöhung der Gesamtzahl der Planstellen von 9.134,75 auf 9.399,00 vor, was einem Anstieg von 264,25 Stellen entspricht.
Die Zunahme der Stellenanteile konzentriert sich auf verschiedene Fachbereiche. Wesentliche Schwerpunkte liegen bei der Feuerwehr mit 101,00 Stellen, dem Jugendamt mit 43,25 Stellen sowie dem Bereich Grün und Gruga mit 21,50 Stellen. Zudem sind 45,00 Stellen für die Personalgewinnung im Allgemeinen Sozialdienst sowie für Mitarbeitende mit ingenieurfachlicher Ausbildung vorgesehen. Für die Umsetzung des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) sind 28,25 Mehrstellen eingeplant, um nach der organisatorischen Festlegung der Bedarfe Einstellungen vornehmen zu können.
Ein Teil der personellen Veränderungen ergibt sich aus Einsparungen durch die Überleitung der Offenen Ganztagsbetreuung und der Betreuung von 8 bis 1 in der städtischen Jugendhilfe gGmbH, was 84,75 Stellen umfasst. Die Beamtenplanstellen der Sondervermögen Essener Systemhaus und Sport- und Bäderbetriebe Essen sind gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung und der Kommunalhaushaltsverordnung separat ausgewiesen. Die Finanzierung der Personalkosten ist im Haushaltsplan 2023 berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 12.Haushalt 2023
- 12.1Haushalt 2023 hier: Festlegung der RedezeitZur Vorlage · 1914/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 legt der Oberbürgermeister eine Regelung zur Festlegung der Redezeiten im Rat der Stadt Essen vor. Die Vorlage mit der Nummer 1914/2022/OB basiert auf einer Empfehlung des Ältestenrates aus dem Jahr 2016, die als Reaktion auf eine verkürzte Sitzungsdauer bei Ratssitzungen erfolgte.
Der Beschlussvorschlag sieht eine differenzierte Verteilung der Redezeit vor. Den Fraktionen der CDU, der SPD und der Grünen wird jeweils eine Redezeit von 30 Minuten eingeräumt. Für die übrigen Fraktionen ist eine Zeit von jeweils 20 Minuten vorgesehen, während Gruppen eine Redezeit von jeweils 10 Minuten erhalten. Die daraus resultierende Gesamtredezeit für die Haushaltsverabschiedung ist auf maximal drei Stunden und zehn Minuten begrenzt. Die Vorlage wurde am 26. Oktober 2022 erstellt und war für die Sitzung des Rates am 30. November 2022 zur Entscheidung vorgesehen. Federführend für das Dokument ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.2b) Empfehlung des Jugendhilfeausschusses
- 12.3c) Beratung der Änderungsanträge zum Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023
- 12.3.1Haushaltsberatungen 2023 Für eine resiliente FörderungZur Vorlage · 2002/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 einen Antrag mit der Nummer 2002/2022/SPD gestellt, der verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Jugendhilfeausschuss und den Rat der Stadt Essen.
Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung die bestehenden Verträge und Kostenübernahmen mit den Trägern der freien Kinder- und Jugendarbeit an die aktuellen Teuerungen anpasst. Zudem sollen im Fachbereich 51 (Allgemeiner Sozialdienst) die organisatorischen und stellenplanmäßigen Voraussetzungen für einen dauerhaften Einsatz von zehn zusätzlichen Vollzeitäquivalenten geschaffen werden. Hierfür wird eine Erhöhung des Personalkostenbudgets um jährlich 637.950 Euro ab dem Haushaltsjahr 2023 vorgeschlagen, um steigenden Anforderungen wie dem neuen Tarifabschluss und dem erhöhten Flüchtlingsaufkommen zu begegnen.
Des Weiteren wird eine dauerhafte Erhöhung des Haushaltsansatzes für das Jugendbeteiligungsprojekt „MitWirkung“ um 17.000 Euro ab 2023 gefordert, wobei die Finanzierung durch eine Umwidmung von Mitteln aus dem Geschäftsbereich des Oberbürgers hin zum Geschäftsbereich 4 erfolgen soll. Ein weiteres Ziel des Antrags ist die Institutionalisierung wiederkehrender Projektförderungen, wie etwa der Präventionsoffensive Ü12, um die Planungssicherheit für Träger und Beschäftigte zu erhöhen und Verwaltungskosten abzubauen. Die Finanzierung der beantragten Mehraufwendungen soll durch den städtischen Überschuss sowie durch erwartete Einsparungen bei der LVR-Umlage erfolgen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — Punkt 1, 3 und 4 mehrheitlich empfohlen Punkt 2 mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.2Senkung der Hebesätze: Grundsteuer A um 5 Prozent auf 250 v. H., Grundsteuer B um 5 Prozent auf 665 v. H. und Gewerbesteuer um 5 Prozent auf 475 v.H.Zur Vorlage · 2052/2022/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2052/2022/FDP einen Antrag gestellt, die Hebesätze für verschiedene Steuern für das Haushaltsjahr 2023 zu senken. Konkret wird die Stadtverwaltung beauftragt, den Hebesatz der Grundsteuer A um fünf Prozent auf 250 v. H., den Hebesatz der Grundsteuer B um fünf Prozent auf 665 v. H. sowie den Gewerbesteuerhebesatz um fünf Prozent auf 475 v.H. anzupassen.
Die Fraktion begründet diesen Antrag mit der Stärkung der Attraktivität Essens als Wirtschaftsstandort. Es wird angeführt, dass eine Senkung der Hebesätze einen Impuls für die Wirtschaftsentwicklung setzen und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Kommunen erhöhen könne. Zudem wird die Entlastung des Mittelstands im Kontext der aktuellen Energiekrise und der Folgen des Ukraine-Krieges angeführt, um krisenbedingte Insolvenzen zu vermeiden. Die Fraktion geht davon aus, dass durch die Steuersenkung und die damit verbundene Förderung der Wirtschaftsentwicklung langfristig höhere Steuereinnahmen generiert werden können, die die Senkung der Hebesätze ausgleichen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.3hier: Aufhebung Baubeschluss BürgerRatHausZur Vorlage · 2054/2022/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat mit der Vorlage 2054/2022/EBB einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, um den Baubeschluss für den Neubau des BürgerRatHauses (Vorlage 1083/2021/7) ersatzlos aufzuheben.
Der Antrag sieht vor, dass die im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 veranschlagten Mittel in Höhe von 7,8 Millionen Euro abzüglich bereits entstandener Kosten zur Rückführung von Liquiditätskrediten verwendet werden sollen. Zudem wird die Veräußerung des Baugrundstücks beantragt, um entstandene Kosten zu decken. Ein etwaiger Überschuss aus dem Grundstücksverkauf soll in die regenerative sowie energetische Optimierung der städtischen Infrastruktur, beispielsweise durch die Installation von Solaranlagen auf städtischen Gebäuden, fließen.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass die im Projekt vorgesehene Homeofficequote von 0,8 für die Mitarbeitenden im BürgerRatHaus nicht ausreichend sei, um den Flächenbedarf im Vergleich zur restlichen Verwaltung zu reduzieren. Durch eine konsequente Anwendung einer höheren Quote sowie die Nutzung bereits erworbener Flächen der ehemaligen Krupphauptverwaltung sei die Notwendigkeit des Neubaus nicht gegeben. Die durch die Nichtumsetzung eingesparten Mittel sollen zur Reduzierung der städtischen Verschuldung und zur Minderung von Zinsänderungsrisiken beitragen.
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- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — beraten unter TOP 21 (BürgerRathaus) - mehrheitlich abgelehnt -
Ergebnis: beraten unter TOP 21 (BürgerRathaus) - mehrheitlich abgelehnt - - 12.3.4hier: Abbau offen stehender Forderungen durch Ausweitung der Beauftragung von InkassounternehmenZur Vorlage · 2055/2022/EBB · Antrag EBB-FW
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Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, die Realisierung finanzieller Ansprüche gegenüber Dritten durch die Beauftragung von Inkassounternehmen erneut zu prüfen. Die Kämmerei soll dabei untersuchen, ob die Ausweitung solcher Beauftragungen zur Reduzierung offener Forderungen genutzt werden kann, sofern die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewahrt bleiben.
Sollte die Prüfung ein positives Ergebnis liefern, sieht der Antrag vor, die Beauftragung von Inkassounternehmen auf weitere Forderungsarten auszuweiten und dabei nach Möglichkeit den Gesamtbetrag der Forderungen zu adressieren. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen sollen vollständig der Rückführung der Liquiditätskredite der Stadt Essen zugeführt werden, um das Zinsänderungsrisiko des Haushalts 2023 zu reduzieren.
Als Grundlage für den Antrag wird auf eine frühere Zusammenarbeit mit drei Inkassobüros verwiesen, bei der Forderungen in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro verfolgt wurden und eine Einziehungssumme von 47.000 Euro erzielt wurde. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit dem Ziel, Außenstände zu reduzieren und die Verwaltung zu entlasten. Es wird eine potenzielle zusätzliche Einnahme für den Stadthaushalt in Höhe von 460.000 Euro bei einer angenommenen Erfolgsquote von 2,3 Prozent auf ein Forderungsvolumen von 20 Millionen Euro prognostiziert.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.5TOP xx: Einrichtung eines FördermittelmanagementsZur Vorlage · 2056/2022/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Einrichtung eines zentralen Fördermittelmanagements gestellt. Mit diesem Vorhaben sollen die Bemühungen der Stadt Essen zur Akquise von Finanzmitteln aus Förderprojekten auf EU-, Bundes- und Landesebene gebündelt werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist der weitere Aufbau eines Fördermittelkatasters, um einen Gesamtüberblick zu schaffen und die Effizienz bei der Mittelbeschaffung zu steigern.
Zudem wird die Prüfung gefordert, in welchem Maße Nachbarkommunen bereits von einer zentralen Stelle profitieren und welche Erfahrungen die Stadt Essen hierbei nutzen kann. Die Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahme soll durch Haushaltsumschichtungen erfolgen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Stadt Essen vor Investitionsbedarfen in Bereichen wie Schulen, Kindergärten, Barrierefreiheit und Breitbandausbau stehe. Um den Haushalt durch öffentliche Fördermittel aufzustocken, soll die Beschaffung optimiert werden, da personelle, zeitliche und finanzielle Ressourcen derzeit die Einwerbung von Mitteln erschweren könnten. Die Fraktion verweist dabei auf Beispiele aus dem Bereich digitaler Verwaltungslösungen, bei denen ein Teil der bereitgestellten Bundesmittel nicht abgerufen wurde. Eine Erhöhung der vereinnahmten Fördermittel soll neben der Umsetzung von Infrastrukturprojekten auch die Vermögenslage der Stadt verbessern.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.6TOP xx, hier: Generationengerechte, nachhaltige und effiziente Finanzpolitik - Durch Haushaltsüberschüsse zu soliden StadtfinanzenZur Vorlage · 2057/2022/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rahmen eines Antrags an den Rat der Stadt Essen das Ziel formuliert, dauerhaft Haushaltsüberschüsse zu erzielen. Diese Überschüsse sollen zur Tilgung von Krediten sowie zur Liquiditätssicherung eingesetzt werden, um die Verschuldung der Stadt zu reduzieren und das Zinsänderungsrisiko zu senken. Zudem wird die Beseitigung der Überschuldung angestrebt.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Zielsetzung ab dem Haushaltsjahr 2023 als Prämisse der Finanzplanung zu etablieren. Es sollen operative Maßnahmen ergriffen werden, um die Ergebnisse der Verwaltung und der Beteiligungsgesellschaften über den Planansatz für das Haushaltsjahr 2023 um 9,5 Millionen Euro zu verbessern. Die daraus resultierenden Ergebnisse sollen einer systematischen Aufgaben- und Ausgabenkritik unterzogen werden. Dabei soll zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben differenziert werden. Bei den Pflichtaufgaben sollen Leistungsstandards und Aufwendungen im Rahmen der Möglichkeiten der Stadt optimiert werden. Als Methoden für eine effizientere Leistungserbringung werden die Anpassung von Standards, die Optimierung von Arbeitsprozessen, die Digitalisierung sowie interkommunale Kooperationen genannt.
Zur Durchführung der angeforderten Aufgaben- und Ausgabenkritik soll die Gemeindeprüfungsanstalt NRW als externe Beratungsinstanz hinzugezogen werden. Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit der Reduzierung der Kassenkredite und der Vermeidung von Zinslasten, die bei steigenden Marktzinsen das Haushaltsergebnis beeinflussen könnten.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.7TOP xx, hier: Einstellung von kommunalen FinanzermittlernZur Vorlage · 2058/2022/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen für kommunale Finanzermittler vorsieht. Ziel der Maßnahme ist es, das Steuerermittlungsverfahren gemäß § 21 Abs. 3 FVG zur Gewerbesteuer zu unterstützen und die Betriebsprüfung des Finanzamtes zu ergänzen. Durch die zusätzliche personelle Ausstattung soll die Durchsetzung der Gewerbesteuerpflicht bei Unternehmen gesteigert werden.
Die Finanzierung der neuen Stellen soll durch eine Umverteilung des Budgets innerhalb des Personalhaushalts erfolgen. Der Antrag sieht vor, dass die daraus resultierenden Mehreinnahmen vollständig zur Rückführung der Liquiditätskredite der Stadt Essen eingesetzt werden sollen. Dies soll zudem dazu beitragen, das Zinsänderungsrisiko im Haushalt 2023 teilweise zu reduzieren.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass eine unzureichende Personalausstattung der Finanzämter in Nordrhein-Westfalen zu Einnahmeverlusten bei der Gewerbesteuer führe. Es wird darauf verwiesen, dass die Stadt Essen bereits in der Vergangenheit das Mitwirkungsrecht nach dem Finanzverwaltungsgesetz genutzt hat. Die Fraktion geht davon aus, dass durch die Schaffung der zwei Stellen im Jahr 2023 zusätzliche Einnahmen in Höhe von einer Million Euro für den Stadthaushalt erzielt werden können.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.8TOP xx, hier: Fortsetzung der personellen Verstärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes - Streifendienst - durch 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RGEZur Vorlage · 2059/2022/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat mit der Vorlage 2059/2022/EBB einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, um die personelle Verstärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) fortzusetzen. Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung die Verstärkung des Streifendienstes durch zehn weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RGE bis zum 3
1.12.2023 fortführt. Dabei soll der Einsatzbereich verstärkt auf die Stadtteile und insbesondere auf die Essener Friedhöfe ausgeweitet werden. Für die Umsetzung im Jahr 2023 sollen Personal- und Sachkosten in Höhe von 750.000 Euro im Haushalt veranschlagt werden, wobei die Finanzierung durch Haushaltsumschichtungen erfolgen soll.
Die Begründung des Antrags führt auf, dass auf den Essener Friedhöfen Sicherheitsprobleme bestehen. Es wird angeführt, dass es bei Großbeerdigungen zu Verweigerungen des Zutritts für Besucher anderer Religionen sowie zu Drohungen gegenüber Besuchern und Mitarbeitern der Stadt Essen gekommen sei. Zudem wird auf bereits stattgefundene tätliche Übergriffe verwiesen. Die Fraktion sieht die Notwendigkeit, die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl zu gewährleisten und Regelüberschreitungen konsequent zu verfolgen. Als Modell für die Ausweitung wird der bereits etablierte KOD-Streifendienst im City-Bereich angeführt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.9TOP xx, hier: Verwendung der Minderaufwendungen durch gesenkte LVR-Umlage 2023Zur Vorlage · 2060/2022/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Verwendung der Mittel aus der gesenkten LVR-Verbandumlage für das Jahr 2023 regelt. Die Vorlage bezieht sich auf den Nachtragshaushalt des Landschaftsverbands Rheinland (LVR), durch den der Umlagesatz von 16,65 % auf 15,65 % sinkt.
Nach den Angaben im Antrag führt diese Reduzierung bei der Stadt Essen zu einer Einsparung in Höhe von 16,6 Millionen Euro, da der Anteil der Stadt an der Gesamtsumme von 226,8 Millionen Euro sinkt. Die Fraktion beantragt, dass der Rat die Senkung der Umlage anerkennt und die daraus resultierenden Mittel nach endgültigem Beschluss im Jahr 2023 für den Abbau von Liquiditätskrediten verwendet.
Die Begründung der Fraktion führt aus, dass die außerplanmäßigen Einsparungen zur konsequenten Reduzierung der Verschuldung der Stadt Essen eingesetzt werden sollen. Es wird angeführt, dass angesichts der Sparmaßnahmen im Kernhaushalt ein Anstieg des Defizits nicht mit den Zielen der Stadt vereinbar sei, insbesondere im Hinblick auf die Diskussionen um eine Altschuldenregelung mit Bund und Land. Ziel des Antrags ist die Fortsetzung des Weges der Entschuldung im Gesamthaushalt.
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- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.10TOP xx, hier: Kostendeckel städtischer GebührenZur Vorlage · 2061/2022/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat mit der Vorlage 2061/2022/EBB einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine Entscheidung des Rates der Stadt Essen bezüglich eines Kostendeckels für städtische Gebühren anstrebt. Der Antrag sieht vor, dass die Gebühren für die Straßenreinigung, die Abfallbeseitigung sowie die Entwässerung im Haushaltsjahr 2023 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 unverändert bleiben sollen. Um etwaige Mehraufwendungen aus dieser Beibehaltung der Gebührenhöhe zu decken, fordert die Fraktion, diese durch Haushaltsumschichtungen zu kompensieren.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass die Kosten für diese städtischen Leistungen als Teil der sogenannten zweiten Miete die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Essen, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Energiekosten und einer hohen Inflationsrate, zunehmend beanspruchen. Die Fraktion weist darauf hin, dass Gebührenerhöhungen in den vergangenen Jahren häufig über der Inflationsrate lagen. Zudem wird argumentiert, dass die Stabilität der Abgaben und der Defizitabbau bei den Beteiligungsgesellschaften der Stadt Essen gemeinsam verfolgt werden müssten, um die Akzeptanz der Maßnahmen in der Bürgerschaft zu wahren.
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- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.11TOP xx, hier: Verbesserung des Ergebnisbeitrags der städtischen TochtergesellschaftenZur Vorlage · 2062/2022/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rahmen des Antrags 2062/2022/EBB einen Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Essen vorgelegt, der eine Anpassung der Ergebnisbeiträge städtischer Tochtergesellschaften zum Gesamthaushalt vorsieht. Der Antrag sieht vor, den Stadtkämmerer zu ermächtigen, von den Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Stadt Essen höhere Ergebnisbeiträge einzufordern.
Konkret wird beantragt, das Defizit im Haushaltsjahr 2023 im Vergleich zum Planansatz von -112,1 Millionen Euro um 10 Prozent auf 100,89 Millionen Euro festzuschreiben. Die daraus resultierenden Haushaltseinsparungen in Höhe von 11,21 Millionen Euro sollen zur Reduzierung der Liquiditätskredite verwendet werden. Zudem wird der Stadtkämmerer beauftragt, dem Rat innerhalb der ersten Jahreshälfte 2023 ein Konzept vorzulegen, wie die Erreichung dieses Ziels umgesetzt werden kann.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass die Stadt Essen den Weg der Entschuldung fortsetzen müsse. Ein Anstieg des Defizits sei angesichts der Sparanstrengungen im Kernhaushalt sowie im Hinblick auf die Diskussionen mit Bund und Land über eine Altschuldenregelung nicht darstellbar.
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- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.12TOP xx, hier: Vergnügungssteuer auf SpielautomatenZur Vorlage · 2063/2022/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rahmen des Antrags 2063/2022/EBB eine Erhöhung der Vergnügungssteuer auf Spielautomaten beantragt. Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen beschließt, den Steuersatz zum 1. Januar 2023 um zwei Prozentpunkte anzuheben.
Die Begründung der Fraktion stützt sich auf fiskalische, ordnungs- und sozialpolitische Erwägungen. Neben der Stärkung der städtischen Einnahmen wird angeführt, dass die Steuer eine Funktion zur Sucht- und Kriminalprävention ausübt. Es wird darauf verwiesen, dass die Nutzung von Spielautomaten ein hohes Suchtpotenzial aufweise und die Geräte zur Ermöglichung von Geldwäsche durch organisierte Kriminalität und Clanstrukturen genutzt werden können. Eine Erhöhung der Steuer soll dazu beitragen, die Ausbreitung von Spielhallen im Stadtgebiet zu begrenzen.
