TOP xx, hier: Vergnügungssteuer auf Spielautomaten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rahmen des Antrags 2063/2022/EBB eine Erhöhung der Vergnügungssteuer auf Spielautomaten beantragt. Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen beschließt, den Steuersatz zum 1. Januar 2023 um zwei Prozentpunkte anzuheben.
Die Begründung der Fraktion stützt sich auf fiskalische, ordnungs- und sozialpolitische Erwägungen. Neben der Stärkung der städtischen Einnahmen wird angeführt, dass die Steuer eine Funktion zur Sucht- und Kriminalprävention ausübt. Es wird darauf verwiesen, dass die Nutzung von Spielautomaten ein hohes Suchtpotenzial aufweise und die Geräte zur Ermöglichung von Geldwäsche durch organisierte Kriminalität und Clanstrukturen genutzt werden können. Eine Erhöhung der Steuer soll dazu beitragen, die Ausbreitung von Spielhallen im Stadtgebiet zu begrenzen.
Nach Einschätzung der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers führt die beantragte Anpassung zu zusätzlichen jährlichen Einnahmen für den Essener Stadthaushalt in Höhe von 200.000 Euro. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 30. November 2022 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 30.11.2022mehrheitlich abgelehnt
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