Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen (Abfallgebührensatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat im Rahmen der Vorlage 1814/2022/2 aus der Feder der Entsorgungswirtschaft und stadtinternen Steuerberatung eine Anpassung der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2023 beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Gebührenbedarfsberechnungen für die Abfallbeseitigung 2023 sowie die Ergebnisrechnungen für das Jahr 2021 zu verabschieden und die entsprechende Satzung zu ändern.
Nach den vorliegenden Berechnungen sinkt der Gebührensatz für Restabfall von 3,04 Euro im Jahr 2022 auf 3,02 Euro im Jahr 2023, was einer Reduzierung von 0,66 Prozent entspricht. Die Gebühr für Bioabfall bleibt mit 0,45 Euro pro Liter unverändert. Die Kostenentwicklung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst: Während die Kosten der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH für Sammlung und Transport sowie die Beiträge zur Zusatzversorgungskasse gestiegen sind, konnten Einsparungen bei der Altholzverwertung, den Entsorgungskosten und den Verwaltungskosten der Stadt erzielt werden. Zudem entfallen für das Jahr 2023 zusätzliche Entsorgungskosten durch die Verschiebung der Einbeziehung der Abfallverbrennung in den nationalen Emissionshandel auf das Jahr 2024.
Für die Erstellung eines Abfallvermeidungskonzeptes sind 80.000 Euro in der Gebührenbedarfsberechnung veranschlagt. Die Quersubventionierung der Bioabfalltonne wird um 74.700 Euro auf 942.000 Euro erhöht, um die Kostensteigerungen durch vertragliche Preisgleitungen auszugleichen. Der Haupt- und Finanzausschuss sollte der Vorlage eine Empfehlung zur Entscheidung durch den Rat der Stadt aussprechen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 30.11.2022einstimmig beschlossen
- 23.11.2022einstimmig empfohlen
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