Nach Einschätzung der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers führt die beantragte Anpassung zu zusätzlichen jährlichen Einnahmen für den Essener Stadthaushalt in Höhe von 200.000 Euro. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 30. November 2022 vorgesehen.
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- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.13HaushaltZur Vorlage · 2106/2022/TS · Antrag Tierschutz Essen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Tierschutz Essen hat im Rahmen der Haushaltsänderungen für das Haushaltsjahr 2023 einen Antrag auf Erhöhung des jährlichen Betriebsmittelzuschusses für das Albert-Schweitzer-Tierheim Essen gestellt. Der beantragte Betrag beläuft sich auf 1.200.000 Euro. Die Begründung für diese Forderung liegt in einer Differenz zwischen den aktuellen Kostenanteilen der Stadt und der derzeitigen Förderung. Laut Antrag belaufen sich die tatsächlichen Kostenanteile der Stadt für die Übernahme von Pflichtaufgaben auf rund 1.208.000 Euro, während der gegenwärtige Zuschuss bei 550.000 Euro liegt.
Zusätzlich sieht der Antrag vor, dass die Stadt Essen beauftragt wird, Verhandlungen für einen neuen Vertrag zwischen der Stadt und dem Tierschutzverein Groß-Essen e.V. als Betreiber des Tierheims zu führen bzw. fortzusetzen. Dieser neue Vertrag soll ab dem 1. Januar 2024 gelten. Im Rahmen dieses Verfahrens soll dem Fachausschuss OPOG im zweiten Quartal 2023 Bericht erstattet werden. Die Einladung zur Berichterstattung soll die Vorsitzende des Tierschutzvereins als Verhandlungsführerin umfassen.
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- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.14TOP 12.3: Beratung der Änderungsanträge zum Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · 2133/2022/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat für den Haushaltsplan 2023 verschiedene finanzielle und organisatorische Änderungen beantragt. Zur Stärkung der Bezirksvertretungen soll über dem Sockelbetrag von 300.000 Euro ein Aufschlag von einem Euro pro Einwohner zugewiesen werden. Im Ausländeramt werden die Schaffung von 18 Vollzeitstellen sowie die Erhöhung der Kapitalrücklage der Immobilien Management GmbH von 10 auf 14,5 Millionen Euro vorgeschlagen, um eine Stammkapitalerhöhung der Allbau GmbH zu ermöglichen. Zudem wird eine Erhöhung des Betriebsmittelzuschusses für das Albert-Schweitzer-Tierheim um 650.000 Euro sowie zusätzliche Mittel für die Erinnerungskultur im Haus der Essener Geschichte und im Haus der Alten Synagoge beantragt. Das Kulturbudget für die Projektförderung soll auf 400.000 Euro angehoben werden.
Der Antrag sieht die Einrichtung des Kulturfonds „Folkwang-Dekade“ über 250.000 Euro für die Freie Szene sowie die Aufstockung der „Qualitätsoffensive OGS“ auf 500.000 Euro vor. Weitere Maßnahmen umfassen die Erweiterung des betrieblichen Gesundheitsmanagements um drei Planstellen, die Einrichtung eines Energie-Härtefallfonds in Höhe von 5 Millionen Euro sowie die Erstattung der Differenz zum VVR-Preis für Bezieher eines Sozialtickets. Für das Bewohnerparken sollen zwei Planstellen geschaffen werden. Die Mittel für Straßenbegleitgrün und Straßenbäume sollen um jeweils 500.000 Euro bzw. 2 Millionen Euro erhöht werden. Die Finanzierung dieser Vorhaben soll durch eine Senkung der LVR-Umlage von 277,9 Millionen Euro auf 261,3 Millionen Euro erfolgen.
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- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.15TOP 12: Haushalt 2023 Hier: Potentiale der Digitalisierung nutzenZur Vorlage · 2136/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 einen Antrag gestellt, der verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltung und der lokalen Wirtschaft vorsieht. Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Erhöhung des jährlichen Zuschusses an die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH um 85.000 Euro. Mit dieser Mittelsteigerung sollen die Voraussetzungen für eine zusätzliche ganzjährige Stelle geschaffen werden, um die Grundlagen für die Stärkung der Essener Migrantenökonomie zu festigen.
Des Weiteren fordert die Fraktion die Erarbeitung eines Konzepts im Rahmen der Digitalstrategie der Stadt Essen. Dieses soll darlegen, wie durch stadtweite Software- und Hardware-Standards sowie die Bevorzugung von Open-Source-Produkten Doppelstrukturen abgebaut, Folge- und Wartungskosten minimiert und Synergien zwischen Fachbereichen, Beteiligungsgesellschaften und städtischen Einrichtungen genutzt werden können. Die Vorlage dieses Konzepts als Beschlussfassung ist für das zweite Quartal des Jahres 2023 vorgesehen.
Zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sieht der Antrag die Bereitstellung eines zentralen Betriebsbudgets mit investiven Mitteln in Höhe von 100.000 Euro vor. Zudem sollen im Fachbereich 03-01 die organisatorischen und stellenplanmäßigen Voraussetzungen für eine zusätzliche ganzjährige Stelle geschaffen werden. Hierfür wird eine Erhöhung des Personalkostenbudgets im genannten Fachbereich um 90.000 Euro pro Jahr ab dem Haushaltsjahr 2023 beantragt, um den steigenden Anforderungen durch das Onlinezugangsgesetz und die E-Akte gerecht zu werden. Die Finanzierung der beantragten Mehraufwendungen soll über den städtischen Überschuss des Finanzplans 2023 erfolgen.
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- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.16TOP 12: Haushalt 2023 Hier: Essen: Die soziale Stadt für alle MenschenZur Vorlage · 2137/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der verschiedene finanzielle Erhöhungen für soziale und gesellschaftliche Strukturen in Essen vorsieht. Die Vorlage sieht vor, den Haushaltsansatz der Suchthilfe Direkt Essen gGmbH ab dem Haushaltsjahr 2023 um jährlich 250.000 Euro zu erhöhen, um die Qualität der Arbeit angesichts gestiegener Personalkosten zu sichern. Zudem sollen 120.000 Euro pro Jahr bereitgestellt werden, um ab 2023 zwei zusätzliche Vollzeitstellen im Bereich Streetwork bei der genannten Gesellschaft zu schaffen.
Der Antrag umfasst ferner die Bereitstellung von 70.000 Euro jährlich ab 2023 für den Ausbau der LSBTIQ*-Beratungsstrukturen sowie zusätzliche Mittel in Höhe von 30.000 Euro pro Jahr zur Unterstützung der Integrationsagenturen der Wohlfahrtsverbände. Zur Sicherung der Arbeit der Bürgerhäuser der Arbeiterwohlfahrt Essen sollen die konsumtiven Mittel ab 2023 um jährlich 60.000 Euro angehoben werden. Für die Geschäftsführung des Integrationsrates wird eine Erhöhung des Haushaltsansatzes um 15.000 Euro pro Jahr ab dem Haushaltsjahr 2030 beantragt, um die Durchführung eigener Projekte zu ermöglichen. Die Finanzierung der beantragten Mehraufwendungen soll durch den städtischen Überschuss aus dem Finanzplan 2023 erfolgen.
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- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.17TOP 12: Haushalt 2023 Hier: Investitionen in die Zukunft unserer Vereine und der Sportstadt EssenZur Vorlage · 2138/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der verschiedene finanzielle Maßnahmen zur Unterstützung des Essener Sports vorsieht. Der Antrag umfasst sowohl Investitionen als auch die Bereitstellung von laufenden Mitteln.
Konkret wird die Verwaltung beauftragt, den Sport- und Bäderbetrieben Essen 500.000 Euro an investiven Mitteln zur Erneuerung von Kunstrasenplätzen zur Verfügung zu stellen. Zudem sollen jährliche konsumtive Mittel in Höhe von 350.000 Euro bereitgestellt werden, um die personellen Voraussetzungen für vier zusätzliche Vollzeitäquivalente in den Bereichen technischer Service, Vergabe und Planungswesen bei den Sport- und Bäderbetrieben zu schaffen. Ein weiterer Punkt des Antrags sieht die Bereitstellung von jährlich 350.000 Euro vor, um sieben zusätzliche Vollzeitäquivalente im Bereich der Wasseraufsicht bei den Sport- und Bäderbetrieben zu ermöglichen.
Darüber hinaus beantragt die Fraktion die Einrichtung eines Haushaltsansatzes in Höhe von 500.000 Euro, um die Auswirkungen gestiegener Energiekosten auf Essener Sportvereine abzufedern. Die Finanzierung der beantragten Mehraufwendungen soll laut dem Dokument durch den städtischen Überschuss aus dem Finanzplan 2023 erfolgen.
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- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.18TOP 12: Haushalt 2023 Hier: Stärkungspakt SchuleZur Vorlage · 2139/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatung für das Jahr 2023 einen Antrag gestellt, der verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Schulsozialarbeit und der Sprachförderung vorsieht. Die Verwaltung wird beauftragt, im Fachbereich 40 die organisatorischen und stellenplanmäßigen Voraussetzungen für einen dauerhaften Einsatz von 7,5 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten im Bereich der Schulsozialarbeit zu schaffen. Zur Deckung der Personalkosten soll das Budget des Fachbereichs ab dem Haushaltsjahr 2023 um jährlich 520.000 Euro erhöht werden. Ziel ist ein bedarfsgerechter Einsatz, wobei die Verwaltung perspektivisch darauf hinwirken soll, dass die Kosten für die Schulsozialarbeit künftig durch das Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden.
Des Weiteren wird die Durchführung einer Evaluation der Projekte gefordert, die durch das bundesweite Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ finanziert wurden. Dem Rat soll im zweiten Quartal 2023 eine Darstellung der zukünftigen Bedarfe inklusive einer Kostenschätzung vorgelegt werden.
Zudem sieht der Antrag die Erarbeitung eines Konzepts zur Förderung von Seiteneinsteigern vor, um diese bereits vor der Zuweisung an Regelschulen auf das Sprachniveau A2 heranzuführen. Zur Unterstützung dieses Vorhabens soll der Zuschuss für das Projekt „Sprachbegleiter an Essener Schulen“ um 70.000 Euro erhöht werden, um den Einsatz von zehn zusätzlichen Sprachbegleitern zu ermöglichen. Die finanziellen Mehraufwendungen sollen durch den städtischen Überschuss des Finanzplans 2023 gedeckt werden.
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- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.19TOP 12: Haushalt 2023 Hier: Aktive StadtraumgestaltungZur Vorlage · 2140/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 einen Antrag gestellt, der eine Erweiterung des Personals in verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung vorsieht. Der Antrag geht von einem Bedarf an zusätzlichen Stellen aus, um die Umsetzung bereits beschlossener Projekte sowie die Umsetzung von Ratsbeschlüden aus der aktuellen und vorangegangenen Ratsperiode zu ermöglichen.
Konkret wird die Schaffung von organisatorischen und stellenplanmäßigen Voraussetzungen für einen dauerhaften Einsatz von Personal in drei Fachbereichen beantragt. Im Fachbereich 60 sollen vier zusätzliche Vollzeitäquivalente geschaffen werden, wofür das Personalkostenbudget ab dem Haushaltsjahr 2023 um jährlich 360.000 € erhöht werden soll, um Schulbaumaßnahmen zu realisieren. Im Fachbereich 61 werden fünf zusätzliche Vollzeitäquivalente angestrebt, was eine Erhöhung des Budgets um jährlich 450.000 € zur Förderung der Quartiersentwicklung und zur Umsetzung des Handlungskonzepts für Wohnraum für Senioren vorsieht.
Für den Fachbereich 66 wird die Schaffung von 1,5 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten beantragt, verbunden mit einer Erhöhung des Personalkostenbudgets um jährlich 135.000 €. Dieser Bereich soll den Abriss von Gebäuden umsetzen und die Baureifmachung von Grundstücken durch die Bereitstellung von investiven Mitteln in Höhe von 500.000 € für das Jahr 2023 unterstützen. Die Finanzierung der beantragten Mehraufwendungen soll durch den städtischen Überschuss aus dem Finanzplan 2023 erfolgen.
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- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.20TOP 12: Haushalt 2023 Hier: Potentiale aktivierenZur Vorlage · 2141/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der personelle und finanzielle Erweiterungen in verschiedenen Fachbereichen vorsieht.
Im Fachbereich 67 wird die Schaffung organisatorischer und stellenplanmäßiger Voraussetzungen für einen dauerhaften Einsatz von drei zusätzlichen Vollzeitäquivalenten beantragt. Zur Umsetzung dieser Maßnahme, die die Planung und Umsetzung einer klimaresilienten sowie biodiversitätsfördernden Umgestaltung der Essener Grünanlagen zum Ziel hat, soll das Personalkostenbudget ab dem Haushaltsjahr 2023 um jährlich 180.000 Euro erhöht werden.
Zudem wird die Erarbeitung eines Konzepts zur Umsetzung der SECAP-Maßnahmen gefordert. Dieses Konzept soll eine gleichmäßige Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten und Beratungsangeboten im gesamten Stadtgebiet gewährleisten.
Für den Fachbereich 62 wird die Schaffung der Voraussetzungen für einen dauerhaften Einsatz eines zusätzlichen Vollzeitäquivalents beantragt. Das Personalkostenbudget dieses Fachbereichs soll ab 2023 um jährlich 85.000 Euro steigen. Ziel ist die Durchführung einer Potentialanalyse zur Entsiegelung von Flächen im Essener Stadtgebiet sowie die Erarbeitung einer darauf aufbauenden Umsetzungsstrategie und die Sicherstellung eines entsprechenden Monitorings.
Die Finanzierung der beantragten Mehraufwendungen soll durch den städtischen Überschuss aus dem Finanzplan 2023 erfolgen.
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- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.21TOP 12: Haushalt 2023 Hier: Essen bewegen - Attraktive Alternativen anbietenZur Vorlage · 2142/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 einen Antrag gestellt, der verschiedene Maßnahmen zur Verkehrsplanung und Kommunikation vorsieht. Die Verwaltung soll dazu angehalten werden, die organisatorischen und stellenplanmäßigen Voraussetzungen für die dauerhafte Besetzung einer zusätzlichen Vollzeitstelle zu schaffen. Das Personalkostenbudget soll hierfür ab dem Haushaltsjahr 2023 um jährlich 80.000 Euro erhöht werden. Die neue Stelle soll als Ansprechperson für Verkehrsfragen für Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Schulen und Berufskollegs fungieren. In Kooperation mit dem Fachbereich 66 soll diese Position die Erstellung von Schulwegplänen für Grundschulen sowie notwendige bauliche Verbesserungen der Wegführung unterstützen, um die Nutzung von PKW-Fahrten durch Eltern zu reduzieren.
Des Weiteren wird die Entwicklung eines Konzepts im Fachbereich 01-15 beantragt, um eine adressatengerechte und frühzeitige Kommunikation von Maßnahmen zur Verkehrswende sicherzustellen. Dies soll auch Neubauprojekte einschließen, die sich an den Zielen des Modal-Splits orientieren. Zudem wird die Bereitstellung investiver Mittel in Höhe von 250.000 Euro für den Fachbereich 66 gefordert. Diese Mittel sollen dazu dienen, in Zusammenarbeit mit beteiligten Gesellschaften Reallabore zu entwickeln und umzusetzen. Ziel dieser Projekte ist die Zusammenführung städtebaulicher und verkehrsplanerischer Instrumente mit Themen des Sozialen sowie des Klima- und Umweltschutzes durch die Realisierung und Evaluierung von Push- und Pull-Maßnahmen. Die Finanzierung der beantragten Mehraufwendungen soll über den städtischen Überschuss des Finanzplans 2023 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.22TOP 12: Haushalt 2023 Impulse für den Essener KulturbetriebZur Vorlage · 2143/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 einen Antrag gestellt, der verschiedene finanzielle und organisatorische Maßnahmen für den Essener Kulturbetrieb vorsieht. Der Antrag umfasst die Beauftragung der Verwaltung, im Fachbereich 41 die Voraussetzungen für eine dauerhafte Erhöhung des Stellenplans um eine zusätzliche Vollzeitäquivalenz zu schaffen. Hierfür soll der Haushaltsansatz des Fachbereichs ab dem Haushaltsjahr 2023 um jährlich 100.000 Euro erhöht werden, wobei die Verwaltung die steigenden Anforderungen durch die Digitalisierung sowie die Folkwang-Dekade als Grundlage anführt.
Des Weiteren wird eine Erhöhung des Haushaltsansatzes für den Fachbereich 41-3 um jährlich 120.000 Euro beantragt. Ziel ist es, die organisatorischen und stellenplanmäßigen Voraussetzungen für erweiterte Öffnungszeiten, insbesondere an Wochenenden, sowie eine stärkere Digitalisierung des Angebots und des Archivbestands zu schaffen. Anlass hierfür ist unter anderem der 90. Jahrestag der nationalsozialistischen Machtergreifung.
Zusätzlich sieht der Antrag eine Erhöhung des Haushaltsansatzes um 250.000 Euro vor, um die Umsetzung des Projekts der Folkwang-Dekade unter Einbeziehung der Essener Kulturszene zu unterstützen. Dieser Betrag soll in Nachfolge des Sonderfonds Kultur bereitgestellt werden. Die Finanzierung der beantragten Mehraufwendungen soll durch den städtischen Überschuss aus dem Finanzplan 2023 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.23TOP 12: Haushalt 2023 Hier: Essen - Eine aufgeschlossene StadtZur Vorlage · 2144/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 einen Antrag gestellt, der verschiedene personelle und finanzielle Anpassungen in der Stadtverwaltung vorsieht. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in der Gleichstellungsstelle sowie im Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen die Voraussetzungen für jeweils eine zusätzliche Vollzeitstelle zu schaffen. Hierfür soll das Personalkostenbudget dieser Fachbereiche ab dem Haushaltsjahr 2023 um insgesamt 160.000 Euro pro Jahr erhöht werden, um eine Datenbasis zur Analyse der Auswirkungen der Haushaltspolitik auf die Bevölkerung zu entwickeln.
Des Weiteren wird die Entwicklung eines fachbereichsübergreifenden Konzepts zur Identifizierung und Beseitigung von Angsträumen im Stadtgebiet beantragt. Unter Einbeziehung des Kriminalpräventiven Rats und externer Expertise sollen hierfür im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 300.000 Euro bereitgestellt werden, um kurz- und mittelfristige Maßnahmen, wie etwa eine Bürgerumfrage, umzusetzen.
Für den Fachbereich 38 wird die Schaffung von sechs zusätzlichen Vollzeitstellen sowie die Bereitstellung von 150.000 Euro an Sachkosten für das Jahr 2023 beantragt. Ziel ist die Umsetzung eines Maßnahmenkatalogs zur Steigerung der Service- und Mitarbeiterorientierung der Ausländerbehörde. Zudem soll der städtische Zuschuss für das Albert-Schweitzer-Tierheim Essen um 250.000 Euro erhöht werden, um die Erfüllung der Pflichtaufgaben im Jahr 2023 zu gewährleisten. Die Finanzierung der beantragten Mehraufwendungen soll durch den städtischen Überschuss aus dem Finanzplan 2023 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.24TOP: Haushalt 2023 Hier: Personalverstärkungen und zu finanzierende MaßnahmenZur Vorlage · 2148/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Der gemeinsame Antrag der Fraktionen CDU und Grüne zum Haushalt 2023 sieht verschiedene Personalverstärkungen und finanzielle Ergänzungen in unterschiedlichen Geschäftsbereichen vor. Im Bereich Schule, Jugend und Soziales werden zusätzliche Stellen für die Schulsozialarbeit, das Jugendpsychologische Institut, Schulsekretariate sowie für die Planung von Schulräumen beantragt. Finanzielle Mittel werden für den Rückbau von Gebäuden, die Kinder- und Jugendarbeit, kulturelle Bildung, die Förderung von Existenzgründungen sowie für LSBTI*-Projekte gefordert.
