Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Mitteilungen der Verwaltung
- 2.Niederschrift Nr. 15 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.10.2022
- 3.Weitreichendes Sicherheitskonzept für EssenZur Vorlage · 1706/2022/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1706/2022/FDP einen Antrag gestellt, der eine Erweiterung der bestehenden Ordnungspartnerschaft zwischen dem Polizeipräsidium und der Stadt Essen vorsieht. Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung die Zusammenarbeit zwischen diesen Institutionen intensiviert und so ausweitet, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsaufsicht in dieses Konzept einbezogen werden.
Nach Angaben der Antragstellerin soll die Umsetzung der Ordnungspartnerschaft regelmäßig erfolgen und über die aktuellen Dienstzeiten des Ordnungsdienstes sowie der Verkehrsüberwachung hinausgehen. Ziel des Antrags ist es, die Durchsetzung gesetzlicher Normen zu gewährleisten. Die Fraktion führt an, dass in bestimmten Stadtteilen und Straßenzügen das Sicherheitsempfinden der Bewohner durch das Agieren verschiedener Gruppierungen und die Missachtung von Rechtsnormen beeinträchtigt sei.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Ermöglichung der Ahndung niederschwelliger Ordnungswidrigkeiten, wie etwa Parkverstöße, durch die Verkehrsaufsicht. Durch die Einbindung der Polizei soll zudem die Sicherheit der Stadtbediensteten bei der Verfolgung solcher Verstöße erhöht werden. Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die über den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie den Haupt- und Finanzausschuss bis hin zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen reicht.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung)
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 4.Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2023Zur Vorlage · 1993/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Stadtkämmerei mit der Nummer 1993/2022/2 dient der Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs für das Jahr 2023. Der Entwurf umfasst verschiedene Teilpläne für den Haupt- und Finanzausschuss, unter anderem für die Bereiche Verwaltungsführung, Abfallwirtschaft, Finanzmanagement sowie Steuern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Essen die aufgeführten Teilpläne sowie die damit verbundenen Änderungen der Planansätze und die daraus resultierenden Anpassungen des Ergebnis- und Finanzplans zur Beschlussfassung empfiehlt.
Für das Haushaltsjahr 2023 wird ein Gesamtüberschuss von 1.450,5 Mio. Euro prognostiziert. Dieser ergibt sich aus ordentlichen Erträgen in Höhe von 2.153,3 Mio. Euro und ordentlichen Aufwendungen von 705,3 Mio. Euro sowie 35,1 Mio. Euro aus internen Leistungsbeziehungen. Ein Deckungsbudget umfasst einen Überschuss von 1.502,8 Mio. Euro. Die Finanzplanung weist zudem einen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.376,237 Mio. Euro aus.
Hinsichtlich der Kostenstruktur werden Kategorien wie Investitionen, kalkulatorische Kosten, Personalkosten sowie Sachkosten und sonstige Kosten aufgeführt, wobei detaillierte Berechnungen und die Finanzierung in den Anlagen enthalten sind. Eine Vorprüfung der Vorlage ist vorgesehen. Im Bereich der Klimaschutzrelevanz liegt eine Vor-Einschätzung der Stufe 1 vor, die als positiv bewertet wird. Für weiterführende Details wird auf die ergänzende Nutzung des Interaktiven Haushalts verwiesen.
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Beratungsfolge
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Erlass der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · 1891/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Vorlage 1891/2022/2 den Erlass der Haushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Entwurf basiert auf der im September 2022 im Rat eingebrachten Fassung und berücksichtigt die Ergebnisse der Beratungen in den Bezirksvertretungen sowie den Fachausschüssen.
Im Rahmen der vorliegenden Fassung wurden spezifische Änderungen an der Haushaltssatzung vorgenommen. So wurde die Grenze für als geringfügig einzustufende außerplanmäßige investive Auszahlungen von 20 Millionen Euro auf 25 Millionen Euro angehoben. Zudem wurde die Bezeichnung für über- und außerplanmäßige Auszahlungen von „investivem Projekt“ auf „investive Maßnahme“ angepasst. Des Weiteren wurde eine Neuregelung eingefüiert, nach der rein organisatorische oder technische Budgetumschichtungen, sofern der Rat diese bereits beschlossen hat, als nicht erheblich gelten.
Die Fortschreibung des Gesamtergebnisplans führt für das Jahr 2023 zu einem verbesserten Überschuss von 9.782.750 Euro, was einer Steigerung von 277.483 Euro gegenüber dem ursprünglichen Entwurf entspricht. Im Gesamtfinanzplan erhöht sich der Saldo aus Investitionstätigkeit für 2023 um 35.722.624 Euro auf insgesamt 292.296.774 Euro, wobei die geplante Kreditermächtigung im gleichen Umfang steigt. Die Vorlage enthält zudem die Zusammenstellung der Änderungsvorschläge der Bezirksvertretungen I bis IX sowie die Ergebnisse der Fachausschussberatungen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung)
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2023 (Hebesatzsatzung)Zur Vorlage · 1770/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes sieht den Erlass der Hebesatzsatzung für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer der Stadt Essen für das Haushaltsjahr 2023 vor. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Grundsteuergesetzes sowie des Gewerbesteuergesetzes sind die Hebesätze für diese Steuerarten jährlich durch die Gemeinde festzusetzen. Die Rechtswirksamkeit wird hierbei durch die öffentliche Bekanntmachung der Satzung erreicht.
