Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Entsorgungswirtschaft und stadtinternen Steuerberatung sieht eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Essen vor. Hintergrund der Anpassungen ist das am 19. Februar 2022 in Kraft getretene Landeskreislaufwirtschaftsgesetz, welches eine Aktualisierung der gesetzlichen Grundlagen in der Präambel der Satzung erforderlich macht.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Umwandlung einer bisherigen Soll-Vorschrift in eine verbindliche Regelung zur Nutzung von Mehrweggeschirr und Einwegbesteck bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ziel dieser Maßnahme ist die Einhaltung der Abfallhierarchie zur Vermeidung von Abfällen sowie die Reduzierung der Verschmutzung des öffentlichen Raumes. Von dieser Verpflichtung darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Für öffentliche Veranstaltungen auf privatem Grund sieht die Vorlage vor, dass die Stadt auf die Organisatoren hinsichtlich der Nutzung von Mehrwegbehältnissen einwirkt.
Zudem soll die Recyclingstation an der Langenberger Straße in die Aufzählung der Abfallwirtschaftseinrichtungen aufgenommen werden. Die Vorlage umfasst ferner redaktionelle Korrekturen. Die Änderungssatzung soll zum 01. Januar 2023 in Kraft treten. Der Haupt- und Finanzausschuss wurde mit der Empfehlung zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt beauftragt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 30.11.2022einstimmig beschlossen
- 23.11.2022einstimmig empfohlen
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