Im Bereich Umweltschutz sind Aufstockungen für das Solarförderprogramm, die energetische Modernisierung sowie Mittel für Photovoltaik-Anlagen und den Grugapark vorgesehen. Zudem werden personelle Aufstockungen im Ordnungsamt und im Bereich Gewässerausbau sowie Mittel für IT-Sicherheit und Trinkwasserbrunnen vorgeschlagen.
Der Antrag umfasst zudem die Bereitstellung konsumtiver Mittel für die Entwicklung des Ordnungsamtes, die Sicherheit im öffentlichen Raum sowie für ein zweites Bürgermobil. Für die Sicherheit auf städtischen Friedhöfen, das Hof- und Fassadenprogramm sowie den Masterplan Baldeneysee sind Mittel veranschlagt. Weitere Zuwendungen sind für den Tierschutzverein Groß-Essen e. V., den Stadttauuben Essen e. V. und den Familien- und Krankenpflege e.V. Essen vorgesehen. Im Bereich Mobilität werden Mittel für die Ruhrbahn, die Verkehrsplanung sowie für die Planung von Quartiersparkhäusern und Bewohnerparken beantragt. Ein Investitionsvolumen von bis zu 8 Millionen Euro wird für die Planung eines Radhochweges vorgeschlagen. Die Gesamtsumme der Maßnahmen in Höhe von 8 Millionen Euro reduziert den veranschlagten Jahresüberschuss 2023 von 9.782.750 Euro auf 1.782.750 Euro.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung)
- 12.3.25TOP 12: Haushalt - Sonderratssitzung November 2023 für Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 2156/2022/TS · Antrag Tierschutz Essen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Tierschutz Essen hat mit der Vorlage 2156/2022/TS einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen gestellt. Ziel des Antrags ist die Festlegung eines festen Termins für die Haushaltsberatung des Rates in den kommenden Haushaltsjahren.
Konkret wird beantragt, dass für die Zeit nach 2023 jeweils Ende November eine gesonderte Ratssitzung zur Haushaltsberatung angesetzt wird. Diese Sitzungen sollen ohne weitere Tagesordnungspunkte stattfinden. Davon unberührt bleiben jedoch alle Tagesordnungspunkte, die aufgrund von Regularien, Gremien oder der Geschäftsordnung und Gemeindeordnung zwingend vorgeschrieben sind.
Der Antrag sieht vor, dass die erste dieser Sonderratssitzungen zur Haushaltsberatung Ende November 2023 für das Haushaltsjahr 2024 bzw. für den Zeitraum 2024/2025 im Falle eines Doppelhaushalts stattfinden soll. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — verwiesen in die nächste Sitzung des Ältestenrates
Ergebnis: verwiesen in die nächste Sitzung des Ältestenrates - 12.3.26TOP 12: Haushalt 2023 Hier: Absicherung der BrückenprojekteZur Vorlage · 2164/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 2164/2022/SPD einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der die Absicherung von Brückenprojekten zum Gegenstand hat. Die Verwaltung wird darin beauftragt, Gespräche mit den Trägern der Essener Brückenprojekte zu führen, um die individuellen Finanzbedarfe für die Fortführung dieser Projekte zu ermitteln. Die Träger sollen dabei dazu angehalten werden, ihre tatsächlichen Bedarfe transparent offenzulegen.
Der Antrag sieht vor, dass der ermittelte Finanzbedarf nach Möglichkeit im Haushaltsplan 2023 abgebildet werden soll. Falls dies nicht realisierbar ist, soll die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel geprüft und vorbereitet werden. Zudem soll die Verwaltung gemeinsam mit den Projektträgern eine künftige Finanzierung und Durchführung der Projekte erarbeiten, die den Anforderungen der Landesförderung hinsichtlich Quantität und Qualität entspricht. Die Ergebnisse dieser Erarbeitung sollen im Rahmen der Kita-Ausbauvorlage 2023/24 dargestellt werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung angewiesen, auf übergeordneter Ebene, etwa beim Städtetag oder dem Landesministerium, darauf hinzuwirken, dass die bereitgestellten Landesmittel angesichts des steigenden Zuzugs von Kindern aus der Ukraine auch künftig für die Träger ausreichend dimensioniert sind. Die im Antrag vorgesehenen finanziellen Mehraufwendungen sollen durch den städtischen Überschuss aus dem Finanzplan 2023 gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.4Erlass der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · 1891/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Vorlage 1891/2022/2 den Erlass der Haushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Entwurf basiert auf der im September 2022 im Rat eingebrachten Fassung und berücksichtigt die Ergebnisse der Beratungen in den Bezirksvertretungen sowie den Fachausschüssen.
Im Rahmen der vorliegenden Fassung wurden spezifische Änderungen an der Haushaltssatzung vorgenommen. So wurde die Grenze für als geringfügig einzustufende außerplanmäßige investive Auszahlungen von 20 Millionen Euro auf 25 Millionen Euro angehoben. Zudem wurde die Bezeichnung für über- und außerplanmäßige Auszahlungen von „investivem Projekt“ auf „investive Maßnahme“ angepasst. Des Weiteren wurde eine Neuregelung eingefüiert, nach der rein organisatorische oder technische Budgetumschichtungen, sofern der Rat diese bereits beschlossen hat, als nicht erheblich gelten.
Die Fortschreibung des Gesamtergebnisplans führt für das Jahr 2023 zu einem verbesserten Überschuss von 9.782.750 Euro, was einer Steigerung von 277.483 Euro gegenüber dem ursprünglichen Entwurf entspricht. Im Gesamtfinanzplan erhöht sich der Saldo aus Investitionstätigkeit für 2023 um 35.722.624 Euro auf insgesamt 292.296.774 Euro, wobei die geplante Kreditermächtigung im gleichen Umfang steigt. Die Vorlage enthält zudem die Zusammenstellung der Änderungsvorschläge der Bezirksvertretungen I bis IX sowie die Ergebnisse der Fachausschussberatungen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung)
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2023 (Hebesatzsatzung)Zur Vorlage · 1770/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes sieht den Erlass der Hebesatzsatzung für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer der Stadt Essen für das Haushaltsjahr 2023 vor. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Grundsteuergesetzes sowie des Gewerbesteuergesetzes sind die Hebesätze für diese Steuerarten jährlich durch die Gemeinde festzusetzen. Die Rechtswirksamkeit wird hierbei durch die öffentliche Bekanntmachung der Satzung erreicht.
Die Verwaltung schlägt vor, die Hebesätze für das Jahr 2023 unverändert zu lassen. Dies geschieht in Übereinstimmung mit dem bestehenden Haushaltssanierungsplan. Konkret sieht der Vorschlag einen Hebesatz von 255 Prozent für die Grundsteuer A, 670 Prozent für die Grundsteuer B sowie einen Hebesatz von 480 Prozent für die Gewerbesteuer vor.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Empfehlung zur Annahme dieses Beschlusses für die Sitzung am 23. November 2022 vorzulegen. Die endgültige Entscheidung über den Erlass der Satzung obliegt dem Rat der Stadt Essen in seiner Sitzung am 30. November 2022. Eine Änderung der Steuersätze ist durch diesen Beschluss nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 14.Änderung der Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die Abfallwirtschaftseinrichtung der Stadt Essen (AwiE BenO)Zur Vorlage · 1817/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Entsorgungswirtschaft und stadtinternen Steuerberatung sieht eine Änderung der Satzung zur Benutzungsordnung der Abfallwirtschaftseinrichtungen der Stadt Essen (AwiE BenO) vor. Hintergrund der Anpassung ist das Inkrafttreten des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes am 19. Februar 2022, welches eine Aktualisierung der bestehenden Rechtsgrundlagen erforderlich macht.
Im Rahmen der Änderungssatzung wird die Recyclingstation an der Langenberger Straße in die Liste der Abgabemöglichkeiten aufgenommen. Dies umfasst sowohl die Ergänzung der entsprechenden Station als auch die Aktualisierung der Anlage 1 der Benutzungsordnung gemäß § 3 Abs. 2.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Änderung empfiehlt und der Rat der Stadt Essen die Anpassung der am 17. November 2005 beschlossenen und zuletzt am 25. November 2016 geänderten Benutzungsordnung verabschiedet. Das Inkrafttreten der Änderungssatzung ist für den 1. Januar 2023 vorgesehen. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung)Zur Vorlage · 1815/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Entsorgungswirtschaft und stadtinternen Steuerberatung sieht eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Essen vor. Hintergrund der Anpassungen ist das am 19. Februar 2022 in Kraft getretene Landeskreislaufwirtschaftsgesetz, welches eine Aktualisierung der gesetzlichen Grundlagen in der Präambel der Satzung erforderlich macht.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Umwandlung einer bisherigen Soll-Vorschrift in eine verbindliche Regelung zur Nutzung von Mehrweggeschirr und Einwegbesteck bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ziel dieser Maßnahme ist die Einhaltung der Abfallhierarchie zur Vermeidung von Abfällen sowie die Reduzierung der Verschmutzung des öffentlichen Raumes. Von dieser Verpflichtung darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Für öffentliche Veranstaltungen auf privatem Grund sieht die Vorlage vor, dass die Stadt auf die Organisatoren hinsichtlich der Nutzung von Mehrwegbehältnissen einwirkt.
Zudem soll die Recyclingstation an der Langenberger Straße in die Aufzählung der Abfallwirtschaftseinrichtungen aufgenommen werden. Die Vorlage umfasst ferner redaktionelle Korrekturen. Die Änderungssatzung soll zum 01. Januar 2023 in Kraft treten. Der Haupt- und Finanzausschuss wurde mit der Empfehlung zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt beauftragt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen (Abfallgebührensatzung)Zur Vorlage · 1814/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat im Rahmen der Vorlage 1814/2022/2 aus der Feder der Entsorgungswirtschaft und stadtinternen Steuerberatung eine Anpassung der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2023 beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Gebührenbedarfsberechnungen für die Abfallbeseitigung 2023 sowie die Ergebnisrechnungen für das Jahr 2021 zu verabschieden und die entsprechende Satzung zu ändern.
Nach den vorliegenden Berechnungen sinkt der Gebührensatz für Restabfall von 3,04 Euro im Jahr 2022 auf 3,02 Euro im Jahr 2023, was einer Reduzierung von 0,66 Prozent entspricht. Die Gebühr für Bioabfall bleibt mit 0,45 Euro pro Liter unverändert. Die Kostenentwicklung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst: Während die Kosten der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH für Sammlung und Transport sowie die Beiträge zur Zusatzversorgungskasse gestiegen sind, konnten Einsparungen bei der Altholzverwertung, den Entsorgungskosten und den Verwaltungskosten der Stadt erzielt werden. Zudem entfallen für das Jahr 2023 zusätzliche Entsorgungskosten durch die Verschiebung der Einbeziehung der Abfallverbrennung in den nationalen Emissionshandel auf das Jahr 2024.
Für die Erstellung eines Abfallvermeidungskonzeptes sind 80.000 Euro in der Gebührenbedarfsberechnung veranschlagt. Die Quersubventionierung der Bioabfalltonne wird um 74.700 Euro auf 942.000 Euro erhöht, um die Kostensteigerungen durch vertragliche Preisgleitungen auszugleichen. Der Haupt- und Finanzausschuss sollte der Vorlage eine Empfehlung zur Entscheidung durch den Rat der Stadt aussprechen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Erhebung von Entwässerungsabgaben(Entwässerungsabgabensatzung)Zur Vorlage · 1813/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat im Rahmen der Vorlage 1813/2022/2 zur Änderung der Entwässerungsabgabensatzung die Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2023 sowie die Ergebnisrechnung für das Jahr 2021 vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die neuen Gebührensätze sowie die entsprechende Änderung der Satzung vom 02.12.2011 verabschiedet.
Die Kalkulation für das Jahr 2023 zeigt bei den meisten Gebührenarten eine leichte Senkung der Sätze. So sinkt die Niederschlagswassergebühr von 1,87 EUR auf 1,84 EUR und die Gebühr für Kleinkläranlagen reduziert sich von 82,90 EUR auf 80,81 EUR. Die Schmutzwassergebühr bleibt mit 3,39 EUR unverändert. Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt ergibt sich im Bereich Schmutz- und Niederschlagswasser eine jährliche Entlastung von 3,00 EUR.
Hintergrund der Kalkulation sind verschiedene Kostenentwicklungen. Während die Abwassergebührenhilfe aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 zur Kostensenkung beiträgt, steigen die Beiträge an den Ruhrverband und die Emschergenossenschaft aufgrund von Kostensteigerungen bei Energie und Bauleistungen an. Der Stadtanteil für die Entwässerung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze verringert sich im Vergleich zum Vorjahr um etwa 364.677 Euro auf rund 29 Millionen Euro. Eine rechtliche Prüfung nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ergab, dass die bisherige Kalkulationsgrundlage für Fremdleistungsentgelte weiterhin als rechtskonform einzustufen ist.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- und WinterdienstgebühenZur Vorlage · 1812/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Vorlage zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, die Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2023 sowie die Ergebnisrechnung für das Jahr 2021 zu verabschieden. Damit einher geht eine Anpassung der Gebührensätze.
Für die Straßenreinigung ist eine Erhöhung von 8,34 Euro auf 8,63 Euro pro Frontmeter vorgesehen, was einer Steigerung von 3,48 Prozent entspricht. Die Kostensteigerung resultiert unter anderem aus Preisgleitklauseln der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) für Lohn, Reparatur und Kraftstoffe sowie gestiegenen Verwaltungskosten. Ein Kostenminderungsfaktor ergibt sich aus der Reduzierung der Entsorgungskosten für Kehricht.
Im Bereich des Winterdienstes werden die Gebühren für den Plan A von 2,17 Euro auf 2,35 Euro und für den Plan B von 1,45 Euro auf 1,57 Euro pro Frontmeter angehoben. Diese Entwicklung wird durch die Verrechnung von Vorjahresergebnissen beeinflusst, wobei eine Unterdeckung aus dem Jahr 2021 teilweise ausgeglichen wird.
Zusätzlich zur Gebührenanpassung sieht die Vorlage eine Änderung der Satzung vor, um diese an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen. Zudem wird das Straßenreinigungs- und Winterdienstverzeichnis aufgrund von Änderungen im Straßennetz und Anpassungen der Reinigungsfrequenzen modifiziert. Die Stadt Essen trägt dabei einen Kostenanteil von insgesamt rund 5,6 Millionen Euro für das Jahr 2023.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 18.1Kostendeckel städtischer GebührenZur Vorlage · 2098/2022/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat mit der Vorlage 2098/2022/EBB einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine Entscheidung des Rates der Stadt Essen zum Kostendeckel städtischer Gebühren anstrebt. Der Antrag sieht vor, dass die Gebühren für die Straßenreinigung sowie für den Winterdienst im Haushaltsjahr 2023 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 unverändert bleiben sollen. Um etwaige Mehraufwendungen aus dieser Maßnahme zu decken, fordert die Fraktion, diese durch Haushaltsumschichtungen zu kompensieren.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass die Kosten für städtische Gebühren und Leistungsentgelte in den vergangenen Jahren häufig über der Inflationsrate gestiegen seien. Vor dem Hintergrund steigender Energiekosten und einer hohen Inflationsrate sei die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch diese Abgaben bereits hoch. Die Fraktion vertritt die Ansicht, dass die Stabilität der Abgaben und die Bemühungen um den Defizitabbau bei den Beteiligungsgesellschaften der Stadt Essen einander entsprechen müssen, um die Akzeptanz der Maßnahmen in der Bürgerschaft zu wahren. Der Antrag war für die Sitzung des Rates am 30. November 2022 zur Entscheidung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 19.Wirtschaftsplan für das Essener Systemhaus 2023Zur Vorlage · 1751/2022/1 · Vorlage
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Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2023 sowie der Finanzplanung bis 2026 für das Essener Systemhaus. Im Zentrum der Planung stehen die Umsetzung des Digitalpakts Schulen bis zum Zeitraum 2024/2025 sowie die SAP S/4 HANA-Migration bis 2025.
Für das Jahr 2023 werden Erlöse in Höhe von insgesamt 57.885 T€ veranschlagt, wovon 31.745 T€ aus der Stadtverwaltung stammen. Der Materialaufwand setzt sich aus 6.185 T€ für Betriebsstoffe und 6.000 T€ für den Digitalpakt zusammen. Im Personalbereich sind 3.770 T€ für die Beamtenbesoldung sowie steigende Kosten für Beschäftigte vorgesehen. Das Abschreibungsvolumen beläuft sich auf 5.460 T€.
Die Investitionsplanung sieht für 2023 ein Budget von 6.981 T€ vor, wobei 611 T€ als Zuschuss für Telekommunikation deklariert sind. Zur Vorfinanzierung von IT-Projekten der Fachbereiche ist eine Kreditermächtigung von 1.000 T€ und für Infrastrukturmaßnahmen des Essener Systemhauses eine Summe von 2.000 T€ vorgesehen. Eine Liquiditätskreditlinie besteht in Höhe von 5.000 T€.
Die Finanzplanung bis 2026 weist einen Anstieg der Abschreibungen auf 4.797 T€ aus. Während die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Jahr 2023 bei 4.825 T€ liegen, sinken sie bis 2026 auf 4.805 T€. Die Zinserträge aus Pensionsrückstellungen sollen von 1.247 T€ auf 1.532 T€ steigen. Das Unternehmen strebt ein ausgeglichenes Ergebnis an, wobei die Tilgung von 850 T€ im Jahr 2023 auf 450 T€ im Jahr 2026 sinken soll. Eine weitere Fremdfinanzierung ist bis 2026 nicht geplant.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen für das Wirtschaftsjahr 2023Zur Vorlage · 1887/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1887/2022/6 der Sport- und Bäderbetriebe Essen befasst sich mit dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 sowie der Finanzplanung für den Zeitraum von 2024 bis 2026. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Wirtschaftsplan gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen feststellt, sofern die zuständigen Ausschüsse entsprechende Empfehlungen abgeben.
Der Erfolgsplan sieht Zuweisungen aus dem Haushalt der Stadt Essen in einer Gesamtsumme von 27.588.5<0xE2><0x80><0xAF>500 Euro vor. Dieser Betrag setzt sich aus einem konsumtiven Zuschuss von 27.218.500 Euro zum Ausgleich eines Fehlbetrages sowie einem zweckgebundenen, projektbezogenen Zuschuss in Höhe von 370.000 Euro zusammen. Im Vermögensplan sind Einnahmen aus einer Kapitaleinlage in Höhe von 2,2 Millionen Euro, ein regelmäßiger Investitionszuschuss von 1,5 Millionen Euro sowie ein Sonderinvestitionszuschuss von 5,2 Millionen Euro enthalten.
Insgesamt belaufen sich die finanziellen Mittel aus Investitionszuschüssen und Kapitaleinlagen auf 35.186.143 Euro, wobei die Finanzierung über den Haushalt der Stadt Essen erfolgt. Für das Jahr 2023 sind Gesamtausgaben für Baumaßnahmen in Höhe von rund 33,0 Millionen Euro sowie ein Personalbedarf von 213 Stellen vorgesehen. Die Erstellung des Wirtschaftsplanes erfolgte unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sowie rechtlich verpflichtender Aufwendungen. Eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz wird in der Vorlage für die entsprechenden Maßnahmen angenommen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.dErlass der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023
- 21.Projekt BürgerRatHaus hier: Projektstatusbericht und Vorschlag über weiteres VorgehenZur Vorlage · 1631/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (1631/2022/7) aus dem Geschäftsbereich 7 enthält einen Projektstatusbericht sowie einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen beim Projekt BürgerRatHaus. Aufgrund gestiegener Baukosten und veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, wie etwa eines Anstiegs der Zinssätze von 1,5 % auf 2,8 %, wird die Aufgabe des bisherigen Projekts vorgeschlagen. Die Kostenfortschreibung der ursprünglichen Planung beläuft sich unter Berücksichtigung der Indexierung aktuell auf rund 191,59 Mio. Euro, während erste indikative Angebote für eine Generalunternehmervergabe Projektkosten von bis zu 230 Mio. Euro ausweisen. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt, dass der Neubau im Vergleich zur Fortführung des Bestands um etwa 107,1 Mio. Euro teurer wäre.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Projekt zum Bau eines BürgerRatHauses aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu realisieren. Stattdessen soll die Verwaltung eine Neuplanung am Standort Hauptbad unter dem Arbeitstitel „Verwaltungscampus Steeler Tor“ entwickeln. Dieses Folgeprojekt soll ein geringeres Bauvolumen umfassen und Schwerpunkte auf ökologische Nachhaltigkeit, städtebauliche Aufwertung sowie digitale und flexible Arbeitswelten legen. Das bisher bewilligte Budget für das BürgerRatHaus soll als maximale Kostengrenze für dieses neue Vorhaben dienen. Die Ergebnisse der neuen Planung sollen Anfang 2023 als Ratsvorlage zur Beratung vorgelegt werden. Der Rückbau der bestehenden Gebäude soll bis Ende September 2023 abgeschlossen sein. Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH entscheidet über den weiteren Umgang mit der Baugrube.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — zur Beratung in den Rat geschoben
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt: Beratungsbedarf seitens der Grünen Fraktion angemeldet
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.1Ergänzungsantrag zu Verwaltungsvorlage 1631/2022/7: Projekt BürgerRatHaus Hier: Projektstatusbericht und Vorschlag über weiteres VorgehenZur Vorlage · 2086/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 2086/2022/SPD einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine Änderung der Verwaltungsvorlage 1631/2022/7 zum Projekt BürgerRatHaus vorsieht. Der Antrag fordert, das bisher geplante Projekt zum Bau eines BürgerRatHauses in seiner aktuellen Form aufzugeben und das zentral gelegene Grundstück des Plangebietes nicht zu veräußern.