Die Verwaltung schlägt vor, die Hebesätze für das Jahr 2023 unverändert zu lassen. Dies geschieht in Übereinstimmung mit dem bestehenden Haushaltssanierungsplan. Konkret sieht der Vorschlag einen Hebesatz von 255 Prozent für die Grundsteuer A, 670 Prozent für die Grundsteuer B sowie einen Hebesatz von 480 Prozent für die Gewerbesteuer vor.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Empfehlung zur Annahme dieses Beschlusses für die Sitzung am 23. November 2022 vorzulegen. Die endgültige Entscheidung über den Erlass der Satzung obliegt dem Rat der Stadt Essen in seiner Sitzung am 30. November 2022. Eine Änderung der Steuersätze ist durch diesen Beschluss nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Erhebung von Entwässerungsabgaben(Entwässerungsabgabensatzung)Zur Vorlage · 1813/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat im Rahmen der Vorlage 1813/2022/2 zur Änderung der Entwässerungsabgabensatzung die Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2023 sowie die Ergebnisrechnung für das Jahr 2021 vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die neuen Gebührensätze sowie die entsprechende Änderung der Satzung vom 02.12.2011 verabschiedet.
Die Kalkulation für das Jahr 2023 zeigt bei den meisten Gebührenarten eine leichte Senkung der Sätze. So sinkt die Niederschlagswassergebühr von 1,87 EUR auf 1,84 EUR und die Gebühr für Kleinkläranlagen reduziert sich von 82,90 EUR auf 80,81 EUR. Die Schmutzwassergebühr bleibt mit 3,39 EUR unverändert. Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt ergibt sich im Bereich Schmutz- und Niederschlagswasser eine jährliche Entlastung von 3,00 EUR.
Hintergrund der Kalkulation sind verschiedene Kostenentwicklungen. Während die Abwassergebührenhilfe aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 zur Kostensenkung beiträgt, steigen die Beiträge an den Ruhrverband und die Emschergenossenschaft aufgrund von Kostensteigerungen bei Energie und Bauleistungen an. Der Stadtanteil für die Entwässerung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze verringert sich im Vergleich zum Vorjahr um etwa 364.677 Euro auf rund 29 Millionen Euro. Eine rechtliche Prüfung nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ergab, dass die bisherige Kalkulationsgrundlage für Fremdleistungsentgelte weiterhin als rechtskonform einzustufen ist.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen (Abfallgebührensatzung)Zur Vorlage · 1814/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat im Rahmen der Vorlage 1814/2022/2 aus der Feder der Entsorgungswirtschaft und stadtinternen Steuerberatung eine Anpassung der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2023 beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Gebührenbedarfsberechnungen für die Abfallbeseitigung 2023 sowie die Ergebnisrechnungen für das Jahr 2021 zu verabschieden und die entsprechende Satzung zu ändern.
Nach den vorliegenden Berechnungen sinkt der Gebührensatz für Restabfall von 3,04 Euro im Jahr 2022 auf 3,02 Euro im Jahr 2023, was einer Reduzierung von 0,66 Prozent entspricht. Die Gebühr für Bioabfall bleibt mit 0,45 Euro pro Liter unverändert. Die Kostenentwicklung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst: Während die Kosten der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH für Sammlung und Transport sowie die Beiträge zur Zusatzversorgungskasse gestiegen sind, konnten Einsparungen bei der Altholzverwertung, den Entsorgungskosten und den Verwaltungskosten der Stadt erzielt werden. Zudem entfallen für das Jahr 2023 zusätzliche Entsorgungskosten durch die Verschiebung der Einbeziehung der Abfallverbrennung in den nationalen Emissionshandel auf das Jahr 2024.
Für die Erstellung eines Abfallvermeidungskonzeptes sind 80.000 Euro in der Gebührenbedarfsberechnung veranschlagt. Die Quersubventionierung der Bioabfalltonne wird um 74.700 Euro auf 942.000 Euro erhöht, um die Kostensteigerungen durch vertragliche Preisgleitungen auszugleichen. Der Haupt- und Finanzausschuss sollte der Vorlage eine Empfehlung zur Entscheidung durch den Rat der Stadt aussprechen.
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- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung)Zur Vorlage · 1815/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Entsorgungswirtschaft und stadtinternen Steuerberatung sieht eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Essen vor. Hintergrund der Anpassungen ist das am 19. Februar 2022 in Kraft getretene Landeskreislaufwirtschaftsgesetz, welches eine Aktualisierung der gesetzlichen Grundlagen in der Präambel der Satzung erforderlich macht.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Umwandlung einer bisherigen Soll-Vorschrift in eine verbindliche Regelung zur Nutzung von Mehrweggeschirr und Einwegbesteck bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ziel dieser Maßnahme ist die Einhaltung der Abfallhierarchie zur Vermeidung von Abfällen sowie die Reduzierung der Verschmutzung des öffentlichen Raumes. Von dieser Verpflichtung darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Für öffentliche Veranstaltungen auf privatem Grund sieht die Vorlage vor, dass die Stadt auf die Organisatoren hinsichtlich der Nutzung von Mehrwegbehältnissen einwirkt.
Zudem soll die Recyclingstation an der Langenberger Straße in die Aufzählung der Abfallwirtschaftseinrichtungen aufgenommen werden. Die Vorlage umfasst ferner redaktionelle Korrekturen. Die Änderungssatzung soll zum 01. Januar 2023 in Kraft treten. Der Haupt- und Finanzausschuss wurde mit der Empfehlung zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt beauftragt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Änderung der Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die Abfallwirtschaftseinrichtung der Stadt Essen (AwiE BenO)Zur Vorlage · 1817/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Entsorgungswirtschaft und stadtinternen Steuerberatung sieht eine Änderung der Satzung zur Benutzungsordnung der Abfallwirtschaftseinrichtungen der Stadt Essen (AwiE BenO) vor. Hintergrund der Anpassung ist das Inkrafttreten des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes am 19. Februar 2022, welches eine Aktualisierung der bestehenden Rechtsgrundlagen erforderlich macht.
Im Rahmen der Änderungssatzung wird die Recyclingstation an der Langenberger Straße in die Liste der Abgabemöglichkeiten aufgenommen. Dies umfasst sowohl die Ergänzung der entsprechenden Station als auch die Aktualisierung der Anlage 1 der Benutzungsordnung gemäß § 3 Abs. 2.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Änderung empfiehlt und der Rat der Stadt Essen die Anpassung der am 17. November 2005 beschlossenen und zuletzt am 25. November 2016 geänderten Benutzungsordnung verabschiedet. Das Inkrafttreten der Änderungssatzung ist für den 1. Januar 2023 vorgesehen. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- und WinterdienstgebühenZur Vorlage · 1812/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Vorlage zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, die Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2023 sowie die Ergebnisrechnung für das Jahr 2021 zu verabschieden. Damit einher geht eine Anpassung der Gebührensätze.
Für die Straßenreinigung ist eine Erhöhung von 8,34 Euro auf 8,63 Euro pro Frontmeter vorgesehen, was einer Steigerung von 3,48 Prozent entspricht. Die Kostensteigerung resultiert unter anderem aus Preisgleitklauseln der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) für Lohn, Reparatur und Kraftstoffe sowie gestiegenen Verwaltungskosten. Ein Kostenminderungsfaktor ergibt sich aus der Reduzierung der Entsorgungskosten für Kehricht.
Im Bereich des Winterdienstes werden die Gebühren für den Plan A von 2,17 Euro auf 2,35 Euro und für den Plan B von 1,45 Euro auf 1,57 Euro pro Frontmeter angehoben. Diese Entwicklung wird durch die Verrechnung von Vorjahresergebnissen beeinflusst, wobei eine Unterdeckung aus dem Jahr 2021 teilweise ausgeglichen wird.
Zusätzlich zur Gebührenanpassung sieht die Vorlage eine Änderung der Satzung vor, um diese an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen. Zudem wird das Straßenreinigungs- und Winterdienstverzeichnis aufgrund von Änderungen im Straßennetz und Anpassungen der Reinigungsfrequenzen modifiziert. Die Stadt Essen trägt dabei einen Kostenanteil von insgesamt rund 5,6 Millionen Euro für das Jahr 2023.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - Resolution des Rates zum Anschlag auf das Rabbinerhaus neben der Alten SynagogeZur Vorlage · 2102/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 2102/2022/OB sieht die Verabschiedung einer Resolution des Rates der Stadt Essen zum Anschlag auf das Rabbinerhaus neben der Alten Synagoge vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss eine Empfehlung an den Rat ausspricht, damit dieser die Resolution beschließt.
Der Sachverhalt bezieht sich auf einen Vorfall in der Nacht zum 18. November 2022, bei dem mehrere Schüsse aus einer scharfen Waffe auf das Gebäude abgegeben wurden. Die Vorlage ordnet die Tat als Angriff auf das jüdische Leben in Essen sowie auf das friedliche Zusammenleben der Religionen und Kulturen ein. In der Resolution wird die Verurteilung des Anschlags sowie die Solidarität mit der jüdischen Gemeinde zum Ausdruck gebracht. Zudem wird die Bedeutung der jüdischen Gemeinde für die Stadtgesellschaft, etwa durch ihr Engagement bei der Betreuung von Geflüchteten oder kulturelle Beiträge, hervorgehoben.
Die Vorlage fordert die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft zu unterstützen. Es wird betont, dass die Stadt durch Initiativen wie den Initiativkreis Religionen in Essen (IRE) und Projekte gegen Antisemitismus und Rassismus das Zusammenleben unter dem Grundgesetz fördert. Die Resolution wird von der Verwaltung, dem Oberbürgermeister sowie den Fraktionen im Rat der Stadt Essen und verschiedenen Religionsgemeinschaften unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Entwurf des Gesamtabschlusses 2021Zur Vorlage · 1742/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes (Nummer 1742/2022/2) enthält den Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2021. Der Abschluss bezieht die Kernverwaltung, zwei eigenbetriebsähnliche Einrichtungen sowie insgesamt 19 Unternehmen ein, wobei 14 Unternehmen voll zu konsolidieren sind und fünf nach der Equity-Methode berücksichtigt werden.
Die finanziellen Kennzahlen zeigen ein ordentliches Gesamtergebnis von 83,1 Millionen Euro sowie ein Gesamtjahresergebnis nach Verwendung des Stiftungsergebnisses, welches eine Steigerung um 37,5 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr aufweist. Der Bilanzgewinn beläuft sich auf 27,9 Millionen Euro. Die Bilanzsumme stieg von 8.468,3 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 8.626,1 Millionen Euro im Jahr 2021. Das Eigenkapital erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 154,7 Millionen Euro auf 194,3 Millionen Euro. Dieses setzt sich aus Gesellschafteranteilen, zweckgebundenen Sonderrücklagen und dem Jahresüberschuss zusammen. Die Eigenkapitalquote liegt bei 9,5 %.
Aufgrund eines Korrekturpostens in Höhe von 389,9 Millionen Euro besteht gemäß der Gemeindeordnung NRW weiterhin eine Überschuldung. Ein Verrechnungssaldo belief sich auf 37,5 Millionen Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen den Entwurf zur Kenntnis nehmen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verweisen. Ein ergänzender Beteiligungsbericht wird als separate Vorlage vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Quartalsbericht III/2022 zum Zins- und SchuldenmanagementZur Vorlage · 1692/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Haupt- und Finanzausschuss den Quartalsbericht III/2022 zum Zins- und Schuldenmanagement vorgelegt. Die Vorlage dient der regelmäßigen Berichterstattung gemäß der Dienstanweisung Finanzgeschäfte, welche eine vierteljährliche Information über die Entwicklung der Schulden sowie die Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten vorsieht.
Der Bericht umfasst eine Analyse des gesamten Kreditportfolios. Er enthält Informationen über die Entwicklung der Schulden, den Abschluss von Options- und Derivatgeschäften sowie deren Marktwerte und weitere Risikokennzahlen. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Darstellung der Einhaltung der in der Dienstanweisung festgelegten Limits sowie der in der Haushaltssatzung 2022 veranschlagten Höchstbeträge der Kreditermächtigung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde von der Stadtkämmerei erstellt und am 9. November 2022 unterzeichnet. Eine Vorprüfung der Vorlagen durch die zuständige Stelle war erforderlich.
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- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht III/2022 zum Prognosestichtag 30.09.2022Zur Vorlage · 1940/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Stadtkämmerei zum Finanzcontrolling (FiCo-Bericht III/2022) gibt die Einschätzung der Verwaltung über die Entwicklung des Haushalts der Stadt Essen bis zum Jahresende 2022 wieder. Die Grundlage des Berichts bildet der Buchungsstand zum Prognosestichtag 30. September 2022 sowie das im Jahr 2022 neu eingeführte SAP-integrierte Finanzcontrollingsystem.
Der Bericht dient zudem der Berichterstattung gemäß den Vorgaben zur Kommunalhaushaltsrechtsanwendungsverordnung über die Haushaltsauswirkungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine. Eine entsprechende Information an die Aufsichtsbehörde erfolgt am 11. November 2022.
Für das Haushaltsjahr 2022 wird zum Stichtag ein Jahresfehlbetrag von rund 1,5 Millionen Euro prognostiziert. Eine Bilanzierungshilfe zur Isolierung von Corona-bedingten Aufwendungen ist aufgrund der Ertragsentwicklung bei der Gewerbesteuer sowie der Gemeindeanteile an der Umsatz- und Einkommensteuer nicht erforderlich.
Hinsichtlich der Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine wird festgehalten, dass die zum 30. Juni 2022 prognostizierte Haushaltsbelastung in Höhe von rund 6,2 Millionen Euro durch Bundesbeteiligungen und Mittelzuweisungen des Landes nicht mehr zu erwarten ist. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - Überplanmäßige Mittel für das Projekt 1.02.06.01 "Gefahrenabwehr" der Feuerwehr EssenZur Vorlage · 2038/2022/3 · Vorlage
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Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 275.000 Euro für das Projekt „Gefahrenabwehr“ der Feuerwehr Essen zu beschließen. Eine bereits im September erfolgte Bereitstellung von 995.000 Euro wird dabei zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung begründet den Bedarf mit steigenden Kosten im Bereich der Gefahrenabwehr. Als Ursachen werden die gestiegenen Preise für Strom, Gas und Energie sowie Treibstoffe infolge des Krieges in der Ukraine angeführt. Zudem führten gestörte Lieferketten bei Ersatzteilen und Baumaterialien sowie inflationsbedingte Aufwendungen zu einer Kostensteigerung. Weitere Faktoren sind die Inbetriebnahme der neuen Leitstellentechnik und ein erhöhtes Einsatzgeschehen bei technischen Hilfeleistungen.
Der Finanzbedarf für das restliche Haushaltsjahr 2022 wird auf insgesamt 1.005.000 Euro geschätzt. Dieser umfasst unter anderem die Instandhaltung von Geräten und Gebäuden, Energiekosten, Reparaturen und Treibstoff für Fahrzeuge sowie Kosten für die Leitstelle, Dienstkleidung und Verbrauchsmaterialien.
Die Finanzierung der beantragten 275.000 Euro soll durch Mehrerträge aus der Produktgruppe „Rettungsdienst“ erfolgen. Die restlichen Kosten des Bedarfs werden durch das vorhandene Budget sowie durch eine unechte Deckung aus der Auflösung einer Instandhaltungsrückstellung gedeckt. Die Bereitstellung der Mittel dient der Sicherstellung der fortlaufenden Einsatzfähigkeit der Feuerwehr.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen für das Wirtschaftsjahr 2023Zur Vorlage · 1887/2022/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage 1887/2022/6 der Sport- und Bäderbetriebe Essen befasst sich mit dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 sowie der Finanzplanung für den Zeitraum von 2024 bis 2026. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Wirtschaftsplan gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen feststellt, sofern die zuständigen Ausschüsse entsprechende Empfehlungen abgeben.
Der Erfolgsplan sieht Zuweisungen aus dem Haushalt der Stadt Essen in einer Gesamtsumme von 27.588.5<0xE2><0x80><0xAF>500 Euro vor. Dieser Betrag setzt sich aus einem konsumtiven Zuschuss von 27.218.500 Euro zum Ausgleich eines Fehlbetrages sowie einem zweckgebundenen, projektbezogenen Zuschuss in Höhe von 370.000 Euro zusammen. Im Vermögensplan sind Einnahmen aus einer Kapitaleinlage in Höhe von 2,2 Millionen Euro, ein regelmäßiger Investitionszuschuss von 1,5 Millionen Euro sowie ein Sonderinvestitionszuschuss von 5,2 Millionen Euro enthalten.
Insgesamt belaufen sich die finanziellen Mittel aus Investitionszuschüssen und Kapitaleinlagen auf 35.186.143 Euro, wobei die Finanzierung über den Haushalt der Stadt Essen erfolgt. Für das Jahr 2023 sind Gesamtausgaben für Baumaßnahmen in Höhe von rund 33,0 Millionen Euro sowie ein Personalbedarf von 213 Stellen vorgesehen. Die Erstellung des Wirtschaftsplanes erfolgte unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sowie rechtlich verpflichtender Aufwendungen. Eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz wird in der Vorlage für die entsprechenden Maßnahmen angenommen.
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- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Sicherstellung der Vereinsarbeit in der Energiekrise hier: Bezug zum Antrag Nr. 1643/2022/SPD/FDPZur Vorlage · 1955/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) dient der Information über den aktuellen Sachstand zur Unterstützung von Sportvereinen im Kontext der Energiekrise. Hintergrund ist ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und FDP, der eine Prüfung beauftragte, inwieweit die Energiekrise die Vereinsarbeit in Essen gefährden könnte und ob Anpassungen der Sportförderrichtlinien zur finanziellen Unterstützung möglich sind.
Die Untersuchung zeigt, dass Vereine, die Sportplätze, Hallen oder Bäder der SBE nutzen, keine Energiekosten für diese Anlagen tragen müssen. Kosten entstehen für diese Gruppen lediglich bei der eigenverantwortlichen Nutzung von Vereinsheimen oder Garagen auf SBE-Anlagen. Vereine mit eigenen Sportstätten tragen die Energiekosten selbst; hier werden jährlich etwa 120 Vereine durch Unterhaltungszuschüsse unterstützt. Eine genaue Anzahl aller vereinseigenen Sportstätten ist nicht bekannt, wobei die Zahl der Antragsteller auf circa 150 geschätzt wird.
Im Bereich der Bäderlandschaft tragen Pächter bestimmter Freibäder sowie der Trägerverein der Eissporthalle die Energiekosten. Bei den Sport- und Gesundheitszentren liegt die Kostenverantwortung ebenfalls bei den Pächtern. Der Essener Sportbund e.V. hat eine Abfrage bei den angeschlossenen Vereinen initiiert, um die durch Gas und Strom entstehenden Kosten zu ermitteln. Sobald die Auswertung der Rückmeldungen abgeschlossen ist, sollen die Gremien über mögliche Unterstützungsvorschläge informiert werden.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Parkplatz Bahnhof Kupferdreh" sowie Gesamtkostenänderung der Maßnahme „Stadterneuerung Kupferdreh, hier: Freiraumgestaltung“Zur Vorlage · 1911/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Bau und Baubeginn des Parkplatzes am Bahnhof Kupferdreh sowie eine Kostenanpassung für die Freiraumgestaltung im Rahmen der Stadterneuerung Kupferdreh. Für das Projekt des P&R-Parkplatzes werden Gesamtkosten in Höhe von 2.500.000 € veranschlagt. Die Finanzierung soll über städtische Eigenmittel erfolgen, wobei die Mittelbereitstellung für die Jahre 2023 und 2024 im Rahmen eines Änderungsnachweises zum Haushaltsplanentwurf 2023 angemeldet wurde. Die Maßnahme umfasst die Herstellung der Asphaltfläche, die Erneuerung der Beleuchtung sowie der Entwässerungseinrichtungen und die Schaffung von 87 Parkplätzen. Zudem ist die Neuverlegung eines etwa 100 Meter langen Regenwasserkanals vorgesehen.
Gleichzeitig wird eine Kostenänderung für die Maßnahme „Stadterneuerung Kupferdreh, hier: Freiraumgestaltung“ beantragt. Die Gesamtkosten sollen sich von bisher 3.300.000 € um 285.000 € auf nun 3.585.000 € erhöhen. Die weiteren Planungen für die Freiflächen ermöglichen unter anderem die Erweiterung des Marktplatzes, den Umbau der Hofstraße zur Fußgängerzone sowie die Schaffung eines neuen Platzbereiches zwischen Marktplatz und Deilbach.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt den Baubeginn des Parkplatzes beschließt, während der Haupt- und Finanzausschuss die Kostenänderung der Freiraumgestaltung sowie den Baubeginn des Parkplatzes empfiehlt. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII erhält zur Kenntnisnahme. Die Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Umgestaltung des S-Bahnhaltepunktes Kupferdreh.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Friedhöfe: Beschluss für den Baubeginn und Neubau der Ofenlinien 1 und 3 im KrematoriumZur Vorlage · 1849/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1849/2022/6 befasst sich mit dem Neubau der Ofenlinien 1 und 3 im Krematorium Essen sowie notwendigen baulichen Anpassungen in den Betriebsräumen. Das Projekt umfasst die Erneuerung der Kremationsanlage, der Steuerungstechnik, der Rauchgasreinigung, der Belüftungsanlage sowie Fundamentarbeiten und die Erneuerung der Emissionsüberwachung. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 4.400.000 Euro brutto. Für die Projekte der Ofenlinien I und III wurden für die Jahre 2023 und 2024 Mittel in Höhe von 3.360.000 Euro angemeldet, wobei eine zusätzliche Bereitstellung von 340.000 Euro voraussichtlich erforderlich wird. Der Abschluss der Erneuerung der Ofenlinie 3 ist für 2023 geplant, die Umsetzung der Ofenlinie 1 soll bis Mitte oder Ende 2024 erfolgen.
Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit und Kundenfreundlichkeit durch zwei voll funktionsfähige Kremationsöfen nach dem aktuellen Stand der Technik, wodurch die Lebensdauer der Anlage um 10 bis 15 Jahre verlängert werden soll. Ein Verzicht auf den Betrieb würde laut Vorlage zu längeren Transportwegen von bis zu 250 km und damit zu einer Verschlechterung der CO2-Bilanz sowie zu Mehrkosten für die Bevölkerung führen. Die technische Umsetzung sieht den Einbau von Industriebrennern und einer Gasdruckerhöhungsanlage vor, um den Gasverbrauch zu senken. Zudem soll die Nutzung von Abwärme zur Beheizung der Gebäude sowie die Umwandlung von Abwärme in Kälte zur Kühlung der Sammelzelle erfolgen. Der Rat der Stadt Essen soll den Neubau und Baubeginn beschließen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Barkhovenallee Haus Nr. 40 bis An der Braut"Zur Vorlage · 1895/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Bau und den Baubeginn der Straßenbaumaßnahme „Barkhovenallee Haus Nr. 40 bis an der Braut“. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt verankert. Ziel der Maßnahme ist die Behebung von Schäden an Gehweg und Parkstreifen, die durch Abplatzungen, Verwerfungen und Absackungen gekennzeichnet sind. Im Zuge der Arbeiten soll zudem die Beleuchtungsanlage angepasst werden.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich nach aktueller Kalkulation auf rund 280.000 Euro. Davon entfallen 30.000 Euro auf die Arbeiten an der Beleuchtung. Die Finanzierung erfolgt zunächst aus städtischen Eigenmitteln, wobei die Bezirksvertretung IX einen Anteil von 60.000 Euro aus ihrem Budget beisteuert. Da die Maßnahme im Haushalt 2022 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung von 280.000 Euro beantragt. Eine Reduzierung des städtischen Eigenanteils wird angestrebt, da die Stadt eine 100-prozentige Förderung der von den Anliegern zu zahlenden Straßenausbaubeiträge durch das Land Nordrhein-Westfalen beantragt.
Die Vorlage berücksichtigt das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat den Bau sowie die Mittelbereitstellung beschlossen und empfiehlt die Weiterleitung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Grugabad - Generalsanierung und Konzeption eines Ganzjahresbades hier: Ergebnis der Projektstudie und Weiterführung der PlanungZur Vorlage · 1587/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Sport- und Bäderbetriebe befasst sich mit den Ergebnissen einer Projektstudie zur Generalsanierung sowie zur Konzeption eines Ganzjahresbades im Grugabad Essen. Basierend auf einer Machbarkeitsstudie der Constrata Ingenieurgesellschaft mbH wird die Umsetzung von Szenario 2 empfohlen, welches die Überdachung des Nichtschwimmerbeckens vorsieht. Eine alternative Konzeptidee aus einem Masterprojekt der Münster School of Architecture wird nicht weiterverfolgt.
Die vorläufige Kostenprognose für das Projekt beläuft sich auf netto zwischen 62,6 und 75,7 Millionen Euro, was brutto einem Bereich von 74,5 bis 90,0 Millionen Euro entspricht. Aufgrund von Baupreissteigerungen wird mit einer Erhöhung der Kosten gerechnet. Für die Jahre 2023/24 wird ein Finanzbedarf von 7.199.500 Euro brutto veranschlagt, der über zusätzliche Investitionszuschüsse finanziert werden soll, da die Eigenmittel der Sport- und Bäderbetriebe nicht ausreichen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Betriebsleitung mit der Durchführung eines Planungs-Architektenwettbewerbs zu beauftragen. Ziel ist eine Planung, welche die zeitnahe Sanierung der Freibadtechnik und Außenbecken priorisiert und Realisierungsoptionen für den Ganzjahresbetrieb entwickelt. Die Planung umfasst zudem die Einbindung der Denkmalbehörden sowie die Erarbeitung eines Energieeinsparungskonzeptes. Der Wettbewerb soll bis zum vierten Quartal 2023 abgeschlossen sein, wobei die Ausschreibung der Bauleistungen für das erste Halbjahr 2025 geplant ist. Ein Baubeginn wird für die Zeit nach der Universiade 2025 angestrebt. Die Sanierung ist notwendig, da die technischen Anlagen sowie die Substanz der Badeanlage nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
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Beratungsfolge
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — zur Beratung in den Rat geschoben
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 21.Bad und Sport Oststadt - Sanierung und Neukonzeption Freibadbereich Hier: ProjektsteuerungsleistungenZur Vorlage · 1667/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1667/2022/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit der Sanierung und Neukonzeption des Freibadbereichs „Bad und Sport Oststadt“. Hintergrund des Vorhabens sind Undichtigkeiten im Sportbecken, die zu einem täglichen Wasserverlust von etwa 50 m³ und damit verbundenen Kosten von circa 250 € führen. Die prognostizierten Gesamtkosten für das Sanierungsprojekt belaufen sich auf etwa 17.625.353 € brutto. Dieser Wert ergibt sich aus einer ursprünglichen Schätzung von circa 13.557.964 € (Stand Juli 2021) zuzüglich einer indexbedingten Steigerung von 30 %.
Für die ersten beiden Projektstufen der Projektsteuerung werden Honorare in Höhe von etwa 360.000 € brutto benötigt. Die Vergabe der Projektsteuerungsleistungen ist mit einem Volumen von etwa 1.700.000 € brutto gemäß AHO-Leistungsbildern geplant. Die Verwaltung beabsichtigt, das Vergabeverfahren für die Projektsteuerung noch Ende 2022 einzuleiten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Fortführung der Planungen sowie die Beauftragung der Projektsteuerungsleistungen beschließt, während die zuständigen Ausschüsse Empfehlungen aussprechen.
Der Zeitplan sieht den Abschluss des Vergabeverfahrens für die Projektsteuerung bis Januar 2023 und die Beauftragung im Februar 2023 vor. Die Ausschreibung für den Generalplaner soll im Frühjahr 2023 vorbereitet werden, wobei eine Beauftragung im vierten Quartal 2023 angestrebt wird. Weitere Entscheidungen über Realisierungsschritte und Kosten sind ab Frühjahr 2024 vorgesehen. Die Kosten für den ersten Schritt der Projektsteuerung sind im Wirtschaftsplan 2023 der SBE veranschlagt. Das Vorhaben wird hinsichtlich der Klimarelevanz als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 22.Bürgerpark Kuhlhoffstraße - zukünftiges StrukturkonzeptZur Vorlage · 2369/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 2369/2021/6 behandelt das zukünftige Strukturkonzept sowie die geplanten baulichen Veränderungen des Bürgerparks Kuhlhoffstraße. Ziel der Maßnahme ist die Neuausrichtung der rund 33.000 m² großen Anlage zu einem pädagogischen und sozialen Zentrum für Kinder, Jugendliche und Familien.
Die bauliche Aufwertung ist in zwei Stufen unterteilt. Die erste Stufe umfasst Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit, darunter die Erneuerung der Einzäunung, der Neuaufbau der Wegedecke sowie der Rückbau von Versiegelungen, Treppen und Stützwänden sowie der Austausch von Bänken und Papierkörben. Die zweite Stufe sieht die Schaffung von Zonen, ein Kunststoff-Kleinspielfeld, die Überarbeitung der Skate-Anlage, eine Calisthenics-Anlage sowie Mitmachgärten vor. Die Gesamtkosten für den zweistufigen Umbau werden auf rund 1.260.000 € brutto geschätzt, zuzüglich etwa 195.000 € für externe Betreuung.
Für die Fortführung der Planungen bis zur Entwurfsplanung ist ein Kostenvolumen von maximal 195.000 € durch den Fachbereich Grün und Gruga vorgesehen. Zudem ist der Abriss eines vorderen Gebäuderiegels durch die Sport- und Bäderbetriebe Essen mit Kosten von bis zu 131.000 € geplant. Als Betreiberin zur Sicherstellung eines kontrollierten Betriebs soll die JHE gewonnen werden. Ein externer Sicherheitsdienst soll die Parkordnung gewährleisten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V Kenntnis nimmt und verschiedene Ausschüsse sowie der Haupt- und Finanzausschuss Empfehlungen aussprechen, damit der Rat der Stadt Essen die Maßnahmen beschließt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Beschlussergänzung
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — geschoben in den Rat
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Zur Beschlussfassung in den RAT geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 23.Integriertes Entwicklungskonzept Sozialer Zusammenhalt Essen WEST 2022 (IEK WEST 2022) zur Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Soziale Stadt Essen WEST von 2018 (IEK WEST 2018)Zur Vorlage · 1601/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Nummer 1601/2022/7 zum Integrierten Entwicklungskonzept Sozialer Zusammenhalt Essen WEST 2022 (IEK WEST 2022) behandelt die Fortschreibung des bisherigen Konzepts aus dem Jahr 2018. Das Programmgebiet wird auf eine Fläche von etwa 485 Hektar verkleinert und umfasst den Großteil der Stadtteile Altendorf und Bochold sowie Teile von Bergeborbeck und des Westviertels.
Das Gesamtvolumen für die Umsetzung der Maßnahmen ist auf 24.73komma735.000 Euro veranschlagt, wobei ein Eigenanteil von voraussichtlich 4.947.000 Euro vorgesehen ist. Die Kostenplanung unterscheidet zwischen investiven Maßnahmen in Höhe von 23.560.000 Euro und konsumtiven Maßnahmen in Höhe von 1.175.000 Euro. Zu den bereits beschlossenen Projekten gehören die Stadtteilöffnung der Gesamtschule Bockmühle, die Neugestaltung des Blambeckparks und des Grünzugs Kesselstraße, die Neuanlage eines Quartiersparks sowie der Neubau des Stadtbads Borbeck inklusive eines Lehrschwimmbeckens. Die Finanzierung der Vorhaben erfolgt über die Haushaltsaufstellungen ab dem Jahr 2023.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat das IEK WEST 2022 gemäß § 171 e Baugesetzbuch beschließt, die Gebietsabgrenzung festlegt und die Verwaltung beauftragt, das Konzept beim Land Nordrhein-Westfalen einzureichen sowie die entsprechenden Förderanträge zu stellen. Die Bewilligung der Fördermittel wird im Laufe des Jahres 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 24.Sachstandsbericht zu Maßnahmen zur Energieeffizienz in Stadtverwaltung und städtischen BeteiligungenZur Vorlage · 1668/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht zur Vorlage 1668/2022/7 behandelt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Stadtverwaltung sowie in städtischen Beteiligungen. Hintergrund ist ein Antrag der CDU/Grüne aus der Ratssitzung vom 22. Juni 2022. Ziel der Maßnahmen ist die Erhöhung der Sanierungsquote städtischer Immobilien von derzeit etwa 0,8 % sowie die Reduzierung des Energie- und Treibstoffverbrauchs. Der Bericht wurde in den relevanten Gremien, darunter dem Rat der Stadt Essen sowie den Ausschüssen für Stadtentwicklung, Digitalisierung, Umwelt sowie Haupt- und Finanzausschuss, zur Kenntnis gebracht.
Im Bereich der Mobilität plant die Ruhrbahn GmbH ab 2024 die Umstellung auf emissionsfreie Wasserstoffbusse, um jährliche CO2-Einsparungen zwischen 14.300 und 15.600 Tonnen zu realisieren. Die Stadtverwaltung setzt zudem auf die Elektromobilität im Fuhrpark und den Ausbau der Ladeinfrastruktur über einen Rahmenvertrag mit der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH. Die Allbau GmbH setzt den Klimaschutzpfad 2030/2045 um, der ab 2023 rund 500 energetische Großmodernisierungen pro Jahr vorsieht. Für den Bestand von etwa 1.200 Gebäuden werden Sanierungsszenarien kalkuliert, wobei eine Sanierungsquote von 3 % bei geschätzten Kosten von 10 bis 15 Millionen Euro pro Maßnahme hohe Gesamtkosten zur Folge hätte.
Die Reorganisation des Energiemanagements verzögert sich aufgrund laufender Besetzungsverfahren; ein Fahrplan soll bis Ende 2023 vorliegen. Zur Finanzierung werden verschiedene Förderprogramme sowie Kompensationsmittel aus der Billigkeitsrichtlinie genutzt, wodurch das Budget für Photovoltaikanlagen um 300.000 Euro aufgestockt werden konnte. Zudem werden 285.000 Euro für Zählereinrichtungen und mobile Messgeräte bereitgestellt.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 25.Energetische Teilsanierung der Kindertagesstätte an der Barthel-Bruyn-Straße 37 und des im Gebäude mit ansässigen OGS-Bereichs der Cranach-SchuleZur Vorlage · 1630/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die energetische Teilsanierung der Kindertagesstätte an der Barthel-Bruyn-Straße 37 sowie des im selben Gebäude befindlichen Bereichs für den offenen Ganztag (OGS) der Cranach-Schule. Das im Jahr 1964 errichtete Gebäude weist bautechnische Mängel beim sommerlichen Wärmeschutz auf, wodurch die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung in den Sommermonaten erschwert wird.
Die vorgesehenen baulichen Maßnahmen umfassen die Erneuerung des Dachaufbaus inklusive einer energetischen Dämmung sowie die Installation von außenliegenden Jalousien zum Sonnen- und Wärmeschutz. Zudem sollen die bestehenden Kunststofffenster und Fassadenelemente ausgetauscht und die Fensterbrüstungs- sowie Stützenbereiche energetisch ertüchtigt werden. Das Dach wird zudem für eine spätere Bestückung mit Photovoltaik-Elementen vorbereitet.
Das Projekt ist mit Gesamtkosten in Höhe von 1.154.800 Euro veranschlagt. Für die Umsetzung wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung über 1.074.800 Euro im Haushaltsjahr 2022 beantragt, wobei die Kassenwirksamkeit im Jahr 2023 eintritt. Die Finanzierung erfolgt durch Umwidmung von Mitteln aus dem Kita-Ausbauprogramm. Der Baubeginn ist für das Jahr 2023 geplant, wobei die Dacharbeiten ab Mai 2023 erfolgen sollen. Die Arbeiten an den Fenstern und Fassaden sind für die Sommerferien 2023 vorgesehen, wobei eine vorübergehende Unterbringung der Kita in einer anderen Einrichtung geprüft wird.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 26.Neubauprojekt Grundschule Mintarder Weg 43 in Essen-Kettwig hier: BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 1721/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für das Neubauprojekt der Grundschule am Mintarder Weg 43 in Essen-Kettwig beschließen. Das Vorhaben umfasst den Abbruch und Neubau einer zweizügigen Grundschule mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 23.890.000 Euro. Die Grundlage für das Projekt bildet die Notwendigkeit eines neuen Schulstandortes, nachdem im Jahr 2016 Schadstofffunde im Gebäude der Schule an der Ruhr zur Schließung und zur Nutzung von Interimscontainern führten. Das bestehende Gebäude wurde bereits abgerissen und das Baufeld vorbereitet.
Der geplante Neubau soll unter Einhaltung der Schulbauleitlinie errichtet werden und Funktionen für den offenen Ganztagsbereich, eine Turnhalle sowie ein gemeinsames Zentrum mit Aula und Forum beinhalten. Die Architektur sieht vier Baukörper vor, die durch ein zentrales Element verbunden sind. Das Konzept berücksichtigt Aspekte wie Inklusion, Digitalisierung und die Nutzung der Aula für Drittveranstaltungen. Die Planung folgt dem Bewertungssystem Nachhaltigen Bauen (BNB).
Der Zeitplan sieht den Beginn der sichtbaren Bauausführung für März 2024 vor, wobei die Fertigstellung und Übergabe zum Schulhalbjahreswechsel 2025/2026 angestrebt wird, sofern der Bauverlauf ohne Komplikationen verläuft. Zur Finanzierung des Projekts müssen neben bereits vorhandenen Mitteln weitere Beträge in Höhe von 21.595.000 Euro über die Haushalte der Jahre 2023 bis 2026 bereitgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 27.Mitteilungen der Verwaltung
- 28.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil