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Vorlage

Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2023 (Hebesatzsatzung)

1770/2022/2 Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt

🟢 Beschlossen 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes sieht den Erlass der Hebesatzsatzung für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer der Stadt Essen für das Haushaltsjahr 2023 vor. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Grundsteuergesetzes sowie des Gewerbesteuergesetzes sind die Hebesätze für diese Steuerarten jährlich durch die Gemeinde festzusetzen. Die Rechtswirksamkeit wird hierbei durch die öffentliche Bekanntmachung der Satzung erreicht.

Die Verwaltung schlägt vor, die Hebesätze für das Jahr 2023 unverändert zu lassen. Dies geschieht in Übereinstimmung mit dem bestehenden Haushaltssanierungsplan. Konkret sieht der Vorschlag einen Hebesatz von 255 Prozent für die Grundsteuer A, 670 Prozent für die Grundsteuer B sowie einen Hebesatz von 480 Prozent für die Gewerbesteuer vor.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Empfehlung zur Annahme dieses Beschlusses für die Sitzung am 23. November 2022 vorzulegen. Die endgültige Entscheidung über den Erlass der Satzung obliegt dem Rat der Stadt Essen in seiner Sitzung am 30. November 2022. Eine Änderung der Steuersätze ist durch diesen Beschluss nicht vorgesehen.

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