Die Verwaltung soll in Kooperation mit dem Personalrat der Stadt Essen eine aktualisierte Analyse und Prognose zum künftigen Büroflächenbedarf einzelner Fachbereiche erarbeiten. Dabei sollen die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitsplatzgestaltung sowie die Anforderungen an die Qualität bürgernaher Dienstleistungen berücksichtigt werden. Auf Basis dieser Ergebnisse wird die Stadtverwaltung beauftragt, dem Rat verschiedene Planungsoptionen für den Standort des bisher geplanten Gebäudes vorzulegen. Hierbei sollen die Realisierung neuer Projekte dem Erwerb und der Modernisierung bereits genutzter Immobilien gegenübergestellt werden. Die Darstellung der Alternativen soll Kriterien wie Bedarfsabdeckung, Arbeitsplatzattraktivität, Ökologie sowie Energieeffizienz sowie eine Kostenschätzung umfassen.
Zudem wird beantragt, die bisher bereitgestellten Projektmittel im Haushalt für ein mögliches Nachfolgeprojekt zurückzustellen. Die Begründung des Antrags führt aus, dass der Planungsprozess neu ausgerichtet werden soll, um den tatsächlichen Flächenbedarf und die Anforderungen an die Arbeitsumgebung vor der Festlegung eines Kostenrahmens zu ermitteln.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 22.Vorbereitungen zur Vermarktung der Immobilie Rathenaustraße 2-4, Essen Stadtkern (0374/2020/7) hier: Nutzung als städtische Theaterspielstätte bis zum 30.06.2024Zur Vorlage · 2053/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Nutzung der Immobilie in der Rathenaustraße 2-4 im Stadtkern betrifft. Der Antrag zielt darauf ab, den bestehenden Vermarktungsbeschluss vom 26. August 2020 zu ergänzen. Konkret wird beantragt, den städtischen Theaterspielstätten „Casa Nova“ und „Casa Box“ die Nutzung ihrer bisherigen Räumlichkeiten für die Spielzeit bis zum 30. Juni 2024 zu ermöglichen.
Zusätzlich wird die Stadtverwaltung ersucht, bis spätestens zum zweiten Quartal des Jahres 2023 geeignete und langfristig nutzbare Alternativflächen für die beiden Theaterspielstätten zu benennen. Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen über die Ergänzung des Vermarktungsbeschlusses entscheidet, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Kulturausschuss die Vorlage zur Kenntnis nehmen sollen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Kulturausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Vorbereitung eines Allgemeinen Beschlusses zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Willy-Brandt-Platz“Zur Vorlage · 2065/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses für einen neuen Bebauungsplan im Bereich des Willy-Brandt-Platzes vorsieht. Das betreffende Gebiet wird im Norden durch die Lindenallee, im Osten durch den Willy-Brandt-Platz, im Süden durch die Hachestraße und im Westen durch die Straße An der Reichsbank begrenzt.
Ziel des Verfahrens ist die Überarbeitung und Änderung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 04/85 aus dem Jahr 1985. Dieser weist das Areal, welches das Gebäude der ehemaligen Hauptpost sowie weitere Betriebsanlagen umfasst, als Gemeinbedarfsfläche für die Deutsche Bundespost aus. Laut Antrag hat sich der Bedarf an solchen Gemeinflächen verändert.
Die Neugestaltung soll der Fläche neue Nutzungsmöglichkeiten zuführen, um die Aufwertung der Innenstadt zu unterstützen. Dabei soll ein städtebauliches Entree am Eingang zur Innenstadt geschaffen werden, das mit der Gestaltung des Willy-Brandt-Platzes im Einklang steht. In die Planung sollen zudem die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Innenstadt sowie aktuelle städtebauliche Entwicklungen im Plangebiet, wie die Aufgabe einer Galeria-Filiale und die Fortentwicklung des Eickhauses, einfließen. Die Stadtverwaltung wurde gebeten, den Aufstellungsbeschluss zeitnah dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Sachstand Schulbau und SchultoilettenprogrammZur Vorlage · 2067/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der Maßnahmen zur Beschleunigung des Schulbaus und zur Umsetzung des Schultoilettenprogramms fordert. Die Antragsteller bitten die Stadtverwaltung, zeitnah darzulegen, durch welche konkreten Maßnahmen die Schaffung zusätzlicher Schulräume und Schulplätze beschleunigt werden kann, um den bestehenden Bedarf zu decken. Dabei sollen auch Szenarien für Sofortprogramme aufgezeigt werden, die insbesondere auf das kommende Schuljahr abzielen.
Zudem wird die Verwaltung gebeten, die Einrichtung einer Task Force zu prüfen, deren Aufgabe die Beschleunigung des Baus von Schulräumen und die Bereitstellung von Schulplätzen sein soll. In Bezug auf die Sanierung der Schultoiletten wird die Stadtverwaltung aufgefordert, auf Grundlage der Beschlussvorlage 0715/2022/7 aufzuzeigen, wie die Abarbeitung der noch offenen Maßnahmen beschleunigt werden kann.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Untersuchung von Beschleunigungseffekten durch Fremdvergaben an private Unternehmen. Die Verwaltung soll prüfen, ob durch die Vergabe von Leistungen an private Firmen, auch in vollem Umfang, die Umsetzung der Maßnahmen im Bereich der Schulraumschaffung und der Sanierung von Schultoiletten schneller realisiert werden kann.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 25.Modernisierung der Essener Schulhofsatzung - Handlungsgrundlage für gute SchulhöfeZur Vorlage · 1915/2022/SPD/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Modernisierung der Essener Schulhofsatzung gestellt. Ziel des Antrags ist die Entwicklung eines Rahmenkonzepts, das die Verwaltung beauftragt, bis zum zweiten Quartal 2023 eine neue Handlungsgrundlage vorzulegen. Dieses Konzept soll in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen Schule, Immobilienwirtschaft, Grün und Gruga sowie den Essener Entsorgungsbetrieben erstellt werden.
Das Vorhaben sieht vor, die zuständigen Fachbereiche dazu zu befähigen, Schulhöfe in Eigenverantwortung instand zu halten und eine bedarfsorientierte Ausstattung sicherzustellen. Ein geplanter Leitfaden soll Mindestanforderungen für verschiedene Schulformen festlegen, während gleichzeitig Spielräume für individuelle Gestaltungen und die Beteiligung der Schulgemeinschaften sowie Nachhaltigkeitsprinzipien berücksichtigt werden sollen. Bauliche Maßnahmen sollen an die jeweiligen Standorte angepasst und mit der Spielraumleitplanung sowie der Schulentwicklungsplanung abgestimmt werden, um eine flächendeckende Versorgung mit Spielflächen zu unterstützen.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Priorisierungsmöglichkeiten für bauliche Maßnahmen zu prüfen und eine Übersicht der anfallenden konsumtiven und investiven Kosten zu erstellen. Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit der veralteten Satzung aus dem Jahr 1971 sowie dem steigenden Bedarf an geschützten Spielflächen aufgrund von Verkehrsaufkommen und Nachverdichtung.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen zusätzliche Beratung in einer gemeinsamen Sitzung der Unterausschüsse Jugend und Kinder
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 26.Jobcenter stärken und kundenorientierter gestaltenZur Vorlage · 1634/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1634/2022/SPD einen Antrag gestellt, der eine Stärkung und eine kundenorientiertere Ausrichtung des Jobcenters zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an die Ausschüsse für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration sowie für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung mit der Bitte um eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt Essen.
Die Verwaltung soll im Rahmen dieses Antrags dazu angehalten werden, den Empfangsbereich an den Standorten des Jobcenters wieder in vollem Umfang zu öffnen und mit geschultem Personal zu besetzen. Zudem wird die Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts gefordert, das die Arbeitsvermittler des Fachbereichs 56 dazu befähigt und anhält, aufsuchende Arbeit in den Stadtteilen zu leisten. Dies soll unter Einbeziehung lokaler Anlaufstellen wie Stadtteilbüros, Bürgerläden, Sozialberatungen und Wohlfahrtsverbänden geschehen.
Darüber hinaus sieht der Antrag eine Erweiterung des niederschwelligen Angebots im Quartier durch offene Sprechstunden des Fachbereichs 56 vor. Abschließend wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob durch die Einrichtung fester Ansprechpartner zwischen den Anlaufstellen in den Quartieren und dem Fachbereich 56 Synergien genutzt und Verwaltungsprozesse vereinfacht werden können. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — zurückgezogen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — vom Antragsteller zurückgezogen
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.12.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (15. Sitzung) — geschoben in die Sitzung am 21. März 2023.
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — aufgrund von Beratungsbedarf in den Rat geschoben
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 27.Maßnahmen zur Verhinderung von Energiearmut (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 1355/2022/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rahmen des Antrags 1355/2022/LINKE verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung von Energiearmut in Essen beantragt. Die Verwaltung wird dazu angefordert, Daten zu Energiesperren bei Strom, Gas und Wasser sowie zu Überschreitungen der Nichtprüfungsgrenzen bei Heizkosten für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für die vergangenen vier Jahre nachzureichen. Zudem sollen Erhebungen zu Anfragen zur Sicherung der Energieversorgung an die Stadt Essen und ihre Einrichtungen vorliegen.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Entwicklung eines Konzepts zur Verhinderung von Strom- und Gassperren. Dies soll in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen, E.ON, dem JobCenter Essen sowie gemeinnützigen Beratungsstellen geschehen. Dabei wird die Einrichtung eines Not- und Hilfsfonds angestrebt, an dessen Finanzierung sich auch die Grundversorger beteiligen sollen. Zudem wird die Stadt angehalten, auf die Landesregierung NRW einzuwirken, sich ebenfalls an diesem Fonds zu beteiligen.
Des Weiteren fordert die Fraktion die Bereitstellung von Informationsmaterial in Stadtteilbüros, Seniorenzentren und beim JobCenter über bestehende Hilfsangebote. Es sollen Gespräche mit den Grundversorgern über die Einführung einer Ombudsstelle nach dem Wiener Modell geführt werden, um individuelle Lösungen bei Energieschulden zu entwickeln. Abschließend wird beantragt, die Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei SGB II- und SGB XII-Beziehern proportional zu den gestiegenen Energiekosten anzuheben und regelmäßig zu überprüfen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — abgesetzt/zurückgezogen
- 20.12.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (15. Sitzung) — zu Punkt 5 geschoben, restlicher Antrag einstimmig abgelehnt.
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — geschoben in den Unterausschuss Soziales
- 07.09.2022 · Seniorenrat (12. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 28.Weitreichendes Sicherheitskonzept für EssenZur Vorlage · 1706/2022/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1706/2022/FDP einen Antrag gestellt, der eine Erweiterung der bestehenden Ordnungspartnerschaft zwischen dem Polizeipräsidium und der Stadt Essen vorsieht. Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung die Zusammenarbeit zwischen diesen Institutionen intensiviert und so ausweitet, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsaufsicht in dieses Konzept einbezogen werden.
Nach Angaben der Antragstellerin soll die Umsetzung der Ordnungspartnerschaft regelmäßig erfolgen und über die aktuellen Dienstzeiten des Ordnungsdienstes sowie der Verkehrsüberwachung hinausgehen. Ziel des Antrags ist es, die Durchsetzung gesetzlicher Normen zu gewährleisten. Die Fraktion führt an, dass in bestimmten Stadtteilen und Straßenzügen das Sicherheitsempfinden der Bewohner durch das Agieren verschiedener Gruppierungen und die Missachtung von Rechtsnormen beeinträchtigt sei.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Ermöglichung der Ahndung niederschwelliger Ordnungswidrigkeiten, wie etwa Parkverstöße, durch die Verkehrsaufsicht. Durch die Einbindung der Polizei soll zudem die Sicherheit der Stadtbediensteten bei der Verfolgung solcher Verstöße erhöht werden. Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die über den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie den Haupt- und Finanzausschuss bis hin zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen reicht.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung)
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 29.Sicherheit im öffentlichen RaumZur Vorlage · 1529/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Vorlage zur Erstellung einer ersten Skizze eines integrierten Sicherheitskonzepts für den innerstädtischen öffentlichen Raum vorgelegt. Ziel des Konzepts ist der Schutz vor Überfahrtaten durch einen Grundschutz für stark frequentierte Orte sowie einen Zusatzschutz für Veranstaltungsflächen. Die Planung soll verschiedene Typen von Fahrzeugsicherheitsbarrieren sowie einen Kostenrahmen umfassen, der auf interkommunalen Vergleichen basiert. Bisherige Maßnahmen bei Veranstaltungen, wie etwa der Einsatz mobiler Betonklötze für den Weihnachtsmarkt, verursachen jährliche Kosten in Höhe von etwa 150.000 Euro. Die Verwaltung strebt eine unauffällige Integration der Schutzmaßnahmen in das Stadtbild an, wobei technische Grundlagen der DIN SPEC 91414-1 und 91414-2 dienen.
Ein interkommunaler Vergleich mit Städten wie Berlin, Duisburg, Düsseldorf, Frankfurt, Gelsenkirchen, Mainz, Münster, München, Stuttgart, Trier und Wiesbaden zeigt unterschiedliche Ansätze. Während Städte wie Essen, Trier und Mainz auf mobile Sperren oder bauliche Maßnahmen setzen, nutzt Duisburg seit 2018 fest installierte Poller mit einem Investitionsvolumen von circa 2,5 Millionen Euro. Die Kosten für Sicherungssysteme variieren je nach Umfang zwischen 300.000 Euro für zwei Durchfahrtspunkte und 7,5 Millionen Euro für einen Basisschutz der Innenstadt. Für die Sicherung von 15 in Essen identifizierten Örtlichkeiten mittels Poller wird ein Bedarf von 6 bis 7 Millionen Euro kalkuliert. Es wird vorgeschlagen, die Vorplanungen in eine ressortübergreifende Projektstruktur unter der Leitung der strategischen Stabstelle Kriminalprävention und Sicherheit zu überführen, um ein Zufahrtschutzkonzept unter Berücksichtigung der städtebaulichen Belange und der Haushaltslage zu erarbeiten.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 30.Entwicklungen des OrdnungsamtesZur Vorlage · 1251/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1251/2022/3 des Ordnungsamtes befasst sich mit der personellen und materiellen Entwicklung verschiedener Bereiche des Amtes. Der Bericht soll dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnis gebracht werden.
Im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs stehen derzeit 56 Planstellen zur Verfügung. Die Verwaltung strebt eine Aufstockung des Außendienstes sowie zusätzliche Dienstfahrzeuge an, wobei pro Außendienstkraft ein jährlicher Mehrertrag von etwa 100.000 € erwartet wird. Für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung wird die Anschaffung eines weiteren Fahrzeugs sowie einer semistationären Anlage empfohlen.
Zur Bearbeitung steigender Drittanzeigen und der Überwachung nicht zugelassener Fahrzeuge wird eine personelle Verstärkung im Innendienst gefordert. Für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) wird vorgeschlagen, die Planstellen des Außendienstes bis 2024 von 50 auf 70 zu erhöhen. Dies bedingt die Anschaffung von Dienstkleidung, Schutzausrüstung, eine Erweiterung des Fuhrparks sowie einer Leitstellensoftware. Zudem wird die Sonderbeschaffung eines Einsatzleitwagens sowie die Erprobung besonderer Verbindungskräfte zur Sicherstellung der Erreichbarkeit nach 22 Uhr vorgeschlagen.
Zudem ist die Einrichtung von vier Teams im 2-Schicht-Betrieb als Schnittstelle zum KOD und dem Vollzugs- und Ermittlungsdienst vorgesehen. Eine Kooperationsvereinbarung mit der Polizei ist für November 2022 geplant. Für das zweite Quartal 2023 wird der Bezug des Dienstgebäudes Ellernstraße inklusive eines neuen Bürgerbüros angestrebt. Die Umsetzung der Maßnahmen der Task Force „Illegales Gewerbe“ steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 31.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im ersten Halbjahr 2023Zur Vorlage · 1851/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes (1851/2022/3) behandelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für das erste Halbjahr 2023. Grundlage ist das Ladenöffnungsgesetz NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Verordnungen beschließt, während die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beratend mitwirken. Die Planung berücksichtigt die Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts NRW an den Sonn- und Feiertagsschutz sowie die Prüfung des öffentlichen Interesses und der Wettbewerbsneutralität.
Die geplanten Termine umfassen verschiedene Stadtteile. Für die Innenstadt ist eine Öffnung am 15. Januar 2023 im Rahmen von „Essen Ice“ vorgesehen. Weitere Termine sind für Werden, Steele, Borbeck, Altenessen, Rüttenscheid, Kettwig und Kupferdreh angesetzt. Die Freigaben basieren auf dem Sachgrund örtlicher Feste, wie etwa dem Frühjahrsmarkt in Werden, der Gilde der Marktschreier in Steele oder dem Borbecker Bummel. Auch Veranstaltungen wie die „Techno Classica“ in Rüttenscheid, das Stadtfest „Essen.Original“ sowie die Autoschau in Borbeck sind Teil der Planung.
Die Ladenöffnungen sind jeweils auf fünf Stunden begrenzt und finden außerhalb der Gottesdienstzeiten statt. Dabei werden die gesetzlichen Obergrenzen von maximal acht verkaufsoffenen Sonntagen pro Verkaufsstelle und maximal 16 Kalendersonntagen für das gesamte Stadtgebiet eingehalten. Während die Industrie- und Handelskammer sowie der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. keine Bedenken äußerten, wurden seitens der Gewerkschaft ver.di Bedenken angemeldet. Die Verwaltung spricht sich für den Erlass der Verordnungen aus.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (18. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 32.Fahrzeugbeschaffungen gemäß des Brandschutz- sowie des KatastrophenschutzbedarfsplanZur Vorlage · 1877/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1877/2022/3 sieht die Beschaffung verschiedener Fahrzeuge zur Umsetzung der Bedarfspläne für den Brandschutz und den Katastrophenschutz in Essen vor. Der Beschlussvorschlag umfasst die Anschaffung von insgesamt zehn Warnfahrzeugen, zehn Geländefahrzeugen, neun Mannschaftstransportfahrzeugen, vier Löschfahrzeugen, zwei Gerätewagen, zwei mobilen Tankstellen, zwei Drehleitern sowie eines Tanklöschfahrzeugs für Waldbrände. Zudem ist die Aufwertung von Warnfahrzeugen mit einem geschätzten Wert von 75.000 Euro pro Fahrzeug vorgesehen.
Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 8.140.000 Euro. Die finanzielle Verteilung der Anschaffungen ist auf die Jahre 2024 bis 2026 geplant, wobei 4.420.000 Euro im Jahr 2024, 980.000 Euro im Jahr 2025 und 2.740.000 Euro im Jahr 2026 vorgesehen sind. Die Finanzierung erfolgt über den Änderungsnachweis des Haushaltsplans 2023. Zu den kalkulatorischen Kosten gehören jährliche Abschreibungen und Zinsen in Höhe von rund 681.164 Euro.
Ziel der Beschaffung ist die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft bei der Brandbekämpfung, der technischen Hilfeleistung sowie des Katastrophen- und Zivilschutzes. Aufgrund der langen Lieferzeiten sollen die europaweiten Vergabeverfahren Anfang 2023 eingeleitet werden. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Umsetzung der Beschaffung. Die Entscheidungskompetenz hierfür liegt beim Rat der Stadt Essen.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 33.Überplanmäßige Mittel für das Projekt 1.02.06.01 "Gefahrenabwehr" der Feuerwehr EssenZur Vorlage · 2038/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 275.000 Euro für das Projekt „Gefahrenabwehr“ der Feuerwehr Essen zu beschließen. Eine bereits im September erfolgte Bereitstellung von 995.000 Euro wird dabei zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung begründet den Bedarf mit steigenden Kosten im Bereich der Gefahrenabwehr. Als Ursachen werden die gestiegenen Preise für Strom, Gas und Energie sowie Treibstoffe infolge des Krieges in der Ukraine angeführt. Zudem führten gestörte Lieferketten bei Ersatzteilen und Baumaterialien sowie inflationsbedingte Aufwendungen zu einer Kostensteigerung. Weitere Faktoren sind die Inbetriebnahme der neuen Leitstellentechnik und ein erhöhtes Einsatzgeschehen bei technischen Hilfeleistungen.
Der Finanzbedarf für das restliche Haushaltsjahr 2022 wird auf insgesamt 1.005.000 Euro geschätzt. Dieser umfasst unter anderem die Instandhaltung von Geräten und Gebäuden, Energiekosten, Reparaturen und Treibstoff für Fahrzeuge sowie Kosten für die Leitstelle, Dienstkleidung und Verbrauchsmaterialien.
Die Finanzierung der beantragten 275.000 Euro soll durch Mehrerträge aus der Produktgruppe „Rettungsdienst“ erfolgen. Die restlichen Kosten des Bedarfs werden durch das vorhandene Budget sowie durch eine unechte Deckung aus der Auflösung einer Instandhaltungsrückstellung gedeckt. Die Bereitstellung der Mittel dient der Sicherstellung der fortlaufenden Einsatzfähigkeit der Feuerwehr.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 34.Sicherstellung der Vereinsarbeit in der Energiekrise hier: Bezug zum Antrag Nr. 1643/2022/SPD/FDPZur Vorlage · 1955/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) dient der Information über den aktuellen Sachstand zur Unterstützung von Sportvereinen im Kontext der Energiekrise. Hintergrund ist ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und FDP, der eine Prüfung beauftragte, inwieweit die Energiekrise die Vereinsarbeit in Essen gefährden könnte und ob Anpassungen der Sportförderrichtlinien zur finanziellen Unterstützung möglich sind.
Die Untersuchung zeigt, dass Vereine, die Sportplätze, Hallen oder Bäder der SBE nutzen, keine Energiekosten für diese Anlagen tragen müssen. Kosten entstehen für diese Gruppen lediglich bei der eigenverantwortlichen Nutzung von Vereinsheimen oder Garagen auf SBE-Anlagen. Vereine mit eigenen Sportstätten tragen die Energiekosten selbst; hier werden jährlich etwa 120 Vereine durch Unterhaltungszuschüsse unterstützt. Eine genaue Anzahl aller vereinseigenen Sportstätten ist nicht bekannt, wobei die Zahl der Antragsteller auf circa 150 geschätzt wird.
Im Bereich der Bäderlandschaft tragen Pächter bestimmter Freibäder sowie der Trägerverein der Eissporthalle die Energiekosten. Bei den Sport- und Gesundheitszentren liegt die Kostenverantwortung ebenfalls bei den Pächtern. Der Essener Sportbund e.V. hat eine Abfrage bei den angeschlossenen Vereinen initiiert, um die durch Gas und Strom entstehenden Kosten zu ermitteln. Sobald die Auswertung der Rückmeldungen abgeschlossen ist, sollen die Gremien über mögliche Unterstützungsvorschläge informiert werden.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 34.1Sicherstellung der Vereinsarbeit in der EnergiekriseZur Vorlage · 1643/2022/SPD/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und FDP im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1643/2022 gestellt, um die Vereinsarbeit angesichts gestiegener Energiekosten abzusichern. Das Ziel des Antrags ist es, die finanzielle Belastung für Essener Sportvereine durch die aktuelle Energiekrise zu adressieren.
Die Antragsteller beauftragen die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts, das Maßnahmen zur Unterstützung und Entlastung der Sportvereine für die aktuelle und die kommenden Jahre aufzeigt. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Anpassung der bestehenden Förderstrukturen. Die Verwaltung soll dazu angehalten werden, in der Sportförderrichtlinie der Stadt Essen unter Ziffer 2.2.2 einen Ausnahmeetatbestand zu formulieren. Dieser soll den politischen Gremien vorgelegt werden, um eine Förderung in Höhe des tatsächlichen Bedarfs zu ermöglichen, der durch die gestiegenen Energiekosten entstanden ist.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Sicherstellung des Vereinslebens sowie des Schulsports für die gesellschaftliche Aufgabenwahrnehmung der Vereine notwendig sei. Die Verwaltung soll die fiskalischen Möglichkeiten schaffen, um den Sportbetrieb in Essen ohne Einschränkungen fortzuführen. Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die über den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe sowie den Haupt- und Finanzausschuss bis hin zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen reicht.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — eingebracht
- 20.09.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 35.Neugestaltung Regattabereich - Neubau der Regattatribüne und Weiterführung der Planungen zum städtebaulichen und verkehrlichen Konzept für das GesamtarealZur Vorlage · 1826/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1826/2022/6 befasst sich mit der Neugestaltung des Regattabereichs am Baldeneysee. Im Zentrum steht der Neubau einer Regattatribüne mit etwa 1.700 Sitzplätzen sowie die Fortführung der Planungen für ein städtebauliches und verkehrliches Gesamtkonzept. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Betriebsleitung mit der Fortführung der Planungen in den Leistungsphasen 5 bis 9 der HOAI für die Tribünenerneuerung zu beauftragen, den Baubeginn der Tribüne zu bestätigen und Projektmanagementleistungen gemäß AHO zu vergeben.
Die Kostenberechnung vom 7. Oktober 2022 weist Gesamtkosten von rund 11,83 Millionen Euro brutto aus. Für den Tribünenneubau sind im Vermögensplan der SBE für den Zeitraum 2023 bis 2025 zusätzliche Mittel in Höhe von 8.481.000 Euro brutto einzuplanen. Der Zeitplan sieht einen Baubeginn im Juli 2023 und eine Fertigstellung im Mai 2025 vor. Zudem ist die Umverlegung einer Sickerwasserleitung bis spätestens 2030 erforderlich.
Für die konzeptionelle Planung des gesamten Areals liegen zwei Varianten vor: Eine Parkpalette mit etwa 20,54 Millionen Euro brutto sowie ein Parkdeck mit etwa 20,87 Millionen Euro brutto. Die Betriebsleitung der SBE schlägt vor, die Planung für die Variante Parkdeck weiterzuführen und einen Projektsteuerer über ein europaweites Verhandlungsverfahren einzubinden. Die Investitionskosten für das Projekt werden aus dem Wirtschaftsplan der SBE 2022–2025 finanziert. Die Vorlage begründet die Maßnahme mit der Daseinsvorsorge in den Bereichen Sport, Freizeit und Erholung sowie einem Sanierungsstau.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — zur Beratung in den Rat geschoben
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 36.Grugabad - Generalsanierung und Konzeption eines Ganzjahresbades hier: Ergebnis der Projektstudie und Weiterführung der PlanungZur Vorlage · 1587/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Sport- und Bäderbetriebe befasst sich mit den Ergebnissen einer Projektstudie zur Generalsanierung sowie zur Konzeption eines Ganzjahresbades im Grugabad Essen. Basierend auf einer Machbarkeitsstudie der Constrata Ingenieurgesellschaft mbH wird die Umsetzung von Szenario 2 empfohlen, welches die Überdachung des Nichtschwimmerbeckens vorsieht. Eine alternative Konzeptidee aus einem Masterprojekt der Münster School of Architecture wird nicht weiterverfolgt.
Die vorläufige Kostenprognose für das Projekt beläuft sich auf netto zwischen 62,6 und 75,7 Millionen Euro, was brutto einem Bereich von 74,5 bis 90,0 Millionen Euro entspricht. Aufgrund von Baupreissteigerungen wird mit einer Erhöhung der Kosten gerechnet. Für die Jahre 2023/24 wird ein Finanzbedarf von 7.199.500 Euro brutto veranschlagt, der über zusätzliche Investitionszuschüsse finanziert werden soll, da die Eigenmittel der Sport- und Bäderbetriebe nicht ausreichen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Betriebsleitung mit der Durchführung eines Planungs-Architektenwettbewerbs zu beauftragen. Ziel ist eine Planung, welche die zeitnahe Sanierung der Freibadtechnik und Außenbecken priorisiert und Realisierungsoptionen für den Ganzjahresbetrieb entwickelt. Die Planung umfasst zudem die Einbindung der Denkmalbehörden sowie die Erarbeitung eines Energieeinsparungskonzeptes. Der Wettbewerb soll bis zum vierten Quartal 2023 abgeschlossen sein, wobei die Ausschreibung der Bauleistungen für das erste Halbjahr 2025 geplant ist. Ein Baubeginn wird für die Zeit nach der Universiade 2025 angestrebt. Die Sanierung ist notwendig, da die technischen Anlagen sowie die Substanz der Badeanlage nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
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Beratungsfolge
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — zur Beratung in den Rat geschoben
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 37.Bad und Sport Oststadt - Sanierung und Neukonzeption Freibadbereich Hier: ProjektsteuerungsleistungenZur Vorlage · 1667/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1667/2022/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit der Sanierung und Neukonzeption des Freibadbereichs „Bad und Sport Oststadt“. Hintergrund des Vorhabens sind Undichtigkeiten im Sportbecken, die zu einem täglichen Wasserverlust von etwa 50 m³ und damit verbundenen Kosten von circa 250 € führen. Die prognostizierten Gesamtkosten für das Sanierungsprojekt belaufen sich auf etwa 17.625.353 € brutto. Dieser Wert ergibt sich aus einer ursprünglichen Schätzung von circa 13.557.964 € (Stand Juli 2021) zuzüglich einer indexbedingten Steigerung von 30 %.
Für die ersten beiden Projektstufen der Projektsteuerung werden Honorare in Höhe von etwa 360.000 € brutto benötigt. Die Vergabe der Projektsteuerungsleistungen ist mit einem Volumen von etwa 1.700.000 € brutto gemäß AHO-Leistungsbildern geplant. Die Verwaltung beabsichtigt, das Vergabeverfahren für die Projektsteuerung noch Ende 2022 einzuleiten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Fortführung der Planungen sowie die Beauftragung der Projektsteuerungsleistungen beschließt, während die zuständigen Ausschüsse Empfehlungen aussprechen.
Der Zeitplan sieht den Abschluss des Vergabeverfahrens für die Projektsteuerung bis Januar 2023 und die Beauftragung im Februar 2023 vor. Die Ausschreibung für den Generalplaner soll im Frühjahr 2023 vorbereitet werden, wobei eine Beauftragung im vierten Quartal 2023 angestrebt wird. Weitere Entscheidungen über Realisierungsschritte und Kosten sind ab Frühjahr 2024 vorgesehen. Die Kosten für den ersten Schritt der Projektsteuerung sind im Wirtschaftsplan 2023 der SBE veranschlagt. Das Vorhaben wird hinsichtlich der Klimarelevanz als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 37.1Bad und Sport Oststadt - Sanierung und Neukonzeption Freibadbereich (1667/2022/6) hier: Sprungturm, Nichtschwimmerbecken, Wasserspiel- und AktivitätsbereichZur Vorlage · 2153/2022/CDU/SPD/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Prüfung der Sanierung und Neukonzeption des Freibadbereichs im Bad und Sport Oststadt vorsieht. Der Antrag umfasst konkrete Fragestellungen zur Erhaltung und baulichen Anpassung verschiedener Anlagen innerhalb des Schwimmbadbereichs.
Die Stadtverwaltung wird gebeten zu untersuchen, unter welchen Voraussetzungen der Sprungturm sowie das dazugehörige Becken saniert und erhalten werden können. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Neugestaltung des Nichtschwimmerbeckens. Hier soll geprüft werden, ob eine Platzierung möglich ist, die eine optimale Sichtachse von den Sitzstufen aus ermöglicht, um die Beaufsichtigung zu unterstützen. Zudem soll die Gestaltung des Wasserspiel- und Aktivitätsbereichs dahingehend untersucht werden, dass dieser hinsichtlich der Wassertiefe und des Platzbedarfs für die Kleinkinderschwimm- und Frühschwimmerausbildung nutzbar ist.
Zusätzlich wird die Verwaltung aufgefordert, die mit diesen Maßnahmen verbundenen etwaigen Mehrkosten sowie mögliche Deckungsmöglichkeiten zu beziffern. Des Weiteren soll eine Prognose darüber erstellt werden, in welchem Umfang die genannten Vorhaben Auswirkungen auf die bisherigen zeitlichen Planungen der Anlage haben würden. Die Ergebnisse der Prüfung sollen zeitnah vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 38.Sportanlage Am Eisenhammer Planung und Umbau der Sportanlage Am Eisenhammer nach Zerstörung durch das Hochwasser 2021Zur Vorlage · 1937/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Sport- und Bäderbetriebe befasst sich mit der Planung und dem Umbau der Sportanlage Am Eisenhammer infolge der Hochwasserschäden vom Juli 2021. Ziel des Vorhabens ist eine Neukonzeption zur Sicherung des Spielbetriebs der Vereine VfL Kupferdreh 65/82 e.V. und HTC Kupferdreh e.V. Durch die Errichtung eines gemeinsam nutzbaren Kunstrasenplatzes sowie eines neuen Kunstrasenkleinfeldes außerhalb der Überflutungszone soll die Nutzbarkeit der Anlage wiederhergestellt werden. Der bestehende Hockeyrasen ist aufgrund von Wellenbildungen, Verschiebungen und einer nicht mehr funktionierenden Drainage sowie der Ausspülungen von Zuschauerflächen nur noch bedingt nutzbar.
Die Gesamtkosten für den Umbau belaufen sich auf 1.765.000 Euro brutto. Die Finanzierung erfolgt zu 100 Prozent aus Landesmitteln und städtischen Mitteln für die Jahre 2023 bis 2025. Die Mittelverteilung umfasst Investitionszuschüsse des Landes in Höhe von 685.142 Euro und einen Anteil der Stadt Essen in Höhe von 1.110.000 Euro. Ein Teil der Fördermittel in Höhe von 370.000 Euro wurde bereits im Jahr 2022 ausgezahlt, während der restliche Betrag von 709.850 Euro nach einer Frist von 18 Monaten nach der Erstbewilligung beantragt werden kann. Im Wirtschaftsplan 2023 der Sport- und Bäderbetriebe sind für dieses Projekt keine kalkulatorischen Kosten für Zinsen oder Abschreibungen ausgewiesen. Die Maßnahme wird hinsichtlich ihrer Klimarelevanz als positiv für den Klimaschutz eingestuft. Der Rat der Stadt Essen soll den Umbau beschließen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 39.Bezirkssportanlage Helmut Rahn; Raumerstraße hier: Baubeschluss für die Errichtung eines Umkleide- und SchulungsgebäudesZur Vorlage · 1921/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen den Baubeschluss für die Errichtung eines neuen Funktionsgebäudes auf der Bezirkssportanlage Helmut Rahn. Das geplante zweigeschossige Gebäude soll im südlichen Bereich der Anlage, angrenzend an die neue Hybridrasenfläche, errichtet werden.
Das Bauvorhaben umfasst die Schaffung von Umkleide-, Schulungs- und Trainingsmöglichkeiten sowie Büro- und Aufenthaltsräumen. Ziel der Maßnahme ist es, die Kapazitäten der Sportanlage zu erweitern, um den Anforderungen des Bundesligaspielbetriebs der Sportgemeinschaft Essen-Schönebeck 19/68 e.V. gerecht zu werden. Neben der Entlastung der bestehenden Umkleidesituation sollen durch das neue Gebäude auch die Voraussetzungen für die Nachwuchsförderung der Jugendlichen verbessert werden. Die Räumlichkeiten sollen zudem den Anforderungen für Heim- und Gastmannschaften sowie Schiedsrichter entsprechen.
Die Gesamtkosten für die Errichtung des Gebäudes inklusive der Planungskosten belaufen sich auf circa 1.520.000 Euro brutto. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Wirtschaftsplan 2023 der Sport- und Bäderbetriebe Essen mit einem Betrag von 1.440.663 Euro veranschlagt. Die Verwaltung führt aus, dass die räumlichen Kapazitäten der Sportanlage erschöpft sind und die neuen Strukturen für die Fortführung des Trainings- und Schulungsbetriebs notwendig sind.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 40.Sportanlage Lohwiese hier: Baubeschluss für die Sanierung, den Teilabbruch und die Erweiterung des UmkleidegebäudesZur Vorlage · 1938/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen den Baubeschluss für die Sanierung, den Teilabbruch und die Erweiterung des Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Lohwiese. Das Vorhaben umfasst die Planung und Durchführung von Maßnahmen in zwei Bauabschnitten.
Die geplanten Arbeiten beinhalten die Kernsanierung von zwei Bestandskabinen sowie der dazugehörigen Dusch- und WC-Anlagen. Zudem sollen der Platzwartraum, die Schiedsrichterkabinen und der Technikraum verlagert werden. Ein Teil des bestehenden Gebäudes soll abgerissen werden, um Platz für einen Neubau in Modulbauweise zu schaffen. Dieser soll vier neue Kabinen, Dusch- und WC-Anlagen sowie einen Jugendraum mit einer Bruttogrundfläche von etwa 300 Quadratmetern umfassen.
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme inklusive der Planungskosten werden auf circa 1.550.000 Euro brutto beziffert. Die Finanzierung der Investition ist durch die Wirtschaftspläne 2022 und 2023 der Sport- und Bäderbetriebe Essen sichergestellt. Der bauliche Zustand des aktuellen Gebäudes wird in der Vorlage aufgrund von Feuchtigkeitsschäden und der baulichen Substanz als handlungsbedürftig beschrieben, um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen und den Trainingsbetrieb aufrechtzuerhalten.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 41.Bürgerpark Kuhlhoffstraße - zukünftiges StrukturkonzeptZur Vorlage · 2369/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 2369/2021/6 behandelt das zukünftige Strukturkonzept sowie die geplanten baulichen Veränderungen des Bürgerparks Kuhlhoffstraße. Ziel der Maßnahme ist die Neuausrichtung der rund 33.000 m² großen Anlage zu einem pädagogischen und sozialen Zentrum für Kinder, Jugendliche und Familien.
Die bauliche Aufwertung ist in zwei Stufen unterteilt. Die erste Stufe umfasst Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit, darunter die Erneuerung der Einzäunung, der Neuaufbau der Wegedecke sowie der Rückbau von Versiegelungen, Treppen und Stützwänden sowie der Austausch von Bänken und Papierkörben. Die zweite Stufe sieht die Schaffung von Zonen, ein Kunststoff-Kleinspielfeld, die Überarbeitung der Skate-Anlage, eine Calisthenics-Anlage sowie Mitmachgärten vor. Die Gesamtkosten für den zweistufigen Umbau werden auf rund 1.260.000 € brutto geschätzt, zuzüglich etwa 195.000 € für externe Betreuung.
Für die Fortführung der Planungen bis zur Entwurfsplanung ist ein Kostenvolumen von maximal 195.000 € durch den Fachbereich Grün und Gruga vorgesehen. Zudem ist der Abriss eines vorderen Gebäuderiegels durch die Sport- und Bäderbetriebe Essen mit Kosten von bis zu 131.000 € geplant. Als Betreiberin zur Sicherstellung eines kontrollierten Betriebs soll die JHE gewonnen werden. Ein externer Sicherheitsdienst soll die Parkordnung gewährleisten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V Kenntnis nimmt und verschiedene Ausschüsse sowie der Haupt- und Finanzausschuss Empfehlungen aussprechen, damit der Rat der Stadt Essen die Maßnahmen beschließt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Beschlussergänzung
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — geschoben in den Rat
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Zur Beschlussfassung in den RAT geschoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 42.Grüne Hauptstadt Europas - 2. Fortschrittsbericht 2021Zur Vorlage · 1827/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1827/2022/6 befasst sich mit dem zweiten vollständigen Fortschrittsbericht 2021 im Rahmen der Bewerbung als Grüne Hauptstadt Europas. Der Bericht wurde von der Grünen Hauptstadt Agentur erstellt und dient als Instrument zur Evaluierung der definierten Ziele sowie deren Umsetzung. Er dokumentiert den Stand der Fortschritte bis zum Jahresende 2021 in elf verschiedenen Themenfeldern, die Bereiche wie Klimaschutz, Mobilität, Luftqualität, Biodiversität, Abfallmanagement und erneuerbare Energien umfassen.
Der Bericht stellt eine Bestandsaufnahme des kommunalen Verwaltungshandelns dar, die unter Beteiligung verschiedener Fachbereiche und Beteiligungsgesellschaften erstellt wurde. Die Struktur der einzelnen Themenfelder umfasst quantitative Fortschritte seit 2015, ausgewählte Leitprojekte, aktuelle Planungen sowie eine Einschätzung der aktuellen Situation.
In der Sachverhaltsdarstellung wird ausgeführt, dass in den Bereichen, für die neue Daten vorliegen, ein Fortschritt gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen ist. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Dynamik in einigen Handlungsfeldern, etwa bei der Minderung von Treibgasemissionen oder dem Ausbau erneuerbarer Energien, nicht ausreicht, um die gesetzten Ziele rechtzeitig zu erreichen. Im Gegensatz dazu wurden Ziele wie die Reduktion der Treibhausgasminderung bis 2020 oder die Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte bereits erreicht oder zeigen einen klaren Trend zur Zielerreichung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 43.Insektenfreundliche Beleuchtung hier: öffentliche Straßen, Immobilien der Stadt Essen und SportstättenZur Vorlage · 2037/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Umweltamtes befasst sich mit der Umsetzung von Planungen für eine insektenfreundliche Außenbeleuchtung in der Stadt Essen. Der Auftrag zur Erstellung dieser Planungen geht auf einen Beschluss des Rates vom 30. Juni 2021 zurück. Die Aufgabenstellung umfasst die Entwicklung eines Maßnahmenprogramms, die Planung einer modellhaften Beleuchtung an zwei Wegestrecken sowie die Erstellung eines Beleuchtungsleitfadens für die Bauberatung, die Bauleitplanung, die Wirtschaftsförderung und die städtischen Immobilien.
Das vorliegende Maßnahmenkonzept konzentriert sich auf Bereiche, in denen die Stadt Essen direkte Entscheidungskompetenzen besitzt und Maßnahmen unmittelbar realisieren kann. Dies betrifft die öffentliche Straßenbeleuchtung, die Immobilien der Stadt Essen sowie die städtischen Sportstätten. Öffentliche Grünanlagen werden aufgrund der geringen Anzahl an Leuchten vorerst nachrangig behandelt. Die städtischen Kernzonen, bestehend aus der City und den Stadtteilzentren, sind in diesem Schritt noch nicht enthalten, da die Abstimmung mit privaten und gewerblichen Anlagen einen komplexeren Prozess erfordert. Ein entsprechendes Ergänzungskonzept ist für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen.
Der Leitfaden für die Planung und Beratung wird auf Basis der Konzepte für die genannten öffentlichen Bereiche erarbeitet. Die Verwaltung führt zudem aus, dass durch die Reduzierung der Leuchtenanzahl oder die Nutzung alternativer Beleuchtungstechniken eine Verringerung des Stromverbrauchs und somit eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz erzielt werden kann. Der Rat sowie die zuständigen Fachausschüsse sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (7. Sitzung)
- 14.12.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.12.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 44.Sanierung und Aufwertung der Rad- und Fußwege entlang der Hans-Böckler-StraßeZur Vorlage · 1035/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen der Vorlage 1035/2022/6 Pläne zur Sanierung und Aufwertung der Rad- und Fußwege entlang der Hans-Böckler-Straße sowie der Friedrichstraße vor. Im Abschnitt der Hans-Böckler-Straße zwischen Segerothstraße und Schwanenkampstraße bestehen derzeit separate Rad- und Gehwege, deren Breiten unter den Richtlinienwerten liegen. Eine Zusammenlegung beider Wege zu einer gemeinsamen Fläche könnte mehr Platz für den Radverkehr schaffen und den Abstand zum Kraftverkehr vergrößern. Hierfür wäre jedoch eine Anpassung der Bodenbeläge sowie die Verlegung von Straßenbeleuchtungsmasten erforderlich, wobei die Erneuerung der Beleuchtung mit geschätzten Kosten von 700.000 € bereits aufgrund veralteter Technik notwendig ist. Der Radentscheid befürwortet die Beibehaltung der getrennten Wegeführung.
Für die Friedrichstraße wird die Aufnahme eines Abschnitts in das Radergänzungsnetz geprüft. Eine direkte Verbindung würde eine Verbreiterung des Gehwegs erfordern, was den Fällung von sechs Bäumen sowie bauliche Herausforderungen an Hauseingängen zur Folge hätte. Hier wird die Beibehaltung der Bestandroute vorgeschlagen.
Hinsichtlich der B224 sind für den Bereich zwischen Berthold-Beitz-Boulevard und Schwanenkampbrücke sowie für den Abschnitt zwischen Schwanenkampbrücke und der Kreuzung Kruppstraße/Holsterhauser Straße/Friedrichstraße separate Radverkehrsanlagen in Planung. Für den Bereich zwischen Holsterhauser Straße und Rüttenscheider Straße könnten langfristig ebenfalls separate Anlagen entstehen, sofern die Verkehrsbelastung sinkt und Parkplätze sowie Bäume entfallen. Über die Verkehrsführung während der Citybahn-Baumaßnahmen wird die zuständige Fachabteilung zu einem späteren Zeitpunkt berichten.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 45.Lärmminderungsplanung: hier: „Dauerhafte Geschwindigkeitsanordnung an der Vogelheimer Straße, Krablerstraße und Huestraße“Zur Vorlage · 1828/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Thema Lärmminderungsplanung sieht vor, die bisherigen Pilotprojekte zur Geschwindigkeitsreduzierung an drei Straßenabschnitten in eine dauerhafte Geschwindigkeitsanordnung umzuwandeln. Konkret betrifft dies die Vogelheimer Straße (Abschnitt Gladbecker Straße bis Altessener Straße), die Krablerstraße (Abschnitt Hafenstraße bis Wieselweg) sowie die Huestraße (Abschnitt Kleiner Bruch bis Gareisstraße).
Die Grundlage für diese Maßnahme bildet der Beschluss des zweiten Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2017, mit dem für diese Bereiche eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 am Gesamttag als Pilotprojekt festgelegt wurde. Nach bereits erfolgten dauerhaften Umwandlungen für andere Straßenabschnitte, wie der Stauderstraße, der Steeler Straße und Teilen der Gladbecker Straße, wird nun für die drei genannten Abschnitte die Aufhebung des Pilotstatus beantragt.
Die Verwaltung führt an, dass eine Reduzierung auf Tempo 30 den Verkehrslärm im Vergleich zu Tempo 50 um zwei bis vier dB(A) senken kann. Messdaten aus dem Jahr 202läufig zeigen für die betroffenen Straßen mittlere Geschwindigkeiten zwischen 31 km/h auf der Vogelheimer Straße und 34 km/h auf der Huestraße. Neben der Lärmminderung wird eine positive Auswirkung auf das Kleinklima sowie eine Reduktion von CO2-Emissionen durch einen geringeren Kraftstoffverbrauch erwartet. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme durch die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen sowie die Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 46.Busanbindung Evonik Tor 3Zur Vorlage · 1845/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant, die Anbindung des Betriebsgeländes der Evonik Industries AG am Standort Goldschmidt zu verbessern. Im Rahmen der Vorlage 1845/2022/6 wird vorgeschlagen, die Erschließung des Bereichs Evonik Tor 3 durch die Einrichtung eines Pendelbus-Services umzusetzen. Ziel ist es, die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr für die dort beschäftigten Mitarbeitenden zu optimieren.
Nach Prüfung einer möglichen Verlegung der Buslinien 154 und 155, die aufgrund potenzieller Fahrgastrückgänge als ungeeignet eingestuft wurde, sieht das Konzept die Einführung eines Kleinbusses vor. Dieser soll die Haltestellen Evonik Tor 3, das Rathaus Essen und den Essener Hauptbahnhof im 10-Minuten-Takt bedienen. Der Betrieb des Pendelbusses ist primär für die Hauptverkehrszeiten und die Schichtwechselzeiten vorgesehen. Die jährlichen Betriebskosten werden auf etwa 206.000 Euro geschätzt und über den Verlustausgleich des Umweltverbunds finanziert.
Die Umsetzung soll mit dem Fahrplanwechsel der Ruhrbahn GmbH im Januar 2023 erfolgen. Da für die Durchführung eine Ausschreibung der Leistung sowie eine Linienkonzession durch die Bezirksregierung Düsseldorf erforderlich sind, ist die Umsetzung an diese Voraussetzungen gebunden. Nach einer einjährigen Betriebszeit ist eine Evaluation der Maßnahme geplant, um die Auswirkungen auf die Nachfrage durch die Belegschaft zu bewerten.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 46.1TOP 46: Busanbindung Evonik Tor 3 Hier: Bedarfsabfrage und Prüfung einer Ringverbindung für UnternehmenZur Vorlage · 2166/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 2166/2022/SPD gestellt, der die Prüfung einer erweiterten Shuttlebusanbindung für Unternehmen im Stadtgebiet zum Gegenstand hat. Im Fokus steht dabei die geplante Anbindung des Evonik-Tors 3.
Die Fraktion beantragt, die Stadtverwaltung damit zu beauftragen, vor der Einrichtung der Anbindung am Evonik-Tor 3 die Bedarfe weiterer großer Unternehmen sowie Essener Beteiligungsgesellschaften abzufragen. Dabei soll geprüft werden, inwiefern diese Akteure in einen möglichen Shuttle-Service oder eine Ringverbindung einbezogen werden können.
Hinsichtlich der Finanzierung stellt der Antrag die Bedingung, dass die Umsetzung der Anbindung am Evonik-Tor 3 nur erfolgen soll, wenn die Evonik Industries AG sich bereit erklärt, die anfallenden Kosten anteilig zu übernehmen. Sollten im Zuge der Bedarfsabfrage weitere Unternehmen Interesse an einem umfassenden Shuttleservice oder einer Ringlinie bekunden, sollen auch diese Beteiligten gegebenenfalls finanziell an den Kosten beteiligt werden.
Abschließend fordert der Antrag, dass der Verwaltung ein Bericht über die Ergebnisse der Bedarfsabfrage sowie der aktuelle Sachstand zur Umsetzung eines solchen Shuttleservices in der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität im Februar vorgelegt wird. Die Begründung des Antrags verweist auf die Notwendigkeit einer Kostenbeteiligung der Unternehmen vor dem Hintergrund der Haushaltslage der Stadt Essen sowie auf das Ziel, durch eine groß angelegte Prüfung weitere Erprobungsphasen zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 47.Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der U-Bahnlinien U11 und U17Zur Vorlage · 1856/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, eine Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der U-Bahnlinien U11 und U17 in Auftrag zu geben. Ziel der Untersuchung ist die Prüfung von Planvarianten, um die Erreichbarkeit des Büro- und Verwaltungszentrums Bredeney zu verbessern. Die Studie soll die Vor- und Nachteile verschiedener Wegeführungen, die anfallenden Kosten sowie eine Kosten-Nutzen-Bewertung unter Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklungen im Bereich der Theodor-Althoff-Straße und der Landespolizeischule untersuchen. Die Vergabe der Planungsleistungen soll an ein Ingenieurbüro erfolgen.
Das Gesamtkostenvolumen für die Beauftragung der Studie beläuft sich auf 1.349.500 Euro. Davon entfallen 903.200 Euro auf die Verlängerung der Linie U11 und 446.300 Euro auf die Linie U17. Die Finanzierung erfolgt durch eine Anteilsfinanzierung, bei der das Land Nordrhein-Westfalen bis zu 90 Prozent der zuwendungspflichtigen Ausgaben übernimmt. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 134.900 Euro.
Für das Jahr 2022 sind außerplanmäßige Mittel in Höhe von insgesamt 67.500 Euro vorgesehen, um die ersten Zahlungen leisten zu können. Diese Mittel sollen aus dem Projekt „ÖPNV-Beschleunigung“ gedeckt werden. Die weiteren Kosten für die Jahre 2023 und 2024 wurden bereits im Rahmen der Haushaltsplanung angemeldet. Die entsprechenden Förderbescheide für beide Maßnahmen liegen vor.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 48.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Barkhovenallee Haus Nr. 40 bis An der Braut"Zur Vorlage · 1895/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Bau und den Baubeginn der Straßenbaumaßnahme „Barkhovenallee Haus Nr. 40 bis an der Braut“. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt verankert. Ziel der Maßnahme ist die Behebung von Schäden an Gehweg und Parkstreifen, die durch Abplatzungen, Verwerfungen und Absackungen gekennzeichnet sind. Im Zuge der Arbeiten soll zudem die Beleuchtungsanlage angepasst werden.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich nach aktueller Kalkulation auf rund 280.000 Euro. Davon entfallen 30.000 Euro auf die Arbeiten an der Beleuchtung. Die Finanzierung erfolgt zunächst aus städtischen Eigenmitteln, wobei die Bezirksvertretung IX einen Anteil von 60.000 Euro aus ihrem Budget beisteuert. Da die Maßnahme im Haushalt 2022 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung von 280.000 Euro beantragt. Eine Reduzierung des städtischen Eigenanteils wird angestrebt, da die Stadt eine 100-prozentige Förderung der von den Anliegern zu zahlenden Straßenausbaubeiträge durch das Land Nordrhein-Westfalen beantragt.
Die Vorlage berücksichtigt das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat den Bau sowie die Mittelbereitstellung beschlossen und empfiehlt die Weiterleitung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 49.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.1"Zur Vorlage · 1897/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1897/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit dem Bau und dem geplanten Baubeginn der Maßnahme „Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.1“. Das Projekt umfasst die Errichtung einer vierstreifigen Hauptverkehrsstraße mit einer separaten Gleistrasse. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf rund 29.138.000 € beziffert, wobei 27.000.000 € als Bauausgaben veranschlagt sind. Die Finanzierung setzt sich aus Fremdmitteln in Höhe von 15.896.300 €, einem Eigenanteil der Essener Stadtwerke in Höhe von 328.000 € sowie einem städtischen Eigenanteil von 12.913.700 € zusammen. Der Beginn der Erdarbeiten ist für das erste Quartal 2023 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Bau und Baubeginn beschließt, während die Bezirksvertretung I die Kenntnisnahme übernimmt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat eine Entscheidung empfohlen.
Ein weiteres Ziel der Maßnahme ist die Durchstreckung des Boulevard von der Frohnhauser- bis zur Hans-Böckler-Straße. Diese Fortführung des Gesamtprojekts soll die inneren Stadtringe entlasten und ist eine Voraussetzung für das neue Linienkonzept des öffentlichen Personennahverkehrs mit Anschluss an das U-Stadtbahnnetz. Die Finanzierung erfolgt über Landeszuschüsse gemäß den Förderrichtlinien Stadtverkehr. Die Maßnahme wird als klimarelevant eingestuft, da durch die Reduzierung von Umwegfahrten und Verkehrsstockungen der CO2-Ausstoß gemindert werden soll. Dies dient der Reaktion auf den prognostizierten Zusatzverkehr durch städtebauliche Entwicklungen. Die notwendigen Mittel sind im Haushaltsplan unter dem PSP-Element 5.660103.500 veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 50.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Parkplatz Bahnhof Kupferdreh" sowie Gesamtkostenänderung der Maßnahme „Stadterneuerung Kupferdreh, hier: Freiraumgestaltung“Zur Vorlage · 1911/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Bau und Baubeginn des Parkplatzes am Bahnhof Kupferdreh sowie eine Kostenanpassung für die Freiraumgestaltung im Rahmen der Stadterneuerung Kupferdreh. Für das Projekt des P&R-Parkplatzes werden Gesamtkosten in Höhe von 2.500.000 € veranschlagt. Die Finanzierung soll über städtische Eigenmittel erfolgen, wobei die Mittelbereitstellung für die Jahre 2023 und 2024 im Rahmen eines Änderungsnachweises zum Haushaltsplanentwurf 2023 angemeldet wurde. Die Maßnahme umfasst die Herstellung der Asphaltfläche, die Erneuerung der Beleuchtung sowie der Entwässerungseinrichtungen und die Schaffung von 87 Parkplätzen. Zudem ist die Neuverlegung eines etwa 100 Meter langen Regenwasserkanals vorgesehen.
Gleichzeitig wird eine Kostenänderung für die Maßnahme „Stadterneuerung Kupferdreh, hier: Freiraumgestaltung“ beantragt. Die Gesamtkosten sollen sich von bisher 3.300.000 € um 285.000 € auf nun 3.585.000 € erhöhen. Die weiteren Planungen für die Freiflächen ermöglichen unter anderem die Erweiterung des Marktplatzes, den Umbau der Hofstraße zur Fußgängerzone sowie die Schaffung eines neuen Platzbereiches zwischen Marktplatz und Deilbach.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt den Baubeginn des Parkplatzes beschließt, während der Haupt- und Finanzausschuss die Kostenänderung der Freiraumgestaltung sowie den Baubeginn des Parkplatzes empfiehlt. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII erhält zur Kenntnisnahme. Die Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Umgestaltung des S-Bahnhaltepunktes Kupferdreh.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 51.Friedhöfe: Beschluss für den Baubeginn und Neubau der Ofenlinien 1 und 3 im KrematoriumZur Vorlage · 1849/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1849/2022/6 befasst sich mit dem Neubau der Ofenlinien 1 und 3 im Krematorium Essen sowie notwendigen baulichen Anpassungen in den Betriebsräumen. Das Projekt umfasst die Erneuerung der Kremationsanlage, der Steuerungstechnik, der Rauchgasreinigung, der Belüftungsanlage sowie Fundamentarbeiten und die Erneuerung der Emissionsüberwachung. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 4.400.000 Euro brutto. Für die Projekte der Ofenlinien I und III wurden für die Jahre 2023 und 2024 Mittel in Höhe von 3.360.000 Euro angemeldet, wobei eine zusätzliche Bereitstellung von 340.000 Euro voraussichtlich erforderlich wird. Der Abschluss der Erneuerung der Ofenlinie 3 ist für 2023 geplant, die Umsetzung der Ofenlinie 1 soll bis Mitte oder Ende 2024 erfolgen.
Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit und Kundenfreundlichkeit durch zwei voll funktionsfähige Kremationsöfen nach dem aktuellen Stand der Technik, wodurch die Lebensdauer der Anlage um 10 bis 15 Jahre verlängert werden soll. Ein Verzicht auf den Betrieb würde laut Vorlage zu längeren Transportwegen von bis zu 250 km und damit zu einer Verschlechterung der CO2-Bilanz sowie zu Mehrkosten für die Bevölkerung führen. Die technische Umsetzung sieht den Einbau von Industriebrennern und einer Gasdruckerhöhungsanlage vor, um den Gasverbrauch zu senken. Zudem soll die Nutzung von Abwärme zur Beheizung der Gebäude sowie die Umwandlung von Abwärme in Kälte zur Kühlung der Sammelzelle erfolgen. Der Rat der Stadt Essen soll den Neubau und Baubeginn beschließen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 52.Benennungen für den SeniorenratZur Vorlage · 1791/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Neubesetzung von Mitgliedern im Seniorenrat. Im Rahmen der Vorlage 1791/2022/5 wird vorgeschlagen, eine neue stimmberechtigte Vertretung für den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Nordrhein-Westfalen e.V., Kreisgruppe Essen, zu benennen. Dies erfolgt aufgrund des Ausscheidens des bisherigen Mitglieds aus der Kreisgruppe.
Zudem sieht der Beschlussvorschlag Änderungen in der stellvertretenden Besetzung vor. Da das bisherige stellvertretende Mitglied aus der Kreisgruppe Essen ausgeschieden ist, wird eine Neubenennung für diesen Posten beantragt.
Die vorgeschlagenen Personen für die Positionen als stimmberechtigtes Mitglied sowie als stellvertretende Mitglieder haben das in der Satzung vorgesehene 60. Lebensjahr noch nicht vollendet. Die Verwaltung begründet die Nominierung damit, dass sich die vorgeschlagenen Personen in besonderer Weise mit der Seniorenarbeit befassen. Die Entscheidung über die Benennungen ist für die Sitzung des Rates am 30. November 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 53.(Ersatz-)benennung für den KulturbeiratZur Vorlage · 1689/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zur Neubesetzung von Mitgliedern im Kulturbeirat sieht personelle Veränderungen in der Zusammensetzung des Gremiums vor. Der Beschlussvorschlag umfasst die Benennung von zwei stellvertretenden Mitgliedern durch den Rat der Stadt Essen. Für das Kulturzentrum PACT Zollverein wird eine Person als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen.
Im Zuge der personellen Anpassungen wird ein bisheriges stellvertretendes Mitglied zum stellvertretenden Mitglied für das Kulturzentrum GREND e.V. ernannt, um die Position nach dem Rücktritt einer weiteren Person aus beruflichen Gründen zu besetzen. Zudem ist vorgesehen, ein bisheriges stellvertretendes Mitglied zum stimmberechtigten Mitglied zu bestellen, während ein bisheriges stimmberechtigtes Mitglied in den Status eines stellvertretenden Mitglieds wechselt. Ein weiteres Mitglied, das bisher als stellvertretendes Mitglied fungierte, soll aus dem Kulturbeirat abberufen werden.
Die Vorlage wurde für die Beratung im Kulturausschuss am 2. November 2022 sowie für die Entscheidung im Rat der Stadt Essen am 30. November 2022 vorgesehen. Eine finanzielle Auswirkung der personellen Änderungen wird in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.11.2022 · Kulturausschuss (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 54.Folkwang-Dekade 2022.2032: ESSEN - DIE FOLKWANGSTADTZur Vorlage · 1431/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1431/2022/4 beschreibt die Rahmenkonzeption zur Folkwang-Dekade 2022–2032 unter dem Titel „ESSEN DIE FOLKWANGSTADT“. Ziel des Vorhabens ist die Neufassung des sogenannten Folkwang-Gedankens als langfristiger Prozess der Kultur- und Stadtentwicklung, um Identität, Teilhabe und sozialen Zusammenhalt in Essen zu fördern. Parallel dazu prüft die Verwaltung eine Bewerbung der Stadt als UNESCO Creative City of Design.
Die inhaltliche Struktur der Dekade gliedert sich in die Ebenen Verständnis, Erlebnis und Wahrnehmung. Zeitlich ist der Zeitraum in drei Phasen unterteilt, die mit dem Jubiläumsjahr des Museum Folkwang im Jahr 2022 beginnen und über die Phasen Experiment sowie Vertiefung bis zur Konsolidierung im Jahr 2031 führen. Der Entwicklungsprozess basierte auf der Beauftragung externer Kulturberater sowie auf Befragungen und Workshops mit rund 70 Akteuren aus dem Kultur-, Bildungs- und Fachbereich sowie der freien Kulturszene.
Die Projektsteuerung obliegt dem Kulturamt, unterstützt durch einen Expertenbeirat. Als beteiligte Akteure sind Folkwang-Institutionen, die Essener Wirtschaft und die freie Kulturszene vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2022 wurden 150.000 € eingestellt, für das Jahr 2023 sind weitere 150.000 € angemeldet. Der Kulturausschuss und der Rat der Stadt Essen sollen die Rahmenkonzeption zur Kenntnis nehmen, wobei eine regelmäßige Berichterstattung an diese Gremien vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.11.2022 · Kulturausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 55.Berichterstattung zum Stand der Seiteneinsteiger-Förderung an Essener SchulenZur Vorlage · 1807/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht zur Seiteneinsteiger-Förderung an Essener Schulen dokumentiert die Situation neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher, insbesondere aus der Ukraine. Bis zum Stichtag 30. September 2022 beriet das Kommunale Integrationszentrum insgesamt 1.697 Kinder und Jugendliche, wovon 1.081 der ukrainischen Staatsangehörigkeit angehörten. Zum selben Zeitpunkt befanden sich 2.242 Schülerinnen und Schüler aller Nationalitäten in der sprachlichen Erstförderung, darunter 964 Personen aus der Ukraine. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang auf erschöpfte Kapazitäten bei den Schulräumen sowie beim Personal hin. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt über den Haushalt der Stadt Essen sowie durch Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Fachbereich Schule bietet seit 2018 schulvorbereitende Angebote zur Vermittlung von Deutschkenntnissen und zur Vorbereitung auf den Schulalltag an. In Abstimmung mit dem Schulamt und dem Kommunalen Integrationszentrum wurden zwei Kurse für die Sekundarstufen I und II eingerichtet, wobei das Platzangebot aufgrund der Zuwanderung aus der Ukraine erweitert wurde. Ergänzend dazu konzipiert der Fachbereich seit 2017 zentrale Ferienprogramme zur Sprachförderung für verschiedene Altersgruppen, darunter Vorschulkinder sowie Schüler der Sekundarstufen I und II. Diese Programme werden teilweise eigenständig umgesetzt und durch dezentrale Angebote der Schulsozialarbeit, des Kommunalen Integrationszentrums sowie von Wohlfahrtsverbänden ergänzt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Integrationsrat sowie der Rat der Stadt Essen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 56.Zügigkeitserhöhung der städt.Gemeinschaftsgrundschule Schule am MorungenwegZur Vorlage · 1835/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant, die Zügigkeit der städtischen Gemeinschaftsgrundschule am Morungenweg ab dem 1. August 2023 von drei auf vier Züge zu erhöhen. Die entsprechende Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretung VII die Maßnahme zur Kenntnis nimmt, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft eine Empfehlung ausspricht und der Rat der Stadt Essen den Beschluss fasst.
Die Grundlage für die Erweiterung bildet die Entwicklung der Schülerzahlen sowie die bestehende Schulentwicklungsplanung. Im Schuljahr 2022/2023 werden an der Schule 382 Schülerinnen und Schüler in 15 Klassen unterrichtet. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Schulplätzen und eines prognostizierten Schülerwachstums in den kommenden Jahren ist die dauerhafte Erhöhung der Zügigkeit vorgesehen. Prognosen für die kommenden Schuljahre lassen weiterhin hohe Anmeldezahlen erwarten, die eine vierzügige Struktur rechtfertigen.
Für die Umsetzung der Maßnahme steht laut Verwaltung ausreichend Schulraum zur Verfügung. Hierzu wird ein Raum der offenen Ganztagsbetreuung (OGS) als Unterrichtsraum genutzt, während die Betreuung in multifunktionalen Räumen stattfindet. Da in drei von vier Jahrgangsstufen bereits jetzt Mehrklassen unterrichtet werden, entstehen durch die Zügigkeitserhöhung keine weiteren Kosten. Die Schule befürwortet die Maßnahme.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 57.Zügigkeitsreduzierung der städt. Gemeinschaftsschule Hauptschule BocholdZur Vorlage · 1837/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt die Reduzierung der Zügigkeit der städtischen Gemeinschaftsschule Hauptschule Bochold. Gemäß der vorliegenden Vorlage soll die Anzahl der Eingangsklassen ab dem 1. August 2023 von drei auf zwei Züge gesenkt werden. Die Entscheidung basiert auf den Bestimmungen des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der entsprechenden Ausführungsverordnung.
Grund für diesen Schritt ist die Entwicklung der Schülerzahlen sowie das Anmeldeverhalten beim Übergang in die Sekundarstufe I. In den vergangenen Schuljahren reichten die Anmeldungen in den Klassen 5 nicht mehr aus, um die genehmigte dreizügige Struktur aufrechtzuerhalten. Die Reduzierung auf zwei Züge soll eine nachhaltige Planung des Schulstandorts ermöglichen und die Bildung der Klassen auf Basis der tatsächlichen Anmeldezahlen sicherstellen. Prognosen der zuständigen Fachabteilung deuten darauf hin, dass die Schülerzahlen in den kommenden Jahren weiterhin sinken werden.
Die Maßnahme ist Teil der Schulentwicklungsplanung, die bereits im Dezember 2021 vom Rat der Stadt Essen verabschiedet wurde. Trotz der geringeren Zügigkeit bleibt die Bedeutung des Schulstandorts aufgrund der besonderen Anforderungen der Schülerschaft, wie etwa der Förderung von Inklusion und Sprachförderung, bestehen. Die Schule steht dem Vorschlag zur Zügigkeitsreduzierung positiv gegenüber. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 58.Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlerZur Vorlage · 1713/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler durch die Stadt Essen vor. Der Beschlussvorschlag beinhaltet die Bereitstellung von Mitteln über Zusatzvereinbarungen bis zum 31. Dezember 2023.
Der Gesamtkostenbedarf für das Jahr 2023 beläuft sich auf 299.000 Euro. Davon sind 244.000 Euro für die Arbeitsfelder Erziehungsberatung, Jugendgerichtshilfe und Neuzugewandertenberatung vorgesehen. Diese Mittel sollen an verschiedene Träger wie die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Essen e.V., die cse gGmbH, das Diakoniewerk Essen gemeinnützige Jugend- und Familienhilfe GmbH, den Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. sowie Impulse e.V. fließen. Weitere 20.000 Euro sollen die Begleitung von Neuzugewanderten zu Terminen im Gesundheitsbereich durch die cse gGmbH und das Diakoniewerk Essen finanzieren. Für das Programm Kommunales Integrationsmanagement (KIM) sind 35.000 Euro für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler bei der Arbeiterwohlfahrt, PlanB Ruhr e.V. und dem SoNII e.V. vorgesehen.
Die Finanzierung erfolgt über zwei Haushaltsansätze, wobei 295.000 Euro der Förderung sozialer Leistungen für junge Menschen und Familien sowie 4.000 Euro der Förderung der Erziehungsberatung und sonstiger Einrichtungen zugeordnet werden. Die entsprechenden Ansätze sind in der Haushaltsplanung 2023 bereits berücksichtigt. Die Notwendigkeit der Maßnahmen ergibt sich aus gesetzlichen Leistungsansprüchen nach dem SGB VIII und dem Jugendgerichtsgesetz, da die Inanspruchnahme dieser Leistungen ohne Sprachvermittlung nicht möglich ist. Zudem dient die Unterstützung der Integration der Vermeidung von Folgekosten.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 59.Entsorgungsbetriebe Essen GmbH hier: Neubau eines RecyclinghofesZur Vorlage · 1917/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, dem Neubau eines Recyclinghofes an der Pferdebahnstraße 32 zuzustimmen. Das Projekt soll durch die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) in Modulo-Fertigbauweise realisiert werden. Dieser Beschluss orientiert sich an einer bereits vorliegenden Entscheidung des Aufsichtsrates der EBE vom 28. Oktober 2022. Zudem soll die Vertretung der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung der EBE ermächtigt werden, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
Im Rahmen der Planung wurden drei Varianten geprüft: eine konventionelle Bauweise an der Pferdebahnstraße, die Modulo-Bauweise an der Pferdebahnstraße sowie die Modulo-Bauweise an der Lierfeldstraße. Die Entscheidung für das Modulo-System an der Pferdebahnstraße begründet sich durch eine verkürzte Bauzeit und eine verbesserte Nutzungsfreundlichkeit durch eine optimierte Verkehrsführung. Eine konventionelle Bauweise hätte die Betriebsgenehmigung des Standortes Lierfeldstraße im März 202rag nicht rechtzeitig überdauern können.
Die geschätzten Baukosten für die gewählte Variante belaufen sich auf rund 8,8 Millionen Euro, während der jährliche laufende Aufwand auf etwa 673.660 Euro beziffert wird. Im Zuge des Neubaus soll zudem ein Parkraum- und Mobilitätskonzept erstellt werden, um den Verlust von Parkplätzen auszugleichen und die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr zu prüfen. Die Verkehrsführung für den Besucherverkehr soll künftig über den Berthold-Beitz-Boulevard erfolgen, während die Pferdebahnstraße dem Betriebsverkehr vorbehalten bleibt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 60.Gasnetzinfrastruktur hier: Versorgungssicherheit und finanzielle AuswirkungenZur Vorlage · 1944/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht der Vorlage 1944/2022/2 befasst sich mit der zukünftigen Entwicklung der Gasnetzinfrastruktur, der Sicherstellung der Versorgungssicherheit sowie den damit verbundenen finanziellen Aspekten. Im Rahmen der Untersuchung verschiedener Szenarien zur Energiewende prüft die Stadtwerke Essen AG die Kompatibilität von Energielösungen mit dem Ziel der Klimaneutralität. Grundlage hierfür sind Studien der Boston Consulting Group, der Prognos AG sowie des Forschungszentrums Jülich. Die Prognosen deuten darauf hin, dass die Bedeutung des Gasverteilnetzes abnehmen wird, während die Relevanz von Wasserstoff in der Industrie und Stromerzeugung sowie der Einsatz von Wärmepumpen und Wärmenetzen zunimmt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie der Rat der Stadt Essen den Bericht zur Kenntnis nehmen. Für die kommunale Wärmeplanung der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH ist ein Projektstart für Dezember 2022 vorgesehen.
Im Rahmen einer Klimarelevanzprüfung wurde die Auswirkung auf den Klimaschutz und die Veränderung der Treibhausgas-Emissionen in CO2-Äquivalenten untersucht. Die Bewertung erfolgte anhand einer Skala, die von einer erheblichen Reduktion bis zu einer erheblichen Erhöhung reicht. Für den vorliegenden Sachverhalt wurde die Auswirkung als nicht ermittelbar eingestuft. Konkrete Investitionssummen oder finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht beziffert.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 60.aEssener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) hier: Änderung des GesellschaftsvertragsZur Vorlage · 2146/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 2146/2022/2 eine Änderung des Gesellschaftsvertrags der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) beschlossen. Die Neufassung betrifft primär die Regelungen zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft gemäß § 7 der Satzung.
Nach dem Beschluss legt der Aufsichtsrat die Anzahl der Geschäftsführer fest. Die Regelung zur Vertretung sieht vor, dass bei einer einzelnen Geschäftsführung diese die Gesellschaft allein vertritt. Bei mehreren Geschäftsführern erfolgt die Vertretung gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen. Zudem kann der Aufsichtsrat einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Die Geschäftsführer können zudem von den Beschränkungen des § 181 BGB für Geschäfte mit beteiligten Gesellschaften befreit werden.
Die Änderung ist notwendig, um einen vorangegangenen Ratsbeschluss vom 28. September 2022 umzusetzen. Dieser sah die Abberufung der bisherigen nebenamtlichen Geschäftsführer zum 31. Dezember 2022 sowie die Bestellung eines neuen Geschäftsführers zum 01. Januar 2023 vor. Die Vertretung der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung der EVV wurde angewiesen, die Satzungsänderung zu beschließen. Die Verwaltung wurde zudem ermächtigt, geringfügige Anpassungen vorzunehmen, falls rechtliche Einwände von Urkundspersonen, der Aufsichtsbehörde oder dem Registergericht bestehen, sofern der wesentliche Inhalt des Ratsbeschlusses unverändert bleibt. Die Änderung ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf anzuzeigen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 61.Weiterentwicklung der Immobilienwirtschaft: Berichterstattung zur Gesamtmaßnahmenliste 2021, neue Gesamtmaßnahmenliste 2022Zur Vorlage · 1478/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft dient der Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahmen aus der Gesamtmaßnahmenliste 2021 sowie der Vorstellung der neuen Gesamtmaßnahmenliste 2022. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Rat der Stadt sollen diese Inhalte zur Kenntnis nehmen.
Im Berichtszeitraum 2021 wurden 82 Maßnahmen mit einem Volumen von etwa 148 Millionen Euro abgeschlossen, was im Vergleich zum Vorjahr von 116 Millionen Euro eine Steigerung darstellt. Der aktuelle Maßnahmenumfang umfasst 595 Vorhaben mit einem Kostenrahmen von insgesamt 1.812 Millionen Euro. Diese unterteilen sich in 227 Maßnahmen der Priorität A1 mit einem Volumen von 1.219 Millionen Euro sowie 368 Maßnahmen der Prioritäten A2 und A3, die Kosten von 593 Millionen Euro umfassen. Das Bauvolumen der Priorität A1 verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr einen Zuwachs von 201 Millionen Euro. Für die Schulentwicklungsplanung liegen erste Kostenschätzungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro vor. Eine Aktualisierung der Liste ist für das dritte Quartal 2023 geplant.
Zusätzlich enthält das Dokument eine strukturelle Checkliste zur Erfassung von kalkulatorischen Kosten, Personalkosten und Sachkosten sowie zur Prüfung der Vorlagenvorprüfung. Zudem ist eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz vorgesehen, welche die Auswirkungen auf den Klimaschutz in die Kategorien positiv, neutral oder negativ einordnet.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 62.Integriertes Entwicklungskonzept Sozialer Zusammenhalt Essen WEST 2022 (IEK WEST 2022) zur Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Soziale Stadt Essen WEST von 2018 (IEK WEST 2018)Zur Vorlage · 1601/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Nummer 1601/2022/7 zum Integrierten Entwicklungskonzept Sozialer Zusammenhalt Essen WEST 2022 (IEK WEST 2022) behandelt die Fortschreibung des bisherigen Konzepts aus dem Jahr 2018. Das Programmgebiet wird auf eine Fläche von etwa 485 Hektar verkleinert und umfasst den Großteil der Stadtteile Altendorf und Bochold sowie Teile von Bergeborbeck und des Westviertels.
Das Gesamtvolumen für die Umsetzung der Maßnahmen ist auf 24.73komma735.000 Euro veranschlagt, wobei ein Eigenanteil von voraussichtlich 4.947.000 Euro vorgesehen ist. Die Kostenplanung unterscheidet zwischen investiven Maßnahmen in Höhe von 23.560.000 Euro und konsumtiven Maßnahmen in Höhe von 1.175.000 Euro. Zu den bereits beschlossenen Projekten gehören die Stadtteilöffnung der Gesamtschule Bockmühle, die Neugestaltung des Blambeckparks und des Grünzugs Kesselstraße, die Neuanlage eines Quartiersparks sowie der Neubau des Stadtbads Borbeck inklusive eines Lehrschwimmbeckens. Die Finanzierung der Vorhaben erfolgt über die Haushaltsaufstellungen ab dem Jahr 2023.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat das IEK WEST 2022 gemäß § 171 e Baugesetzbuch beschließt, die Gebietsabgrenzung festlegt und die Verwaltung beauftragt, das Konzept beim Land Nordrhein-Westfalen einzureichen sowie die entsprechenden Förderanträge zu stellen. Die Bewilligung der Fördermittel wird im Laufe des Jahres 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 63.Schulentwicklungsplanung und Schulbau in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II hier: Schaffung von Schulraum für Sofortbedarfe zum schnellstmöglichen Termin durch Systemcontainer als InterimscontainerZur Vorlage · 2010/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat beschlossen, zur kurzfristigen Sicherstellung von Schulraum für die Primar- und Sekundarstufe I und II Systemcontainer als Interimslösung einzusetzen. Ziel ist es, die ersten zehn dringendsten Bedarfe an etwa zehn Schulstandorten bis zum Schuljahresbeginn 2023/2024 zu decken. Da klassische Modulbauten und feste Baukörper zum neuen Schuljahr nicht fertiggestellt werden können, dienen die Container als Übergangslösung, bis die langfristigen Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung realisiert sind.
Die Umsetzung erfolgt nach einem vereinfachten Konzept, bei dem die Containermodule technisch auf die Strom- und IT-Versorgung beschränkt sind. Um die Erschließungszeit zu verkürzen, wird auf Gas-, Wasser- und Abwasseranschlüsse verzichtet; die Nutzung der Sanitäranlagen erfolgt über die bestehenden Hauptgebäude. Für den gesamten Prozess, einschließlich der Vergabe, Werkplanung und Ausführung, wird ein Zeitraum von etwa 12 bis 15 Monaten veranschlagt.
Die Kosten für den Kauf und die Aufstellung der Systemcontainer belaufen sich auf ein Volumen von 11 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt durch außerplanmäßige Mittelbereitstellungen im Jahr 2022 aus dem Projekt „Pool-Topf Systemcontainer“. Die Mittel werden durch Umwidmungen aus anderen Projekten, darunter der Neubau des Gymnasiums Nord/Ost, die Sanierung des Parkhauses Nord sowie dem Neubauprogramm Schulerweiterung, sichergestellt. Der Beschluss ermächtigt die Verwaltung zudem, externe Planer und Projektsteuerer zu beauftragen und Containerkontingente über Marktabfragen zu sichern.
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Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 64.Schulentwicklungsplanung und Schulbau in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II hier: UmsetzungskonzeptZur Vorlage · 2012/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft umfasst ein Umsetzungskonzept zur Schulentwicklungsplanung sowie zum Schulbau in der Primar- und Sekundarstufe I und II. Der Rat der Stadt Essen soll die Verwaltung beauftragen, die Prüfung von Raummietungen zur Reduzierung baulicher Maßnahmen, die Vorbereitung eines sogenannten „5-Säulen-Modells“ sowie die Berichterstattung über Grundstücksmangel und Fortschritte des Schulbauprogrammes vorzunehmen. Zur Kapazitätserhöhung schlägt die Verwaltung neben personeller Verstärkung und externer Projektsteuerung auch die Einrichtung eines Ressorts „Schulbau“ bei der Immobilienwirtschaft, die Nutzung von PPP-Modellen sowie kurzfristige Immobilienanmietungen vor.
Für die personelle Umsetzung sollen ein Mehrbedarf von etwa sechs bis acht Vollzeitstellen beim Fachbereich 60 in künftigen Haushaltsplanentwürfen berücksichtigt werden. In der mittelfristigen Finanzplanung 2024–2028 ist zudem eine Ausweitung der Investitionsmittel darzustellen. Während aktuell rund 880 Millionen Euro für den Schulbau vorgesehen sind, wird für die Umsetzung des Programms in den nächsten acht bis zehn Jahren eine Erhöhung der jährlichen Mittel von derzeit 70 Millionen Euro auf über 350 Millionen Euro als notwendig dargestellt.
Baulich ist für Grundschulneubauten ein Modulbaukonzept in Holzbauweise sowie für weiterführende Schulen eine Hybridbauweise aus Stahlbeton und Holz geplant. Adhoc-Bedarfe sollen durch Containerlösungen abgedeckt werden. Zur Beschleunigung der Verfahren werden Paketvergaben an Totalunternehmer sowie die Reduzierung von Anforderungen der Schulbauleitlinie angestrebt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 65.Neubauprojekt Grundschule Mintarder Weg 43 in Essen-Kettwig hier: BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 1721/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für das Neubauprojekt der Grundschule am Mintarder Weg 43 in Essen-Kettwig beschließen. Das Vorhaben umfasst den Abbruch und Neubau einer zweizügigen Grundschule mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 23.890.000 Euro. Die Grundlage für das Projekt bildet die Notwendigkeit eines neuen Schulstandortes, nachdem im Jahr 2016 Schadstofffunde im Gebäude der Schule an der Ruhr zur Schließung und zur Nutzung von Interimscontainern führten. Das bestehende Gebäude wurde bereits abgerissen und das Baufeld vorbereitet.
Der geplante Neubau soll unter Einhaltung der Schulbauleitlinie errichtet werden und Funktionen für den offenen Ganztagsbereich, eine Turnhalle sowie ein gemeinsames Zentrum mit Aula und Forum beinhalten. Die Architektur sieht vier Baukörper vor, die durch ein zentrales Element verbunden sind. Das Konzept berücksichtigt Aspekte wie Inklusion, Digitalisierung und die Nutzung der Aula für Drittveranstaltungen. Die Planung folgt dem Bewertungssystem Nachhaltigen Bauen (BNB).
Der Zeitplan sieht den Beginn der sichtbaren Bauausführung für März 2024 vor, wobei die Fertigstellung und Übergabe zum Schulhalbjahreswechsel 2025/2026 angestrebt wird, sofern der Bauverlauf ohne Komplikationen verläuft. Zur Finanzierung des Projekts müssen neben bereits vorhandenen Mitteln weitere Beträge in Höhe von 21.595.000 Euro über die Haushalte der Jahre 2023 bis 2026 bereitgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 66.Energetische Teilsanierung der Kindertagesstätte an der Barthel-Bruyn-Straße 37 und des im Gebäude mit ansässigen OGS-Bereichs der Cranach-SchuleZur Vorlage · 1630/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die energetische Teilsanierung der Kindertagesstätte an der Barthel-Bruyn-Straße 37 sowie des im selben Gebäude befindlichen Bereichs für den offenen Ganztag (OGS) der Cranach-Schule. Das im Jahr 1964 errichtete Gebäude weist bautechnische Mängel beim sommerlichen Wärmeschutz auf, wodurch die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung in den Sommermonaten erschwert wird.
Die vorgesehenen baulichen Maßnahmen umfassen die Erneuerung des Dachaufbaus inklusive einer energetischen Dämmung sowie die Installation von außenliegenden Jalousien zum Sonnen- und Wärmeschutz. Zudem sollen die bestehenden Kunststofffenster und Fassadenelemente ausgetauscht und die Fensterbrüstungs- sowie Stützenbereiche energetisch ertüchtigt werden. Das Dach wird zudem für eine spätere Bestückung mit Photovoltaik-Elementen vorbereitet.
Das Projekt ist mit Gesamtkosten in Höhe von 1.154.800 Euro veranschlagt. Für die Umsetzung wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung über 1.074.800 Euro im Haushaltsjahr 2022 beantragt, wobei die Kassenwirksamkeit im Jahr 2023 eintritt. Die Finanzierung erfolgt durch Umwidmung von Mitteln aus dem Kita-Ausbauprogramm. Der Baubeginn ist für das Jahr 2023 geplant, wobei die Dacharbeiten ab Mai 2023 erfolgen sollen. Die Arbeiten an den Fenstern und Fassaden sind für die Sommerferien 2023 vorgesehen, wobei eine vorübergehende Unterbringung der Kita in einer anderen Einrichtung geprüft wird.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 67.Sachstandsbericht zu Maßnahmen zur Energieeffizienz in Stadtverwaltung und städtischen BeteiligungenZur Vorlage · 1668/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht zur Vorlage 1668/2022/7 behandelt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Stadtverwaltung sowie in städtischen Beteiligungen. Hintergrund ist ein Antrag der CDU/Grüne aus der Ratssitzung vom 22. Juni 2022. Ziel der Maßnahmen ist die Erhöhung der Sanierungsquote städtischer Immobilien von derzeit etwa 0,8 % sowie die Reduzierung des Energie- und Treibstoffverbrauchs. Der Bericht wurde in den relevanten Gremien, darunter dem Rat der Stadt Essen sowie den Ausschüssen für Stadtentwicklung, Digitalisierung, Umwelt sowie Haupt- und Finanzausschuss, zur Kenntnis gebracht.
Im Bereich der Mobilität plant die Ruhrbahn GmbH ab 2024 die Umstellung auf emissionsfreie Wasserstoffbusse, um jährliche CO2-Einsparungen zwischen 14.300 und 15.600 Tonnen zu realisieren. Die Stadtverwaltung setzt zudem auf die Elektromobilität im Fuhrpark und den Ausbau der Ladeinfrastruktur über einen Rahmenvertrag mit der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH. Die Allbau GmbH setzt den Klimaschutzpfad 2030/2045 um, der ab 2023 rund 500 energetische Großmodernisierungen pro Jahr vorsieht. Für den Bestand von etwa 1.200 Gebäuden werden Sanierungsszenarien kalkuliert, wobei eine Sanierungsquote von 3 % bei geschätzten Kosten von 10 bis 15 Millionen Euro pro Maßnahme hohe Gesamtkosten zur Folge hätte.
Die Reorganisation des Energiemanagements verzögert sich aufgrund laufender Besetzungsverfahren; ein Fahrplan soll bis Ende 2023 vorliegen. Zur Finanzierung werden verschiedene Förderprogramme sowie Kompensationsmittel aus der Billigkeitsrichtlinie genutzt, wodurch das Budget für Photovoltaikanlagen um 300.000 Euro aufgestockt werden konnte. Zudem werden 285.000 Euro für Zählereinrichtungen und mobile Messgeräte bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 68.Sanierung Kupferdreh Aufhebung der SanierungssatzungZur Vorlage · 1437/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussvorschlag vorgelegt, das Sanierungsgebiet „Kupferdreh“ förmlich aufzuheben. Die entsprechende Satzung zur Aufhebung der seit 2007 bestehenden Festlegung soll durch den Rat der Stadt Essen verabschiedet werden.
Das Sanierungsgebiet wurde im Jahr 2007 rechtsverbindlich festgelegt. Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene städtebauliche und verkehrliche Maßnahmen umgesetzt, darunter der Ausbau des S-Bahn-Haltepunktes, die Schaffung eines Busbahnhofs, die Erweiterung von Parkflächen unter der A44 sowie der naturnahe Ausbau des Deilbachs. Die Umsetzung der Ziele erfolgte unter Nutzung von Mitteln der Städtebauförderung, wobei die Finanzierung durch diese Programme im Jahr 2013 endete. Die Sanierungsmaßnahme wurde im Jahr 2020 schlussabgerechnet. Für noch ausstehende Maßnahmen werden städtische Eigenmittel sowie andere Förderprogramme genutzt.
Die Gesamtausgaben der Stadt Essen beliefen sich zum Stichtag 1. Oktober 2022 auf rund 56,1 Millionen Euro. Davon waren etwa 42,1 Millionen Euro förderfähig. Den Ausgaben stehen Einnahmen aus Fördermitteln von Bund und Land in Höhe von rund 29,6 Millionen Euro gegenüber, was einen kommunalen Eigenanteil von etwa 26,5 Millionen Euro zur Folge hat. Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretung des Stadtbezirks VIII keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine entsprechende Empfehlung an den Rat ausspricht.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 69.Satzungsbeschluss über das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt Essen im Bereich "Ripshorster Straße (Gewerbegebiet)"Zur Vorlage · 1853/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet im Bereich der Ripshorster Straße. Das Plangebiet wird im Norden durch die Quellstraße und die Stadtgrenze zu Oberhausen, im Osten durch die Vondernstraße und die S-Bahnlinie Wuppertal-Haltern am See, im Süden durch den Gleispark Frintrop sowie im Westen durch die Grundstücksgrenzen der Ripshorster Straße 479 und der Schienenspur 2 begrenzt. Das Gebiet wird derzeit überwiegend gewerblich genutzt, unter anderem durch Reifengeschäfte, Gebrauchtwagenhändler und metallverarbeitendes Gewerbe.
Mit dem geplanten Bebauungsplan sollen eine Neuordnung des Gebiets sowie der Ausschluss von stark emittierenden Betrieben, zentrenrelevantem Einzelhandel und bestimmten Vergnügungsstätten oder Prostitutionsbetrieben erreicht werden. Zur Sicherung dieser Bauleitplanung sieht die vorliegende Vorlage den Beschluss einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch vor. Dieses Vorkaufsrecht soll der Stadt Essen ermöglichen, bei Veräußerungsfällen Zugriff auf Grundstücke im Satzungsbereich zu erhalten, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IV keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Satzung empfiehlt, damit der Rat der Stadt Essen den Satzungsbeschluss über das gesetzliche Vorkaufsrecht im Bereich Ripshorster Straße verabschiedet.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 70.Bebauungsplan Nummer 5/19 "Berthold-BeitzBoulevard / Erbslöhstraße" Stadtbezirk: V, Stadtteil: Altenessen-Süd Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1803/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1803/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit dem Bebauungsplan Nummer 05/19 „Berthold-Beitz-Boulevard/Erbslöhstraße“. Das Projekt umfasst ein etwa 4,4 Hektar großes Areal in Altenessen-Süd, auf dem eine sechszügige Gesamtschule für rund 1.300 Schülerinnen und Schüler sowie 110 Lehrkräfte in Passivhausbauweise errichtet werden soll.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V keine Bedenken gegen das Vorhaben erhebt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und dem Rat eine Beschlussfassung des Bebauungsplans als Satzung empfehlen. Im Rahmen der Abwägung sollen die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, der Behördenbeteiligung sowie der öffentlichen Auslegung berücksichtigt werden. Hierbei sind spezifische Anregungen der Emschergenossenschaft und der Stadtwerke Essen AG einzubeziehen, während Anregungen der Amprion GmbH nicht zu berücksichtigen sind. Zudem ist die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vorgesehen.
Die Vorlage enthält Anlagen zum Verfahren, zur Abwägung, eine Begründung inklusive Umweltbericht sowie den verkleinerten Bebauungsplan. Informationen zu den Gesamtkosten und Folgekosten sind in Kategorien wie Investitionen, Personalkosten und Sachkosten aufgeführt. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz liegt vor und bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 71.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 03a BO: Berliner StraßeZur Vorlage · 1648/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) 03a BO: Berliner Straße beschließen. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht vor, die bisherige Festlegung von Sonderbauflächen für den großflächigen Einzelhandel im Bereich der Gewerbegebiete Wattenscheid West und Fröhliche Morgensunde im Kreuzungsbereich Berliner Straße, Wilhelm-Leithe-Weg und Friedrich-Lueg-Straße zu ändern. Die geplante Anpassung sieht vor, die Flächen als gewerbliche Bauflächen bzw. Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen darzustellen.
Grund für die Änderung ist die Ausrichtung an den aktuellen Zielen des Masterplans Einzelhandel Bochum, in dem für diesen Bereich kein Sonderstandort mehr vorgesehen ist. Zudem dient das Verfahren der Rechtssicherheit für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans. Die notwendigen Beschlüsse für das Verfahren wurden bereits von den Räten der beteiligten Planungsgemeinschaft gefasst. Im Rahmen der förmlichen Beteiligung und der öffentlichen Auslegung im Sommer 2022 wurden Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange geprüft. Die Verwaltung hat die Begründung des Plans auf Basis dieser Rückmeldungen redaktionell weiterentwickelt, wobei keine inhaltlichen Änderungen an der Planung erforderlich waren.
Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird das Verfahren der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans wird mit der Veröffentlichung der Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen wirksam.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 72.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 45 MH: HolzstraßeZur Vorlage · 1650/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung sieht einen Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) vor, konkret für den Bereich 45 MH: Holzstraße. Das Verfahren zielt darauf ab, im Stadtteil Broich eine etwa 6,3 Hektar umfassende Fläche planungsrechtlich neu zu ordnen. Im nordwestlichen Teil des Gebiets, der derzeit durch Flächen für Flüchtlingsunterkünfte, eine ehemalige Tennishalle und eine Kleingartenanlage geprägt ist, soll eine wohnbauliche Entwicklung von etwa 2,1 Hektar ermöglicht werden. Hierfür ist eine Änderung der aktuellen Festsetzung als Grünfläche in eine Wohnbaufläche im Allgemeinen Siedlungsbereich vorgesehen.
Gleichzeitig soll der östliche Teil des Änderungsbereichs als Grünzäsur zwischen der neuen Wohnbaufläche und der angrenzenden Gewerbefläche des Steinbruchs Rauen erhalten bleiben. Durch die Anpassung werden zudem die Festlegungen zum Schutz der Natur (BSN) und zum Schutz der Landschaft (BSLE) aktualisiert. Dabei erfolgt eine Angleichung an den Mülheimer Landschaftsplan, was zu einer Ausweitung der Schutzgebiete im Südwesten und Nordosten führt und einen positiven Saldo bei der Fläche des Naturschutzes ergibt.
Die Verwaltung berichtet, dass die erforderlichen Beschlüsse in den beteiligten Städten der Planungsgemeinschaft bereits einheitlich gefasst wurden. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Stellungnahmen zu Themen wie Artenschutz und angrenzenden Naturschutzgebieten eingerechnet, die jedoch keine inhaltliche Änderung der Planung erforderten. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Änderung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 73.Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 54 E: Oberhauser Straße (ehem. Gartencenter)Zur Vorlage · 1663/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr, welches das Gebiet an der Oberhauser Straße betrifft. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss für die Änderung 54 E, die ein etwa 0,9 Hektar großes Areal umfasst, auf dem sich ein ehemaliges Gartencenter befindet.
Das Vorhaben sieht vor, die aktuelle Ausweisung des Gebiets zu verändern. Während der regionalplanerische Teil des RFNP derzeit allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche sowie regionale Grünzüge festlegt, soll die Fläche künftig als allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen werden. Auf der flächennutzungsplanerischen Ebene ist das Areal momentan als Landwirtschaftsfläche dargestellt; die Änderung sieht stattdessen die Nutzung als Wohnbaufläche vor. Ziel ist die Realisierung einer Wohnbebauung mit etwa 25 Hauseinheiten auf dem brachliegenden Standort.
Das Verfahren umfasst die Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung im Rahmen eines Scoping-Termins, der für das erste Quartal 2023 vorgesehen ist. Im weiteren Verlauf folgen die frühzeitige Beteiligung, die Auslegung der Pläne sowie die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Der abschließende Planbeschluss bedarf der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen vorgelegt, wobei die Bezirksvertretung IV keine Bedenken gegen das Verfahren angemeldet hat.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 73. aÜberplanmäßige Mittelbereitstellung im Teilergebnisplan 1.01.06.01 - Zentraler ServiceZur Vorlage · 2119/2022/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.579.000 Euro im Teilergebnisplan 1.01.06.01 – Zentraler Service beschließen. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung soll die Maßnahme nachträglich zur Kenntnis nehmen.
Die Notwendigkeit der Mittelbereitstellung ergibt sich aus der ursprünglichen Planung im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2022, bei der die Aufwendungen für Reinigungsleistungen aufgrund von Einsparvorgaben konservativ angesetzt wurden. Eine Planüberschreitung tritt insbesondere im Bereich der Reinigungskosten auf. Ursächlich hierfür sind ein neuer Tarifabschluss für das Reinigungshandwerk mit einem Branchenmindestlohn sowie eine rückwirkende Tariferhöhung zum Jahresbeginn 2022. Zudem führen Preissteigerungen bei Verbrauchsmaterialien, wie etwa Hygienepapier, zu einem erhöhten Bedarf. Um die Versorgung, unter anderem der Schulen, sicherzustellen, ist zudem die Bildung von Vorräten für den Herbst und Winter 2022 vorgesehen.
Die Finanzierung der Gesamtkosten erfolgt zum Teil durch Minderaufwendungen aus verschiedenen Bereichen des Geschäftsbereichs 1, darunter die Bereiche Personalausbildung, Institut Gesundheit, Organisation und Personalwirtschaft sowie die Digitale Verwaltung. Ein Restbetrag von 349.600 Euro ist gesamtstädtisch zu kompensieren. Die überplanmäßigen Mittel dienen der Erfüllung bestehender vertraglicher Verpflichtungen, unter anderem gegenüber der RGE Servicegesellschaft Essen mbH.
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Beratungsfolge
- 14.12.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 74.Niederschrift Nr. 18 über die Sitzung des Rates vom 26.10.2022
- 75.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 76.Mitteilungen der Verwaltung
- 77.Bestellung zur Prüferin und stellvertretenden FachbereichsleiterinErgebnis: einstimmig beschlossen
- 78.Stellenbesetzung Fachbereichsleitung des Fachbereichs 15 - Amt für Ratsangelegenheiten und RepräsenationErgebnis: einstimmig beschlossen
- 79.Außenwerbekonzept für die Stadt EssenErgebnis: eingebracht
- 80.Ruhrbahn GmbH hier: DarlehensangelegenheitErgebnis: einstimmig beschlossen
- 81.Ertüchtigung der Gebäudetechnik der Berufs- und Freiwilligen FeuerwehrErgebnis: einstimmig beschlossen
- 82.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 83.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil