Änderung der Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die Abfallwirtschaftseinrichtung der Stadt Essen (AwiE BenO)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Entsorgungswirtschaft und stadtinternen Steuerberatung sieht eine Änderung der Satzung zur Benutzungsordnung der Abfallwirtschaftseinrichtungen der Stadt Essen (AwiE BenO) vor. Hintergrund der Anpassung ist das Inkrafttreten des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes am 19. Februar 2022, welches eine Aktualisierung der bestehenden Rechtsgrundlagen erforderlich macht.
Im Rahmen der Änderungssatzung wird die Recyclingstation an der Langenberger Straße in die Liste der Abgabemöglichkeiten aufgenommen. Dies umfasst sowohl die Ergänzung der entsprechenden Station als auch die Aktualisierung der Anlage 1 der Benutzungsordnung gemäß § 3 Abs. 2.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Änderung empfiehlt und der Rat der Stadt Essen die Anpassung der am 17. November 2005 beschlossenen und zuletzt am 25. November 2016 geänderten Benutzungsordnung verabschiedet. Das Inkrafttreten der Änderungssatzung ist für den 1. Januar 2023 vorgesehen. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 30.11.2022einstimmig beschlossen
- 23.11.2022einstimmig empfohlen
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